Wirtschaftswissenschaften
2.) Die Volkswirtschaftslehre (VWL)
3.) Die Betriebswirtschaftslehre (BWL)
4.) Die Industriebetriebswirtschaftslehre (IBL)
5.) Der Wirtschaftsingenieur
1.) Einordnung in das System der Wirtschaftswissenschaften
2.) Die Volkswirtschaftslehre (VWL)
Die Volkswirtschaftslehre ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften, dessen Objekt die gesamte Wirtschaft einer Gesellschaft ist, wobei die Beschreibung und Erklärung gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge und Prozesse besondere Bedeutung haben. Kerngebiet der Volkswirtschaftslehre ist die Wirtschaftstheorie; im weiteren Sinne zählen zur Volkswirtschaftslehre auch die theoretische Wirtschaftspolitik, die Finanzwissenschaft, Teile der Wirtschaftsgeschichte sowie die Geschichte der Volkswirtschaftslehre selbst.
3.) Die Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Die Betriebswirtschaftslehre ist wie die Volkwirtschaftslehre eine Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften, deren Untersuchungsgebiet die Wirtschaft ist. Sie gliedert sich - neben der Unterscheidung der theoretischen von der angewandten Betriebswirtschaftslehre - in die allgemeine und in die spezielle Betriebswirtschafts - lehre.
Während sich die allgemeine Betriebswirtschaftslehre in Forschung und Lehre mit den Problemkreisen, die in allen Betrieben ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, Branchenzugehörigkeit, Eigentumsverhältnisse etc. gemeinsam sind, beschäftigt; beschreibt die spezielle Betriebswirtschaftslehre die besonderen Fragen, die sich aus der Zugehörigkeit der Betriebe zu bestimmten Wirtschaftszweige ergeben.
Die moderne Betriebswirtschaftslehre tendiert zunehmend zu einer funktionellen Einteilung in Beschaffung, Produktion, Marketing und Finanzierung.
Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre ist es, alles wissenschaftliche Handeln, das sich im Betrieb vollzieht, zu beschreiben und zu erklären und dann aufgrund der erkannten Regelmäßigkeiten und Gesetzmäßigkeiten des Betriebsprozesses wirtschaftliche Verfahren zur Realisierung praktischer und betrieblicher Zielsetzungen zu entwickeln.
Die Begriffe a.) "WIRTSCHAFTEN" und b.) "BETRIEB":
a.) Der Mensch mit seinen (unerfüllten) Wünschen, die Bedürfnisse genannt werden, ist der Motor der Wirtschaft. Die Knappheit der Güter zwingt mit ihnen hauszuhalten.
"Wirtschaften kann also umschrieben werden als disponieren über knappe Güter, die direkt oder indirekt geeignet sind, menschliche Bedürfnisse zu erfüllen."
b.) Unter einem Betrieb versteht man eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der eine Kombination von Produktionsfaktoren (dispositive und ausführende Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe) mit dem Ziel erfolgt, Sachgüter zu produzieren und Dienstleistungen bereitzustellen.
4.) Die Industriebetriebslehre (IBL)
Die Industriebetriebslehre ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften, das sich mit den besonderen betriebswirtschaftlichen Problemen Aufgabe, Verfahren und Leitung, industrieller Betriebe befaßt, wobei sie das typische und sonderbare analysiert.
Die Schwerpunkte der Industriebetriebslehre als Lehre für industrielles Management:
• Innovationsmanagement (und industrielles Marketing)
• Produktionsmanagement (und Arbeitsorganisation)
• Arbeitswissenschaft (und Laufbahnplanung)
• Betriebliches Energiemanagement (und Energiewirtschaftslehre)
Ansatzpunkte für eine spezielle Betriebswirtschaftslehre der Industriebetriebe:
• Sachverhalte einer Führungslehre für spezifische Führungsaufgaben
• Sachverhalte einer Funktionenlehre für spezifische Betriebsfunktionen
• Sachverhalte einer Methodenlehre für spezifische Instrumentarien in industriellen Bereich.
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Einordnung in das System der Wirtschaftswissenschaften:
Ansatzpunkte für eine spezielle Betriebswirtschaftslehre der Industriebetriebe:
• Sachverhalte einer Führungslehre für spezifische Führungsaufgaben
• Sachverhalte einer Funktionenlehre für spezifische Betriebsfunktionen
• Sachverhalte einer Methodenlehre für spezifische Instrumentarien in industriellen Bereich.
Einteilung in das System der Wirtschaftswissenschaften
Die Volkswirtschaftslehre (VWL)
Die Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Die Industriebetriebswirtschaftslehre (IBL)
Der Wirtschaftsingenieur
BEFP - REFERAT
von
ZIMMERMANN Markus
5HB/A
am
25.10.1996
Zusammenfassung:
Themen: 1.) Einteilung in das System der Wirtschaftswissenschaften
2.) Die Volkswirtschaftslehre (VWL)
3.) Die Betriebswirtschaftslehre (BWL)
4.) Die Industriebetriebswirtschaftslehre (IBL)
1.) Einteilung in das System der Wirtschaftswissenschaften
2.) Die Volkswirtschaftslehre (VWL)
Die Volkswirtschaftslehre - Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften - Beschreibung und Erklärung gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge und Prozesse. Kerngebiet - Wirtschaftstheorieehre, theoretische Wirtschaftspolitik, die Finanzwissenschaft, Teile der Wirtschaftsgeschichte sowie die Geschichte der Volkswirtschaftslehre selbst.
3.) Die Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Die Betriebswirtschaftslehre - Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Untersuchungsgebiet Wirtschaft. Gliederung in die allgemeine und in die spezielle Betriebswirtschafts - lehre.
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Forschung und Lehre; die spezielle Betriebswirtschaftslehre beschreibt die besonderen Fragen, die sich aus der Zugehörigkeit der Betriebe zu bestimmten Wirtschaftszweige ergeben.
Moderne Betriebswirtschaftslehre - funktionellen Einteilung in Beschaffung, Produktion, Marketing und Finanzierung.
Aufgabe - alles wissenschaftliche Handeln - zu beschreiben und zu erklären - aufgrund der erkannten Regelmäßigkeiten und Gesetzmäßigkeiten - Zielsetzungen zu entwickeln.
Die Begriffe a.) "WIRTSCHAFTEN" und b.) "BETRIEB":
4.) Die Industriebetriebslehre (IBL)
Die Industriebetriebslehre - Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften, das sich mit den besonderen betriebswirtschaftlichen Problemen Aufgabe, Verfahren und Leitung, industrieller Betriebe befaßt.
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