Die Lage der Homosexuellen in den nationalsozialis
Historisches Seminar
Referat
Die Lage der Homosexuellen in den
nationalsozialistischen Konzentrationslagern
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Gruppe der Homosexuellen in den KL
III. Die Integration Homosexueller in das Lagerleben
IV. SchluĂbemerkung
V. Anhang
VI. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Mit der Erweiterung des §175 des StGB am 28.06.1935 erfuhren die Strafen fĂŒr den "Tatbestand" der HomosexualitĂ€t eine erhebliche VerschĂ€rfung.[1] Noch 1929 hatte der zustĂ€ndige ReichsausschuĂ beschlossen, homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen straffrei zu lassen, nun hingegen wurde man schon straffĂ€llig, wenn man jemanden gleichgeschlechtliches kĂŒssend gesehen wurde oder sich "in wollĂŒstiger Absicht" einen gleichgeschlechtlichen Körper betrachtete. In den Folgejahren wurden die TatbestĂ€nde, die zu einer Verurteilung nach §175 fĂŒhrten, noch weiter ausgedehnt, sodass schlieĂlich sogar Nacktbaden unter MĂ€nnern u.U. mit einer Bestrafung enden konnte.[2]
Aber der verschĂ€rfte §175 war lediglich ein Höhepunkt einer langen Reihe von Diskriminierungen der Homosexuellen und MaĂnahmen gegen selbige. Schon der §7 der 'Verordnung des ReichsprĂ€sidenten zum Schutze des deutschen Volkes' vom 04.02.1933 bot eine Grundlage fĂŒr die spĂ€ter folgende Beschlagnahmung publizistischer Werke der homosexuellen Szene. In der langen Reihe weiterer direkter und indirekter Erlasse und Regelungen gegen homosexuelle Neigungen kommt die Ă€uĂerst feindliche Haltung der nationalsozialistischen Machthaber gegenĂŒber dieser gesellschaftlichen MinoritĂ€t deutlich zur Geltung. Besonders die 'Verordnung zum Schutze von Volk und Staat' vom 28.02.1933 schuf die Voraussetzungen fĂŒr die polizeiliche, nicht von der Justiz kontrollierte Schutzhaft, die spĂ€ter auch gegen Homosexuelle angewendet wurde, begleitet von dem Gesetz zur Schaffung des Geheimen Staatspolizeiamtes als Zentrale zur BekĂ€mpfung von "Volksfeinden" (26.04.1933), dem wenig spĂ€ter die Einrichtung der "Reichszentrale zur BekĂ€mpfung der HomosexualitĂ€t und der Abtreibung" innerhalb der Gestapo folgte.[3]
Verbindet man diese Tatsachen mit den Informationen, dass in einem Geheimerlass Himmlers vom 10.10.1936 Homosexuelle endgĂŒltig zu den zu verfolgenden Staatsfeinden gezĂ€hlt wurden und Himmler selbst am 18.02.1937 in einer hetzerischen Rede gegen die "homosexuelle Seuche" vor SS - GruppenfĂŒhrern in Bad Tölz die Ausmerzung selbiger propagierte (Ausschnitt s. Anhang),[4] verwundert es nicht, dass viele echte und vermeintliche Homosexuelle schon in den frĂŒhen Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft in die NS - Konzentrationslager eingewiesen wurden und dort den Tod fanden.[5]
Dieses Referat soll darstellen, inwieweit sich die Homosexuellen in den Lageralltag integriert haben und wie sie mit dem Lagerleben - den Umgang mit Kapos, SS und MithÀftlingen - zurechtkamen.
II. Die Gruppe der Homosexuellen in den KL
Die Homosexuellen als HĂ€ftlingsgruppe mit dem rosafarbenen Winkel bildeten eine der kleineren MinoritĂ€ten (in Buchenwald weisen die Tabellen von Januar 1943 bis MĂ€rz 1945 zwischen 60 und 150 schwule Insassen aus)[6] der HĂ€ftlingsgesellschaft. Anders als die Antifaschisten, Juden oder AuslĂ€nder, denen es manchmal gelang, aktive HĂ€ftlingsorganisationen zu bilden, konnten die Schwulen dem SS - Personal oder den im Lager dominierenden HĂ€ftlingsgruppen keinen hinhaltenden Widerstand entgegensetzen. ZusĂ€tzlich zu dieser quantitativen Unterlegenheit kam erschwerend hinzu, dass die Homosexuellen eine sehr heterogene Gruppe waren und deshalb nur schwer zu vereinen, denn die Mitglieder dieser Gruppe kamen aus allen gesellschaftlichen Schichten - vom Freiberufler und KĂŒnstler bis hin zu Strichjungen oder Arbeitern - ohne direktes, gruppen - immanente Gemeinsamkeiten, d.h. HomosexualitĂ€t war als eine triebgesteuerte Neigung entgegen den politischen oder beruflichen Gemeinsamkeiten anderer Gruppen nicht gruppenbindend. Auch aus politischen GrĂŒnden wurden einige MĂ€nner durch den rosa Winkel stigmatisiert, obwohl sie keine Vergehen gegen den §175 begangen hatten. So waren die Schwulen genau das Gegenteil der engverbundenen AuslĂ€nder - oder Politgruppen, die an einigen Orten fĂŒr geringe Lebensvorteile - Essen, Arbeitsbedingungen, Kapostellen etc. - kĂ€mpften und diese teilweise auch erhielten.[7] Dazu Kogon im SS - Staat:
"Die sehr verschiedenartige Zusammensetzung dieser Gruppe [also der Homosexuellen, d.A.], in der sich neben wertvollen Menschen eine Menge ausgesprochen krimineller und erpresserischer Elemente befand, machte ihre Lage sehr schwierig [...] Ihr Schicksal in den KL kann man nur als entsetzlich bezeichnen [...] Sie sind fast alle zugrundegegangen [...]" [8]
III. Die Integration Homosexueller in das Lagerleben
In den Lagern wurden die Baracken zumeist entweder von Kriminellen oder politisch links ausgerichteten Antifaschisten gefĂŒhrt. Jede dieser Fraktionen begĂŒnstigte, gelangte sie erst einmal an die wichtigen SchlĂŒsselpositionen der HĂ€ftlingshierarchie, die eigenen Angehörigen - und zwar in allen lebenswichtigen Bereichen des Lagerlebens, vor allem in der Essensverteilung, den Zuteilungen zu den Arbeitsgruppen und den Ăberweisungen ins Krankenrevier.[9] So gelangten nur wenige Homosexuelle, Zigeuner oder Mitglieder anderer MinoritĂ€ten in diese privilegierten Positionen, die ihnen die Möglichkeit verschafft hĂ€tten, die alltĂ€glichen Probleme wenigstens ein biĂchen ertrĂ€glicher zu machen.[10] Gefangene, die eine solche Position erreichten, hatten erwiesenermaĂen sehr viel bessere Ăberlebenschancen. Gerade Homosexuelle hatten zusĂ€tzlich zu ihrer solche Positionen betreffenden Chancenlosigkeit noch aufgrund ihrer allgemeinen Ablehnung in den Reihen der HĂ€ftlinge die schwere Last zu tragen, bevorzugt zu besonders schweren oder gefĂ€hrlichen Arbeiten in Fabriken oder SteinbrĂŒchen eingeteilt zu werden, denn weder die Kriminellen noch die Antifaschisten hatten ein sonderlich groĂes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Homosexuellen. Zwar gab es nicht selten Liaisons zwischen grĂŒnen (kriminellen) oder roten (antifaschistischen) Kapos und schwulen HĂ€ftlingen (und auch zwischen den wenigen schwulen Kapos und anderen "Untergebenen"[11]) - obwohl SexualitĂ€t angeblich aufgrund der Ă€uĂeren UmstĂ€nde im KL angeblich keine Rolle gespielt haben soll - ,[12] aber diese VerhĂ€ltnisse kamen den Homosexuellen als Gruppe nicht zugute.[13] Generell spiegelt die Beziehung der anderen Gefangenen zu den Homosexuellen also lediglich die damals seit langem vorherrschende gesellschaftliche Ablehnung auch im Lager wieder, wobei diese gelegentlich sogar zu einer regelrechten Homophobie ausarten konnte.[14]
Zum Elend der Homosexuellen schreibt Kogon:
"Im KL genĂŒgte schon der Verdacht, um einen Gefangenen als Homosexuellen zu deklarieren und ihn so der Verunglimpfung, dem allgemeinen MiĂtrauen und besonderen Lebensgefahren preiszugeben. Bei dieser Gelegenheit muss gesagt werden, dass die homosexuelle Praxis in den Lagern sehr verbreitet war; die HĂ€ftlinge taten aber nur jene in Acht und Bann, die von der SS mit dem rosa Winkel markiert waren." [15]
Nach Plant (S. 152) wurden die MÀnner mit dem rosa Winkel von Anfang an stigmatisiert und mussten die volle Wucht der jahrhundertealten Feindseligkeiten gegen Homosexuelle ertragen. Es verwundert daher auch nicht, dass die Homosexuellen der niedrigsten Kaste der Lager zugezÀhlt wurden und bei harten Arbeitskommandos, "Sondertrupps" oder Transporten in Vernichtungslager[16] oftmals von den verantwortlichen Kapos als "weniger wertvolle Lagerteile" bevorzugt auf die jeweiligen Listen gesetzt wurden.[17]
Auch fĂŒr die SS - Aufseher, die darauf gedrillt waren, als einzige Methode zur Kontrolle der Gefangenen brutale Gewalt einzusetzen, waren die Homosexuellen als in ihren Augen besonders degenerierte Wesen prĂ€destiniert dafĂŒr, Erniedrigungsrituale verschiedenster Art ĂŒber sich ergehen lassen zu mĂŒssen.[18] Auch in öffentlich zugĂ€nglichen Zeitschriften, wie Das Schwarze Corps oder im Völkischen Beobachter, wurde im Jahre 1942 ein erbarmungsloses Vorgehen gegen sexuell andersartige gefordert und bestĂ€rkte die dementsprechend handelnden Aufseher noch in ihrem Tun.[19] Schon bei der Ankunft im Lager teilten die Homosexuellen das grausame Schicksal der Juden, indem sie nicht nur mit diesen zusammen am schlimmsten zusammengeschlagen wurden, sondern man ihnen zusĂ€tzlich zum Haupthaar sogar als besonders entwĂŒrdigende Geste das Schamhaar abschor.
"Der SS - Mann fragte jeden, wegen welchen Verbrechens er verurteilt worden war. Da war einer, der zugab, dass er wegen Vergehens gegen §175 verhaftet worden sei. Er wurde verschlagen, dann dazu gezwungen, genau zu berichten, was und wie er seine Verbrechen begangen hatte, und dann fielen sie ĂŒber ihn her und haben ihn verhauen und mit den FĂŒĂen getreten." [20]
Vermehrt kam es zu Erlassen des Wach - und Aufsichtspersonals, die Homosexuellen als "LĂ€uterungsakt" zu besonders harter Arbeit, wie Zementierarbeiten, heranzuziehen und sie gesondert zu ĂŒberwachen und unterzubringen.[21]
"Es geschah im Juni 1942, dass im KL Sachsenhausen wieder einmal eine jener Sonderaktionen gestartet wurde, die einige hundert Menschen einem Henker auslieferte. Diesmal ging es darum, die Endlösung des 'Homosexuellenproblems' herbeizufĂŒhren, indem man diese Parias des Lagers zu einem Vernichtungskommando zusammenfaĂte und mit unvorstellbarer, sadistischer Grausamkeit durch Hunger und Fron langsam zu Tode marterte [... alle HĂ€ftlinge mit rosa Winkel haben auf dem Appellplatz anzutreten ...] Danach wurde uns eröffnet, dass [...] unsere Kategorie in einer verschĂ€rften Strafkompanie isoliert werden mĂŒsste und dass wir am anderen Morgen geschlossen in das GroĂziegelwerk 'Klinker' ĂŒberfĂŒhrt wĂŒrden. Klinkerwerk! Wir erschauerten - diese Menschenliquidationsfabrik war mehr als gefĂŒrchtet [...] Innerhalb von zwei Monaten war dieses 'Arbeitskommando Strafkompanie' auf ein Drittel seiner Menschen zusammengeschrumpft [...]" [22]
Der Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höà (desgleichen aber auch Heinrich Himmler), glaubte sogar an HomosexualitĂ€t als eine ansteckende Krankheit[23] und verordnete deswegen mehrere MaĂnahmen gegen entsprechend veranlagte Gefangene, z.B. erzwungene Bordellbesuche oder Isolationshaft.[24] Trotz dieser auĂerordentlichen Feindseligkeit der SS gegenĂŒber den Schwulen kam es aber doch zu gelegentlichen Liaisons zwischen SS - MĂ€nnern - die dabei natĂŒrlich viel riskierten - und von ihnen auserwĂ€hlten "Puppenjungs", welche von diesen Verbindungen selbstverstĂ€ndlich - und zum Ărgernis der anderen Gefangenen - profitierten.[25] Ebenso nutzten schwule Kapos, wie oben schon angedeutet, ihre Position aus, um sich entsprechende Spieljungs, Pipel genannt, zu erkaufen. Wurden sie dabei erwischt, drohten zumindest ihren Liebhabern drakonische Strafen:
"Wurde ein homosexuelles VerhÀltnis publik, dann sperrte die SS den - in der Regel deutschen - Kapo zusammen mit dem Pipel - meist einem jungen Polen oder Juden - in den Bunker. Der Deutsche musste eine ErklÀrung unterschreiben, dass er sich kastrieren lasse. Nach dem Eingriff wurde er freigelassen und erhielt meist seine Funktion wieder. Der junge Bursche, der imh zu Willen gewesen war, um sein Leben zu sichern, wurde an der Schwarzen Wand erschossen." [26]
Schwule Kapos, auch wenn man sie nur relativ selten antraf, unterschieden sich darĂŒber hinaus in keinster Weise von ihren Kollegen aus den anderen HĂ€ftlingsgruppen, sie konnten ebenso freundlich und hilfsbereit wie sadistisch und brutal sein:
"Der Kapo namens Herzog war ein frĂŒherer FremdenlegionĂ€r, Ă€uĂerst brutal, anscheinend homosexuell sadistisch und hatte eine unheimliche Neigung zum Blutrausch; wenn ein Mann von ihm blutig geschlagen wurde, war er verloren [...] Wer [im Steinbruch, d.A.] nicht mehr konnte, wurde kurzerhand in die Lore geworfen und auf einem Steinhaufen ausgekippt. Entweder trat Herzog sie gleich tot, oder er goĂ ihnen so lange Wasser in den Hals, bis sie erstickten." [27]
FĂŒr viele Homosexuelle war ĂŒber das grausame Lagerleben hinaus ein besonders deprimierender und entmutigender Teil ihrer Gefangenschaft, dass sie von auĂen - wenn ĂŒberhaupt - nur sehr wenig Hilfe erhielten. Nahe Verwandte schĂ€mten sich oftmals, dass ein Familienmitglied wegen eines Vergehens gegen den §175 verurteilt worden war, und separierten sich dementsprechend von ihrem Angehörigen. FrĂŒhere Freunde, Kollegen oder auch Liebhaber waren sogar noch zurĂŒckhaltender, aus Angst, mit dem Gefangenen in nĂ€here Verbindung gestellt zu werden und selbst vor Gericht zu kommen. Auch die Inhaftierten selbst vermieden Kontakte nach auĂerhalb, um niemanden unnötig zu gefĂ€hrden. So waren die Homosexuellen praktisch von der AuĂenwelt isoliert.[28]
IV. SchluĂbemerkung
Angesichts der groĂen Anzahl anderer Gefangener spielten die Homosexuellen in den SS - Unterlagen nur eine kleine Nebenrolle - wie sie auch in den Gefangenenorganisationen nur eine Nebenrolle spielten. Aber ihr zu tragendes Los und das ihnen in den Lagern zugefĂŒgte Leid steht dazu in keinem VerhĂ€ltnis, sehr viele Homosexuelle sind unter dem Joch der SS und feindlich eingestellter HĂ€ftlingsgruppen zugrundegegangen.[29] Umso mehr erschĂŒttert es, dass viele Homosexuelle auch nach alliiertem Recht strafbar waren und ihre Reststrafen teilweise in normalen GefĂ€ngnissen absitzen mussten und dass der Tatbestand der homosexuellen Handlung auch in der Bundesrepublik noch bis 1969 als strafbar galt.[30] Keiner der wenigen Ăberlebenden erhielt eine EntschĂ€digung - geschweige denn eine Entschuldigung -, und nur die wenigsten konnten in den Kreis einer sie erwartenden Familie zurĂŒckkehren oder die traumatischen Erlebnisse im Lager ĂŒberwinden, sodass sie sich fĂŒr den Rest ihres Lebens, auch ohne den rosa Winkel, gezeichnet fĂŒhlten.[31] Erst 40 Jahre nach der Befreiung erwĂ€hnte BundesprĂ€sident Richard von WeizsĂ€cker erstmals unter den Opfer des NS - Regimes auch die Homosexuellen.[32]
V. Anhang
§ 175 (StGB vom 28.06.1935):
§ 175.
Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht miĂbrauchen lĂ€sst, wird mit GefĂ€ngnis bestraft.
Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten FĂ€llen von Strafe absehen.
§ 175a.
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden UmstÀnden mit GefÀngnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:
1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegen -
wĂ€rtiger Gefahr fĂŒr Leib und Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben oder
sich von ihm zur Unzucht miĂbrauchen zu lassen;
2. ein Mann, der einen anderen Mann unter MiĂbrauch einer durch ein Dienst - ,
Arbeits - oder UnterordnungsverhĂ€ltnis begrĂŒndeten AbhĂ€ngigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht miĂbrauchen zu lassen;
3. ein Mann ĂŒber einundzwanzig Jahre, der eine mĂ€nnliche Person unter einund -
zwanzig Jahren verfĂŒhrt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Un -
zucht miĂbrauchen zu lassen;
4. ein Mann, der gewerbsmĂ€Ăig mit MĂ€nnern Unzucht treibt oder von MĂ€nnern
sich zur Unzucht miĂbrauchen lĂ€sst oder sich dazu anbietet.
§ 175b.
Die widernatĂŒrliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit GefĂ€ngnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bĂŒrgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
(aus: Hoffschild, R., Olivia. Die bisher geheime Geschichte des Tabus HomosexualitÀt und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992, 81.)
Heinrich Himmler am 18.02.1937 vor SS - GruppenfĂŒhrern in Bad Tölz:
"[...] Wir mĂŒssen uns darĂŒber klar sein, wenn wir dieses Laster weiter in Deutschland haben, ohne es bekĂ€mpfen zu können, dann ist das das Ende Deutschlands, das Ende der germanischen Welt. Wir haben es leider nicht mehr so einfach wie unsere Vorfahren. Bei denen waren diese einigen Wenigen EinzelfĂ€lle so abnormer Art. Der Homosexuelle, den man Urning nannte, wurde im Sumpf versenkt. Die Herren Professoren, die diese Leichen im Moor finden, sind sich bestimmt nicht dessen bewuĂt, dass sie jeweils in neunzig von hundert FĂ€llen einen Homosexuellen vor sich haben, der mit dem Gewand und allem im Sumpf versenkt wurde. Das war nicht eine Strafe, sondern das war einfach das Auslöschen dieses anormalen Lebens. Das musste entfernt werden, wie wir Brennesseln ausziehen, auf einen Haufen werfen und verbrennen [...]"
(aus: Grau, G. (Hg.), HomosexualitÀt in der NS - Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung (Reihe 'Die Zeit des Nationalsozialismus'), Frankfurt/Main 1993, 131.)
VI. Literaturverzeichnis
Grau, GĂŒnther (Hg.)
HomosexualitÀt in der NS - Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung (Reihe 'Die Zeit des Nationalsozialismus'), Frankfurt/Main 1993
Hoffschild, Rainer,
Olivia. Die bisher geheime Geschichte des Tabus HomosexualitÀt und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992.
Jellonek, Burkhard,
Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich, Paderborn 1990.
Kogon, Eugen,
Der SS - Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, MĂŒnchen 1974.
Kranich, Christoph/Kaminski, Marcus u.a. (Hg.),
Schwule in Auschwitz. Dokumentation einer Reise, Bremen 1990.
Plant, Richard,
Rosa Winkel. Der Krieg der Nazis gegen die Homosexuellen, Frankfurt (Main)/New York 1991.
[1]Vgl. Jellonek, B., Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich, Paderborn 1990, 110 - 111.
[2]Vgl. Hoffschild, R., Olivia. Die bisher geheime Geschichte des Tabus HomosexualitÀt und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992, 82 (s. Anhang).
[3]Ebd. 81 - 84.
[4]Vgl. Grau, G. (Hg.), HomosexualitÀt in der NS - Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung (Reihe 'Die Zeit des Nationalsozialismus'), Frankfurt/Main 1993, 122 - 136. Laut Jellonek, 327ff., zielte Himmler jedoch nicht auf die Ermordung jedes einzelnen Homosexuellen, sondern es ging ihm vielmehr um die Ausrottung der HomosexualitÀt als gesellschaftliche Erscheinungs - und Entartungsform.
[5]Nach heutigen SchÀtzungen zwischen 5.000 und 15.000 bei insges. 50.000 Verurteilten. Dazu Plant, 136. Jelloneck, 328.
[6]Vgl. Plant, 136.
[7]Vgl. Grau, 328. Plant, 159.
[8]Vgl. Kogon, E., Der SS - Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, MĂŒnchen 1974, 50.
[9]Vgl. Plant, 159.
[10]Vgl. Plant, 149. Hoffschild, 128.
[11]Vgl. Hoffschild, 127 - 128.
[12]Dagegen: Hoffschild, 127.
[13]Vgl. Plant, 150 - 151.
[14]Vgl. Plant, 160; 147. Das fĂŒhrte sogar so weit, dass die Untaten homosexueller Aufseher in den Augen der heterosexuellen HĂ€ftlinge auf ihre homosexuellen MithĂ€ftlinge abfĂ€rbten. Dazu: Plant, 148.
[15]Vgl. Kogon, 263.
[16]Der Prozentsatz der Homosexuellen bei den Transporten nach Dora - Mittelbau (Lebenserwartung: max. 6 Monate) war höher als der jeder anderen Gruppe. Dazu: Plant, 154. Gleiches gilt fĂŒr die SteinbrĂŒche von Sachsenhausen, Buchenwald etc. oder die gefĂŒrchteten medizinischen Unternehmen., i.B. die Fleckfieber - und Hormonbehandlungen der Homosexuellen (Dazu: Kogon, 264. Plant, 155 - 159. Grau, 329 - 333; 345 - 358.).
[17]Vgl. Kogon, 263ff. Ebs. Kranich, 25. Plant, 152. Hoffschild, 130 - 133.
[18]Vgl. Plant, 160. Dazu auch: Kranich, Christoph/Kaminski, Marcus u.a. (Hg.), Schwule in Auschwitz. Dokumentation einer Reise, Bremen 1990, 13.
[19]Vgl. Plant, 143.
[20]Vgl. Plant, 144.
[21]Vgl. Hoffschild, 126. Grau, 328.
[22]Vgl. Plant, 154.
[23]Vgl. Hoffschild, 126; 131.
[24]Vgl. Kranich, 29. Plant, 146. Hoffschild, 126.
[25]Vgl. Plant, 147.
[26]Vgl. Hoffschild, 128.
[27]Vgl. Grau, 332.
[28]Vgl. Grau, 328. Plant, 150; 160.
[29]Vgl. Kranich, 26. Hoffschild, 126.
[30]Vgl. Hoffschild, 133. Die Bundesregierung stand immer noch auf dem Standpunkt, dass die von den Nazis maĂlos erweiterte Fassung des §175 "weder NS - Unrecht noch rechtsstaatswidrig gewesen sei." (Hoffschild, 126)
[31]Vgl. Kranich, 29. Plant, 160 - 162. Hoffschild, 125.
[32]Vgl. Hoffschild, 25.
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