Kommunen

Kommunen


DEF.: Lat.:‘communis' mehrere odor gemeinsam

- Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung.
- Mehrere Gemeinden können sich zu übergeordneten selbstständigen Gebietskörperschaften zusammenschließen.
- Kreise und Gemeinden bilden die kommunale Ebene = unterste politische Ebene.


Geschichtliche Entwicklung:


1808 Preusische Städteordnung

Die Gemeinden wurden als politische Ebene betrachtet. Jedoch hatte die kommunale Selbstverwaltung, genau wie der Förderalismus auch keinen
spezifischen demokratischen Charaktsr, denn für das liberale Bürgertum gab es nur begrenzten politischen Handlungsraum innerhalb des fortbestehenden Obrigkeitsstaates.
Abschottung durch Wahlrechtsbeschränkungen.


1918 Weimarer Republik: Allgemeine gleiche kommunale Wahlen

Der Untergang der Weimarer Repuplik bedeutete gleichzeitig der Untergang der demokratischen kommunalen Selbstverwaltung.


1945 Nach 1945 versuchten USA und Gb ihre heimische Kommunalverfassung auf die von ihnen besetzten Gebiete zu übertragen.



Unterschiedlichen Gemeineverfassungstypen der BRD


- Die Kommunalverfassung der neuen Bundesländer: Sachsen, Sachsen - Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg - Vorpommern


- Die süddeutsche Ratsverfassung: Ba - Wü, Bayern

- Die norddeutsche Ratsverfassung: Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen

- Die rheinische Bürgermeisterverfassung: Rheinland - Pfalz, Saarland

- Die unechte Magistratverfassung: Hessen, Schleswig - Holstein
Aufgaben der Kommunen

Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben vor Ort

- Auftragsangelegenheiten :


Gemeinden und Kreise sind die allgemeine ausführende Verwaltungsinstanz für Bund und Länder. Sie sind Träger des öffentlichen Vollzugs der öffentlichen Aufgaben des Bundes und der Länder.


- Mischprinzip:

Bundes -, Landes - und kommunale Aufgaben werden auf unterster Ebene gebündelt.

- Territorialitätsprinzip:

Unterste Stufe der Verwaltung mit Gemeinden als Gebietseinheit organisiert.


- -> Dekonzentration: Verlagerung von Zuständigkeit auf untere Ebene ohne Ausgliederung aus der Verwaltungshierarchie


Aufgabernwahrnehmung im eigenen Wirkungskreis

- Selbstverwaltungsaufgaben -


Alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinden können im Rahmen der Gesetze von der Gemeinde in eigener Verantwortung geregelt werden (Art. 23 GG):

A. freiwillige Aufgaben: Theater, Sportanlagen, Wirtschafts -
förderungen

B. Pflichtaufgaben: Bebauungspläne, Gemeindestraßen

C. Pflichtaufgaben nach Weisung: Landvermessung, Feuerschutz


Bürgerpartizipation


Politische Partizipation sind legale Handlungen von Privatpersonen, die mehr oder weniger ausdrücklich dem Zweck dienen, die Auswahl des poilitischen Führungspersonals oder dessen Aktivitäten zu beeinflussen. z.B. Wahlen


Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Art.28 GG)

Aus der ausdrücklichen Erwähnung im GG geht hervor, dass die Beteiligung der Bevölkerung an der Wahl der Kommunalparlamente das wichtigste Partizipationsrecht darstellt. In Ba - Wü, Bayern, Niedersachsen und Rheinland - Pfalz können die Wähler Kandidaten von mehreren Vorschlagslisten wählen (panaschieren) und bis zu drei Stimmen für einen Kanditaten abgeben (kumulieren).


Direkte Einflußnahme


z.B. Bürgerinitiativen und Interessenvereinigungen

Zudem gibt es in allen Ländern das Bürgerbegehren und in Ba - Wü den Bürgerentscheid wie (Schweiz)

z.B. eine bestimmte Anzahl von Bürgern kann Veto gegen einen Bürgermeister bzw. Gemeinderatsbeschluß einlegen.

























Struktur der Kommune


Grundstruktur beruht auf drei Akteure:

Rat
Verwaltung
Bürger

Einerseits bilden die Gemeinden und Kreise eine politische Ebene mit eigenen Volksvertretungen, andererseits fungieren sie auch als allgemeine ausführende Verwaltungsinstanz für Bund und Länder.

Aufgaben des Rates (allgemein):

- Wahl des führenden Gemeindebeamten
- Erlass, Andorung und Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlicher Bestimmungen
- Beschluß über die Finanzplanung
- Feststellung der Jahresrechnung
- Wirtschaftsförderung
Der Gemeinderat fungiert als das höchste und beschließende Organ (Prinzip der repräsentativen Demokratie) = Kommunalparlamente. Er ist der Verwaltung übergeordnet, mit
Ausnahme der eigenständigen Verwaltungszuständigkeiten z.B. laufende Verwaltung, Vertretung der Gemeinde nach außen

Da der Rat ein parlamentarisches Orqan ist, welches sich nur in bestimmten Abständen trifft. Aber gibt es auch eine permanente handlungsbereite Gemeindeverwaltung, die das Alltagsleben unter Aufsicht und Maßgabe des Rates vollzieht.




Kommnalpolitik


Inhaltlich ist Kommunalpolitik v.a. Daseinsvorsorge, Sozialpolitik, Infrastrukturpolitik, Wirtschaftsförderung, Kultur - und Freizeitpolitik...

= Bereiche, die nicht unter die innere und äußere Sicherheit des Staates fallen. Sie ist aber auch Politik, die zwischen programm - und interessensbezogenen Handlungsalternativen entscheiden muss.








Finanzielle Abhängigkeit

Finanzielle Ausstattung der Kommunen ergibt sich aus:

- Steuern

z.B. kommunale Realsteuern (Gewerbe - und Grundsteuer)
Verbrauchsteuer
Einkommenssteuer

- Gebühren

- Zuweisungen durch den Bund und Bundesland (je nach Vorhaben übernehmen sie 1/3 bzw. 1/2 des Kostenanteils

- Kreditaufnahmen



Bedeutung der Kommunen für eine bürgernahe Politik

Die Kommunen sind für eine bürgernahe Politk sehr wichtig. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung wirken sie direkt und unmittelbar auf den Bürger ein. Durch die relative Überschaubarkeit ihres Wirkungskreises kann der Bürger die Entscheidungen und deren Ausführungen leicht nachverfolgen und gegebenenfalls Einflußmöglichkeiten geltend machen. Die kommunale Ebene ist somit die transparenteste.

Durch die Nähe zum Bürger ist die Kommune auch gezwungen bürgergerechte Politik zu machen. Allerdings bleibt anzumerken, dass der parteipolitische Einfluß auf die Kommunen immer stärker wird und dadurch die Verwaltungseffizienz der Kommunen leiden muss.

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