Wahlen in der Parlamentarischen Demokratie

Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie


Demokratie

    Begriff: Volksherrschaft Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen Herrschaft beruft sich auf Willen des Volkes (Regierung ist rechenschaftspflichtig) zentrale Bedeutung: Prinzip der Gleichheit (Beteiligung des gesamten Volkes, Träger der Staatsgewalt) Art. 20, Absatz 2 GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt" parlamentarische D.: größte Macht liegt beim Parlament à Vertretung des Volkes (d.h. ohne Mehrheit im P. keine politischen Entscheidungen)à Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig (Deutscher Bundestag) mehrere Möglichkeiten der Teilnahme an polit. Willensbildung (Mitarbeit in Parteien und Interessenverbänden, Demonstrationen, Engagement in Bürgerinitiativen, Wahlen)

Wahlen


    allgemeinste/wichtigste Mitwirkungsform (alle Staatsbürger können teilnehmen, es geht um polit. Macht) das Medium, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird durch Stimmabgabe beeinflussen Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung (künftige Ausrichtung der Regierungspolitik) in Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund: Recht der Wahl in festen Zeitabständen unterschiedliche Ebenen: Europa -, Bundestags -, Landtags - und Kommunalwahlen Bundestag: alle 4 Jahre; Landtage: alle 4 Jahre Volk wählt also Abgeordnete die in seinem Namen Gesetze im Bundestag beschließen Wahlprinzipien
allgemeine W: jedem Staatsbürger steht Wahlrecht zu
beschränkte W.: bestimmte Personenkreise ausgeschlossen(Frauen, schwaches Eink.)
gleiche W.: jede Stimme gleiches Gewicht, gleiche Anz. Stimmen, Chancengleichheit
gestufte W.: bestimmten Wählern kommen mehr Stimmen zu als anderen (3 - Kl.Wahl)
direkten W.: Wahlberechtigte entscheiden direkt über Mandate und Stellen
indirekte W.:Zwischeninstanz (Wahlmänner)à2.WahlgangàAuswahl aus Bewerbern
geheime W.: Stimmabgabe erfolgt verdeckt und anonym (Stimmzettel)
offene W.: offene Abgabe der Stimme (Handzeichen)
freie W.: kein Druck auf Wähler, Freiheit zu wählen
    in der BRD: Art.28/I und Art.38/I: Wahlen erfolgen allgemein, gleich, direkt, geheim, frei Chancengleichheit eingeschränkt (5%) keine Wahlpflicht, aktives Wahlrecht hat wer 18.LJ vollendet + Staatsangehörigkeit + mind. 3 Monate in Dt. lebt + nicht entmündigt + Verlust des Wahlrechts durch Verurteilung passives Wahlrecht wer volljährig ist (Vollendung 18. LJ) + aktives Wahlrecht besitzt








Wahlsysteme


    Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Mischwahl Unterscheidung nach Transformation der Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate

Mehrheitswahl

    Gedanke: Wahlgebiet à Wahlkreise; Abgeordneter ist Repräsentant eines Wahlkreises ist immer Wahl von Personen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wer Wahl gewonnen hat (absolute: 50% (Stichwahl), relative: Mehrheit der Stimmen) Zahl der Sitze à Zahl der von ihren Bewerbern gewonnen Wahlkreisen

Verhältniswahl

    nicht Personen sondern Parteien Mgl.: kleinere Parteien können Einfluss im Parlament geltend machen Anzahl der Abgeordnetensitze à Anteil Stimmen am Wahlergebnis (Proportionalwahl)

Mischwahl

    Kombination von beiden (personalisierte Verhältniswahl à Deutscher Bundestag) Hälfte von 656 à relative Mehrheitswahl, übrige Hälfte (2.Stimme) à Landeslisten der einzelnen Parteien Mgl.: Splitten der Wahl (unterschiedliche Parteien in 1. und 2. Stimme)

Vorraussetzungen


    Grundlage: Auswahl zwischen mehreren tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller Art verschiedene miteinander konkurrierende Personen oder Personengruppen (Parteien) keine Konkurrenzsituation à keine Wahl gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen Wahlfreiheit des Wählers: Entscheidung frei, eigenverantwortlich, ohne Druck u. Zwang


Bedeutung


    Menschen die gemeinsame Interessen haben brauchen einen Sprecher Klassensprecher à Interessen der Schüler, Abgeordnete à Wähler, Regierung à Interessen des Staates Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens die für sie Staatsgewalt handhaben und in ihrem Auftrag regieren Grundvorgang des Verfassungslebens auf dem alles andere aufbaut, verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die Gemeinschaft zu handeln regelmäßige Wahlen beinhalten also das Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung Möglichkeit: veränderte Meinungen von anderen Personen vertreten lassen, Personen nicht wieder zu wählen die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben vor Wahlen à Wahlkämpfe der Parteien, Werbung durch (Plakate, Reden, Versammlungen, Handzetteln) Ausgaben à aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Teil aus Steuern für Parlaments - und Regierungswahlen: Wahlgesetze in allen Staaten Regelung: Wahlrechte der Bürger, Welches Wahlsystem???

Funktionen


    meist genutzte Möglichkeit um an polit. Willensbildung teilzunehmen Legitimationsfkt.: Votum des Wählers, Dokumentierung des polit. Willens des Volkesin nicht zu großen regelmäßigen Zeitabständen Partizipationsfkt.: Mgl. über personelle und sachliche Alternativen zu entscheiden, Wahl ist Akt der polit. Mitbestimmung Kontrollfkt.: Bürger können Amts - oder Mandatsträgern Amt entziehen oder bestätigen Integrationsfkt.: geben Gelegenheit zur Integration von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten (Wahlbeteiligung> 90 % à gelungene Integration, Anerkennung des repräsentativen Systems in Deutschland) weitere: handlungsfähige Regierung, eine die Regierung wirksam kontrollierende Opposition

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