Europa - die Geschichte des Namens und der EU
1. Europa - der Mythos eines Namens
Europa (Mythologie), in der griechischen Mythologie Tochter des
Agenor, des phönikischen Königs von Tyre, und Schwester des Kadmos,
des legendären Gründers von Theben. Als der Gott Zeus eines Morgens
Europa beim Blumenpflücken am Strand sah, verliebte er sich in sie.
Er nahm die Gestalt eines schönen haselnußbraunen Stieres an,
erschien vor ihr und verleitete sie dazu, auf seinen Rücken zu
steigen. Dann eilte er mit ihr über das Meer nach Kreta. Zu den
Söhnen, die sie ihm gebar, gehörten Minos und Rhadamanthys, die
beide Richter über die Toten wurden. Die Verführung der Europa war
ein häufiges Thema in der Malerei, z.B. das Gemälde der
Raub der Europa des italienischen Malers Tizian.
2. Europäische Union
Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1.11. 1993
Bezeichnung für die Europäischen Gemeinschaften (in Verbindung
mit einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [GASP] und
einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.
2.1. Mitglieder und Organe
Mitgliedsländer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,
die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.
Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe
wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der
Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der
Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt.
Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission
der EU, die (seit 1995) aus 20 Mitgliedern besteht, welche von den
Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für
vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mitglieder, die restlichen
Staaten jeweils ein Mitglied.
Diese EU - Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich
verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft.
Das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof sind
weitere Organe der Europäischen Union die in diesem Referat unter
den Punkten 3. und 4. weiter erklärt werden.
2.2. Entstehung und Zielsetzungen
Die von den Außenministern der Mitgliedsstaaten in der 1986
unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte
Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion,
gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten
Europäischen Währungssystems und die Europäische Politische
Zusammenarbeit die Verwirklichung der politischen Union anstrebt.
Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedsstaaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der
europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU);
Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über
die europäische Union) unterzeichnet.
In 3 Stufen sollen u.a. das Europ. Währungssystem ausgebaut und die
Außen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik
aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter Finanz-
und Wirtschaftspolitischen Konvergenzkriterien durch die
Mitgliedsstaaten soll frühestens zum 1.1. 1997 die Europ.
Zentralbank gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die
Einführung einer gemeinsamen europäische Währung frühestens zum 1.1.1999.
Eine zusätzliche Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit
mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum
1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteuropäischen
Staaten. Zu den außen- und außenwirtschaftspolitischen Aktivitäten
der EU (ab 1973) gehören v. a. die vertragliche Bindung mit den
Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventionen von Lomé (ab 1975) mit jetzt über 60 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten), die Handelsverträge mit Indien und der Volksrepublik China sowie die Vereinbarungen und Dialoge mit den Staaten der EFTA, der Arabischen Liga, der ASEAN und dem Andenpakt.
2.3. Geschichte der EU
Im Zuge der europäischen Einigungsbewegung seit Ende des 2.
Weltkrieges wurde 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl (Montanunion) von Belgien, Deutschland, Frankreich,
Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden
mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschafts-gemeinschaft
(EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet;
der EWG oblag v.a. die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes,
während die EURATOM die friedliche Nutzung der Kernenergie
vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei
Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so dass für alle drei
Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit dem
erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen
Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 1.1.1970
gelegt werden.
1973 konnte die ursprüngliche Sechsergemeinschaft um Dänemark,
Großbritannien und Irland erweitert werden, 1981 trat Griechenland
bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu, Österreich, Finnland und
Schweden wurden 1995 Mitgliedsstaaten.
3. Europäisches Parlament (Europaparlament)
Der Verwaltungssitz des EP ist Luxemburg, der Parlamentssitz
Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit
1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzlichen Plenarsitzungen ist
Brüssel.
Es besteht seit 1995 aus 626 Abgeordneten, die seit 1979 aus
allgemeinen und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mitgliedsland
bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren
hervorgehen.
3.1. Die Sitzverteilung im EP
Deutschland 99 Sitze
Großbritannien 87 Sitze
Frankreich 87 Sitze
Italien 87 Sitze
Spanien 64 Sitze
Niederlande 31 Sitze
Belgien 25 Sitze
Griechenland 25 Sitze
Portugal 25 Sitze
Schweden 22 Sitze
Österreich 21 Sitze
Dänemark 16 Sitze
Finnland 16 Sitze
Irland 15 Sitze
Luxemburg 6 Sitze.
3.2. Aufgaben des EP
Das E.P. besitzt lediglich kontrollierende und beratende, jedoch
keine legislativen Befugnisse; es besitzt das Recht, neue
Beitrittsanträge abzulehnen, den Haushalt zu beschließen sowie der
Kommission das Mißtrauen auszusprechen und diese damit zum Rücktritt
zu zwingen.
4. Der Europäischer Gerichtshof
Das 1957 errichtete einheitliche Gericht der EU, besteht aus 13 von
den Regierungen der Mitgliedsstaaten einvernehmlich ernannten
Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden. Der Sitz des
Gerichtes ist Luxemburg. Es ist u.a. zuständig für die Auslegung der
Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht)
und entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat
und Kommission sowie von Mitgliedsstaaten der EU.
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