Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

Die Prinzipien der
Reichsverfassung von 1871
(Buch Seiten 115 - 119)

Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus

Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus:
Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.

    Bundesstaaten
    eigene Verwaltung Justiz Kultur
    Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.)
    • Reich
    Streitkräfte Zollwesen Handel Verkehr Postwesen




    Sonderrechte für Bayern und Württemberg
    Recht auf Gesandtschaften Kriegsministerium Post und Bahnwesen

Die Verfassung von 1871:

BUNDESRAT

    wichtigstes Reichsorgan Preußen (? des Landes u. der Bevölkerung) hat 17 von 41 Stimmen
    Vetorecht bei 14 Stimmen
    Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
    verabschieden von Gesetzen Auflösung des Reichstags Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
    Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze

REICHSTAG
    wenig Rechte alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts
    Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
    Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre Wahlberechtigung aller Männer ab 25 gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht

STAATSOBERHAUPT

    Deutscher Kaiser = ehem. König von Preußen Repräsentanz nach außen konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere

REICHSKANZLER
    höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter einziger Minister des Reiches Vorsitzender des Bundesrats leitete die gesamte Verwaltung des Reichs

Probleme der Verfassung:
    keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne Kanzler vom Kaiser voll abhängig Heer und Marine etablierten sich zur "Nebenregierung" (Vortragsrecht beim Kaiser) Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat


Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
    schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik Minderheitenschutz - Defizit in der Verfassung Ausbreitung des Nationalismus

Außerdem:
    wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen
    Einführung von HGB, StGB und BGB
    wachsende Einwohnerzahlen







Quellen: Cornelsen, Grundkurs Geschichte 12; Stark, Geschichte Grundkurs K12
Andreas Heilek, K12 am 01.12.2000


Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871
(Buch Seiten 115 - 119)

Ausgangssituation:
    Bayern tritt Norddt. Bund bei Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert 25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich

Ziel der Verfassung war eine
Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus

Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus:
Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.

    Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern Preußens allerdings stimmten süddt. Fürsten zu formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über
    eigene Verwaltung Justiz Kultur
    kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte
    Recht auf Gesandtschaften Kriegsministerium Post und Bahnwesen
    Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat beim Reich lag Verfügungsgewalt über
    Streitkräfte Zollwesen Handel Verkehr Postwesen
    außer Reservatrechte verboten dies Einkünfte daraus flossen Reich zu allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb
    "Matrikularbeiträge" durch Bundesstaaten


Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan
    Preußen:
    17 von 41 Stimmen 2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung)
    Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
    verabschieden von Gesetzen Auflösung des Reichstags Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
    Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze


Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt
    Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)
    Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
    Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre Wahlberechtigung aller Männer ab 25 gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht


Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.)
= König von Preußen
    Repräsentanz nach außen konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten) abschließen erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer


Reichskanzler war höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter
    einziger Minister des Reiches Vorsitzender des Bundesrats leitete die gesamte Verwaltung des Reichs Bismarck war bis 1890 Reichskanzler


Probleme der Verfassung:
    keine echte Gewaltenteilung Kaiser hat politische UND militärische Führung inne Kanzler vom Kaiser voll abhängig Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur "Nebenregierung" Vortragsrecht beim Kaiser Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelöst werden Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat


Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
    schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der Arbeiterschaft (die immerhin 20 - 30 % der Bevölkerung ausmachte) Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte In Preußen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer 80 000 Dänen in Schleswig Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das Reich verlassen Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich Nationalismus aus

    Wirtschaftl. Verbesserung durch Vereinheitlichungen
    Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig!
    wachsende Einwohnerzahlen:
    1871: 41 Mio. 1914: 67 Mio.

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