Judenverfolgung
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EINLEITUNG:
Als im Laufe des letzten Jahrhunderts die Emanzipation der Juden in Deutschland und Österreich Realität wurde, bahnte sich zugleich eine der größten und furchtbarsten Wahrzeichen an, das zwei Völker jemals miteinander verband. Zum einen war die Identifikation der Mittel - aber zum Teil auch der osteuropäischen Juden mit der deutschen Kultur beziehungsweise mit der deutschen Nation nicht zu übersehen. Krönung dieser Anteilnahme jüdischen Lebens am Schicksal der deutschen und österreichischen Nation waren sicherlich die vielen mit teilweise hohen Auszeichnungen versehenen jüdischen Frontkämpfer im Ersten Weltkrieg.
Doch die Verwurzelung beider Völker geht viel tiefer. Man erinnere sich bloß an den ungeheuer großen und wichtigen, nicht fortzudenkenden Anteil der jüdischen Deutschen unter den Denkern, Dichtern, Forschern und Künstlern, die Deutschlands und Österreichs Weltruhm in Kunst und Wissenschaft in den letzten drei Jahrhunderten entscheidend mit geprägt haben. Wer heute in die Liste der Nobelpreisträger der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts blickt, erkennt nicht nur die ungeheure Dominanz deutscher Wissenschaftler, sondern unter diesen wiederum den großen Anteil solcher jüdischen Glaubens.
DIE ENTWICKLUNG DER JUDENVERFOLGUNG
Die Anfänge:
Bereits kurz nach ihrer Machtergreifung am 30. Jänner begannen die Nationalsozialisten, ihr antisemitisches Programm in die Tat umzusetzen. Mehr als 50 zwischen April 1933 und September 1935 erlassene Gesetze verbannten die Juden aus dem öffentlichen Leben Deutschlands. Die akademischen Berufe, Schulen, Hochschulen sowie einflußreiche Positionen in Staat und Verwaltung waren ihnen nun verschlossen. Aufbauend auf einer vorher schon unterschwellig vorhandenen Judenfeindlichkeit kam es jetzt verstärkt zu, zum Teil organisierten, Übergriffen gegen Juden, so etwa riefen am 1. April bereits die Nationalsozialisten erfolgreich zum Boykott jüdischer Geschäfte auf.
Die Propaganda der Nationalsozialisten trug von Anfang an gute Früchte, denn schon 1933 verließen 37.000 Juden das Land. Die Mehrzahl musste natürlich ihr Hab und Gut zurücklassen. Die große Mehrheit der Deutschen folgte natürlich dem Führer bedingungslos, denn er brachte ihnen einen sozialen Mindeststandard, d.h. Arbeit, Kindergeld, Mutterschutz, Wohnraum und Urlaub. Sozial Bedürftigen widmete sich die NS - Volkswohlfahrt. Sie organisierte Gratisverteilungen von Essen. Natürlich wurden diese Maßnahmen gut angenommen und in höherer Zustimmung für das Regime bemerkbar. Die Kritik, die trotz dieser Maßnahmen noch aufflammte wurde als "Miesmacherei" abgestempelt. Miesmacher galten als "Schädlinge der Volksgemeinschaft" und für diese "Straftaten" gab es die Politische Polizei. Die Polizei, überwachte "den politischen Gesundheitszustand des deutschen Volkskörpers und beseitigte als Zerstörungskeime erkannte Faktoren".
Einen ersten Höhepunkt erreichte die nationalsozialistische antisemitische Politik mit zwei Gesetzen vom September 1935, dem "Reichsbürgergesetz" und dem "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Diese Nürnberger Gesetze zielten darauf ab, den staatsbürgerlichen Status der Juden auf ein Minimum zu reduzieren und sie aus der Gesellschaft auszuschließen. Gleichzeitig versuchte man, sie aus dem Wirtschaftsleben zu entfernen. In den folgenden Jahren wurden jüdische Geschäftsleute enteignet bzw. die von emigrierenden Juden zwangsweise aufgegebenen Geschäfte und Wirtschaftsunternehmen an sogenannte "Volksdeutsche" übergeben, sprich "arisiert". Die Nürnberger Gesetze bildeten die rechtliche Grundlage für die nun folgenden planmäßige Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung. Vor Ausbruch des 2. Weltkrieges emigrierten noch etwa 315.000 Juden aus Deutschland. Danach war ein legales Ausreisen nicht mehr möglich. Zudem erschwerte die Eroberung der westlichen und nördlichen Nachbarländer (Frankreich, Niederlande, Dänemark) durch das Hitler - Regime spätere Fluchtpläne zunehmend. Einige Länder (z.B. Schweiz) wehrten sich auch gegen den anschwellenden Flüchtlingsstrom durch, Einreisebestimmungen, denen viele Juden zum Opfer fielen.
Die antijüdischen Aktionen gipfelten zunächst in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938. Im Verlauf der verharmlosend als Reichskristallnacht bezeichneten Ausschreitungen wurden jüdische Synagogen, Wohnungen, Geschäfte und andere Einrichtungen zerstört. 97 Juden kamen ums Leben. Im Anschluß wurden erstmals etwa 30.000 Juden in Konzentrationslager gebracht.
Die Massenvernichtung im 2. Weltkrieg (1939 - 1945)
Mit der Besetzung einiger osteuropäischer Staaten zu Beginn des 2. Weltkrieges gelangte auch dort eine große Zahl von Juden in den Machtbereich der Nationalsozialisten. Die Juden per Druck zur Emigration zu veranlassen, schien den nationalsozialistischen Machthabern kein geeignetes Mittel mehr, um die angestrebte "Judenfreiheit" zu erreichen. Statt dessen war die Ausrottung aller Juden Genozid bereits beschlossen.
Die polnischen Juden wurden daher in abgeriegelten Stadtvierteln, den Ghettos, in Warschau, Krakau, Tarnow und Lublin unter unmenschlichen Verhältnissen auf engstem Raum festgehalten. Allein im Winter 1940/41 starben im Warschauer Ghetto 20% der Juden, infolge von Hunger, Durst und Seuchen.
Mit dem Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 nahm die systematische Ausrottung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten ihren Anfang. Die neu eingerichteten und dem Reichsicherheitshauptmann unterstellten Einsatzgruppen folgten dem deutschen Heer in den Osten und ermordeten dort annähernd eine Million Juden durch Erschießungen. Im Januar 1942 schließlich plante man auf der Wannseekonferenz die Tötung von geschätzten 6.000.000 Juden mittels Gas in Vernichtungslagern und begann augenblicklich mit der Umsetzung dieses Planes.
In Deutschland und den neu eroberten Gebieten wurde die Errichtung von vielen neuen Konzentrationslagern befohlen. Viele Juden wurden ohne jeden Grund dorthin gebracht.
NüRNBERGER GESETZE
Der Deutsche Reichstag verabschiedete auf dem Nürnberger Reichsparteitag der NSdAP am 15. September 1935 das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Die Gesetze unterschieden zwischen Deutschblütigen, Juden und Mischlingen 1. und 2. Grades. Vor dem Gesetz galten Deutschblütige und Mischlinge als Reichsbürger, Juden aber nicht. Beide Gesetze bedeuten, dass die seit 1933 legale Festschreibung von den Nationalsozialisten, der öffentlichen Diskriminierung und Verschärfung der Verfolgung der Juden im Deutschen Reich, darstellen soll. Das bestimmt die deutschen Juden zu Staatsbürgern zweiter Klasse und zu Menschen mit weniger Rechten. Es gibt nur noch Reichsbürger die "deutschen oder artverwandten Blutes" sind. Die Juden durften nicht mehr mit abstimmen und auch kein öffentliches Amt mehr bekleiden. Sie durften auch keinen reinen Deutschen heiraten und keine Beziehung zu einem haben, denn darauf drohte Strafe. Sie waren also keine Reichsbürger mehr, sondern nur einfache Staatsangehörige. Dieses bedeutete auch die Diskriminierung der Behinderten und Geisteskranken. Sie wurden, genauso wie die Zigeuner, streng bewacht. Einige von ihnen wurden 1939 unter dem Vorwand rassenhygienischer Überlegungen als Versuchsobjekte benutzt.
Natürlich kamen scharfe Proteste vom In - und Ausland. Sie reagierten mit scharfen Zeitungsartikeln, Flugblättern und Briefen an Hitler und das Ausland protestierte heftig. Doch unbeeindruckt davon machten die NS - Offiziere mit ihrer Propaganda und ihren Aktionen gegen Juden weiter. Mit geschickt gemalten Plakaten und Anzeigen in Zeitungen wollten sie die Menge aufhetzen.
"REICHSKRISTALLNACHT"
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 entsteht eine Verfolgung der Juden, durch den deutschen Reichsminister Joseph Goebbels und der NSdAP. Diese Verfolgung ist besser bekannt als "Reichskristallnacht". SA - Trupps und Mitglieder der NSdAP lassen Synagogen niederbrennen, plündern jüdische Geschäfte, Gemeindehäuser und Privatwohnungen, töten Juden. Während dieser Verfolgung werden 97 Juden ermordet und über 25.000 in Konzentrationslager verschleppt. Die NSdAP erklärt dies als Reaktion auf das Attentat des deutschen Gesandtschaftsrat, das ein junger Jude verübt hat. Am nächsten Tag wurde außerdem allen jüdischen Staatsangehörigen eine Sondersteuer von 1 Milliarde Reichsmark auferlegt. Immer wieder neue Verordnungen sollten die Juden ganz und gar vom öffentlichen Leben ausschließen.
WANNSEEKONFERENZ
Am 20. Jänner 1942 wurde in Berlin - Wannsee eine Geheimbesprechung von Nationalsozialisten abgehalten. Das Thema war der Massenmord an den Juden, bezeichnet als "Endlösung der europäischen Judenfrage". Sie entwickelten einen Plan, der die Rationalisierung der Judenverfolgung bezweckte. Die unter deutschem Zugriff stehenden Gebiete sollten von rund 11 Millionen Juden gesäubert werden. Sie sollten in Ghettos und Konzentrationslager nach Polen deportiert und vernichtet werden. Mit der Wannseekonferenz begann eine Mordmaschinerie, woran insgesamt Hunderttausende von Menschen beteiligt waren. Dabei fielen etwa 6 Millionen Menschen dem Verbrechen zum Opfer.
POLIZEIVERORDNUNG üBER DIE KENNZEICHNUNG DER JUDEN
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Juden, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Öffentlichkeit einen Judenstern tragen. Der Judenstern besteht aus einem handgroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude". Er muss fest aufgenäht auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes getragen werden. Juden dürfen den Bereich ihrer Wohngemeinde nicht ohne einer schriftlichen Erlaubnis der Ortspolizei verlassen. Sie dürfen auch keinen Orden, Ehrenzeichen oder sonstige Abzeichen tragen.
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DISKRIMINIERUNG UND BOYKOTTIERUNG DER JUDEN
Am 1. April 1933 führte die NSdAP einen landesweiten Boykott gegen die Juden. Vor jüdischen Geschäften wurden Schilder mit der Aufschrift: "Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!" angebracht. Doch nicht nur die Geschäfte wurden boykottiert, auch Ärzte, Künstler und Journalisten. Juden durften keinen Schulen mehr besuchen, sie wurden von Ehrenämtern, Steuerermäßigungen, vielen Sozialleistungen, vom Wehrdienst und aus Vereinen aller Art ausgeschlossen. Jüdische Werke wurden aus Galerien, Bibliotheken, Konzerten, Theatern und Kinos entfernt. Nach Juden benannte Straßen wurden umgetauft und Namen jüdischer Gefallener von Ehrenmälern genommen. Juden konnte der Zutritt zu Wirtshäusern verboten und die Benutzung von Bädern und Parkplätzen untersagt werden. Vor einigen Ortseingängen wurden Schilder angebracht, dass Juden unerwünscht seien.
Im September 1935 beschloß der Reichstag einstimmig das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Nach diesen Gesetz durften Juden keine Ehe mit "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" haben.
Ab 1941 müssen die Juden nach der "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" ab dem 7. Lebensjahr einen Judenstern tragen. Das machte sie für alle anderen Menschen erkennbar und isolierte sie.
Auch anderen war es nicht gestattet, mit Juden Kontakt zu haben. Wer bei ihnen kaufte oder mit ihnen Kontakt hatte, wurde oft öffentlich bekanntgemacht und dann genauso diskriminiert wie die Juden. Die Juden durften durch immer mehr Gesetze und Verordnungen viel weniger als Christen. Hitlers Ideen wurden konsequent gegenüber den "Volksfeinden" verwirklicht.
Alle Juden im Dritten Reich mussten nach der "Polizeiverordnung zur Kennzeichnung der Juden" mit einem Judenstern gekennzeichnet sein. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die Juden auch wirtschaftlich boykottiert.
QUELLEN:
Illustrierte Deutsche Geschichte, Hans Joachim Friedrichs
Das neue große farbige Lexikon, Bassermann 1989
Der Krieg gegen die Juden, Lucy D. Dawidowicz
Vordenker der Vernichtung, Götz Aly / Susanne Heim
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