Steuerrecht - Unternehmensgründung
Die Gründung der Unternehmung
1.1 Die Matrixorganisation
Die produktorientierten Abteilungen können direkt mit den funktionsorientieren Abteilungen (Einkauf, Lager etc.) zusammenarbeiten, ohne die Betriebsleitung einzuschalten.
Vorteile:
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durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Gliederung nach Funktionen und Produkten können die Schwächen der Spartenorganisation überwunden werden.
Nachteile:
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es gibt zwei Vorgesetzte (Produktmanager und Funktionsmanager) jeder schiebt dem anderen die Schuld in die Schuhe
1.2 Die Ablauforganisation
1.2.1 Die Funktionen der Ablauforganisation
Durch die Ablauforganisation wird festgelegt, wo wann welche Verrichtungen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollen.
Zwischen der Aufbau - (ALO) und der Ablauforganisation (ABO) bestehen enge Wechselbeziehungen. Die ALO ist von der ABO abhängig, andererseits beeinflußt die ALO die ABO wesentlich. In der betrieblichen Praxis müssen daher beide in gleichem Maße berücksichtigt werden.
1.2.2 Die organisatorische Eingliederung der Ablauforganisation
Die betriebliche ALO erfolgt, ebenso wie die ABO, auf verschiedenen Ebenen eines Unternehmens. Die betriebliche ALO wird in der Regel von Stabsabteilungen bzw. Stabsstellen besorgt. Bei der ALO kennt man auf oberster Ebene die Betriebsorganisation, der auf der nächsten Ebene die Produktionsorganisation und auf der letzten Ebene die Fertigungsorganisation folgt.
Fertigungsorganisation:
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Datenermittlung und Gestaltung der Arbeitssysteme (Arbeitsstudium) Kapazitäts -, Material -, Informations - und Ablaufplanung (Fertigungsplanung) das Veranlassen, Überwachen und Sichern der Programm - und Auftragserfüllung (Fertigungssteuerung)
Die Ziele der Fertigungsorganisation sind Wirtschaftlichkeit bei menschengerechten Arbeitsbedingungen.
Produktionsorganisation:
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Ziel - und Aufgabenplanung Gestaltung der Arbeitssysteme Steuerung der Aufgabendurchführung zugehörige erforderliche Datenermittlung
1.3 Neugründung oder Erwerb eines Unternehmens
Um Unternehmer zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:
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ein neues Unternehmen gründen ein bestehendes Unternehmen erwerben
Oft ist der Erwerb eines bestehenden Unternehmens einfacher, da die Kosten des Erwerbs genauer bestimmbar sind als die Kosten der Errichtung eines neuen Unternehmens. Beim Erwerb eines bestehenden Unternehmens besteht das Risiko, dass der Firmenwert überschätzt wird, dass überaltetes oder schlecht qualifiziertes Personal oder überaltete Maschinen übernommen werden.
1.4 Gründungskosten
Als Gründungskosten sind Kapitalverkehrssteuer und Gesellschaftssteuer, Gebühren für Anmeldung bzw. Eintragung in das "Firmenbuch", Rechtsanwalts - und Notariatskosten zu berücksichtigen.
Ferner fallen Grunderwerbssteuer an, wenn Grundstücke in das Eigentum der Unternehmung übertragen werden, und Emissionskosten, wenn es zur Ausgabe von Aktien oder Teilschuldverschreibungen kommt.
1.5 Gründungsrisiken
Gründungsrisiken entstehen daraus, dass jede einzelne Teilentscheidung falsch getroffen werden kann:
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falsche Wahl des Unternehmensgegenstandes (mangelhafte Marktforschung) falsche Wahl des Standortes (Fehleinschätzung der Standortfaktoren) falsche Wahl der Rechtsform (Änderung der Steuergesetze) unzureichende Finanzierung (meist zu geringes Eigenkapital)
Verzögerungen entstehen meist durch:
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rechtliche Hindernisse (Bewilligungen werden nicht erteilt, Anrainer erheben Einspruch) technische Hindernisse (Verzögerung von Bau, Ausstattung und Einrichtung) Finanzierungsschwierigkeiten (die Aufnahme ausreichenden Fremdkapitals mißlingt)
Diese Verzögerungen führen wieder zu:
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erhöhten Kosten (z.B.: Baukostenanstieg, Anfallen von Personalkosten) verspäteten Rückflüssen als der Leistungsverwertung
1.6 Der Gründungsprozeß (Zusammenfassung)
Gründungsmotive:
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einzelwirtschaftliche Motive (Gewinn, Selbständigkeit, ...) gesamtwirtschaftliche Motive (Schaffung von Arbeitsplätzen, ...)
Planungsphase:
Entscheidungen über:
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Unternehmensgegenstand Standort Rechtsform Finanzierung Neugründung oder Erwerb Organisationsgrundsätze
Errichtungsphase:
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Gründung in rechtlicher Sicht (Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Firmenbuch) Beschaffung finanzieller Mittel (Einzahlung des Eigenkapitals, Aufnahme von Fremdkapital) Durchführung der Investitionen (Kauf oder Miete von Räumlichkeiten, Maschinen, Waren, ...) Auswahl und Aufnahme von Personal Absatzvorbereitung
Beginn der Leistungserstellung:
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Produktion bzw. Anbieten der Dienstleistung
2 Einführung in das Steuerrecht
2.1 Einführung
2.1.1 Begriff und Gliederung der Steuern
Steuern sind Abgaben in Geld, die öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) einheben. Dafür erbringen sie dem Steuerpflichtigen keine besonderen, sondern nur allgemeine Gegenleistungen.
Neben den Steuerabgaben gibt es:
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Zölle: sind Abgaben bei der Einfuhr von Waren Gebühren: sind Abgaben bei konkreten Leistungen Beiträge: sind Abgaben die von anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes erhoben werden (Sozialversicherung, Kammern, Verbände, ...)
Gliederung der Steuern:
Gliederung nach dem Steuerempfänger:
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Ausschließliche Bundesabgaben
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Zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgaben
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Ausschließliche Landes - und Gemeindeabgaben
Gliederung nach der Art der Einhebung:
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Direkte Steuern
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Indirekte Steuern
Gliederung nach der Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Abgabenpflichtigen:
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Personen (Subjekt)steuern
Einkommensteuer (Lohnsteuer) und Vermögensteuer
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Sach (Real - oder Objekt)steuern
Gliederung nach der Möglichkeit der Absetzbarkeit:
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Abzugsfähige Steuern (Betriebssteuern)
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Nichtabzugsfähige Steuern (Privatsteuern)
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Betriebliche Durchlaufsteuern
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Aktivierungspflichtige Steuern
2.1.2 Die Abgabenbehörde
Abgabenbehörde erster Instanz Finanzämter
Abgabenbehörde zweiter Instanz Finanzlandesdirektionen (FLD)
Abgabenbehörde dritter Instanz Bundesministerium für Finanzen (BMF)
2.1.3 Der Abgabenpflichtige und seine Vertreter
Alle jene, die mit der Abgabenbehörde (Finanzbehörde) in Verbindung treten, werden als "Partei" bezeichnet. Partei ist der Abgabenpflichtige, dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Bevollmächtigter.
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Abgabenpflichtiger
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Gesetzlicher Vertreter
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Bevollmächtigter
2.1.4 Die Obliegenheiten des Abgabenpflichtigen
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Die Anzeigepflicht
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Die Buchführungs - oder Aufzeichnungspflicht
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Die Offenlegungs - und Wahrheitspflicht
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Die Abgabenerklärungspflicht
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Die Hilfeleistungspflicht
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Aufbewahrungspflicht
Die Matrixorganisation:
Organisatorische Eingliederung der Ablauforganisation:
Der Gründungsprozeß (Zusammenfassung):
Die Gliederung der Steuern:
Die Obliegenheiten des Abgabenpflichtigen :
Kontrollfragen
Matrixorganisation + Vorteile:
Vorteile:
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durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Gliederung nach Funktionen und Produkten können die Schwächen der Spartenorganisation überwunden werden.
Welchen allgemeinen Pflichten unterliegt der Abgabenpflichtige?
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