Finanzierungsarten
1. Was sind Kredite ?
Kredit wurde vom lateinischen Ausdruck "credere" abgeleitet und bedeutet "glauben, Vertrauen schenken". Es gibt Effektiv- und Eventualkredite:
Kredite
Effektivkredite Eventualkredite
1.1 Effektivkredite
Bei Effektivkrediten handelt es sich um die vorübergehende Überlassung von Zahlungsmitteln. Der Gläubiger (Kreditgeber) überlässt dem Schuldner (Kreditnehmer) Geld für einen bestimmten Zeitraum. Dies ist die üblichste Form des Kredites.
1.2 Eventualkredite
Bei Eventualkrediten übernimmt ein Kreditinstitut die Haftung für Dritte in Form von Bürgschaften oder Garantien. Das Risiko für die Kreditinstitute ist dabei, dass die Schuldner zahlungsunfähig ist.
2. Kreditarten
Kredite werden nach folgenden Kriterien unterschieden:
- nach der Rechtskonstruktion
- nach dem Kreditzweck
- nach dem Kreditnehmer
- nach der Laufzeit
- nach der Kredithöhe
- nach der Sicherstellung
2.1 Unterscheidung nach der Rechtskonstruktion
2.11 Das Darlehen
Der Vertrag kommt durch die tatsächliche Übergabe (Zuzählung) des Darlehensbetrages an den Darlehensnehmer zustande. Die Zuzählung kann in einem oder in Teilbeträgen erfolgen. Nach der Zuzählung kann das Darlehen nur mehr zurückgezahlt (getilgt) werden. Die Tilgung kann in Form von:
- Kapitalraten - gleiche Tilgungsbeträge zu zahlen; die Zinsen sind extra zu zahlen
- Pauschalraten - pro Fälligkeitstermin wird eine Pauschalrate bezahlt, die sowohl Kapital- als auch Zinsentilgung berücksichtigt
- oder am Ende der Laufzeit in einem Betrag erfolgen.
2.1.2 Der Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit kommt durch Willensübereinstimmung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer zustande. Das Konto wird in laufender Rechnung geführt, es kann sowohl Guthaben aufweisen als auch überzogen sein. Auf dem Konto wird ein Kreditrahmen vorgemerkt, der üblicherweise während der vereinbarten Laufzeit in voller Höhe zur Verfügung steht. Der Kontoabschluß erfolgt üblicherweise vierteljährlich.
2.1.3 Abstattungskredit
Der Abstattungskredit weist wirtschaftlich gesehen die Merkmale eines Darlehens auf, weil der Kreditbetrag bei der Bereitstellung meist zu Gänze beansprucht und dann laufend in meist gleich hohen Raten zurückgezahlt wird. Der Vertrag ist jedoch als Kreditvertrag konstruiert, um die jederzeitige Wiederausnützung zu ermöglichen. Er kommt sowohl als Kredit im privaten Bereich als auch im kommerziellen Bereich vor.
2.1.4 Eskontkredit
Hierbei handelt es sich um den Kauf eines noch nicht fälligen Wechsels durch das Kreditinstitut. Damit verschafft sich der Verkäufer des Wechsels, ein Kunde des Kreditinstitutes, Geld vor Fälligkeit des Wechsels. Für den Verkäufer Wechsels ergibt sich somit ein Kredit vom Zeitpunkt des Verkaufs bis zur Fälligkeit des Wechsels. Das Kreditinstitut bezahlt für den Wechsel die Wechselsumme abzüglich der Zinsen vom Abrechnungstag bis zum Fälligkeitstag. Bei Fälligkeit wird der Wechsel dem Bezogenen zur Zahlung präsentiert. Firmenkunden können sich auf diese Weise Liquidität zur Betriebsmittelfinanzierung beschaffen.
2.1.5 Haftungskredit
Dies ist ein Eventualkredit, bei dem der Kreditgeber zunächst nur seinen guten Namen, nicht jedoch Geld zur Verfügung stellt. Das Kreditinstitut ermöglicht vielmehr seinem Kunden, sich durch Übernahme einer Bürgschaft, der Abgabe einer Garantieerklärung oder Akzept eines Wechsels, Geld bei Dritten zu beschaffen. Da das Kreditinstitut nur bei Nichtleistung seines Kunden zur Zahlung herangezogen wird, liegt lediglich eine Eventualverpflichtung vor. Der Haftungskredit kommt fast ausschließlich bei der Betriebsmittelfinanzierung von Firmenkunden vor.
2.2 Unterscheidung nach dem Kreditzweck
2.2.1 Konsumkredit
Die Kreditmittel fließen in den privaten Konsum. Damit werden Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, aber auch Dienstleistungen (zB: Urlaubsreisen) finanziert.
2.2.2 Investitions- und Betriebsmittelkredit
Die Kreditmittel dienen der Produktion, Lagerung und dem Vertrieb von Gütern. Sie kommen als Investitionskredite zur Finanzierung von Anlagegütern und als Betriebsmittelkredite zur Finanzierung des Betriebsablaufes (meist von Vorräten und Forderungen) vor.
2.3 Unterscheidung nach dem Kreditnehmer
2.3.1 Privatkredite
Diese sind Kredite an unselbständig Erwerbstätige. Ihr Anteil am Kreditgeschäft ist in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen. Mit Ausnahme der Wohnbaufinanzierung beschränken sich die Kreditbedürfnisse im privaten Bereich zumeist auf die Finanzierung von Konsumgütern.
2.3.2 Kommerzkredite
Dies sind Kredite an selbständig Erwerbstätige, Kaufleute, Personengesellschaften des Handelsrechts, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine etc.
2.3.3 Körperschaftskredite
Dies sind Kredite an öffentlich-rechtliche Körperschaften.
2.4 Unterscheidung nach der Laufzeit
2.4.1 Kurzfristige Kredite: Laufzeit bis zu einem Jahr.
2.4.2 Mitttelfristige Kredite: Laufzeit bis zu drei Jahren
2.4.3 Langfristige Kredite: Laufzeit über drei Jahre.
Hinsichtlich der Kreditlaufzeit ist zwischen der vertraglich vereinbarten und der tatsächlichen Kreditlaufzeit zu unterscheiden. Vielfach sind nach dem Vertrag kurzfristige Kredite infolge wiederholter Veränderungen in ihrer Gesamtlaufzeit wesentlich langfristiger als vertraglich langfristige Kredite und Darlehen, die aufgrund von Ratenzahlungen innerhalb der vereinbarten Zeit zurückgezahlt werden.
2.5 Unterscheidung nach der Kredithöhe
2.5.1 Kleinkredite: bis 500.000,- ÖS
2.5.2 Mittelkredite: bis 5.000.000,- ÖS
2.5.3 Großkredite: ab 5,000.000,- (laut BWG)
2.6 Unterscheidung nach der Sicherstellung
2.6.1 Personalkredite
Die Sicherheit beruht in der persönlichen Bonität des oder der Verpflichteten.
2.6.2 Realkredite
Die Sicherheit der Realkredit beruht auf einem Pfandrecht an Sachen und Forderungen.
3. Die Abfolge der Kreditabwicklung
Ein Kredit ist ein Prozeß, der mit einem unverbindlichen Vorgespräch beginnt und mit der Beendigung des kreditverhältnisses meist durch Abdeckung des noch offenen Betrages endet. Dazwischen gibt es eine Reihe von Stadien:
· Kreditgespräch
· Kreditantrag
· Kreditprüfung
· Kreditbewilligung
· Kreditzusage
· Kreditbereitstellung
· Kreditrückzahlung/Kreditüberwachung
3.1 Das Kreditgespräch
Der erste Schritt zu einem Kredit ist ein Kreditgespräch, bei dem der Kreditnehmer seine Wünsche bezüglich Kredithöhe, Laufzeit und Zinshöhe angibt und eventuelle Sicherheiten anbietet
3.2 Der Kreditantrag
Nach positivem Abschluß des Kreditgespräches kommt es in der Regel zu einem schriftlichen Kreditantrag, wobei üblicherweise standardisierte Formulare verwendet werden.
3.3 Die Kreditprüfung
Nachdem die Angaben des Kreditantrags geprüft wurden, wird entschieden ob die Kreditfähigkeit, - würdigkeit - und sicherheit geben ist.
3.3.1 Prüfungsunterlagen
Um die Kreditwürdigkeit zu prüfen, werden folgende Unterlagen herangezogen:
- Selbstauskunft
- Fremdauskunft (Referenz, Auskunftei)
- Kontofürhrung (bisherige Zahlungsmoral, Abwicklung früherer Kredite)
Bei Privatkonten zusätzlich
- Gehalts- und Lohnbescheinigung
Bei Kommerzkunden zusätzlich
- Handelsregisterauszug
- Grundbuchsauszug
- Einkommen- bzw. Körperschaftssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
- Bilanzen, GuV-Rechnungen
- Investitions- und Finanzierungspläne, Produktions- und Absatzpläne
- Auftragsstand, Beschäftigungssituation, Umsatzentwicklung.
3.4 Kreditbewilligung
Das Ergebnis der Kreditprüfung wird zusammengefaßt und mit den im Kreditantrag gemachten Angaben beurteilt. Nachdem der Kreditsachbearbeiter des Kreditinstitutes häufig nicht berechtigt ist, allein über den Kreditantrag zu entscheiden und leitet daher den Antrag mit einer Stellungnahme zB an den Abteilungsleiter, den Leiter des Kreditbereiches, weiter.
3.5 Kreditzusage
Ist der Kreditantrag des Kunden positiv entschieden wird der Kreditvertrag ausgestellt und der Kredit bereitgestellt.
3.6 Kreditbereitstellung
Die Kreditbereitstellung erfolgt unterschiedlich und ist in dem jeweiligen Kreditkapitel beschreiben (Punkt 2 in diesem Dokument)
3.7 Kreditüberwachung
Um Verluste aus dem Kreditgeschäft möglichst gering zu halten, werden Kreditzahlungen - und Sicherheiten permanent überwacht. Dies geschieht zB durch aktuelle Bilanzen oder mittels GuV-Rechnungen, die entsprechend analysiert werden.
3.8 Kreditrückzahlung
Im Normalfall wird ein Kreditverhältnis nach Ablauf der Kreditlaufzeit beendet. Es kann jedoch auch zur vorzeitigen Beendigung des Kreditverhältnisses kommen, wenn er in die Lage gerät, den Kredit vorzeitig abdecken bzw. das Darlehen vorzeitig zurückzahlen zu können, oder falls er von einer anderen Bank einen günstigeren Kredit erhält.
Kommt es jedoch zu Zahlungsschwierigkeiten setzt das Mahnwesen ein.
4. Kreditkonditionen
Unter Kreditkonditionen versteht man jene Entgelte, die vom Kreditinstitut für die Kreditgewährung verlangt werden: dazu gehören die Zinsen, die Provisionen und die Spesen. Sie sind für die Kreditnehmer Kreditkosten. Dazu kommen noch die Gebühren, das sind jene Kreditkosten, die an die öffentliche Hand abzuführen sind.
4.1 Zinsen
Die Zinsen eines Kredites sind der "Lohn" für den Kreditgeber. Ihre Höhe orientiert sich an der Konkurrenzsituation, den Geldbeschaffungskosten und der Bonität der Kreditnehmer.
4.2 Provisionen
- Sind Entgelte für bestimmte Leistungen des Kreditinstitutes.
4.3 Spesen
Darunter versteht man Spesenersätze, d.h. die Weiterverrechnung von angefallenen Kosten.
4.4 Gebühren
Das sind für den Bankkunden jene Kreditkosten, die über die Bank an die öffentliche Hand zu zahlen sind.
4.5 Sonderfinanzierungen
Sonderfinanzierungen handelt es sich:
- einerseits um Förderungen von Dritten (zB: vom Staat Österreich) für den Kreditnehmer, wie zB: Aktionskredite und Exportkredite.
- andererseits um Finanzierungen, die von der Hausbank lediglich vermittelt werden, wie zB: Factoring oder Leasing.
4.5.1 Aktionskredite
Durch Sonderkreditaktionen sollen förderungswürdige Unternehmen zB: vom Bund, von Ländern, Gemeinden oder der Wirtschaftskammer u.a. gefördert werden. Zweck ist zB: die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur oder Konkurrenzfähigkeit
4.5.2 Exportkredite
Aus volkswirtschaftlichen Gründen wird der Export vom Staat gefördert.
zB durch:
· Abdecken verschiedener Risiken (Der Staat dient zB als Bürge)
· die Finanzierung der Produktion von Exportgütern
4.5.3 Factoring
Factoring gilt ebenfalls als Bankgeschäft, wobei eine Factoringgesellschaft (Factor) eine Forderung erkauft.
4.5.4 Leasing
Unter Leasing versteht man die längerfristige Vermietung von Investitions- und Konsumgütern. Es handelt sich dabei um keinen Kredit, sondern um einen Mietvertrag. Es gibt die Non-pay-out-Leasing-Methode und die Full-pay-out-Leasing-Methode. Sind die Leasingraten so bemessen, dass am Ende der vereinbarten Laufzeit das Gut noch nicht zur Gänze amortisiert ist, handelt es sich um Non-pay-out-Leasing-Leasing. In diesem Fall kann das Gut vom Leasingnehmer zum Buchwert erworben werden. Sind aber die Leasingraten so bemessen, dass sich durch die Leasingraten das Investitionsgut voll amortisiert, liegt Full-pay-Leasing vor. In solchen Fällen steht das Gut dem Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrages ohne weitere Kosten zur Verfügung.
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