Der Kaufvertrag
1. Der Kaufvertrag und der damit verbundene Schriftverkehr
1.1 Was ist ein Kaufvertrag und wie kommt er zustande?
Jede betriebliche Leistungserstellung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch abgesetzt werden kann. Absetzen bedeutet jedoch, dass eine andere Wirtschaftseinheit einen Beschaffungsakt durchführt. In diesem Fall kommt ein "Kaufvertrag" zustande.Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietendem (dem "Verkäufer") und dem Nachfragendem (dem "Käufer"), Sachgüter gegen Geld zu tauschen.
Die folgende Darstellung zeigt die Handlungsmöglichkeiten von Käufer und Verkäufer. Immer dann, wenn aus einer Handlung des Käufers und aus einer Handlung des Verläufers eine übereinstimmende Willenserklärung hervorgeht, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.
1.2 Der Inhalt des Kaufvertrags
1.2.1 Ãœbersicht
Bestimmte Mindestbestandteile eines Kaufvertrags schreibt schon ABGB vor. Einige weitere Bestandteile sind jedoch im Geschäftsverkehr üblich und sollten auch bei privaten Käufen zumindest dann vereinbart werdn, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt.Zu beachten ist auch, dass eine Anfrage des Käufers, ob eine bestimmte Ware geliefert werdsen kann, als kein ausreichender "Antrag" gilt.
1.3 Die Anbahnung des Kaufvertrags
Die Anbahnung des Kaufvertrags kann erfolgen durch:-
den Nachfragenden ("Käufer") - Anfrage den Anbietenden ("Verkäufer") - Angebot
1.3.1 Die Anfrage
In der Anfrage fordert der Nachfragende ("Käufer") den Anbietenden ("Verkäufer") auf,-
ein Angebot zu stellen oder ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern
Beispiele wären:
-
"allgemeine Anfrage": der Käufer will nur allgemeine Information, z.B. Preislisten "spezielle Anfrage": der Käufer will genaue Informationen über die Eigenschaften, Preise usw. Einer ganz bestimmten Ware
Man unterscheidet:
-
Telefonische Anfrage Schriftliche Anfrage
Mit Hilfe eines "allgemeinen Aufbauschemas" ist es daher sehr leicht, eine Anfrage zu entwerfen:
1.3.2 Das Angebot (Offert)
Ein Angebot (Offert) ist ein Antrag des Verkaufswilligen (des "Verkäufers") zum Abschluß eines Kaufauftrags.Angebote können nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden:
1.3.2.1 Unverlangtes und verlangtes Angebot
Beim unverlangten Angebot liegt keine Anfrage des Käufers vor, beim verlangten Angebot gibt es eine Anfrage.Das unverlangte Angebot wird man daher irgendwie begründen (Sonderangebot, neue Modelle etc.).
Beim verlangten Angebot wird man genau auf die Fragen des Kunden eingehen.
1.3.2.2 Bindendes Angebot
Ein Angebot gilt als bindend, wenn es-
von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet ist (Rundschreiben gelten daher nicht als Angebote); inhaltlich ausreichend bestimmt ist (Preis, Menge, Qualität); eindeutig zum Ausdruck bringt, dass der Offerent verkaufswillig ist; keinen Hinweis enthält, dass es sich um ein freibleibendes Angebot handelt
1.3.2.3 Freibleibendes Angebot
Ein freibleibendes Angebot wird erstellt, wenn sich der Anbietende nicht binden will. Dies wird durch eine "Freizeichnungsklausel" erreicht.Beispiele wären:
-
"solange der Vorrat reicht" "ich biete ihnen unverbindlich an" usw.
1.3.2.4 Angebotsähnliche Formen
Immer wenn ein Merkmal eines Angebots fehlt, handelt es sich nur um angebotsähnliche Formen, die den "Anbietenden" auf keinen Fall binden.Beispiele wären:
-
Zusendung von Katalogen - Menge ist nicht genau angegeben Inserat in der Zeitung - nicht an bestimmte Person gerichtet Ware mit Preisangabe in der Auslage - nicht an eine bestimmte Person gerichtet Postwurfsendungen - nicht an eine bestimmte Person gerichtet
1.3.2.5 Das schriftliche Angebot
1.3.3 Die Bestellung
1.3.3.1 Bestellungsvorbereitung
Die Bestellung selbst bietet keine Schwierigkeiten.Wichtig ist jedoch die Vorbereitung der Bestellung.
Darstellung zur Vorbereitung der Bestellung:
Zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsvorbereitung dienen vor allem
-
laufende Anfragen an Lieferanten (auch wenn man die Ware im Augenblick nicht benötigt) Bestellkartei
1.3.3.2 Die schriftliche Bestellung
Ist eine schriftliche Bestellung erforderlich, soll sie abgefaßt sein, dass Irrtümer und Mißverständnisse ausgeschaltet sind.Der Empfänger soll den Auftrag ohne Rückfrage ausführen können. Es ist daher sinnvoll, in der Bestellung sämtliche Merkmale des Kaufvertrags zu wiederholen oder auf ein Angebot, einen Katalog etc. zu verweisen.
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