Verkehrseinrichtungen in Österreich

Verkehrseinrichtungen in Österreich

    Verkehrsanlagen -, wege: meist bereitgestellt von Bund, Ländern, Gemeinden Verkehrsmittel: werden von privaten oder öffentlichen Verkehrsunternehmungen betrieben Organisatorische Einrichtungen: Verkehrsvorschriften, Verwaltungsbehörden -, gerichte eines Staates, privatrechtliche Vereinigungen, Kammern

Rechtsgrundlagen und Organisation des Verkehrswesens in Österreich

    Verkehrsbehörden:
    Verkehrsgesetzte werden vom Bundesgesetzgeber (Nationalrat, Bundesrat) erlassen, Vollziehung liegt bei Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung Administrativer Instanzenzug:
1.Instanz: BH bzw. Magistrat (in Städten mit eigenem Statut) z.B. Anmeldung eines PKW
2.Instanz: Landeshauptmann; für Konzessionen für Kraftfahrlinien und bei Berufungen gegen Bescheide der 1.Instanz
3.Instanz: Bundesministerium für Verkehr; oberste Berufungsbehörde, z.B. Luftfahrtkonzessionen

    Kammern & Gemeinden:
Als wichtige Organisationen für den Verkehr
    Gemeinde:
Durch demokratischer Wal des Bürgermeisters können die Gemeindebürger auch in Verkehrsangelegenheiten Einfluss nehmen. Z.B. Hupverbot, Bewilligung von Fußgängerzonen, Parkdauer in den Kurzparkzonen

    Kammern:
Aufgabe: berufliche Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.
    Mitgliedschaft: u.a. bei Wirtschafts -, Arbeiter -, Ärzte -, Landwirtschaftskammer verpflichtet Funktionäre werden alle 5 Jahre gewählt und arbeiten weiterhin in ihren eigentlichen Beruf Wichtige Aufgaben: Begutachtung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen; berufliche Aus - und Weiterbildung (WIFI, BFI); Entsendung von Vertretern in volkswirtschaftlich wichtige Gremien; Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft Finanzierung durch Kammerumlagen

    Wirtschaftskammer: (Sektion Verkehr) Aufteilung: 6 Sektionen (Gewerbe & Handwerk; Handel; Industrie; Geld -, Kredit -, Versicherungswesen; Verkehr; Tourismus und Freizeitwirtschaft) und Fachgruppen Vertritt 31.500 Verkehrsunternehmen in Ö; Mitgliedschaft beginnt mit Ausübung der Gewerbeberechtigung Aufgaben: nimmt Stellung zu allen Entwürfen über Rsvorschriften im Verkehrsbereich, berät Mitglieder in betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, verhandelt mit der Gewerkschaft jährlich über die Kollektivvertragslöhne

    Kammer für Arbeiter & Angestellte Pflichtmitglieder sind alle Arbeitnehmer (Ausnahme: Teile der Bundes -, Landes -, Gemeindebediensteten) Organe: Präsident - Präsidium (Präsident, 4 Vizepräsidenten, Direktor.. beratend) - Vorstand (Präsidium, 10 Kammerräte & beigezogene Mitglieder) - Ausschüsse (z.B. für Bildung, Jugend, Verkehr) und Vollversammlung (110 Kammerräte aus 57 Arbeitern, 48 Angestellten, 5 Verkehrsbedienstete) - Kontrollausschuss (7 Mitglieder) Aufgaben: Kontrolle der Einhaltung sozialrechtlicher Vorschriften (z.B. Arbeitszeit, Entlohnung); gesamtwirtschaftliche Aufgaben aus dem Verkehrsbereich; Bildung; Hilfe für Jugendliche, Konsumentenschutz

    Bedeutende privatrechtliche Vereinigungen
    Mitgliedschaft ist freiwillig, Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, wichtig für Personenverkehr:
IN ÖSTERREICH:
    ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund): freiwillige Interessensvertretung der Dienstnehmer (auch der öffentlich Bediensteten), Hauptaufgaben: jährliche Gehaltsverhandlungen, Mitwirkung an vielen volkswirtschaftlich bedeutsamen politischen Entscheidungen ÖAMTC, ARBÖ: vertreten die Interessen der privaten und gewerblichen Kfz - Besitzer z.B. gegenüber Steuerbehörden, den Erlassen neuer Verkehrsvorschriften Kuratorium für Verkehrssicherheit: durch ständige Öffentlichkeitsarbeit will man Sicherheit auf Straßen erhöhen, Mitglieder sind: Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrervereinigungen, arbeitet eng mit den einschlägigen Ministerien zusammen

INTERNATIONAL:
    IATA (International Air Transport Association): Vereinigung von international tätigen Fluggesellschaften. Aufgaben: gegenseitige Anerkennung der Flugscheine mit Abrechnung, Koordination des Angebotes im Flugverkehr

    Wirtschaftliche Aspekte des Verkehrs
    Volkswirtschaftlich sind Staaten ohne ein funktionierendes Verkehrswesen unvorstellbar: Industrieprodukte können mit Verkehrsmitteln zu den Konsumenten gebracht werden; Mobilität der Personen (aus beruflichen Gründen, im Faktor Tourismus) hat große Bedeutung Verkehrswirtschaft erbringt Dienstleistungen, gehört d.h. zum "tertiären" Wirtschaftssektor

Reisebüro

    Definition: RB sind touristische Dienstleistungsunternehmen, die umfassende Serviceleistungen für die Reisenden einerseits und die touristischen Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften) andererseits erbringen. Aufgaben gegenüber den Reisebürokunden Beratung über Reiseziele und Reiseangebote, Hilfe bei der Reiseentscheidung Information über Einreise - und Gesundheitsvorschriften sowie Besonderheiten des Reiseziels Informationen über Reiseleistungen und Reisedokumente

    Aufgaben gegenüber Leistungsträgern Übernahme der Kernfunktion des Vertriebes für das Angebot der Leistungsträger Koordination von Einzelleistungen zu marktfähigen Reiseprodukten (z.B. Sport - und Freizeitangebote, Beherbergung) Präsentation der Leistungen und Bewerbung gegenüber den Reisenden

Nachfragesegmente für Reisebüros
    Geschäftsreisen: Zeitökonomie ist sehr wichtig für Geschäftsreisenden (rasche Beförderung, verlässlicher Zeitablauf der Reise, problemfreie Leistungserbringung). BTM (Business - Travel - Management): RB sorgt auch für die Einhaltung der Reiserichtlinien, das Reisekostenmanagement, Managementinformationen. RB ist auch Partner des Firmenkunden um bei einzelnen Leistungsträgern spezielle Vereinbarungen ("corporate rates") zu vereinbaren

    Tagungen, Kongresse, Bildung, Incentives: Berufsausübung ist Anlass und Teilinhalt der Reise, aber auch zeit für private Reiseinhalte "Incentives": besondere Reisen bzw. Freizeitangebote (exklusive Reisen, Reisen mit Abenteuercharakter)

    Urlaubsreisen: Alle vorübergehenden Ortsveränderungen im Rahmen der Jahresfreizeit fallen in diesen Bereich. Wichtig für Kunden ist das Erfüllen der Freizeitwünsche, hinsichtlich Reiseziel & Inhalte der Reise, Packages sind von Bedeutung Preissensibilität, d.h. das bestmögliche Preis - Leistungsverhältnis entscheidet

Betriebsformen des Reisebüros

    Reiseveranstalter (Touroperator, Wholesaler): Bietet im eigenen Namen die Erbringung eines Bündels von Reiseleistungen an, haftet für die gesamte Leistungserbringung Pauschalreisen: mehrere einzelne Reiseleistungen werden zu einem Reiseprodukt. Dazu gehören: Personenbeförderung, Unterbringung & Verpflegung, Nebenleistungen = Stadtrundfahrt, Liftkarten; Zusatzleistungen = Versicherungen Spezielle Formen der Pauschalreisen: "Baustein - Angebote" - der Kunde hat Kombinationsmöglichkeiten All - inclusive - Urlaub

    Reisevermittler (Retailer, Travel Agent): Reisevermittler bietet Reiseleistungen, die von Veranstaltern (oder Leistungsträgern selbst) erstellt werden, den Endverbrauchern (Konsumenten) an. Hauptaufgabe: Veranstalter auszuwählen und durch ihre besondere Marktkenntnis die optimalen Leistungen und Reisteangebote den Kunden zugänglich zu machen Provision: Entgeld für Reisevermittler vom Veranstalter, 8 - 9%; für aufwendige Beratungsleistungen (Auswahl und Buchung von Linienflügen ) werden zusätzlich Serviceentgelte eingehoben

    Incomingagenturen Bindeglied zwischen Reiseveranstaltern und Leistungsträgern im Zielgebiet Sorgen für reibungslose Abwicklung am Reiseziel In Ö. sind diese Agenturen meist regional tätig (Salzkammergut Touristik) oder haben fachliche Tätigkeitsschwerpunkte (Kongresse z.B.)
Tätigkeiten:
    Gästebetreuung sowie Qualitätssicherung und Abwicklung für den Veranstalter vor Ort Anbieten von Zusatzangeboten der lokalen Leistungsträger (Ausflugsprogramme) Unterstützen des Veranstalters beim Leistungseinkauf Erstellen von Gesamtarrangements im Zielgebiet für kleinere Reiseveranstalter (z.B. Busunternehmen) Vertrieb von Leistungen der Zusatzanbieter

    Implant - Reisebüro
Angestellte von Reisebüros haben ein Büro beim Kunden mit 1 - 2 Mitarbeiter, v.a. wenn der Kunde viele Geschäftsreisen plant

    Outgoing - Agenturen
Aus einem bestimmten Ort Gäste woanders hinbringen; Destination kann ein Ort, eine Region oder ein Land sein. Z.B. Villacher Reisebüro verkauft Reisen wo anders hin.

    Verbindungen
Reisender hat direkte Rechtsbeziehung mit Vermittler und Veranstalter. Beschwerden gegen den Leistungsträger bestehen gegenüber dem Veranstalter. Der Vermittler ist zuständig für die ordentliche Geschäftsbesorgung, v.a. für die Auswahl eines geeigneten Veranstalters und dafür, dass Angebot und Annahme des Reisevertrages übereinstimmen.

Reisebürounternehmen in Österreich

    Reisebürodichte: 1:12.000 in Österreich; 1:40.000 in Deutschland Vorteil: besondere Kundennähe und Bildung von Nischenangeboten, Nachteil: wirtschaftliche Probleme durch mangelnde Wirtschaftskraft der einzelnen Unternehmen, fehlende Rationalisierungspotentiale Reiseveranstalter: v.a. ausländische Unternehmen: Branchenführer TUI (Touropa, Gulet, Magic - life); Neckermann, FTI Reisevermittler: ÖVB (Österreichische Verkehrsbüro), Ökista; häufig Übernahmen von kleineren und mittleren Unternehmen, die in wirtschaftlicher Notlage sind Europäische Reisekonzerne: TUI, Airtours, C&N Touristik, Kuoni, Club Med

Organisation und Vertretungen der Reisebüros

    Alle Reisebürounternehmen sind auf gesetzlicher Grundlage Mitglieder der Wirtschaftskammer, organisiert im Fachverband der Reisebüros. Regional sind die Unternehmen eines Bundeslandes in Fachgruppen organisiert. Innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation sind die Reisebüros in die Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft integriert. Entwicklung des Unionsrechts in Branchenangelegenheiten ist wichtig. EU - Kommission bietet Möglichkeit im Entwicklungsprozess mitzuwirken, nach Inkrafttreten der Rsnormen (Richtlinien, Verordnungen) gibt es keine "Reparaturmöglichkeiten" mehr. Gesetzliche Vertretung der Mitarbeiter in den Reisebüros nehmen die Arbeiterkammern wahr, deren Dachorganisation die Bundesarbeitskammer ist

    Freiwillige Basis: Gewerkschaft der Privatangestellten, ist der Kollektivvertragspartner des Fachverbandes der Reisebüros Freiwillige Organisationen: für Zusammenarbeit und wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder. ÖRV (Österreichische Reisebüro - u. Reiseveranstalterverband) ÖVT (Österreichische Verein für Touristik) Reisemanager bzw. der "Reiseberaterring" sind für mehrere Einkaufsgenossenschaften und Kooperationen um bessere Einkaufskonditionen und Synergien aus Kooperationen bei Marketing & Betriebsorganisation

    ECCTA (European Commission of Travel Agents Associations): Dachverband der Reisebüroverbände in den Mitgliedstaaten der EU Aufgaben: Koordiniert die nationalen Interessen der Reisebüros, vertritt die gemeinsamen Standpunkte der europäischen Reisebüros gegenüber den Institutionen der EU Themen: Konsumentenschutz, Steuerrecht der Union, Regelung des Wettbewerbs

Rechtsgrundlagen für die Reisebüros in Österreich:
    Regelungsbereiche der Pauschalreiserichtlinie: Katalogangaben mit Garantiefunktion Informationspflichten von Reiseveranstalter und Vermittler Recht des Reisenden auf Wechsel in der Person Beschränkungen von Preisänderungen mit Rücktritt des Reisenden Rücktrittsrecht des Reisenden bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt Verschuldensunabhängige Haftung des Reineveranstalters Absicherung der Kundenzahlungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters

Gewerberecht für Reisebüros

    Gewerbeberechtigung: Reisebürogewerbe: nicht bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe Für Ausübung: Allgemeine Gewerbeantrittsvoraussetzungen: Eigenberechtigung, Verlässlichkeit, Staatsbürgerschaft; und fachliche Kenntnisse Gewerbeanmeldung: nur möglich bei Erfüllung dieser Voraussetzungen (Befähigungsnachweis) Gewerbeberechtigung: entweder auf alle Tätigkeitsbereiche (uneingeschränkte Berechtigung) oder nur Teilbereiche, diese Einschränkungen kann der Gewerbetreibende selbst wählen

    Befähigungsnachweis Durch Ausbildung: Absolventen einer höheren berufsbildenden Schule mit Ausbildungsschwerpunkt Tourismus; Absolventen einer universitären Ausbildung mit Schwerpunkt Tourismus, Personen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Reisebüroassistent + zusätzlicher praktischer Tätigkeit in einem Reisebüro Unternehmerprüfung: bei keiner nachweislichen fachlichen Schulbildung, Möglichkeit für unbeschränkte Reisebürogewerbe oder nur für eine eingeschränkte Tätigkeit Nachsicht bzw. Erlass: für EU - Bürger, z.B. Ausbildung im Lehrberuf "Reisebüroassistent" und 3 Jahre Tätigkeit in verantwortlich leitender Stellung, detaillierte Regelung durch eigene EU - Richtlinie

    Ausübungsvorschriften
Gewerbliche Rahmenbedingungen zur Gewerbeausübung erstrecken sich auf folgende Bereiche:
    Die umfassende Information gegenüber den Kunden insbes. durch detaillierte Werbeunterlagen Die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Reisenden im Fall einer Pauschalreise im Falle der Insolvenz des Veranstalters Die Anwendung von Geschäftsbedingungen und deren Aushändigung und Ersichtlichmachung (z.B. ARB = allgemeine Reisebedingungen) Qualifikation des Personals (Fach - und Fremdsprachkenntnisse)

Bei Vorliegen einer Pauschalreise ist eine lückenlose Informationskette zu beachten:
    Bei den Prospektangaben Informationen vor Vertragsabschluss Angaben in der Reisebestätigung Informationen vor Reisebeginn

In jedem Reisebüro muss zumindest ein Mitarbeiter beschäftigt werden, der gehobene Qualifikationsansprüche hat (höherer Schulabschluss durch kaufmännische oder touristische mittlere Schulbildung; mindestens 2jährige Praxis im Reisebürogewerbe)

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