Einflussnahme der Gewerkschaften auf die Politik
Referat
Interessenverbände: Wesen und Wirkung, Nutzung und Gefahren
Geschichtliche Einleitung
Gewerkschaften und Arbeitervereine
1. Interessengruppierungen um 1848
Die Revolution 1848 führte dazu, dass sowohl auf bürgerlicher Seite als auch auf Seiten der Arbeiterschaft die Lage der Industriearbeiter mitbehandelt wurde. Es entstanden dann mit der Gründung der Verbände der Zigarrenarbeiter und der Buchdrucker erste gewerkschaftliche Organisationen.
Die Ziele der Arbeitervereine waren z.B.:
1. Selbsthilfe bei Krankheiten, Unglücken und Kindererziehung
2. Bessere Bildung (Volksbibliotheken und Sonntagsschulen)
3. Forderungen wie: Begrenzung der Arbeitszeit, Bezahlung von Ãœberstunden, dreimal eine halbe Stunde Pause zu den Mahlzeiten, Weiterbezahlung des halben Lohnes bei Krankheit und Festlegung des Mindestlohn eines erwachsenen Arbeiters auf 20 Silbergroschen.
1848 zeigte sich, dass die Revolution ohne Folgen geblieben war und die alten Machtstrukturen wieder hergestellt waren. Von der nun einsetzenden Unterdrückung war auch die Arbeiterschaft stark betroffen. Die 1848 gebildeten Arbeitervereine wurden aufgelöst, gewerkschaftliche Zusammenschlüsse untersagt und die Neubildung solcher Vereine ab 1854 von allen deutschen Regierungen bei Strafe untersagt.
2. Situation 1850 1860
In den Jahren von 1850 - 1860 war von politischen Aktivitäten der Arbeiterschaft wenig zu sehen. In dieser Zeit nahm die Entwicklung der Industrie in Deutschland einen riesigen Aufschwung. Es verdoppelte sich die Industrieproduktion, die Länge des Eisenbahnnetzes und der Außenhandel. Immer mehr Arbeiter wurden benötigt. Ihre Arbeitsleistung stieg um 50 % an. Dies kam daher, dass im Zuge der Entwicklung zu Großbetrieben immer bessere Maschinen eingesetzt wurden, die von qualifizierten Arbeitern bedient werden mussten. Die Arbeitskraft war also etwas wertvolles.
3. Wirtschaftliche Krise
Eine wirtschaftliche Krise um 1866 führte zu Lohnsenkungen und Arbeitslosigkeit bei höheren Lebensmittelpreisen aufgrund einer Missernte. Versuche höhere Löhne durch Streiks zu erreichen, scheiterten. Das Bedürfnis sich Gewerkschaftlich zu Gründen stieg wieder an.
Es wurden gegründet:
1865: Zigarrenarbeiter- und Schneiderverband
1866: Der allgemeine Deutsche Buchdruckverband
1868: Der allgemeine Deutsche Bäckerverein
Daraufhin erkannten auch die Arbeiterparteien die Notwendigkeit, Gewerkschafts- organisationen zu gründen.
4. Auswirkung des Sozialistengesetz
1878 verbot Bismarck mit seinem Sozialistengesetz die sozialdemokratischen Parteien und alle Gewerkschaften, soweit sie sozialistische Ziele verfolgten. Fast alle Gewerkschaften wurden verboten, Kassenbestände und Mitgliederlisten wurden beschlagnahmt, Versammlungen, Zusammenkünfte oder Veröffentlichungen wurden verboten. Viele politisch organisierte Arbeiter wurden entlassen.
Erste vorsichtige Ansätze, die Organisationen trotz der Verbote aufrecht zu erhalten begannen bereits Ende 1878. Man gab Faltblätter heraus, die sich nur mit beruflich sozialen befassten, aber vor allen Dingen den Kontakt zwischen den ehemaligen Gewerkschaftsmitgliedern halten sollen. So bildete sich nach und nach wieder Fachverbände, die sich zu Zentralverbänden zusammenschlossen. Sie unterstützten ihre Mitglieder finanziell in Notsituationen und betätigten sich nicht politisch. Doch waren sie im Hintergrund oft an der Organisation von Streiks mitbeteiligt. Aufgrund zahlreicher Streiks versuchte 1880 der preußische Innenminister von Puttkammer, durch einen ,,Streikerlass'' das Sozialistengesetz noch zu verschärfen. Trotzdem war die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter nicht aufzuhalten Streiks gaben immer weitere Impulse zur gewerkschaftlichen Organisierung.
Das Sozialistengesetz, dass bis 25.02.1890 galt, hatte die gewerkschaftlichen Organisationen nicht zerschlagen können. Es hatte sie zu kämpferischen Organisationen verändert.
Die Mitgliederzahl war von
1877: ca. 49000 auf
1890: ca. 237000 Mitglieder stetig angestiegen.
Ab Ende der 90er Jahre wuchsen die Gewerkschaften nunmehr rasch an.
Die Aufgaben und Funktionen der Interessenverbände
1) Was sind Interessenverbände?
Interessenverbände sind Organisationen im Bereich des ,,dritten Sektors'' und juristisch den Vereinen zuzuordnen. Sie haben eine innere Arbeitsteilung und Verfassung (Satzung, Statuten) sowie gemeinsame, verbindliche, überörtliche, längerfristige Ziele, auf deren Basis sie die Interessen ihrer Mitglieder nach außen gegenüber dem Staat und gegenüber anderen Interessengruppen durch Mitwirkung an gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Entscheidungen durchsetzen wollen, ohne selbst für politische Mandate öffentlich zu kandidieren. Neben der Interessenvertretung nach außen spielen auch Dienstleistungen für die eigene Mitgliedschaft eine wichtige und wachsende Rolle im Aufgabenspektrum der Interessenverbände (z.B. Lohnsteuerhilfe e.V.)
Neben Interessenverbänden und Vereinigungen gibt es noch Interessengruppen und -organisationen, die Lobbyisten und pressure groups (sogenannte Druck ausübende Gruppen). Im dritten Sektor gibt es noch mehr als die Interessenverbände. Verwandte Organisationsformen die sich in Aufgaben und Arbeitswesen teilweise überschneiden, jedoch nicht zu den Interessenverbänden gezählt werden können wie z.B.: Parteien (die grauen Panther, Radfahrerpartei), Vereine Kammern und Kirche.
2) Die rechtliche Stellung
Die rechtliche Stellung der Verbände ergibt sich aus Artikel 9 des GG. Interessenverbände fallen rechtlich unter Vereinigungen. Das ist gut zu wissen, da die Interessenverbände sonst nicht mehr im GG erwähnt werden. (Folie Artikel 9 GG). Artikel 9 Absatz 1 enthält das Grundrecht der allgemeinen Vereinigungsfreiheit.
Näher wird das Vereinsrecht durch das BGB in den § 21 bis 79 geregelt. Mit sieben gleichgesinnten einer Satzung, die den Zweck des Vereins wiedergeben, können sich Vereine beim Amtsgericht eintragen lassen, um so den Status e.V. zu erhalten. Der Unterschied besteht im wesentlichen in der rechtlichen Haftung.
3) Sonderfälle und Kammern
Kirchen - Sie sind gemäß der Verfassung und noch mehr zu ihrem eigenen Selbstverständnis nach keine Interessengruppe. Dies verbietet schon die Grundüberzeugung, die kein Teilinteresse der Gesellschaft und auch kein profanes Gemeinwohl - denn das behaupten fast alle Verbände - verwirklichen wollen, sondern ein übergesellschaftliches, überzeitliches, ja sogar überirdisches Heil anstrebt.
Kammern - sind ebenfalls zwiespältig in ihrer Zuordnung, da sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts keine freiwillige Mitgliedschaft wie die übrigen Interessenverbände aufweisen. Denn alle Gewerbetreibende, Angehörige der Handwerks- oder Berufe sind Zwangsmitglieder. (Industrie- und Handels-, Handwerks-, Anwalts- oder Ärztekammer). Die Kammern sind jedoch insofern Interessenverbände, als sie die Interessen ihrer Mitglieder nach außen hin wahren. Auch sind die jeweiligen bundesweiten Dachverbände keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern als eingetragene Vereine (e.V.) verfasst - wie z.B. der Deutsche- Industrie und Handelstag e.V. als Dachverband der Handelskammern. (Folie Organisation der gewerb. Wirtschaft).
4) Ziele von Interessenverbände
Interessenverbände haben sich gebildet, um Interessen zu wahren und um Ziele gegen über anderen Gruppierungen, vor allen gegenüber Gesetzgebungen, Verwaltungen und Rechtsprechungen, durchzusetzen.
Interessenverbände organisieren sich überall dort, wo die Politik Interessenlagen zu beein- flussen versucht. Verbände wollen keine Herrschaft ausüben sondern Einfluss nehmen.
5) Verbände und Wirtschaft
Die Macht der Verbände - setzt sich aus der repräsentativen Kopfzahl und eine starke Finanzkraft zusammen. Wenn bedenkt, dass die fünf deutschen Wohlfahrtsverbände (Deutscher Caritasverband.V., Diakonischenwerk der Evangelischen Kirche e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband.V., Arbeiterwohlfahrt e.V. und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.) insgesamt eine Million Beschäftigte aufweisen, kann man die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung des Verbandswesen kaum hoch genug einschätzen.
Die sogenannten ,,freien Träger'' der verbandlichen Wohlfahrtspflege (im Gegensatz zu den staatlichen Trägern) in Deutschland betreiben die enorme Anzahl von 60000 einzelnen Einrichtungen vom Kindergarten über das Altenheim bis zur Großklinik. Sie haben jährlich einen Umsatz von etwa 40 Milliarden DM und verfügen über rund 70 Milliarden DM Anlagevermögen. Neben ihren fast eine Million Hauptamtlichen wirken über 1,5 Millionen ehrenamtliche Helfer an diesen Dienstleistungen.
- In Deutschland gibt es ca. 240.000 Vereine
- 2000 Bundesverbände
- 6800 Berufsverbände
- der ADAC wuchs von 4,2 (1974) auf 11 Millionen (1991) Mitglieder an.
Ein großer Rückhalt, wenn es heißt bestimmte Interessen durchzusetzen.
Weitere Punkte sind:
- Die Zerreißfestigkeit der Organisationen unter Belastung. (Seite 29)
+Je enger sich der Verband auf die Repräsentanz der unmittelbaren Mitglieder Interessen konzentriert, desto geschlossener kann er operieren.
+Die Beteiligung an politischen Kundgebungen ist im allgemeinen gering, die Beteiligung an Urabstimmungen zur Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen ist hingegen stets groß.
+Je enger der Verband die Interessen definiert, desto größer ist die Zerreisfestigkeit eines Verbandes.
- die verfassungsrechtlichen previligierten Machtchancen (Seite 32)
+Den Verbänden sind vom Gesetzgeber in unterschiedlichen Maße Privilegien zuerkannt worden. Das bezieht sich vor allen Dingen auf den Bereich der Sozial- und Tarifautonomie. Die Sozialpartner sind imstande, durch ihr handeln nicht nur die Existenzbedingung der eigenen Gruppe zu sichern, sondern die Gesellschaft nachhaltig zu verändern. Sie haben die Freiheit, an der Gestaltung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingen mitzuwirken durch den Abschluss von Tarifverträgen und durch Mitarbeit in dem weiten Bereich der sozialen Selbstverwaltung und des beruflichen Ausbildungswesen.
Die Einflussnahme der Gewerkschaften auf die Nominierung von Sozialattaches im Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland sind ein weiteres Beispiel.
selbstverständlich haben verbände - von der Landwirtschaft über die Industrie bis hin zu den Gewerkschaften - auch immer wieder versucht, auf die sie besonders interessierten Ministerien in der Spitze personellen Einfluss der jeweiligen zunehmen. Dies geschah durch die Äußerung ihres Missfallen über die Kandidaten Bundeskanzler und die Amtsinhaber, oder aber durch unmittelbare Personalvorschläge
- die Kontrolldicht d.h. die Fähigkeit der Organisationen, die Mitglieder unter Kontrolle zu halten (Seite 34)
+Die Mitbestimmung in ihren verschieden Formen eröffnet den Gewerkschaften die Möglichkeit, nicht nur Unternehmen, sondern auch die Arbeitnehmer im Betreib zu kontrollieren
+Wird beispielsweise der Einzug der Gewerkschaftsbeiträge über den Betrieb organisiert, kann die Beitragsehrlichkeit der Mitglieder kontrolliert werden (erhöht die Finanzkraft)
+Auch die Beteiligung an Aus- und Weiterbildung ist gleichfalls der Mitbestimmung unterworfen.
+Natürlich können Verbände auch ihre Mitglieder zu einem bestimmten Verhalten verpflichten, sofern nicht gegen Gesetze verstoßen wird.
6) Politische Einflussnahme von Verbänden
Lobby = Das Wirken in den Wandelgängen oder Vorhallen. Das parlamentarische Ziel ist
die Beeinflussung der Abgeordneten
Verbände sind in der Lage, Strukturveränderungen durchzusetzen. Ihre befestigte Macht verhindere die Rücknahme einmal gewährter Vorteile.
Interessenverbände organisieren sich überall dort, wo die Politik Interessenlagen zu beein- flussen versucht. Verbände wollen keine Herrschaft ausüben sondern Einfluss nehmen.
Aber: Das Wissen von Experten in den Interessenverbänden ist auch für den Bundestag von Bedeutung, wenn es zur Anhörung in die Ausschüsse einlädt, oder wenn die Verbände bei ihren ,,parlamentarischen Abenden'' die Abgeordneten informieren. Diese Beteiligung von Interessenverbänden ist auch rechtlich vorgesehen, denn nach § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können die Ausschüsse ,,öffentliche Anhörung von Sachverständigen, Interessenvertreter und anderen Auskunftspersonen vornehmen''.
In der Regierung sind die Fachreferate der Ministerein erste und wichtigste ansprechbare Stelle für Verbände, die sogar zum Teil Hearings durchführen.
Die personelle Durchdringung der Parteien kann für die organisierten Interessen langfristig am wirksamsten sein. Aus der Tradition der Arbeiterbewegung verbindet SPD und Gewerkschaften viel. Eher noch stärker ist die Mitgliedschaft der CDU/CSU von der kommunalen bis zur nationalen Ebene mit den Verbänden verworben: Vom Schützenverein und der Vereinslandschaft zum Bauernverband und den Unternehmerorganisationen. Auch die FDP hat in bestimmten Teilen des Verbandswesen - Mittelstand, Freiberufler, leitende Angestellte - ihre Schwerpunkte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind mit den Umweltverbänden und er Frauenbewegung stark verknüpft.
7) Probleme der Verbände
Schwindende Mitgliederzahlen und die Mitglieder sind kritischer geworden.
8) Gefahren
Umwelt und Naturschutz haben an Bedeutung gewonnen. Verbraucherverbände - nicht nur auf Konsuminteresse - nehmen zu. Die Menschheit beginnt über sich und seine Umwelt nach zu denken und sich dafür zu interessieren.
Die Lebendigkeit und Vitalität dieser Entwicklung sollte nicht durch eine stärkere Einbindung der Verbände in den Staat, durch Verbandsgesetze gehemmt werden.
9) Beispiele für Erfolge, Entscheidungen und/oder Einfluss von Interessenverbände
• Anfang der 90 ziger Jahre sollte die Bohrinsel ,,Spar'' in der Nordsee versenkt werden.
Umweltverbände und ein Boykott der Autofahrer in Deutschland bei Shell nicht mehr zu tanken, sorgten dafür, dass die Bohrinsel abgebaut und nicht im Mehr versenkt wurde.
• 1984 rief der ADAC auf, sechs Monate keine PKW ohne Kat. zu kaufen. Noch am selben Abend verschwand diese Empfehlung, die große Beachtung fand. Die Angst der Autoindustrie war zu groß.
• Interessenverband zur Entschädigung für Zwangsarbeiter im Nationalsozialismus. Immer mehr Firmen entscheiden sich in dem Font für ehemalige Zwangsarbeiter einzuzahlen.
• Warum hat sich noch keine Partei auf ein generelles Tempolimit auf deutschen geeinigt?
• Warum gibt es in Deutschland noch 0,0 Promille grenze?
• Tarifverhandlungen sind in Deutschland nach Streiks möglich.
• In den 80 ziger Jahren war es verboten sich eine dritte Bremsleuchte in sein KFZ einzubauen.
Des weiteren war es verboten beim heranfahren an ein Stauende das Warnblinklicht einzuschalten, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Erst nach gut heißen und Befürwortung durch den ADAC wurde in der StVO bzw. StVZO eine Gesetzliche Änderung vorgenommen.
• Kirche § 218
• Politische Veränderungen durch Gewalt zur erreichen wurden natürlich auch versucht. Als Beispiel dient in Deutschland die RAF. Große Erfolge haben sie aber in Deutschland nicht erzielt.
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