Die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen
90er Jahre des 18. Jahrhunderts |
Aufklärerische Lehren finden zunehmend Verbreitung und werden als Forderungen formuliert. 1791 schreibt E. F. Klein, Mitverfasser des Allgemeinen Landrechts: "Der Grundsatz der möglichsten Freiheit ist die Hauptregel ..."; beschleunigt und intensiviert wird dieser Prozeß durch die Ereignisse in Frankreich |
1804 |
Karl vom und zum Stein wird von Friedrich Wilhelm III. zum leitenden Minister berufen (Staats - und Finanzminister); er bekämpft die bisherige Kabinettsregierung und moniert die Verselbstständigung der obersten Staatsbehörden (im Januar 1807 wird Stein entlassen; im September desselben Jahres wieder eingestellt) |
1807 (Juni bzw. Sept.) |
Abfassung und Veröffentlichung der Reformmanifeste von Stein, Hardenberg und Altenstein; gefordert wird, das Verwaltungsgeflecht des monarchisch - absolutistischen Staates klarer und schlanker zu strukturieren. Des weiteren werden Reformen in Feudalwesen und Wirtschaft, betreffend die Zünfte, angemahnt. Außerdem soll das Volk v. a. auf Gemeinde - / Kreisebene politisch involviert werden. Hardenberg fordert "demokratische Grundsätze einer monarchischen Regierung". |
9. Okt. 1807 |
Beginn der Reformen unter Stein; Edikt zur Aufhebung der Erbuntertänigkeit der Bauern (sog. Oktoberedikt): der adelige Grundbesitz kann nunmehr frei erworben; Bürgerliche erhalten Zutritt zum Ritterstand (Erwerb eines Rittergutes) und den daran gebundenen Privilegien; auch die Schutzrechte der vormals Abhängigen werden aufgehoben |
19. Nov. 1808 |
Städteordnung, welche die Selbstverwaltung der Gemeinden erlaubt. Betroffen ist die Bürger -, nicht die Einwohnergemeinde; politische Mitwirkung (Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung) ist nur denen erlaubt, die sich im Besitz des Bürgerrechtes befinden |
Sommer 1808 |
Vereinfachung der Verwaltungsbehörden; Reduzierung auf fünf Fachministerien; der Staat wird dezentralisiert, eine hierarchische Verwaltungsstruktur entsteht: zwar gibt es staatl. Behörden auf sämtlichen Ebenen, jedoch sollen den einzelnen Elementen weitreichende Formen der Unabhängigkeit zugestanden werden (bes. auf Gemeinde - / Stadtebene) |
1809 |
auf Druck Napoleons wird Stein entlassen; seine Nachfolger wird von Hardenberg, der, ausgestattet mit weitgehenden Kompetenzen, das Reformwerk seines Vorgängers noch entschlossener fortführt; Gründung der Umbolduniversität |
1811 |
Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse (Regulierungsedikt): die Bauern können sich von ihren Frondiensten freikaufen; die Landarbeiter bleiben vom Recht auf Bodenbesitz ausgeschlossen; Konsequenz dieses Ediktes und der Agrarreform ist es, dass der Großgrundbesitz in den folgenden Jahren wächst, breite Bauernschichten verarmen |
1812 |
Judenemanzipation (Emanzipationsedikt) |
des weiteren: |
Ordnung der Steuern und Finanzen (Einführung einer Klassensteuer - auch für den Adel), Einführung der Gewerbefreiheit, Säkularisierung der geistlichen Güter; unter Wilhelm von Humbold wird das Unterrichtswesen verstaatlicht, bei Nivellierung der geistlichen Schulaufsicht und Verwaltung; Ziel ist stets die Bindung des einzelnen an den Staat |
1808 - 1814 |
Heeresreform: der Zugang zu höheren Rängen (Offiziersprivileg) wird nun auch dem Bürgertum ermöglicht; die allg. Wehrpflicht wird eingeführt |
426 Worte in "deutsch" als "hilfreich" bewertet