Nachkriegszeit (1945)
Mit der>Berliner Viermächteerklärung
Unter Fortdauer der Kontrolle Deutschlands durch die Besatzugsmächte (bis 1955) setzten sich in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik gegensätzliche gesellschaftliche und staatliche Systeme durch. Im Zuge ihrer Integration in einander entgegengesetzte Bündnisse (NATO/Warschauer Pakt) erhiel - ten beide Staaten 1955 ihre Unabhängigkeit. Sowohl die Westmächte als auch die da - malige UdSSR hielten jedoch an ihrer Verantwortung für Berlin und Deutschland als Ganzes (einschließlich einer zukünftigen friedensvertraglichen Regelung) fest, so wie es sich aus den Viermächtevereinbarungen ergab. Der Bau der Berliner Mauer seitens der Deutschen Demokratischen Republik (1961) vertiefte die Spaltung Deutschlands. Während die Bundesrepublik Deutschland weiter an dem im Grundgesetz festgelegten Postulat der Wiedervereinigung festhält, geht die Deutsche Demokratische Republik in enger Anlehnung an die damalige UdSSR seit etwa 1955 von der Existenz zweier deutscher Staaten aus (Zweistaatentheorie). 1969/70 ging die Bundesrepublik Deutschland von der Nichtanerkennung der Deutschen Demokratischen Republik (Hallsteindoktrin) zu deren Anerkennung als Staat im Rahmen der nach ihrer Auffas - sung weiterbestehenden deutschen Nation über; sie schloß seitdem im Rahmen einer neuen Deutschland - und Ostpolitik verschiedene Verträge mit der Deutschen Demo - kratischen Republik ab. Nach Abschluß des Grundvertrages (1972) wurden 1973 bei - de deutschen Staaten Mitglied der UNO.
Die deutsche Frage als nationales Problem entwickelte sich seit 1945 in enger Verbin - dung mit der internationalen Mächtekonstellation.
Quelle: Brockhaus Enzyklopädie
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