Neues Europa
Chancen und Risiken eines vereinten Europas
1. Einleitung
Am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts steht Europa nach Auffassung des Bundes der Kaufmannsjugend in einer Welt mit sich ändernden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vor neuen Herausforderungen.
Es geht darum, die mit dem Vertrag über die Europäische Union von Maastricht begonnenen Reformen fortzusetzen, d. h. die Union politisch und wirtschaftlich zu vertiefen, sowie geographisch zu erweitern.
Mit der Gründung der EWG wurde erstmals ein stabiles Fundament für die Verwirklichung des seit Jahrhunderten bestehenden Traumes eines vereinten Europas gelegt. Die Europäischen Gemeinschaften wurden gegründet und erweitert, um, gemeinsam mit der NATO, Garanten für Frieden, Freiheit und Wohlstand im Zeitalter des kalten Krieges für die Menschen Westeuropas zu sein.
Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes wurde diese Zusammenarbeit vertieft und reformiert um die Ziele der Freiheit-, Friedens- und Wohlstandssicherung auch den anderen Völkern unserer historischen und kulturellen Gemeinschaft zu bringen.
Er geht nun darum, die europäische Union als die politische, wirtschaftliche und militärische Organisation der Menschen, Völker und Regionen und Christlich-Abendländischen Zivilisation in Europa zu verwirklichen.
2. Europäische Union
Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1.11. 1993
Bezeichnung für die Europäischen Gemeinschaften (in Verbindung
mit einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [GASP] und
einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.
Die Frage, ob eine GASP wie wir sie heute kennen Sinn macht, kann unter Berücksichtigung obiger Defizite ganz klar mit Nein beantwortet werden. Die GASP ist nicht handlungsfähig. Die Idee als solche ist sicher sinnvoll, benötigt erstens eine andere Zielsetzung und zweitens einen anderen Ansatz. Kein Staat, jedenfalls keiner in Europa, kann heute für sich alleine die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten.
Ein weiterer Bereich in dem Korrekturen erforderlich sind, ist die Innen- und Rechtspolitik der EU. Das Europa der offenen Binnengrenzen, das mit dem Vertrag von Schengen entstanden ist, muss auch ein sicheres Europa sein.
Die innere Sicherheit in der EU erfordert demnach dringend ein europäisches Mandat.
2.1. Mitglieder und Organe
Mitgliedsländer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,
die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.
Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe
wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der
Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der
Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt.
Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission
der EU, die (seit 1995) aus 20 Mitgliedern besteht, welche von den
Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für
vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mitglieder, die restlichen
Staaten jeweils ein Mitglied.
Diese EU - Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich
verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft.
Das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof sind
weitere Organe der Europäischen Union die in diesem Referat unter
den Punkten 3. und 4. weiter erklärt werden.
Die EU muss handlungs- und entscheidungsfreudiger werden. Außerdem muss die EU für den einzelnen Bürger transparenter und verständlicher werden, damit die Union durch ihre Bevölkerung stärker akzeptiert wird.
Gerade diese Akzeptanz ist zur Zeit jedoch ziemlich gering.
2.2. Entstehung und Zielsetzungen
Die von den Außenministern der Mitgliedsstaaten in der 1986
unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte
Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion,
gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten
Europäischen Währungssystems und die Europäische Politische
Zusammenarbeit die Verwirklichung der politischen Union anstrebt.
Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedsstaaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der
europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU); Am 1. Januar 1993 wurde mit Schaffung des europäischen Binnenmarktes der größte Wirtschaftsraum in Europa verwirklicht. Erst der EURO wird die Vorteile des Binnenmarktes voll zur Geltung bringen. Die Wirtschafts- und Währungsunion ist daher die logische und konsequente Ergänzung des Binnenmarktes. Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung wird seit Jahren mit einem Ziel verfolgt: Der Stabilität. Ein stabiler EURO muss gewährleistet sein, um das Vertrauen des einzelnen in die neue Währung zu erhöhen.Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über
die europäische Union) unterzeichnet.
In 3 Stufen sollen u.a. das Europ. Währungssystem ausgebaut und die
Außen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik
aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter Finanz-
und Wirtschaftspolitischen Konvergenzkriterien durch die
Mitgliedsstaaten sollte frühestens zum 1.1. 1997 die Europ. Zentralbank gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die Einführung einer gemeinsamen europäische Währung frühestens zum 1.1.1999.
Eine zusätzliche Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit
mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum 1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten. Zu den außen- und außenwirtschaftspolitischen Aktivitäten der EU (ab 1973) gehören v. a. die vertragliche Bindung mit den Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventionen von Lomé (ab 1975) mit jetzt über 60 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten), die Handelsverträge mit Indien und der Volksrepublik China sowie die Vereinbarungen und Dialoge mit den Staaten der EFTA, der Arabischen Liga, der ASEAN und dem Andenpakt.
2.3. Geschichte der EU
Im Zuge der europäischen Einigungsbewegung seit Ende des 2.
Weltkrieges wurde 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl (Montanunion) von Belgien, Deutschland, Frankreich,
Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden
mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschafts-gemeinschaft
(EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet;
der EWG oblag v.a. die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes,
während die EURATOM die friedliche Nutzung der Kernenergie
vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei
Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so dass für alle drei
Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit dem
erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen
Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 1.1.1970
gelegt werden.
1973 konnte die ursprüngliche Sechsergemeinschaft um Dänemark,
Großbritannien und Irland erweitert werden, 1981 trat Griechenland
bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu, Österreich, Finnland und
Schweden wurden 1995 Mitgliedsstaaten.
3. Europäisches Parlament (Europaparlament)
Der Verwaltungssitz des EP ist Luxemburg, der Parlamentssitz
Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit
1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzlichen Plenarsitzungen ist Brüssel.
Es besteht seit 1995 aus 626 Abgeordneten, die seit 1979 aus
allgemeinen und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mitgliedsland
bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren hervorgehen.
3.1. Die Sitzverteilung im EP
Deutschland 99 Sitze, Großbritannien 87 Sitze,
Frankreich 87 Sitze, Italien 87 Sitze, Spanien 64 Sitze,
Niederlande 31 Sitze, Belgien 25 Sitze, Griechenland 25 Sitze ,
Portugal 25 Sitze, Schweden 22 Sitze, Österreich 21 Sitze,
Dänemark 16 Sitze, Finnland 16 Sitze, Irland 15 Sitze, Luxemburg 6 Sitze.
3.2. Aufgaben des EP
Das E.P. besitzt lediglich kontrollierende und beratende, jedoch
keine legislativen Befugnisse; es besitzt das Recht, neue
Beitrittsanträge abzulehnen, den Haushalt zu beschließen sowie der
Kommission das Mißtrauen auszusprechen und diese damit zum Rücktritt
zu zwingen.
4. Der Europäischer Gerichtshof
Das 1957 errichtete einheitliche Gericht der EU, besteht aus 13 von
den Regierungen der Mitgliedsstaaten einvernehmlich ernannten
Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden. Der Sitz des
Gerichtes ist Luxemburg. Es ist u.a. zuständig für die Auslegung der
Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht)
und entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat
und Kommission sowie von Mitgliedsstaaten der EU.
5. Osterweiterung
Ohne eine institutionelle Reform und Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit kann es keine Osterweiterung geben. Die Osterweiterung der Europäischen Union, aber auch der NATO, setzt die Beitrittsfähigkeit der Beitrittskandidaten ebenso voraus, wie die Aufnahmefähigkeit der beiden Bündnissysteme. Voraussetzung für jede Mitgliedschaft muss die Zugehörigkeit zur seit tausend Jahren gewachsenen, historischen und kulturellen Gemeinschaft der Völker Europas sein. Ohne diese Homogenität ist eine langfristige Einigkeit und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union nicht vorstellbar.Was die Beitrittsfähigkeit der mittel- und osteuropäischen Länder anbetrifft, so müssen sie vor allem wirtschaftlich den Folgen eines Beitritts gewachsen sein und ihre Rechtsordnung an EU-Recht angepaßt haben, um erfolgreich am Binnenmarkt teilnehmen zu können. Beitrittswilligen und -fähigen Staaten ist die Vollmitgliedschaft in EU und NATO mittelfristig zu ermöglichen.
Beitrittswilligen Ländern soll die Vollmitgliedschaft mit Hilfe einer Stufenintegration ermöglicht werden.
Im Rahmen der Verhandlungen und der möglichen Aufnahme sog. "ehemaliger Ostblockstaaten" in EU oder NATO, sind die politischen Interessen Rußlands angemessen zu berücksichtigen. Der Beitritt eines solchen Staates darf letztlich aber nicht an einem Widerstand Rußlands scheitern.
In den EU-Mitgliedsstaaten und den beitrittswilligen Ländern ist an Schulen und Universitäten Aufklärungs- und Bildungsarbeit über die EU zu leisten.
Der Schüler- und Jugendaustausch ist innerhalb der EU-Länder zu forcieren.
6. Umweltpolitik
Mit der einheitlichen europäischen Akte (1987) hat die EU erstmals den Umweltschutz zu einem Gemeinschaftsziel erklärt. Bisher hat sich die Gemeinschaft in diesem Bereich fast ausschließlich auf die Angleichung von Regeln und Gesetzen beschränkt. Eine wirkliche Zusammenarbeit für verbesserte Umweltpolitik findet zum jetzigen Zeitpunkt nicht statt. Für die gravierenden Probleme in diesem Bereich müssen endlich gemeinsame Lösungen gesucht und schnellstmöglich umgesetzt werden.
7. Jugendpolitik
Ein besonderes Augenmerk muss auch auf die Jugendpolitik gerichtet werden. Diese sollte in einer europäischen Gemeinschaft eine herausragende Stellung einnehmen.
Die Jugend ist zu schützen. Daher ist ein europäisches Jugendschutzgesetz nach deutschem Vorbild anzustreben.
Eine einheitliche Jugendpolitik ist unter den Mitgliedsstaaten zu erarbeiten und länderübergreifend zu reformieren.
Ein einheitlicher Standard an den europäischen Universitäten mit gleichwertigen Abschlüssen ist herbeizuführen.
Die europäischen Bildungs- und Austauschprogramme sind über die bereits bestehenden Programme auszubauen und zu ergänzen.
8. Eigene Meinung zu einem vereinten Europa
Je näher die wirtschaftliche und politische Einigung Europas rückt, desto größer wird auch die Verantwortung der Europäischen Union in der Welt. Die Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der einzelnen Länder muss gewährleistet bleiben ,und durch die EU eher noch an Gewicht gewinnen. Eigenes Kulturgut ist zu erhalten und gewinnt im gegenseitigen Austausch an "Reichtum" hinzu, ohne die spezifischen Eigenheiten zu verlieren.
Aber auch Wachstum, die Sicherung von Frieden und Stabilität und der Erhalt der natürlichen Umwelt sind Herausforderungen, denen sich die EU stellen muss.
In einer immer enger zusammenwachsenden Welt müssen die Europäer bereit sein, Verantwortung über die geographischen Grenzen ihrer Union hinaus zu übernehmen. Durch eine klare Strukturierung der EU wird die Durchsetzungskraft und ein Erstarken politischen Gewichts erreicht. Ein geeintes, wirtschaftliches starkes Europa kann eher Konflikte lösen helfen, zur Sicherung des Friedens beitragen, Abrüstung vorantreiben oder wirtschaftlich weniger gefestigte Staaten bei der Lösung ihrer Probleme unterstützen, als ein von nationalen Interessen zerrissener Kontinent.
Wenn es gelingt, diese Ziele umzusetzen, hat nach Auffassung des Bundes der Kaufmannsjugend, Europa einen gewaltigen Schritt ins 21. Jahrhundert getan haben.
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