Regelung zur Sicherung des Wettbewerbs
1. Definitionen
Kartell: (von italienisch cartello: kleines Schreiben, Vereinbarung), informelle oder formelle BĂŒndelung wirtschaftlicher AktivitĂ€ten ansonsten voneinander unabhĂ€ngiger Unternehmen, deren Zweck darin besteht, den Wettbewerb in einem bestimmten Markt zu verringern oder zu unterdrĂŒcken.Wettbewerb: RivalitĂ€t zwischen Marktteilnehmern um Marktanteile.
Fusion: wirtschaftlichen Zusammenschluss von zwei oder mehreren bislang selbstÀndigen Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheitsgesellschaft
2. Aufgaben des Wettbewerbs
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Aufgabe ist die dezentrale Steuerung der Wirtschaft zur Optimierung der einzel - und gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt www.sunshineswingers.de.vu Wettbewerb bewirkt tendenziell Preissenkungen und QualitÀtssteigerungen Funktionierender Wettbewerb mit einer Vielzahl von Konkurrenten beugt Machtstellungen vor
3. Eingriffsmöglichkeiten des Staates
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gesetzliche Grundlagen: Gesetz gegen WettbewerbsbeschrÀnkungen (GWB) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Regulierungsbehörde bei best. Wirtschaftszweigen z.B. Telekommunikation und Post Landeskartellamt und Bundeskartellamt als wichtigste Instrumente, die selbststÀndig tÀtig werden können und unabhÀngig sind
4. Entscheidungen und Sanktionen des Bundeskartellamtes
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Aufgabe ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland GeldbuĂen bei VerstöĂen gegen das GWB Untersagung von ZusammenschlĂŒssen Untersagung von bestimmten Verhaltensweisen, die nach dem GWB verboten sind Freistellung zu bestimmten Vereinbarungen und BeschlĂŒssen Regelungen des Vergaberechts
5. Voraussetzungen fĂŒr die PrĂŒfung von Fusionen
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weltweiter Umsatzerlös der beteiligten Unternehmen insgesamt mehr als 1 Milliarde DM inlĂ€ndischer Umsatzerlös eines beteiligtes Unternehmens mind. 50 Mio. DM Untersagung der Fusion, wenn marktbeherrschende Stellung mit keinem oder unwesentlichem Wettbewerb erwartet 12 Untersagungen von ZusammenschlĂŒssen in den Jahren 1997/98
Unternehmensfusionen: |
1997 |
1998 |
Gesamt |
Vor Vollzug angemeldete und geprĂŒfte ZusammenschlĂŒsse |
1.207 |
1.300 |
2.507 |
Nach Vollzug angezeigte kontrollpflichtige ZusammenschlĂŒsse |
366 |
391 |
757 |
Nicht kontrollpflichtige angezeigte ZusammenschlĂŒsse |
178 |
197 |
375 |
Gesamt |
1.751 |
1.888 |
3.639 |
6. EuropÀisches Kartellrecht
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starke Gemeinsamkeiten des deutschen mit dem europĂ€ischen Kartellrecht das europĂ€ische Kartellrecht wird durch die EU - Kommision angewendet ZustĂ€ndigkeit betrifft den Handel zwischen den Mitgliedstaaten PrĂŒfung durch EU - Kommision, bei weltweitem Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. €
Quellen: Hoppmann Erich, Marktbeherrschung und PreismiĂbrauch, Baden - Baden 1993;
Heidenhain Martin, German Antitrust Law, Frankfurt 1999;Internetseiten des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de); Microsoft Encarta 2000
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