Kaufvertragsstörungen

Man unterscheidet folgende Mängel:

- Mangel in der Güte (Qualitätsmängel)
z.B. andere Qualität, geringere Güteklasse,
vom Lieferer
Zugesicherte Eigenschaft fehlt.
- Mängel in der Beschaffenheit
z.B. verdorbene oder beschädigte Ware
- Mängel in der Menge
Mehr- oder Minderlieferung,
Teil- Lieferungsverzug

- Mängel in der Art z.B. falsche Ware

Nach der Erkennbarkeit der Mängel unterscheidet man:
offene Mängel sind sofort ohne weiteres zu erkennen
versteckte Mängel werden meist später ersichtlich

Rügefrist offene Mängel versteckte Mängel
zweiseitiger unverzüglich ohne unverzüglich nach
Handelskauf schuldhaftes Verzögern Entdeckung, jedoch
innerhalb von 6 Monaten

Einseitiger Handels-
Kauf o. Bürgerlicher innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung
Kauf

Der Käufer muss dem Verkäufer festgestellte Mängel in Form einer Mängelrüge mitteilen.

Der Käufer muss eine bemängelte Ware auf Kosten des Verkäufers aufbewahren, bis der Verkäufer darüber verfügt.

Handelt es sich um eine leicht verderbliche Ware, kann der Käufer die bemängelte Ware aufbewahren oder, um den Schaden gering zu halten, einen NOTVERKAUF vornehmen, d.h. er kann sie öffentlich versteigern lassen oder zu einen Börsen- o. Marktpreis verkaufen.

Käufer hat folgende Rechte bei Beachtung der Rügefrist:
- Wandlung d.h. Rücktritt vom Kaufvertrag,
- Minderung d.h. Herabsetzung des Kaufpreises,
- Ersatzlieferung d.h. (Umtausch) Lieferung mangelfreier Ware,
- Schadenersatz d.h. wenn der Ware eine zugesicherte
Wegen Nichterfüllung Eigenschaft fehlt.

Die Gewährleistungsansprüche werden oft vom Verkäufer durch vertragliche Vereinbarung stark eingeschränkt. Die Gewährleistungsansprüche für Mangelhafte Ware werden oft durch eine Vereinbarung nicht berührt, z.B. "Umtausch nur innerhalb von 14 Tagen möglich".

Der Käufer hat keine Gewährleistungsansprüche, wenn:
- der Mangel unerheblich ist,
- er die mangelhafte Sache ohne Vorbehalt annimmt, obwohl er den Mangel kennt,
- die Sache in einer öffentlichen Versteigerung gekauft wird (z.B. Zwangsversteige-rung).

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