Das Budget - Haushaltsplan des Staates
HINTERGRUND
Österreich ist ein Leistungsstaat, d.h. das Land sorgt für soziale & wirtschaftl. Sicherheit, Rechtsgebung und Einhaltung. Diese Aufgaben kosten den Staat natürlich Geld, daher sind Einnahmen durch Steuern und Abgaben notwendig. Der Leistungsstaat heißt deswegen auch Steuerstaat.
Das Gegenteil eines Leistungstaats ist ein Ordnungsstaat ("Nachtwächterstaat"), der seinen Bewohnern nur die Staatsbürgerschaft aber kaum Leistungen bietet. Ein Beispiel wäre Monaco.
BUDGET - BUDGETENTWURF
Um einen Haushaltsplan (das Budget) zu erstellen, ist der Staat (und alle öffentlichen Stellen) gezwungen eine Einnahmen - Ausgaben - Gegenüberstellung zu erstellen.
Dazu muss die Regierung spätestens 10 Wochen vor Ablauf des Finanzjahres einen Einnahmen - Ausgaben - Vorschlag erstellen und dem Nationalrat zur Absegnung vorlegen. Nimmt dieser den Vorschlag an, so ist der Vorschlag zu einem verbindlichen Haushaltsplan geworden, an den die Bundesregierung gebunden ist.
BETEILIGTE AN DER BUDGETERSTELLUNG UND - AUSFÃœHRUNG
Die Budgeterstellung erfolgt nicht durch eine Stelle sondern durch folgende staatliche Instanzen:
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Bundesregierung: Entwurf & Erstellung eines Vorschlags, Vollzug des Haushaltsplans Parlament: Behandlung & Abstimmung des Vorschlags, Genehmigung für den Rechnungsabschluß, Konsequenzbestimmung bei nicht korrektem Budgetvollzug Rechnungshof: Kontrolle des Vollzugs; Rechnungsabschluß (nach einem Finanzjahr stellt der Rechnungshof tatsächliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber)
Der HAUSHALT besteht aus zwei Teilen:
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Ausgleichshaushalt: Einnahmen und Ausgaben durch Finanzschulden und "Kassenstärker" (einjährige Kredite) um Budgetdefizit auszugleichen. allgemeiner Haushalt: stellt die übrigen Einnahmen (direkte - Lohn -, Einkommensteuer - und indirekte - Umsatz -, Tabak -, Mineralölsteuer - Steuern) und Ausgaben (Mittel für die Ministerien - z.B. Landesverteidigung, Unterricht; Zinsen der Verschuldung)
80% der Ausgaben sind gesetzlich verpflichtend => "Erstarrung des Budgets";
Der Staat (großer Arbeitgeber, Wirtschaftsauftraggeber) beeinflusst mit dem Budget das zukünftige Wirtschaftleben.
BUDGETDEFIZIT: Schuldner: Österreicher (geben Geld aus); Gläubiger: großteils Österreicher (Anleihen), Ausland;
Das Defizit ist durch Umwegrentabilität gerechtfertigt (d.h. wenn es sich um Investitionen in zukünftiges Wirtschaftswachstum handelt, die das Defizit später wieder ausgleichen können)
Gründe für Defizit:
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Deficit Spending (antizyklische Budgetpolitik, d.h. im mageren zeiten verstärkte Staatsinvestitionen, z.B. Rezession von 1993) tw. Selbstverschuldung durch kurzsichtige Wahlen und Wahlversprechungen ("Wahlzuckerl" Steuervergünstigungen)
1983: Beginn der österreichischen BUDGETSANIERUNG;
seit 1987 vorrangiges Regierungsziel; Mittel:
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Verminderung von Personalausgaben (Überstunden, Planstellenreduktion) Verschiebung von Gehaltserhöhungen (öffentl. Bedienstete) Verminderung von Transferleistungen (Heiratsbeihilfe, Sparförderung, Familienbeihilfe) Einsetzung von Steuererhöhungen und zusätzlichen Gebühren (z.B. Schulbuchselbstbehalte)
FUNKTIONEN DES BUDGETS:
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Allokationsfunktion: Deckung von Gesellschaftsbedürfnissen (Sicherheit, Infrastruktur, Sozialleistungen) Distributinsfunktion: progressive Besteuerung soll gerechte Vermögensumverteilung garantieren Stabilisierungsfunktion: antizyklische Besteuerung, Ausgleich von Konjunkturwellen;
BUDGET 1999:
Einnahmen (Gesamt): 697,4 Mrd. S
Einnahmen (Steuern): 456,9 Mrd. S
davon:
Umsatzsteuer (indirekt): 233,0 Mrd.S (brutto)
Lohnsteuer (direkt): 198,0 Mrd.S
Körperschaftssteuer: 48 Mrd.
Ausgaben (Gesamt): 767,6 Mrd. S
Ausgaben - Zinsen: 107,3 Mrd.S
Ausgaben - Resorts:
Soziale Wohlfahrt, Gesundheit, Wohnungsbau: 266,5 Mrd.S
Hoheitsverwaltung (ohne Recht, Sicherheit & Landesvert.): 93,5 Mrd.S
Verkehr: 86,2 Mrd.S
Kredite (aufgenommen): 259,2 Mrd.S
Kassenstärker (aufgenommen): 75,0 Mrd. S
Kassenstärker (zurückgezahlt): 75,0 Mrd.S
Tilgungen (von Krediten): 189,1 Mrd. S
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