Amnesty International und die Todesstrafe
Gliederung:
1. Amnesty International allgemein
2. Menschenrecht
3. Todesstrafe Daten und Fakten
4. Pro und Contra Todesstrafe
5. Unmenschlichkeit der Todesstrafe
6. Hinrichtung
7. Deutschland und die Todesstrafe
8. Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe
9. Bilanz 1995
1. Amnesty International allgemein
Amnesty International gibt es seit mehr als 30 Jahren. Die Organisation hat weltweit mehr als 1,2 Millionen Mitglieder in rund 150 Staaten. In Deutschland arbeiten über 13000 Menschen in 600 örtliche ai-Gruppen. Die finanzielle Basis in Deutschland besteht aus rund 16000 regelmäßigen Förderern und etwa 43000 Spendern.
ai ist eine demokratische Bewegung, die gegen Menschenrechtsverletzungen angeht. Ihr Maßstab ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Amnesty tritt in Aktion bei Verletzungen von Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Freiheit von Diskriminierung und Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Insbesondere setzt ai sich für die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen, faire und schnelle Gerichtsverfahren für alle politischen Gefangenen und gegen Folter, Todesstrafe, "Verschwindenlassen" von Menschen und extralegale Hinrichtungen ein. Die Organisation macht umfangreiche Recherchen um möglichst viele Fakten zu sammeln und abzusichern. Informationen über Menschenrechtsverletzungen werden vor Ort gesammelt. Es werden Untersuchungen durchgeführt, Prozesse beobachtet, Gefangene befragt und Gespräche mit Regierungsvertretern geführt. Die Organisation versucht Druck auf die Regierungen auszuüben. Dafür schickt sie Briefe an die zuständigen Behörden, organisiert öffentliche Veranstaltungen, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren und hilft bei der Verankerung von Pakten und Abkommen. Außerdem setzt sie sich für das Bleibrecht von Flüchtlingen ein, denen bei Abschiebung Haft, Folter oder Todesstrafe droht. Eines ihrer Hauptziele ist die Abschaffung der Todesstrafe, da sie eine fundamentale Verletzung der Menschenrechte bedeutet. Ai fordert eine Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft.
Für ihre Arbeit erhielt Amnesty International 1977 sogar den Friedensnobelpreis für die Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Weltfrieden.
2. Menschenrechte
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 besagt in Artikel 3 "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." In Artikel 5 heißt es weiter "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Alle UNO-Mitgliedsstaaten haben sich zur Einhaltung dieser Erklärung verpflichtet. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben. Ebenfalls ist sie grausam, unmenschlich und erniedrigend.
3. Todesstrafe Daten und Fakten
1995 wurden in 41 Ländern 2931 Gefangene hingerichtet und 4165 Menschen in 79 Ländern zum Tode verurteilt. Dies sind nur die Fälle, die ai bekannt geworden sind. Die tatsächlichen Zahlen liegen mit Sicherheit höher. Die meisten der registrierten Hinrichtungen passieren in einigen wenigen Ländern. In China gab es 1995 2190 Exekutionen, in Saudi Arabien 192 und in Nigeria mehr als 100. Diese drei Staaten sind für 85% aller weltweiten Hinrichtungen verantwortlich. Inoffiziellen Quellen zu Folge wurden in Kasachstan auch rund 100 Todesurteile vollstreckt, nach offiziellen Berichten waren es nur 63. Außerdem gibt es Meldungen über zahlreiche Hinrichtungen im Irak und in Südafrika. Von 1980 bis 1995 wurden weltweit rund 30000 Hinrichtungen vollzogen. Das sind 5½ Hinrichtungen pro Tag.
1995 war die Todesstrafe in 47% aller Staaten per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. In 54 Ländern wurde vollkommen auf die Todesstrafe verzichtet. In 15 Ländern steht die Todesstrafe nur noch auf außergewöhnlichen Straftaten wie Kriegsverbrechen. In mindestens 27 weiteren Staaten und Territorien ist die Todesstrafe zwar noch gesetzlich verankert, es wurde aber seit mindestens zehn Jahren keine Hinrichtung vollzogen. In England werden immer noch die Galgen gewartet, obwohl seit 1964 keiner mehr benutzt wurde. In der Mehrzahl der Staaten der USA wird die Todesstrafe bei Mord und Vergewaltigung verhängt.
4. Pro und Contra Todesstrafe
Man versucht immer wieder die Notwendigkeit der Todesstrafe zu begründen. Vor einigen tausend Jahren wurde die Tötung von Menschen, die gegen die Regeln der Gesellschaft verstoßen, mit der Besänftigung der erzürnten Götter und Dämonen begründet. Ähnlich wurde im Mittelalter die Hexenverbrennung und die Inquisition begründet.
Gegen die Todesstrafe spricht vor allem, dass sie eine grobe Menschenrechtsverletzung ist. Der Täter hat keine Chance mehr seine Tat zu bereuen oder gar wieder gutzumachen. Außerdem wird sie ungerecht und diskriminierend verhängt. Die Farbe des Opfers und des Täters spielen beim Urteil eine erhebliche Rolle. Die Todesstrafe trifft hauptsächlich Arme und soziale Randgruppen. Außerdem werden Mörder mit weißen Opfern in den USA wesentlich öfter zu Tode verurteilt. Auch die Hinrichtung von Unschuldigen ist nicht ausgeschlossen. So wurde 1987 eine Studie in den USA veröffentlicht, nach der allein in diesem Jahr 23 Menschen hingerichtet wurden, deren Unschuld später bewiesen werden konnte.
Für die Todesstrafe spricht ihre Sicherungsfunktion. Einmal getötete Mörder können keine weiteren Morde mehr begehen. Ein weiteres Argument für die Todesstrafe ist die Abschreckung potentieller Mörder. Die Todesstrafe hat allerdings keine abschreckende Wirkung auf Täter, die aus Affekt handeln, während der Tat unter Drogen stehen oder geistesgestört sind. Es wurden zahlreiche Versuche gestartet, um die abschreckende Wirkung zu belegen. Allerdings ist diese immer noch ungewiß. Dies kann am Beispiel des Irans gezeigt werden. Dort werden Drogendealer mit dem Tod bestraft. Trotzdem hält der Handel mit Opium, Heroin und Marihuana an. Malaysias Premierminister ist dennoch von der Abschreckung der Todesstrafe überzeugt. "Kriminelle werden nur dann mit ihren Untaten aufhören, wenn sie wissen, dass sie nicht leben werden, um ihre schmutzigen Gelder zu genießen.
5. Unmenschlichkeit der Todesstrafe
Aus dem Iran sind Beispiele bekannt, nach denen der Richter die Todesurteile erst gefällt hat, als der Angeklagte bereits hingerichtet worden war. Als 1979 die Islamische Republik ausgerufen wurde, wurden dort besondere Gerichtshöfe eingerichtet. Diese sollten sich mit Fällen von "Verderbtheit auf Erden" und "Feindschaft gegen Gott" beschäftigen. Das betraf alle, die dem neuen Regime kritisch gegenüber standen oder gar das Wort gegen dieses erhoben. Verteidiger waren in diesen Gerichtshöfen nicht vorgesehen, Zeugen wurden nicht angehört. Um den Vorstand zu beschleunigen, las der Richter teilweise vorgefertigte Urteile vor.
Oft werden unliebsamen Oppositionellen Drogenvergehen in die Schuhe geschoben, um sie mit allem Recht aus dem Weg zu räumen.
6. Hinrichtung
Es gibt viele verschiedene Hinrichtungsmethoden. So z.B. Strang, elektrischer Stuhl, Exekution, Gaskammer, Injektion, Enthauptung und Steinigung.
"Die verurteilte Person darf stehend, sitzend oder kniend hingerichtet und, falls nötig, dürfen Hände und Füße gefesselt werden. Der Befehlshaber des Erschießungskommandos wird einen Befehl geben, sich bereit zu halten. Durch heben des Schwertes wird er dem Kommando signalisieren, auf das Herz der verurteilten Person zu zielen. Ein schnelles Senken des Schwertes wird das Zeichen sein, zu schießen. Wenn der Verurteilte noch Lebenszeichen zeigt, wird der Befehlshaber des Erschießungskommandos einem Unteroffizier befehlen, einen letzten Schuß in den Kopf des Verurteilten abzufeuern, direkt über ihrem/ seinem Ohr." Dies ist ein Auszug aus dem aktuellen Gesetz zur Vollstreckung der Todesstrafe in Indonesien. Die Möglichkeit des Gnadenschusses wird von Anfang an mit eingeplant.
Durch die Todesstrafe ist keineswegs ein sofortiger, schmerzloser Tod garantiert. Beim Hängen kann der Kopf halb abgerissen werden. Auf dem elektrischen Stuhl verbrennt manchmal Haut unter den Elektronen. Auch sind Fälle bekannt, bei denen die Hinrichtung bis zu 45 Minuten dauerte, da die Ärzte die Stärke der Elektroschocks unterschätzten. Tödliches Gas wurde 1994 in Kalifornien als Verletzung des menschlichen Anstands verurteilt. Eine solche Strafe habe keinen Platz in einer zivilisierten Gesellschaft. 1986 kam die tödliche Injektion als Hinrichtungsmethode auf. Danach hatten viele Gefangenen in den USA die Wahl zwischen Strang und Injektion. Doch durch die verschiedenen Reaktionen des Stoffwechsels kann auch bei dieser Methode die Hinrichtung lang dauern. In vielen Ländern ist die Injektion das einzige zugelassene Hinrichtungsverfahren. Das Erschießungskommando war noch 1996 aktiv.
Bei Steinigungen im Iran sind zu großer Steine verboten, da sonst der Tod zu schnell eintritt. Zu klein dürfen die Steine aber auch nicht sein, da sie dann das Ziel verfehlen könnten. Die Behörden im Niger haben angeordnet, dass Menschen, die wegen bewaffneten Raubüberfalls zum Tode verurteilt wurden, bei der Hinrichtung leiden sollten. Daher wird bei der Hinrichtung erst auf die Füße des Angeklagten geschossen. Nach einiger Verzögerung wird dann sein Körper mit Kugeln durchsiebt.
Unmenschlich sind auch die langen Haftzeiten und die schlechten Haftbedingungen. In den USA streben mehr Todestraktinsassen durch ihr Alter als an der tödlichen Injektion.
7. Deutschland und die Todesstrafe
In der Verfassung des Deutschen Reiches (Paulskirchenverfassung) vom 28.3.1849 steht in § 139 [Todesstrafe, Züchtigung] "Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Falle von Meuterei sie zulässt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft."
In der heutigen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 steht in IX Art. 102 [Abschaffung der Todesstrafe] nur kurz "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Dennoch ist die Todesstrafe auch in Deutschland noch immer ein Thema. Erstens wegen Asylbegründungen von Flüchtlingen. Und zweitens wegen Todesurteilen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland unter dem NATO-Truppenstatus. Zwischen 1979 und 1989 gab es 5 Todesurteile der USA auf deutschem Hoheitsgebiet.
8. Abkommen
Das zu verfolgende Hauptziel der Richtlinien der UN in Sachen Todesstrafe ist die Einschränkung der Zahl der Straftaten, für die die Todesstrafe verhängt wird. Das zu erstrebende Hauptziel ist die Abschaffung der Todesstrafe. Das italienische Parlament hat am 5.10.1994 der Abschaffung der Todesstrafe aus dem für Kriegszeiten geltenden Militärstrafgesetzbuch. Das 2. "Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" ist ein Abkommen, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat. 1994 traten Dänemark, Malta, Namibia, Slowenien, die Seschellen, Schweiz und Ungarn bei. Mit diesen Ländern waren es 26 Vertragsstaaten. 1995 kamen weitere acht Staaten hinzu. Ein weiteres Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe ist das 6. "Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. 1994 waren es 23 Vertragsstaaten. Dieses Zusatzprotokoll sah zwar die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten vor, erlaubte sie aber in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Am 4.10.1994 schlug daher die Parlamentarische Versammlung des Europarats ein weiteres Protokoll vor, worin die vollständige Abschaffung der Todesstrafe gefordert wurde.
9. Bilanz 1995
Positive Bilanz:
1995 wurde in vier weiteren Staaten die Todesstrafe abgeschafft. In Guinea-Bissau wurde sie für alle Tatbestände abgeschafft. Im April schlossen sich dem Hongkong und Gambia an. Im Dezember schaffte Griechenland sie in Kriegs und in Friedenszeiten ab. Der Kronrat des Vereinigten Königreichs beschloß, dass die Hinrichtung unmenschlich und erniedrigend sei, falls zwischen Verhängung und Vollstreckung des Todesurteils mehr als fünf Jahre liegen. In solchen Fällen werde die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt.
Negative Bilanz:
Die Vereinigten Staaten beschlossen, dass der Angeklagte bei einem verspäteten Unschuldsbeweis kein Recht auf ein neues verfahren vor der Hinrichtung hat. In den USA wurden 1995 38 Menschen hingerichtet, davon allein 17 in Texas. Vier weitere Hinrichtungsopfer waren zur Tatzeit erst 17 Jahre alt. Dabei verbieten zahlreiche internationale Abkommen das Hinrichten von Jugendlichen. Auf den Philippinen und in Peru wurde die Todesstrafe wiedereingeführt. Auf den Philipinen steht die Todesstrafe auf den Kapitalverbrechen Mord, Drogenhandel, Vergewaltigung und Brandstiftung. In Peru wurde "Terrorismus" zu den Delikten genommen, auf denen die Todesstrafe steht. Bedenklich ist der Anstieg der Hinrichtungszahlen im Nahen Osten. 1995 wurden in China 1300 Menschen hingerichtet.
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