Die Kommanditgesellschaft
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Abkürzung KG Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) Unterschied zur OHG: nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) haftet mit seinem gesamten Vermögen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter, ist zur Führung des Unternehmens berechtigt und verpflichtet Die anderen Gesellschafter sind in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage (Kommanditkapital) beschränkt (Kommanditist, Kommanditär) Ihre Leitungsbefugnisse sind auf die Einsicht der Bücher beschränkt, können sich jederzeit über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren und die Arbeit der Komplementäre kontrollieren Wenn nicht anders vereinbart erhalten die Gesellschafter aus dem Gewinn 4% ihrer Kapitalanlage als Kapitalverzinsung, der restliche Gewinn wird an die Komplementäre verteilt Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG: unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch Kommanditisten haften nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit ihrem Privatvermögen Relativ einfache Beschaffung von Eigenkapital, durch Aufnahme neuer Kommanditisten = erhöhte Bereitschaft von Banken für Aufnahme von Krediten da mehr Sicherheit BESONDERHEIT: Kommanditgesellschaft auf Aktien Abkürzung: KgaA Seltene Form der Kapitalgesellschaft, im Aufbau aber ähnlich wie KG Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien angelegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften, die Rechte und Pflichten der Komplementäre entsprechen denen einer Kommanditgesellschaft
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