Bargeldloser Zahlungsverkehr

Bargeldloser Zahlungsverkehr

Bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlungen, Mietzahlungen per Dauerauftrag oder die Abbuchung der Strom- oder Telefonrechnung im Lastschriftverfahren sind Für viele Menschen zur Selbstverständlichkeit geworden. Gleiches gilt für Eurocheques, mit denen bereits heute jeder dritte Bundesbürger bei Einkäufen und auf Reisen im In- und Ausland arbeitet. Kurzum - der bargeldlose Zahlungsverkehr ist aus unserem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken.
Auf den rund 50 Millionen Konten bei Kreditinstituten und der Deutschen Bundespost werden Monat für Monat Milliarden bewegt. Entfielen um 1960 auf den zu vier Fünftel für private Zwecke genutzten Konten nur drei bis vier Geschäftsvorfälle, d. h. Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen oder Daueraufträge, so sind dies inzwischen im Monatsdurchschnitt zehn bis fünfzehn pro Privatkonto.

Besonders stark schwoll der Strom des bargeldlosen Zahlungsverkehrs an. Waren 1960 nur rund 1,2 Milliarden unbare Zahlungen zu bewältigen, so erreichte deren zahl inzwischen etwa vierzehn Milliarden. 1988 wurden allein mit Überweisungen, Lastschriften und Verrechnungsschecks 19,5 Billionen DM bargeldlos von Konto zu Konto bewegt.

Entstehung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs:

Die Entstehung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs geht auf die Praxis italienischer Banken im 12. Jahrhundert zurück. Für die Einzahlung in Edelmetallgeld erhielt der Kunde seinerzeit nach Prüfung des Geldes auf Gewicht und Feingehalt bei der Bank eine dem Wert entsprechende Gutschrift, auf deren Grundlage alle Zahlungen durch Zu- und Abschreibung in den Büchern der Bank erfolgte. Es entstand das sogenannte Buchgeld.

Eine bedeutende Vereinfachung erfuhr der bargeldlose Zahlungsverkehr später durch das in der Mitte des 18. Jahrhunderts von den englischen Clearinghäusern entwickelte Abrechnugsverfahren, bei dem zwischen den beteiligten Kreditinstituten nur noch der jeweilige Saldo ausgeglichen wurde.

Zahlungen werden also beim bargeldlosen Zahlungsverkehr einfach durch Kontozuschreibung und Abschreibung getätigt. Die Banken bieten mit der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs rationelle, sicher, bequeme und kostensparende Zahlungsweisen und schaffen eine notwendige Voraussetzung für das Funktionieren unserer hochentwickelten, arbeitsteiligen Industriegesellschaft.

Rationell:

Über das auf den Konten stehende Buchgeld verfügt man mit modernen Instrumenten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: mit Schecks, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Wechsel.
Ein Privatkunde kann, um Rechnungen zu bezahlen, zu Hause einen Überweisungsvordruck ausfüllen. Und mit einem Scheck erledigt er einen Einkauf an Ort und Stelle. Geschäftsleute wickeln Zahlungen vom Schreibtisch aus ab. Das bedeutet, dass sie ihre Gläubiger nicht aufzusuchen brauchen uns sich lästige Wege und Wartezeiten ersparen.

Sicher:

Wer bargeldlos zahlt, braucht kein Geld zu Hause oder im Betrieb aufzubewahren und ist somit vor Verlust, Diebstahl, Feuer, Wasserschäden usw. zuverlässig geschützt. Unternehmen erspart der bargeldlose Zahlungsverkehr Sicherheitsvorkehrungen, die bei der Aufbewahrung größerer Summen in den Geschäftsräumen erforderlich wären.

Kostensparend:

Die zum Schutz von Bargeldbeständen zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen und das zur Bewachung, zum Abzählen und zum Transport notwendige Personal würden unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.

Das Konto steht am Anfang

Der erste Schritt zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Eröffnung eines Kontos bei der Bank
Auf die Einzelheiten bei der Eröffnung eines Kontos gehe ich nicht näher ein.

Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind der Überweisungsauftrag, der Dauerauftrag, die Lastschrift, der Scheck (z. B. der Reisescheck, der Barscheck der Verrechnungsscheck, der Platzscheck und der Fernscheck),
verschiedene Kreditkarten wobei ich bei Kreditkarten nur auf die EUROCARD und die EUROCARD GOLD näher eingehen werde.

Nun werde ich die Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs näher erläutern.

Der Ãœberweisungsauftrag

Eine Überweisung ist rechtlich gesehen die Weisung eines Kontoinhabers an seine Bank, einen bestimmten Betrag vom eigenen Konto abzubuchen und auf das Konto des Zahlungsempfängers zu übertragen. Die Überweisung wird also besonders dann benutzt, wenn sowohl der zahlungspflichtige als auch der Zahlungsempfänger ein Konto bei einer Bank unterhalten.
Um eine Überweisung durchführen zulassen muss ein Überweisungsvordruck ausgefüllt werden.

Eine weitere Voraussetzung ist das ein Guthaben vorhanden ist oder ein Kredit vereinbart wurde. Der Betrag wird an die Bank des Zahlungsempfängers weitergeleitet, die die Gutschrift auf dessen Konto vornimmt
Der Überweisungsvordruck ist ein sog. Dreifachsatz d.h. ein Blatt verbleibt als Auftrag bei der Bank, eines als Kopie beim Auftraggeber, während das dritte Blatt, die Gutschrift, im sog. Beleggebundenen Überweisungsverkehr an die Bank des Zahlungsempfängers als Buchungsbeleg übersandt wird.

Der Dauerauftrag

Eine besondere Form der Überweisung ist der Dauerauftrag. Mit ihm weist der Auftraggeber seine Banken, eine Überweisung immer wieder zu bestimmten Terminen, wie am Ersten eines jeden Monats oder vierteljährlich, auszuführen. Daueraufträge eignen sich also zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die regelmäßig wiederkehren, jeweils über den gleichen Betrag lauten und an den gleichen Empfänger zu zahlen sind.

Daueraufträge befreien den zahlungspflichtigen von lästigen Terminvorkehrungen. Mieten, Krankenkassenbeiträgen, Rundfunk und Fernsehgebühren, die Tageszeitung und anderes mehr werden praktisch automatisch bezahlt Der zahlungspflichtige vergißt keine Zahlungstermine und wird folglich auch nicht gemahnt. Daueraufträge nehmen die Banken auf besondere Formularen entgegen. Die Angaben werden in die elektronische Datenverarbeitungsanlage eingegeben.

Zum Ausführungstermin wird dann der Auftrag wie eine Überweisung ausgeführt, und das Konto des Kunden wird entsprechend belastet. Änderungen für Daueraufträge müssen stete rechtzeitig veranlasst werden, da die Vorarbeiten verständlicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine besondere Form des Dauerauftrages ist der Spardauerauftrag.
Der Kunde erteilt den Auftrag zur Ãœbertragung des Restguthabens bzw. eines festen Betrages vom Kontokorrent- auf sein Sparkonto; er kann so den Zinsvorteil des Sparkontos ausnutzen.

Die Lastschrift

Bei periodisch wiederkehrenden Zahlungen, deren Beträge sich stets oder häufiger ändern, wie zum Beispiel Gas-, und Stromrechnungen, Telefongebühren, Versicherungsbeiträge usw., wird immer häufiger das Lastschriftverfahren gewählt. Die Lastschrift ist ein Einzugspapier. Hier geht die Initiative vom Zahlungsempfänger aus, der den Lastschriftbeleg ausfüllt und ihn zusammen mit anderen Lastschriften seiner Bank einreicht. Seine Bank zieht die Beträge dann bei den Banken der Zahlungspflichtigen ein.

Der Vorteil der Lastschrift für den Zahlungsempfänger (z. B. Versicherung) liegt darin, dass er viele Teilbeträge in einer Summe gutgeschrieben erhält und sich somit für ihn bei der Buchung erhebliche Vorteile ergeben. Der Vorteil für den Zahlungspflichtigen besteht darin, dass er (wie beim Dauerauftragsverfahren) keine Termine zu beachten und keine Änderungen zu veranlassen braucht.

Beim Lastschriftverfahren unterscheidet man zwischen dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchungsauftragsverfahren. Beim Einzugsermächtigungsverfahren hat der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger ermächtigt, bestimmte Beträge durch Lastschrift einziehen zu lassen. Im anderen Fall hat der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut mitgeteilt, dass Lastschriften eines bestimmten Betragshöhe abgebucht werden dürfen. Sollte ein Kontoinhaber mit der Belastung seines Kontos durch eine Einzugsermächtigungs-Lastschrift nicht einverstanden sein, kann er der Belastung widersprechen und die Lastschrift zurückgeben. Das Geld wird ihm gutschrieben.
Der Scheck

Der Scheck ist ein vielseitiges und wichtiges Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Rechtlich gesehen, weist mit ihm der Kontoinhaber seine Bank an, gegen Vorlage des Schecks eine bestimmte Geldsumme zu Lasten seines Kontos an den Scheckinhaber auszuzahlen (Barscheck) oder dem Konto des Scheckeinreichens gutzuschreiben (Verrechnungsscheck).

Der Barscheck

Der Barscheck ist besonders dann zweckmäßig, wenn eine Zahlung an Ort und Stelle geleistet werden muss, zu der normalerweise eine größere Summe Bargeld benötigt wird, so zum Beispiel zwischen Kaufleuten oder bei Einkäufen in Warenhäusern und Einzelhandelsgeschäften, in Hotels, an Tankstellen und bei Handwerkern.

Ein Scheck ist in Sekunden ausgefüllt. Betrag in Ziffern und Buchstaben, Ort, Datum und Unterschrift genügen. Alles andere ist im Scheckformular vorgedruckt. Die Unterschrift auf dem Scheck kann nur von Personen geleistet werden, die über das Geld auf dem Konto verfügen dürfen. Die Unterschriftsprobe bei der Bank übereinstimmen.

Die gesetzlich notwendigen Bestandteile des Schecks sind :

· Bezeichnung Scheck im Text der Urkunde
· Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
· Namen dessen, der zahlen soll
· Angabe des Zahlungsortes
· Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung
· Unterschrift des Ausstellers

Der Scheckempfänger kann das Geld bar bei der angewiesenen Bank abholen oder den Schecks bei seiner eigenen Bank zur Gutschrift auf sein Konto einreichen.
Schecks dürfen nur ausgestellt werden, wenn der Aussteller über ein ausreichendes Guthaben auf seinem Konto verfügt oder mit der Bank eine Kredit (z. B. Dispositionskredit) vereinbart hat.

Der Verrechnungsscheck

Wer einen Scheck ausstellt und nicht möchte, dass dieser Scheck bar ausgezahlt wird, schreibt quer über die Vorderseite den Vermerk " Nur zur Verrechnung". Der Scheckempfänger reicht dann den Scheck seiner Bank zur Gutschrift auf sein Konto ein. Die Bank des Einreichers zieht den Gegenwert bei dem bezogenen Kreditinstitut - also dem Institut, bei dem der Scheckaussteller sein Konto hat - ein.

Verrechnungsvermerk auf dem Scheck darf übrigens nicht gelöscht werden. Streichungen sind ungültig. Rechtlich gesehen, richtet sich der Verrechnungsvermerk zwar nur an die bezogene Bank, die Praxis hat aber gezeigt, dass es auch alle übrigen Kreditinstitute ablehnen, einen Verrechnungsscheck bar auszuzahlen. Sollte ein Unberechtigter in den Besitz eines Verrechnungsschecks gelangen, so ist ein Mißbrauch weitgehend ausgeschlossen, weil sich leicht feststellen lässt, auf wessen Konto der Scheck gutgeschrieben wurde. Aus Sicherheitsgründen kann man erhaltene Barschecks selbst in Verrechnungsschecks umwandeln, indem man den entsprechenden Vermerk anbringt.
Die Banken stellen ihren Kunden, meist Firmen, auf Wunsch auch Sonderausfertigungen von Schecks zur Verfügung. Zum Beispiel in Form von Endlosvordrucken für die Beschriftung mit Computern oder mit einem Briefteil versehen Vordrucke, auf denen ausführliche Zahlungsangaben vermerkt und die in Fensterbriefhüllen verschickt werden können (sog. Briefschecks). Hat ein Kontoinhaber einen Scheck ausgestellt, der von der Bank nicht eingelöst werden soll (bei Diebstahl oder Verlust), muss er seine Bank schnellstens informieren und den Schecks sperren lassen. Gesetzlich müssen Banken zwar erst nach Ablauf der achttägigen Vorlegungsfrist Schecks sperren, doch in der Praxis befolgen sie sofort den Scheckwiderruf und verweigern die Scheckeinlösung.

Der Reisescheck

Der Reisescheck bietet sich als sicheres und bequemes Zahlungsmittel für Reisen ins außereuropäische Ausland aus. Er wird in verschiedener Stückelung in DM oder einer ausländischen Währung von den Kreditinstituten angeboten. Der Reisescheck ist durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Mißbrauch und bei Diebstahl gesichert. Beim Erwerb in der Bank unterschreibt der Kunde die Schecks. Seine zweite Unterschrift bringt er bei der Einlösung an. Zum Unterschriftenvergleich muss verschiedentlich der Personalausweis vorgelegt werden. Reiseschecks und Ausweispapiere sollten daher stets getrennt aufbewahrt werden.

Der Platzscheck

Dieser Scheck ist auf ein Kreditinstitut gezogen, das seinen Sitz am gleichen Ort hat, wie der Kunde sein Konto, auf das der Scheck gutgeschrieben werden soll. Der Platzscheck wird dann über die Abrechnung der Landeszentralbank eingezogen oder direkt zwischen den Kreditinstituten am Platz verrechnet.

Der Fernscheck

Dieser Scheck ist auf Kreditinstitute an einem anderen Bankplatz gezogen. Der Einzug findet über das eigene Zahlungsverkehrsnetz (Gironetz) oder über das Gironetz der Deutschen Bundesbank statt.

Der eurocheque und die eurocheque-Karte

Viele Geschäftsleute nahmen früher nur ungern von unbekannten Privatpersonen Schecks an. Sie befürchten, dass die Schecks nicht gedeckt seien und deshalb von der Bank nicht eingelöst würden. Um diesen Unsicherheitsfaktor auszuschalten, haben die Banken Ende 1967 die Scheckkarten geschaffen, die 1972 von der eurocheque- Karte abgelöst wurde.

Mit der eurocheque- Karte garantiert die Bank, dass jeder vom Kunden unter Vorlage der eurocheque- Karte ausgeschriebene eurocheque bis zu 400 DM oder dem entsprechenden Gegenwart in einer anderen Währung auf jeden Fall eingelöst wird. Die Garantie ist nur dann gegeben, wenn ein eurocheque in Verbindung mit der eurocheque- Karte vorgelegt und die eurocheque- Kartennummer auf der Rückseite des eurocheque eingetragen wird

Jeder Einzelhändler, Handwerker, Hotelier, Gastwirt und Tankwart in der BRD weiß heute, dass durch die eurochque- Karte garantierte eurocheques so gut wie bares Geld sind.

Auch gegenüber Kreditinstituten hat die eurocheque- Karte Garantiefunktion. Wenn zum Beispiel ein Bankkunde auf Reisen ist Bargeld benötigt, geht er einfach zur nächsten Bank, Sparkasse oder Poststelle, die das EC- Zeichen im Schaufenster oder an der Tür zeigt. Er schreibt dort, je nachdem welch Summe er wünscht, einen oder mehrere eurocheques aus, legt seine eurocheque- Karte vor und erhält Bargeld.
EC- Karte ist auch zur Benutzung an EC- Geldautomaten und POS- Kassen geeignet d. h. die in Dtl. Im Umlauf befindlichen ec.- Karten enthalten auf der Rückseite einen Magnetstreifen. Darauf ist unsichtbar eine Reihe von Informationen gespeichert. Diese Angaben sein für die Benutzung der EC- Geldautomaten und POS- Kassen wichtig.
Unter POS- Kassen sind vollautomatische Kassen im Einzelhandel zu verstehen. Diese Kassen sind bereits in fast jedem Supermarkt in Dtl. zufinden.
Zum Bezahlen an POS- Kassen legt man lediglich die EC- Karte vor und gibt die persönliche Geheimzahl in die POS- Kasse ein. Der zu zahlende Betrag wird dann, genau wie bei Abhebung an EC- Geldautomaten, vom Konto abgebucht, wobei angegeben wird, wann und wo die Zahlung stattgefunden hat.

Die Kreditkarte

Die Kreditkarte nimmt als weltweitverbreitetes Zahlungsmittel an Bedeutung zu. Sie ist eine Ausweiskarte, die den Inhaber berechtigt, bei einem dem jeweiligen Kartensystem angeschlossen Vertragsunternehmen Rechnungen bargeldlos zu begleichen. Dem Karteninhaber wird dafür ein Jahresbetrag, dem Vertragsunternehemen eine Umsatzsprovision in von 3 bis % berechnet.

EUROCARD

Die EUROCARD, die Kreditkarte der deutschen Kreditinstitute, gewährt dem Kunden finanzielle Unabhängigkeit und Flexibilität. Sie verschafft dem Karteninhaber weltweit Zahlungsbereitschaft. Die EUROCARD wird in mehr als 220 Ländern von über 11 Millionen Vertragsunternehmen akzeptiert. Alle Vertragsunternehmen tragen vergleichbar dem ec- Symbol an Türen oder Schaufenstern das EUROCARD/MasterCard- Zeichen.

Der EUROCARD- Inhaber genießt eine Reihe von Vorzügen:

· Weltweit bargeldlose Zahlung, unabhängig vom Devisenumtausch, bei einfacher Handhabung
· Bargeldbeschaffung bei über 143.600 Geldautomaten und 218.300 Bankstellen rund um die Welt
· Sofern Flugtickets, Leihwagen usw. mit EUROCARD bezahlt werden, tritt eine weltweite Verkehrsmittelunfallversicherung ein
· Weltweiter Ersatzkartenservice

Die EUROCARD Gold

Neben der EUROCARD gibt es noch die EUROCARD GOLD. Die biete dem Karteninhaber umfangreichere exklusive Zusatzleistungen wie:

· Betreuung im Ausland, wann immer Hilfe benötigt wird
· Die Auslandreise- Krankenversicherung bietet 100% Kostenübernahme bei stationären uns ambulanten Behandlungen
· Die Reise -Service- Versicherung sorgt bei Reisen für schnelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl
· Weltweite Verkehrsmittel- Unfallversicherung, wenn mit EUROCARD GOLD bezahlt wird

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