Landesregierungen
1. Welche generellen Aufgaben haben Landesregierungen?
Die Landesregierungen stellen im Gewaltenteilungssystem auf Landesebene die Exekutive, also die Ausführende staatliche Gewalt dar.
2. Wie heißen die Landesregierungen in den einzelnen Ländern?
In den Bundesländern Hessen, Rheinland - Pfalz, Brandenburg, Baden - Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Schleswig - Holstein, Sachsen - Anhalt, Mecklenburg - Vorpommern und Nordrhein - Westfalen werden sie Landesregierungen genannt, manchmal spricht man auch vom Kabinett. In den Freistaaten Bayern, Thüringen und Sachsen nennt man sie Staatsregierungen. In den drei Stadtstaaten heißen sie Senat.
3. Woraus bestehen die Landesregierungen bzw. die Senate?
Die Landesregierungen bestehen in den Bundesländern und Freistaaten aus den Ministerpräsidenten und den Ministern (bei Freistaaten Staatsminister). Bei den Stadtstaaten bilden der Regierende Bürgermeister (Berlin), der Bürgermeister (Bremen) bzw. der Erste Bürgermeister (Hamburg) und die Senatoren den Senat.
4. Wie entsteht eine Landesregierung / Senat und wie enden sie?
Die Mitglieder der Parlamente der Bundesländer, die durch die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Bundeslandes gewählt werden, wählen den Ministerpräsidenten. Die Ministerpräsidenten ernennen ihre Minister. Sie stehen den Ministerien vor. Diese Art der Regierungsbildung nennt man Kanzlersystem. In den Hansestädten und in Berlin werden die Senatoren gewählt, die dann wiederum den Bürgermeister wählen. Man nennt dies auch das Kollegialsystem. Die Landesregierungen bzw. Senate dürfen meistens erst dann ihre Arbeit aufnehmen, nachdem ihnen die jeweiligen Länderparlamente das Vertrauen ausgesprochen haben. Entziehen die Länderparlamente den Landesregierungen / Senaten ihr Vertrauen, (Misstrauensvotum) führt dies zum Rücktritt der Landesregierungen bzw. Senate.
5. Welche Aufgaben haben die Landesregierungen?
Die Ausführung der Gesetze des Bundes und der eigenen Gesetze ist Sache der Länder (Art. 83 GG). Die Landesregierungen haben also für ihre Umsetzung zu sorgen.
Für die Ausführung und den Vollzug der Gesetze besitzen sie einen mehr oder weniger großen Verwaltungsapparat. Er wird von verschiedenen Ministerien geführt, bei denen die Aufgaben gebündelt sind. Ein Ministerium stellt im Verwaltungsaufbau die Oberste Landesbehörde dar. Ihm unterstellt sind bestimmte Zentrale Landesbehörden und die Landesmittelbehörden (Regierungspräsidien). Danach folgen die Unteren Landesbehörden (Landratsämter). Die größten Ministerien sind das Innenministerium, das u.a. für Polizeiaufgaben zuständig ist, und das Kultusministerium, das für die Veranlassung von Schulgesetzen sowie den Erlass von Lehrplänen und Richtlinien zuständig ist. Dies gilt nicht nur für allgemeinbildende Schulen, sondern auch für Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen.
Ein weiteres wichtiges Ministerium ist das Justizministerium, das für das Gerichtswesen zuständig ist. Auch bedeutsam ist das Finanzministerium, das für die Landesfinanzen (Steuern und Abgaben) verantwortlich ist. Der Finanzminister hat ein Vetorecht, wenn Finanzfragen berührt werden und der Justizminister, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
6. Beispiel: Landesregierung Hessen
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten (Roland Koch) und 9 Ministerinnen und Ministern. Der Ministerpräsident wird vom Parlament, dem Landtag, gewählt. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister. Für die Bildung und Abberufung der Landesregierung ist in der hessischen Verfassung das parlamentarische Regierungssystem festgelegt; das heißt, die Regierung benötigt für ihre Amtsführung und damit für ihr Verbleiben im Amt das Vertrauen des Parlaments. Der Ministerpräsident und die Ministerinnen und Minister müssen zurücktreten, wenn ihnen der Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder das Vertrauen entzieht.
Die Landesregierung erlässt die zur Ausführung eines Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Sie ernennt die Landesbeamten und beschließt über Gesetzesvorlagen, die im Landtag einzubringen sind. Der Ministerpräsident vertritt das Land Hessen und übt das Begnadigungsrecht aus. Er bestimmt die Richtlinien der Landespolitik. Diese werden in 9 Ministerien von den jeweiligen Fachministerinnen und Fachministern in praktische Politik umgesetzt. Sie sind dem Ministerpräsidenten für die Umsetzung seiner Vorgaben verantwortlich.
In Hessen sind momentan folgende Minister im Amt:
Jochen Riebel
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Volker Bouffier
Minister des Innern und für Sport
Karlheinz Weimer
Finanzminister
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
Karin Wolff
Kultusministerin
Ruth Wagner
Ministerin für Wissenschaft und Kunst
Dieter Posch
Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Wilhelm Dietzel
Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Forst
Silke Lautenschläger
Sozialministerin
Literaturnachweis:
Horst Pötsch, Die deutsche Demokratie
Prof. Dr. Friedrich v. Zezschwitz; Ausgewählte Landesgesetze von Hessen
Konrad Hesse; Grundzüge des Verfassungsrechts der BRD
Beck- Texte; GG mit Deutschlandvertrag, Menschenrechtskonvention, Bundeswahl-, Parteiengesetz
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