Kreditinstitute
Die Kreditinstitute und ihre Geschäfte
Die folgende Übersicht gibt einen ersten Einblick in die gesamte Geschäftstätigkeit.
zB.: zB.:
- Lombardkredit - Giroeinlagen
- Hypothekarkredit - Spareinlagen
zB.:
- Zahlungsvermittlung
- Ankauf und Verkauf von Wertpapieren
- Ankauf und Verkauf von Devisen und Valuten
Wie schon der Name sagt, gewähren die Kreditinstitute Kredite. Dafür müssen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Mittel stammen zum größten Teil aus Einlagen.
Einlagengeschäft und Kreditgeschäft sind daher eng miteinander verbunden. Ohne Kreditgewährung könnten für die Einlagen keine Zinsen gezahlt werden. Ohne Einlagen wäre ein Großteil der Kredite nicht möglich.
In enger Verbindung mit dem Aktiv- und Passivgeschäft stehen die Dienstleistungsgeschäfte. Zahlungsvermittlung, Wertpapier- und Fremdwährungsgeschäfte etc. Werden meist unter Verwendung eines Kontos abgewickelt. Die reinen "Schaltergeschäfte" (z.B. An- oder Verkauf von Fremdwährungen) mit Kunden, die kein Konto besitzen, machen nur einen geringen Teil des gesamten Dienstleistungsgeschäftes aus.
(1) Aktiv- und Passivgeschäfte
Aktivgeschäft
Das Kreditgeschäft wird auch als Aktivgeschäft bezeichnet. Das Kreditinstitut ist Gläubiger seiner Kunden. In der Bilanz scheinen die gewährten Kredite auf der Aktivseite auf, da sie Forderungen darstellen.
Passivgeschäft
Das Einlagengeschäft wird auch als Passivgeschäft bezeichnet. Das Kreditinstitut ist Schuldner seiner Kunden. Schulden werden als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz verrechnet.
Sowohl beim Einlagengeschäft als auch beim Kreditgeschäft werden Bedürfnisse von Kunden befriedigt. Einerseits wollen öffentliche Körperschaften, private Unternehmen und Haushalte ihre überschüssigen Mittel sicher und zinsbringend anlegen. Andererseits benötigen andere Körperschaften, Unternehmungen und Haushalte Kredite.
Häufig decken sich die Wünsche der Anleger nicht mit den Bedürfnissen der Kreditnehmer. Es müssen daher Kreditinstitute dazwischengeschalten werden.
Aufgaben der Kreditinstitute
Kredit Einlagen
wirbt wirbt
Kredit- um um Einlagen
nehmer Kredit- Einleger
nehmer
Kredit
im Vergleich zu den Einlagen: - transformiert - meist viele kleinere und
- meist größere Kredite * Größe und weniger größere Einlagen
- mit längerer Laufzeit * Dauer - teilweise mit kurzer
der Mittel Bindungsdauer
- übernimmt
Dubiosenrisiko
- verwaltet und berät
Auffinden von Einlegern und Kreditsuchenden
Es ist keineswegs so, dass die Kreditinstitute passiv darauf warten, wer sie als Kunde (Einleger oder Kreditsuchender) aufsucht. Wie aus den zahlreichen Werbeplakaten, aus Zeitschriftenanzeigen und aus der Fernsehwerbung ersichtlich ist, wird für die Leistung der Kreditinstitute genauso geworben wie für die Leistung anderer Wirtschaftszweige.
Umwandlung ("Transformation") der Mittel
Weder die Größenordnung noch die Bindungsdauer der Einlagen stimmen mit den Wünschen der Kreditsuchenden überein.
Meist müssen viele kleinere Einlagen für einen größeren Kredit verwendet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Mittel von Großanlegern in Form von kleineren Krediten weiterzugeben.
Ähnliches gilt für die Bindungsdauer. Meist ist die Bindungsdauer der Einlagen geringer als die gewünschte Kreditdauer. Die Kreditinstitute ermöglichen es, aus kurzfristig gebundenen Einlagen längerfristige Kredite zu gewähren. Einlagen, die abgehoben werden, werden wieder durch neue ersetzt.
Ãœbernahme des Dubiosenrisikos
Der einzelne Einleger ist kaum in der Lage zu prüfen, ob ein Kreditsuchender fähig und willig ist, den gewünschten Kredit zurückzuzahlen.
Das Kreditinstitut übernimmt diese Aufgabe, wobei es sich auf das Fachwissen seiner Mitarbeiter ("Know-how") stützt. Das Kreditinstitut trägt daher auch das Risiko, dass der Kredit eventuell nicht zurückgezahlt wird.
Dem Kreditinstitut ist die Risikoübernahme leichter möglich als dem einzelnen Anleger, da es das Risiko ausgleicht und verteilt.
- Risikoausgleich
Es werden viele gleichartige Kredite gewährt (zB.: viele Kredite an private Haushalte). Nur ein kleiner Bruchteil wird dubios.
- Risikoverteilung
Es werden Kredite in vielen verschiedenen Bereichen gewährt (zB. an Handelsunternehmungen, an Produktionsbetriebe verschiedener Branchen, an die öffentlich Hand etc.).
Ein schlechter Risikoverlauf in einem Bereich kann durch eine bessere Risikoentwicklung in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
Verwaltung und Beratung
Das Kreditinstitut verwaltet die hereingenommenen Gelder und die Kredite. Es stellt das Fachwissen seiner Mitarbeiter seinen Kunden zur Verfügung, um die günstigste Form oder der Kreditaufnahme zu finden.
(2) Dienstleistungsgeschäfte
- Wertpapierdepot zB.:
- Schließfachvermietung Goldmünzen
Wie die Übersicht zeigt, werden die Kreditinstitute bei den Dienstleistungsgeschäften nicht unmittelbar Gläubiger oder Schuldner ihrer Kunden.
Da jedoch Dienstleistungsgeschäfte meist für Kontoinhaber ausgeführt werden, kommt es zu weiteren Einlagen oder zu Krediterhöhungen. Das Dienstleistungsgeschäft steht daher in engem Zusammenhang mit dem Aktiv- und mit dem Passivgeschäft.
(3) Beratung und Information
Die Abwicklung der Bankgeschäfte wird von einer umfangreichen Beratungstätigkeit begleitet. Neben der Beratung im Rahmen der Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft stellen die Kreditinstitute ihren Kunden auch allgemeine Informationen zur Verfügung.
Beispiele:
Diese Informations- und Beratungstätigkeit stellt keinen eigenen Geschäftszweig dar. Sie wird weitgehend kostenlos ausgeübt und ist ein Service, das der Ausweitung bzw. Sicherung des Kundenkreises dient.
2. Die rechtlichen Grundlagen der Kreditgeschäfte
Laut § 1 HGB zählen "Bankier- und Geldwechselgeschäfte" zu den Grundhandelsgewerben.
Da jedoch die Kreditinstitute im Rahmen des Einlagengeschäftes große Teile der iquiden Mittel der öffentlichen und privaten Unternehmungen und der Haushalte verwalten, wurden Sondergesetze geschaffen, die vor allem die Sicherheit der Einlagen garantieren sollen.
Laut Kreditwesengesetz zählen insbesondere folgende Geschäfte zu den Geschäften der Kreditunternehmungen:
Das Einlagengeschäft ("Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung
oder als Einlage")
Das Girogeschäft ("Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und
des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere")
Das Kreditgeschäft ("Der Abschluß von Geldkreditverträgen und die Gewährung
von Gelddarlehen")
Das Diskontgeschäft ("Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die
Diskontierung von Wechseln")
(5) Das Effekten- und Depotgeschäft ("Die anschaffung, Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere")
(6) Das Devisen-, Valuten- und Wechselstubengeschäft ("Der Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln sowie der schaltermäßige An- und Verkauf ausländischer Geldsorten und Reiseschecks")
Das Garantiegschäft ("Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und
sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Leistung in Geld zu
erfolgen hat")
Das Wertpapieremissionsgeschäft ("Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldenverschreibungen, Bankschuldverschreibungen und die
Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere")
Das Investmentgeschäft ("Die Verwaltung von Kapitalanlagefonds und die
Werbung für den Erwerb von Anteilen an in- und ausländischen
Kapitalanlagefonds")
Das Factoringgeschäft ("Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen
oder Dienstleistungen die Ãœbernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen - ausgenommen die Kreditversicherung")
Das Kreditwesengesetz enthält Bestimmungen über:
- Die staatliche Aufsicht und Kontrolle
(Die Kreditinstitute unterstehen der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen.
Schon die Gründung eines Kreditinstitutes ist an die Bewilligung des Finanzministers gebunden.)
- Die Sicherung der Zahlungsbereitschaft der Kreditinstitute
zB. Kann das Finanzminsteriom laut KWG vorschreiben,
- welcher Prozentsatz der Einlagen in Form von Guthaben bei anderen Kreditinstituten oder in Form von Bargeld vorhanden sein muss ("Barreserve");
- welches Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital nicht überschritten werden darf; usw.
- Die Gliederung und Veröffenlichung der Rechnungsabschlüsse ("Publizitätsvorschriften")
3. Die Kapitalaufbringung der Kreditinstitute ("Passivgeschäft")
Wie jedem Unternehmen stehen auch den Kreditinstituten grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Kaptialbeschaffung zur Verfügung:
- Eigenkapitalfinanzierung
- Fremdkapitalfinanzierung
Wie bereits gezeigt wurde, ist es die Hauptaufgabe der Kreditinstitute,
- überschüssige Mittel von Anlagesuchenden aufzufinden;
- diese Mittel nach Größe und Fristigkeit so umzuwandeln, dass sie den Wünschen von Kreditsuchenden entsprechen (sie zu "transformieren");
- diese Kredite zu geben und zu verwalten.
Schon aus dieser Aufgabenstellung heraus kommt dem Eigenkapital der Kreditinstitute nur geringe Bedeutung zu.
Es beträgt derzeit bei den meisten Kreditinstituten etwa 4-10% des Gesamtkapitals.
Dieser Umstand ist mit ein Grund, warum das Kreditwesen im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt.
Der geringe Eigenkapitalanteil ("Eigenkapitalpolster") führt schon bei verhältnismäßig geringen Verlusten dazu, dass die Sicherheit des Fremdkapitals gefährdet wird.
Fremdkapital wird den Kreditinstituten aus zwei Gründen überlassen:
- Überschüssige Gelder sollen sicher und zinsbringend angelegt werden;
- die überlassenen Gelder sollen der Durchführung des Zahlungsverkehrs dienen.
Die wichtigsten Formen des Fremdkapitals der Kreditinstitute sind daher:
- täglich fällig - für festge- - gesetzlich - Kreditinstitut zB.:
- dienen dem legte Periode gesondert ist Anleihe- - Rediskont
Zahlungsverkehr oder geregelt, schuldner von
- mit verein- - für Anlage- (vgl. "Wert- Wechseln
barter Kündi- zwecke papiere") - Lombard
gungsfrist eigener
Wertpapiere
3.1. Spareinlagen
Das KWG definiert:
"Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditunternehmungen, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen Ausfolgung von besonderen Urkunden (Sparurkungen) entgegengenommen werden dürfen."
Einlagen auf Sparbücher
Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier. Das heißt, jeder Inhaber kann gegen Vorlage des Sparbuches abheben. Einzahlungen sind auch ohne Sparbuch möglich und werden bei der nächsten Vorlage ins Sparbuch eingetragen. Einzahlungen können bar oder durch Überweisungen erfolgen.
Anonymität des Sparbuches:
Sparbücher müssen nicht auf den Namen des Kontoinhabers lauten. Sie können auf beliebige Deckwörter ("Ferien", "Balthasar" etc.) ausgestellt werden.
Losungswort:
Um Abhebungen durch einen nicht berechtigten Inhaber zu vermeiden, kann ein Losungswort ("Klausel") vereinbart werden. Eine Abhebung ist dann nur gegen schriftliche Angabe des Losungswortes möglich.
4. Die Liquiditäts-, Rentabilitätsschere der Kreditinstitute
Ein wesentlicher Teil der betrieblichen Tätigkeit der Kreditinstitute besteht im "zweiseitigen Kreditgeschäft". Einerseits werden Einlagen (also Kredite der Einleger) aufgenommen, andererseits werden Kredite gewährt.
Für einen Großteil der Einlagen besteht die Leistung des Kreditinstitutes nicht nur in der Vergütung von Habenzinsen und in der Verwaltung der einlagen, sondern auch darin, dass für den Einleger liquide Mittel bereitstehen, wenn er sie benötigt.
Das Vertrauen in die Kreditinstitute ist weitgehend davon abhängig, ob sie jederzeit zahlungsbereit sind. Um jedoch zahlungbereit zu sein, müssen Einlagen in liquider Form (als Bargeld oder als unverzinsliche Anderseits werden jedoch jedem Einleger Zinsen vergütet.
Je geringer die Liquiditätsreserven gehalten werden, desto höher ist die Rentabilität, da mehr Mittel für ertragbringende Kredite verwendet werden können. Desto größer ist jedoch die Gefahr, plötzlich auftretende Liquiditätswünsche der Einleger nicht nachkommen zu können.
Je höher die Liquiditätsreserven, desto geringer das Liquiditätsrisiko, desto schlechter ist jedoch auch die Rentabilität.
Da Kreditinstitute nur einen sehr geringen Eigenkapitalanteil aufweisen, ist es für sie besonders wichtig, keine Verluste zu erleiden, da diese leicht auf die Einlagen "durchschlagen", wenn das geringe Eigenkapital aufgebraucht ist.
Das Kreditwesengesetz sieht daher vor, dass die Kreditinstitute flüssige Mittel in einem bestimmten Ausmaß zu halten haben.
Man unterscheidet:
Flüssige Mittel 1. Grades (1. Liquidität)
Dazu zählen nur:
- Kassabestände
- Guthaben bei der OeNB und der P.S.K. (und beim zuständigen Spitzeninstitut)
- Valuten in frei umtauschbaren Währungen
- Gold, gemünzt und ungemünzt
Flüssige Mittel 2. Grades (2. Liquidität)
Die wichtigsten Positionen der 2. Liquidität sind:
- Schecks
- fällige Schuldverschreibungen
- fällige Zins- und Dividendenscheine
- bei der OeNB rediskontfähige Wechsel
- bei der OeNB lombardfähige Wertpapiere
Guthaben bei inländischen Kreditinstituten mit einer maximalen Bindungsdauer von
30 Tagen (und Guthaben beim zuständigen Spitzeninstitut auch mit längerer Bindungsdauer)
- Fremdwährungsguthaben bei ausländischen Kreditinstituten (soweit nicht Fremd-
währungsverbindlichkeiten gegenüberstehen)
5. Die Österreichische Nationalbank
Die Rechtsverhältnisse der OeNB werden durch ein eigenes Gesetz (Das Nationalbankgesetz aus 1955) geregelt.
§ 2 sieht für die OeNB folgende wesentliche Funktionen vor:
- Regelung des Geldumlaufs in Österreich.
Regelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland (d.h. die OeNB muss dafür sorgen, dass ausreichend Devisenbestände zur Regelung dieses Zahlungsverkehrs vorhanden sind).
- Erhaltung der Kaufkraft der österreichischen Währung im Inland sowie Erhaltung eines stabilen Verhältnisses zu den wertbeständigen Währungen des Auslandes.
- Ausreichende Versorgung der Wirtschaft mit Krediten, soweit dies wirtschaftspolitisch erforderlich erscheint.
Formal ist die OeNB eine Aktionsgesellschaft, jedoch wurden wegen ihrer wichtigen Aufgaben im Nationalbankgesetz Sonderregelungen geschaffen:
50% der Aktien hält der Bund. Wer die restlichen Aktien zeichnen darf, bestimmt die Bundes-
regierung. Die Aktien notieren nicht an der Börse.
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