Europa - die Geschichte des Namens und der EU

1. Europa - der Mythos eines Namens

Europa (Mythologie), in der griechischen Mythologie Tochter des

Agenor, des phönikischen Königs von Tyre, und Schwester des Kadmos,

des legendären Gründers von Theben. Als der Gott Zeus eines Morgens

Europa beim Blumenpflücken am Strand sah, verliebte er sich in sie.

Er nahm die Gestalt eines schönen haselnußbraunen Stieres an,

erschien vor ihr und verleitete sie dazu, auf seinen Rücken zu

steigen. Dann eilte er mit ihr über das Meer nach Kreta. Zu den

Söhnen, die sie ihm gebar, gehörten Minos und Rhadamanthys, die

beide Richter über die Toten wurden. Die Verführung der Europa war

ein häufiges Thema in der Malerei, z.B. das Gemälde der

Raub der Europa des italienischen Malers Tizian.

2. Europäische Union

Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1.11. 1993

Bezeichnung für die Europäischen Gemeinschaften (in Verbindung

mit einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [GASP] und

einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.

2.1. Mitglieder und Organe

Mitgliedsländer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland,

Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,

die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.

Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe

wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der

Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der

Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt.

Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission

der EU, die (seit 1995) aus 20 Mitgliedern besteht, welche von den

Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für

vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien,

Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mitglieder, die restlichen

Staaten jeweils ein Mitglied.

Diese EU - Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich

verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft.

Das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof sind

weitere Organe der Europäischen Union die in diesem Referat unter

den Punkten 3. und 4. weiter erklärt werden.

2.2. Entstehung und Zielsetzungen

Die von den Außenministern der Mitgliedsstaaten in der 1986

unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte

Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion,

gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten

Europäischen Währungssystems und die Europäische Politische

Zusammenarbeit die Verwirklichung der politischen Union anstrebt.

Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der

Mitgliedsstaaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der

europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU);

Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über

die europäische Union) unterzeichnet.

In 3 Stufen sollen u.a. das Europ. Währungssystem ausgebaut und die

Außen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik

aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter Finanz-

und Wirtschaftspolitischen Konvergenzkriterien durch die

Mitgliedsstaaten soll frühestens zum 1.1. 1997 die Europ.

Zentralbank gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die

Einführung einer gemeinsamen europäische Währung frühestens zum 1.1.1999.

Eine zusätzliche Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit

mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum

1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteuropäischen

Staaten. Zu den außen- und außenwirtschaftspolitischen Aktivitäten

der EU (ab 1973) gehören v. a. die vertragliche Bindung mit den

Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventionen von Lomé (ab 1975) mit jetzt über 60 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten), die Handelsverträge mit Indien und der Volksrepublik China sowie die Vereinbarungen und Dialoge mit den Staaten der EFTA, der Arabischen Liga, der ASEAN und dem Andenpakt.

2.3. Geschichte der EU

Im Zuge der europäischen Einigungsbewegung seit Ende des 2.

Weltkrieges wurde 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle

und Stahl (Montanunion) von Belgien, Deutschland, Frankreich,

Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden

mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschafts-gemeinschaft

(EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet;

der EWG oblag v.a. die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes,

während die EURATOM die friedliche Nutzung der Kernenergie

vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei

Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so dass für alle drei

Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit dem

erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen

Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 1.1.1970

gelegt werden.

1973 konnte die ursprüngliche Sechsergemeinschaft um Dänemark,

Großbritannien und Irland erweitert werden, 1981 trat Griechenland

bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu, Österreich, Finnland und

Schweden wurden 1995 Mitgliedsstaaten.

3. Europäisches Parlament (Europaparlament)

Der Verwaltungssitz des EP ist Luxemburg, der Parlamentssitz

Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit

1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzlichen Plenarsitzungen ist

Brüssel.

Es besteht seit 1995 aus 626 Abgeordneten, die seit 1979 aus

allgemeinen und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mitgliedsland

bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren

hervorgehen.

3.1. Die Sitzverteilung im EP

Deutschland 99 Sitze

Großbritannien 87 Sitze

Frankreich 87 Sitze

Italien 87 Sitze

Spanien 64 Sitze

Niederlande 31 Sitze

Belgien 25 Sitze

Griechenland 25 Sitze

Portugal 25 Sitze

Schweden 22 Sitze

Österreich 21 Sitze

Dänemark 16 Sitze

Finnland 16 Sitze

Irland 15 Sitze

Luxemburg 6 Sitze.

3.2. Aufgaben des EP

Das E.P. besitzt lediglich kontrollierende und beratende, jedoch

keine legislativen Befugnisse; es besitzt das Recht, neue

Beitrittsanträge abzulehnen, den Haushalt zu beschließen sowie der

Kommission das Mißtrauen auszusprechen und diese damit zum Rücktritt

zu zwingen.

4. Der Europäischer Gerichtshof

Das 1957 errichtete einheitliche Gericht der EU, besteht aus 13 von

den Regierungen der Mitgliedsstaaten einvernehmlich ernannten

Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden. Der Sitz des

Gerichtes ist Luxemburg. Es ist u.a. zuständig für die Auslegung der

Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht)

und entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat

und Kommission sowie von Mitgliedsstaaten der EU.

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