Islam
Geschichtliches
Seit dem 7. Jahrhundert bekennen sich immer mehr Menschen zum Islam. Heute bezeichnet sich ein Fünftel der Menschheit als Muslime und diese Bevölkerung nimmt wie kaum eine andere auf der Welt zu. Zum größten Teil leben sie im Gebiet von der Atlantikküste Nord- und Westafrikas und in West-, Zentral- und Südasien. Muslime leben auch in Nordindien, Europa, Nordamerika und in Südafrika.
Die ersten wichtigen Zentren der moslemischen Welt waren vom 8. bis 10. Jahrhundert Damaskus in Syrien; Bagdad im Irak und Cordoba in Spanien; sowie im 15. bis 17. Jahrhundert Istambul und Isfahan in der Türkei; Buchara und Samarkand in Usbekistan und Delhi in Indien. Vom 19. Jahrhundert an wurde das islamische Weltsystem (der sogenannte Orient) vom Westen (dem Okzident) durch den Kapitalismus, die industrielle Revolution und die Aufklärung überflügelt. Der symbolische Zeitpunkt für die spätere offensichtliche Übernahme der Führung durch den Westen war Napoleons Landung in Ägypten im Jahre 1798. Von da an fielen westliche Armeen und westliches Kapital über die Länder der Muslime her.
Auslöser für all diese Entwicklungen war unter Anderem das Leben und Wirken des Propheten Mohammed, der um 570 n.Chr. in Mekka geboren wurde und 632 n.Chr. in Medina (beides im heutigen Saudi-Arabien) starb. Er war Kaufmann und mit 25 Jahren heiratete er die sehr viel ältere Witwe Chadidscha. Sie schenkte ihm drei Söhne und vier Töchter, von denen aber nur Fatima überlebte und die Linie des Propheten fortsetzte. Als Mohammed etwa 40 Jahre alt war, erschien ihm der Erzengel Gabriel und befahl ihm, Gottes Botschaft zu verkünden. Fortan verstand sich Mohammed als Prophet und Warner. Er beschwor die Einwohner Mekkas, sich von der Vielgötterei abzuwenden und nur noch den einen, wahren Gott anzubeten. Das jüngste Gericht, der Tag der Abrechnung, sei nahe. 622 ging der Prophet mit seinen Getreuen nach Jathrib (später Medina = Stadt des Propheten). Mit dieser Emigration, der Hidschra (= Reise), beginnt die islamische Zeitrechnung. Die folgenden Jahre waren von gewaltsamen Unternehmungen geprägt. Da Mekka von den Heiden beherrscht wurde, war Mohammed gezwungen, die Stadt zu erobern und dabei die Juden zu vertreiben. Nach dem siegreichen Einzug in Mekka verschonte Mohammed die Bevölkerung wie versprochen; die Kaaba ("Haus Gottes" - das zentrale Heiligtum der Muslime) reinigte er jedoch von Götzenbildern und anderen Kultsymbolen. Bald nachdem auch die südarabischen Stämme zum Islam übergetreten waren, erkrankte der Prophet und starb.
5. Der Islam - die Religion
Islam - das arabische Wort bedeutet "Ergebung" in den Willen Gottes. Vom selben Wortstamm abgeleitet ist Muslim - "der sich Ergebende". Das Bekenntnis zum Islam lautet: "Es gibt keinen Gott außer Gott und Mohammed ist sein Prophet." "Allah" heißt nichts anderes als Gott. Das Zeugnis schließt einen strenges Bekenntnis zum Monotheismus und der Prophetenrolle Mohammeds ein.
5.1. Der Koran
Der Koran (-"die Lesung") ist die heilige Schrift des islamischen Glaubens. Er gilt als die letzte und verbindliche Offenbarung Gottes, die der Prophet Mohammed in der Zeit zwischen seinem 40. Lebensjahr und seinem Tod im Jahre 632 empfing. Nach muslimischer Überzeugung ist der Koran das unmittelbare Wort Gottes, der Prophet lediglich sein Sprachrohr. Er vervollkommnet und berichtigt damit alle vorherigen heiligen Bücher für alle Zeiten. Das Dogma von der Unmittelbarkeit und Unnachahmlichkeit, das sich auf Inhalt, Stil und (arabische) Sprache gleichermaßen bezieht, leitet sich nicht zuletzt daraus ab, dass der Prophet gemäß der Überlieferung des Lesens und Schreibens weitgehend unkundig gewesen sein soll. Der Koran ist in 114 Kapitel (Suren) unterschiedlichen Umfangs unterteilt, die wiederum aus einzelnen Versen bestehen. Die Anordnung der Suren erfolgt aber nicht in der Chronologie der Offenbarung, sondern nach deren Länge. Diese Eigenart ist auf eine erst ca. 25 Jahre später erfolgte Sammlung und Niederschrift der einzelnen mündlichen Überlieferungen zurückzuführen.
Die Bedeutung dieses heiligen Buches für die Muslime ist umfassend und durchdringt nahezu alle Lebensbereiche. Die Gebote des Korans beeinflussen nicht nur das religiöse, sondern auch das gesellschaftliche Leben in starkem Maße. So sind die juristischen Verse des Korans die wichtigste Quelle des islamischen Rechtes - der Scharia. Dennoch sind keineswegs alle heutzutage von Islamisten geforderten Vorschriften eindeutig aus der Überlieferung herauszulesen. Diese Deutungsbedürftigkeit der Korantexte ließ es schon früh zu einer großen Bandbreite verschiedener Korandeutungen und - auslegungen kommen und selbst heute sind verschiedene Vorschriften des Korans nicht eindeutig ausgelegt wie z.B. das generelle Verschleierungsgebot für Frauen.
5.2. Die Scharia
Die Scharia ist die Lebens- und Rechtsordnung der Muslime und basiert wie schon erwähnt auf dem Koran. Sie wurde über drei Jahrhunderte hinweg von islamischen Theologen und Rechtsgelehrten, den Ulama entwickelt. Ulama heißt "Wissender". Sie haben islamisches Recht, islamische Theologie und arabische Sprache studiert. Als Zeichen ihrer Würde tragen viele Ulama einen schwarzen Mantel und einen weißen Turban. Im Laufe der Zeit haben die Ulama mit Hilfe des Korans verschiedene Gesetze entwickelt, die in der Scharia zusammengefaßt sind. In ihr sind zum Beispiel Regeln und Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht, zum allgemeinen Strafrecht, zum Krieg und zur Sklavenhaltung festgelegt. Die Ulama müssen konkrete Einzelfälle entscheiden, für die sich keine göttlichen oder prophetischen Festlegungen finden lassen. Das trifft für die Mehrzahl der Fälle zu. Sie urteilen und handeln jedoch nur nach ihrem Wissen und der Auslegung des Korans und der Scharia, d.h. sie können nicht sicher sein, den göttlichen Willen in jedem Falle zu erfüllen. Aus diesem Grunde sind in der islamischen Rechtsprechung auch durchaus mehrere unterschiedliche Meinungen gleichberechtigt zugelassen.
Da in der Scharia jedoch vor allem die Belange des persönlichen und religiösen Lebens sowie die Sitten und Gebräuche festgelegt waren und weniger die Bedürfnisse des Staates, der Verwaltung und des Fiskusses geregelt waren, wurde die Scharia in vielen moslemischen Ländern seit dem 16. und 17. Jahrhundert zunehmend durch europäische Rechtsnormen verdrängt. So ging mit dem Vordringens westlicher Wissenschaften und der Aufklärung zu Beginn des Jahrhunderts die Bedeutung der Ulama zurück. Erst in letzter Zeit wächst vor allem in den moslemisch - fundamentalistischen Länder ihr Einfluß wieder. So scheint es den Islamisten, die die Wiedereinführung der Scharia fordern, vordergründig nur um die drastischen Strafandrohungen und die Herabsetzung der Frau zu gehen. Das komplexe und komplizierte Rechtssystem der Scharia und dessen hohe juristischen Qualitäten oftmals kaum oder gar nicht vertraut.
5.3. Hadith
Hadith bedeutet "Gespräch" oder "Mitteilung", wird aber speziell als Bezeichnung für die Überlieferung der Taten und Aussprüche des Propheten verwendet. Der Hadith ist neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts und ist in seiner Bedeutung diesem nahezu gleichwertig. Hadith ist eine Richtschnur für ein gottgefälliges Leben und dient dazu, die Lebensgeschichte Mohammeds als Vorbild für die Nachwelt zu erhalten. Da die Autorität und Glaubwürdigkeit des Propheten das Wichtigste war, wuchs auch die Zahl der von ihm überlieferten Aussprüche drastisch an. Dies hatte zur Folge, dass später etwa bereits eine halbe Millionen Hadithe im Umlauf waren. Erst im 9. Jahrhundert wurde das Anfangs mündlich weitergegebene Material systematisiert und aufgezeichnet. Von all den zu diesem Zeitpunkt verfaßten Hadithen - Sammlungen wurden von den Sunniten schließlich sechs als verbindlich anerkannt. Die wichtigste ist die des Buchari (810 - 870). Jeder einzelne Hadith besteht aus zwei Teilen: der Kette der Überlieferer und dem eigentlichen Text. Einzelne Wissenschaftler betrachten bis zum Beweis des Gegenteils mehr oder minder alle Hadith - Überlieferungen als Fälschung.
Die Schiiten hingegen haben eine eigene Hadith - Literatur, die im Wesentlichen aus vier Büchern besteht. Sie akzeptieren nur solche Überlieferungen, die auf Ali, den Schwiegersohn Mohammeds und Ahnherren der Schia, zurückgehen. Wegen dieser fundamentalen Differenz hat die Beschäftigung mit dem Hadith in der islamischen Welt bis heute ihre Brisanz behalten. Die Auseinandersetzung um die richtige Auslegung der Überlieferungen nimmt immer wieder zu, wenn sunnitische oder schiitische Autoren der jeweiligen Gegenseite die Fälschung der Hadithe nachzuweisen versuchen.
5.4. Der Dschihad
Unter Dschihad versteht man das individuelle "sich anstrengen, sich bemühen". Damit ist der kämpferische Einsatz von Besitz und Leben jedes Muslims im Kampf um die Verbreitung des islamischen Glaubens und der Prophetenrolle Mohammeds gemeint.
Der Dschihad - der heilige Krieg - bedeutet aber keinen Krieg im üblichen Sinne. Es geht vielmehr um einen aufopferungsvollen und risikoreichen "Gottesdienst unter Waffen". Nur als Volljähriger darf man dem Aufruf von Privatleuten, die die nötige Autorität haben, oder Vertretern der politischen Gewalt zum Dschihad folgen. Der Staat als solcher ist dazu nicht nötig. Der Dschihad als "Heiliger Krieg" ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Gegner Nicht - Muslime, nicht mehr als Muslime zählen oder vom Glauben Abgefallene sind (Apostaten). Der Kampf dient der Unterstützung und Stärkung sowie der Erweiterung der moslemischen Glaubensgemeinschaft, der Umma. Wer an den einen, wahren Gott glaubt und sich dazu bekennt, dass Mohammed sein Prophet ist, der gehört der "umma mohammedija", der Gemeinde Mohammeds an. Damit ist er ein Teil der Gesamtheit der Gläubigen. Sprache, Rasse, Nationalität und die Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen religiösen Ausprägungen oder Rechtsschulen des Islams spielen keine Rolle. Ob ein Mensch als Muslim in Saudi-Arabien, Gambia, Indonesien oder Deutschland lebt - der Islam macht ihn zuallererst zum Teil der Gemeinschaft der Muslime. Von den Asketen, später auch von den Sufis (Sufismus), wurde der Dschihad schon früh im übertragenen Sinne als "innerer Kampf" des Frommen gegen die bösen Kräfte der eigenen Psyche (Haß) verstanden. Es ist jedoch falsch in diesem "geistigen" Dschihad das eigentliche Ziel von Koran und Propheten zu sehen: Vorrangig, wenn nicht ausschließlich, ging es um den individuellen Einsatz im Kampf für die Verbreitung des Glaubens.
"Wie wichtig für die Rechtgläubigen der Dschihad ist, möge das folgende Zitat aus dem Buch von Laffin erläutern: 'Der Dschihad ist gesetzlich vorgeschrieben als eines der Mittel, den Islam zu verbreiten. Folglich sollen Nichtmoslems den Islam entweder freiwillig, durch Weisheit und guten Rat annehmen, oder unfreiwillig durch den Kampf des Dschihad."
Dieses Zitat stammt von Scheich Abdullah Ghoshah, dem höchsten Richter Jordaniens. Allerdings wissen die Moslems seit zweihundert Jahren, dass sie gegen den Westen militärisch keine Chance haben, der Dschihad mehr Idee als Realität ist. Trotzdem schreibt zum Beispiel genannter Scheich: " Es ist ungesetzlich, den Dschihad aufzugeben, Frieden zu schließen und die Position der Schwäche einzunehmen, es sei denn, diese Unterbrechung diene dem Kräftesammeln in Zeiten, wo die Moslems schwach, ihre Gegner aber stark sind." Solange die Welt nicht ganz und gar islamisch geworden ist, ist der Dschihad für den "Rechtgläubigen" der Normzustand. Keinen heiligen Krieg zu führen ist eine Position der Schwäche. An Frieden darf er erst denken, wenn das Ziel, die ganze Welt islamisch zu machen, erreicht ist.
Der erste Heilige Krieg war der Krieg um die Befreiung Mekkas durch den Propheten selbst. Im Mittelalter wurde ein Dschihad gegen die europäisch Kreuzfahrerheere geführt, die versucht hatten die ebenfalls für den Islam heiligen Städten wie z.B. Jerusalem zu erobern. In der modernen Zeit sind vor allem drei Kriege zu erwähnen, die als Dschihad geführt wurden. So ist der seit 50 Jahren mit mehr oder minder großer Heftigkeit geführte Kampf der arabischen Welt gegen den Staat der Juden, Israel, ein heiliger Krieg. Im ersten Golfkrieg von 1980 bis 1989 bekämpften sich vordergründig die sunnitische und die schiitische Glaubensrichtung in Gestalt des Irans und des Iraks. In Wahrheit wurde der religiöse Eifer auf beiden Seiten dazu genutzt, das in dieser Gegend so reichlich vorhandene Erdöl unter die eigene Kontrolle zu bringen und auch die Interessen der damaligen Supermächte USA und UdSSR spielten eine nicht unwesentliche Rolle in diesem fast 9 jährigem Gemetzel unter den Glaubensbrüdern. Zum letzten großen Dschihad gegen die USA und die UNO rief der irakische Diktator Hussein 1990/91 auf, der das kleine Nachbaremirat Kuwait zuvor völkerrechtswiedrig besetzt hatte. Dieser Aufruf verhallte fast in der ganzen arabischen Welt ungehört, da die Aggressivität des irakischen Diktators und die damit einhergehende Gefährdung der Stabilität in der arabischen Welt allzu offensichtlich war.
5.5. Mullah
"Mollá" heißt der islamische Religionsgelehrte in der persischen Umgangssprache - abgeleitet vom arabischen "maulá", was soviel bedeutet wie Meister oder Gelehrter. Da es eine streng festgelegte Ausbildung zum Mullah gibt, kann sich jeder, der sich zum Geistlichen berufen fühlt, sich so nennen und entsprechend kleiden. Um als Mullah anerkannt zu werden, muss es ihm allerdings gelingen, eine Gruppe von Gläubigen um sich zu scharen.
5.6. Die verschieden Abspaltungen und Gruppen des Islams
5.6.1. Schiiten und Sunniten
Beide Richtungen unterscheiden sich weniger in der islamischen Religion als vielmehr durch den Glauben bzw. die Bekenntnis zu Personen der islamischen Geschichte, denen die höchste Autorität in der Gemeinde aller Muslime zugeschrieben wird. Die Sunniten leiten ihren Namen von der Sunna ab, dem Leben des Propheten. Sie, die die Mehrheit der Muslime darstellen, erkennen als rechtmäßige Nachfolger Mohammeds die ersten vier Kalifen an: Abu Bakr, Omar, Osman und Ali, den Vetter und Schwiegersohn des Propheten.
Die Schiiten, etwa 10 Prozent aller Muslime, sprechen gegen die ersten drei Kalifen, da diese nicht blutsverwandt mit dem Propheten waren. Als rechtmäßige Nachfolger Mohammeds gelten bei ihnen statt dessen die "Zwölf Imame". Ein Imam ist der Vorsteher einer Gemeinde. Dieser Titel wird oft auch als Ehrung an Personen gegeben, die eine besondere religiöse Autorität darstellen. Diese zwölf Imame sind Ali, der vierte Kalif, dessen Söhne Hassan und Hussein aus der Ehe mit Mohammeds Tochter Fatima, sowie neun weitere Nachkommen Husseins. Der zwölfte Imam lebt nach der schiitischen Glaubensvorstellung in der "Abwesenheit". Die Schiiten sind die Parteigänger Alis und seiner Nachkommen. Die Unterschiede im kultischen Ritual (Gebet, Pilgerfahrt, Fasten) sind gering, das schiitische Recht allerdings unterscheidet sich beträchtlich vom sunnitischen. Auch haben die Schiiten als Minderheit und oft unterdrückte Gruppe eine besondere Mentalität, die eines Märtyrers - eines "Blutzeugen", entwickelt. Im Irak leben heute etwa 60 Prozent der Schiiten. Starke Minderheiten gibt es im Südlibanon, in Afghanistan, Pakistan und Indien.
5.6.2. Aleviten
Die Aleviten sind nach den Sunniten mit etwa 20 Prozent der Bevölkerung die zweitstärkste Glaubensgemeinschaft in der Türkei. Auch die Kurden und einige andere arabisch sprechende Bevölkerungsgruppen bekennen sich zur alevitischen Lehre. Im Mittelpunkt steht die schwärmerische Verehrung Alis und seiner Nachfahren, der Zwölf Imame. Die Aleviten interpretieren den Koran und die islamischen Gesetze spirituell und lehnen die Fünf Säulen des sunnitischen Islams ab. Das macht sie in den Augen der anderen Glaubensrichtungen zu "Ketzern". Die Aleviten haben keine Moscheen (Gebetshäuser); ihre religiösen Versammlungen finden in Privathäusern statt. Die Frauen nehmen daran gleichberechtigt teil. Das religiöse Wissen wird von Generation zu Generation innerhalb "heiliger" Familien, denen auch die geistige und soziale Führung der Gemeinschaft obliegt, mündlich überliefert. Alevit ist man durch Abstammung. Ein Mitglied der Kultgemeinde wird man durch eine Initiation sowie das Eingehen einer religiös bestimmten "Wahlbruderschaft", die von größerer Bedeutung als Blutsverwandschaft ist und ein Leben lang gilt.
5.6.3. Sufismus
Sufismus ist die Sammelbezeichnung für die asketisch - mystischen Strömungen im Islam und wird von dem arabischen Wort "Suf" (Wolle) abgeleitet. Wegen seiner wollen Kutte heißt der Mystiker Sufi. In Persien wurde er auch "Derwisch" genannt, was soviel bedeutet wie Bettler oder Armer.
Im Sufismus richtet sich das religiöse Streben auf die persönliche Erfahrung der Gottesnähe, Gottesschau oder in einigen extremen Varianten sogar des Einswerdens mit Gott. Dies geschieht durch Askese, dem Verzicht auf Nahrung, Besitz und Enthaltsamkeit, durch Meditation oder Praktiken, die zu Trancezustände führen, etwa rhythmische Bewegungen begleitet von der Rezitation bestimmter Namen und Formeln. Einige dieser Praktiken sind im Islam umstritten und gelten zum Teil als verwerflich, wie zum Beispiel das Hören von Musik und der Tanz.
Einzelne Sufi - Orden haben sich im Widerstand gegen die europäische Kolonialherrschaft profiliert oder spielen heute eine wichtige Rolle als Vorkämpfer der Reislamisierung ihrer Länder.
5.7. Die fünf Säulen des Islam
Unter den fünf Säulen des Islam versteht man die fünf Grundpflichten der Muslime. Dazu zählen:
5.7.1. Schahada - Das Glaubensbekenntnis
Die "Schahada" ist das Glaubensbekenntnis, mit dem der Muslim sich zu seinem Glauben bekennt, Gott in Form, Wort und Tat anbetet und dem Propheten Mohammed nachfolgt.
5.7.2. Salat - Das tägliche Pflichtgebet
Als "Salat" bezeichnet das fünfmal täglich, vor Sonnenaufgang, nach dem Sonnenhöchststand, Nachmittags, nach Sonnenuntergang und Abends stattfindende Pflichtgebet. Dieses wird in einem genau festgelegtem Ritual (Blickrichtung nach Mekka) durchgeführt.
5.7.3. Ramadan - Das Fasten
Das "Saum" oder "Roza" ist das Fasten im Monat Ramadan. Im 9. Monat des islamischen Kalenders wird von Morgens bis zum Sonnenuntergang gefastet. Während dieser Zeit darf ein Muslim nicht essen, nicht trinken und rauchen oder Geschlechtsverkehr haben.
5.7.3. Sakat - Die Armensteuer
Das "Sakat" oder "Zakat" ist die Entrichtung der Armensteuer. Mit den Einkünften der Armensteuer bestreitet der Staat die notwendigen Ausgaben für das Allgemeinwohl. Es ist Pflicht für jeden Muslim, Almosen zu spenden. Die Armenspende gilt als sehr verdienstvoll. So heißt es im Koran:
"Nie könnt ihr zur vollkommenen Rechtschaffenheit gelangen, solange ihr nicht spendet von dem, was ihr habt; und was immer ihr spendet, wahrlich, Allah weiß es wohl." (3:93)
5.7.5. Hadsch - Die Pilgerfahrt nach Mekka
Jeder Muslim, der körperlich und finanziell dazu in der Lage ist, sollte einmal in seinem Leben zur Kaaba, dem ersten Haus Gottes, in Mekka wallfahren. Befreit von dieser Pflicht sind Alte, Gebrechliche, Schwangere und Kinder. Der dafür festgelegte Zeitpunkt der Pilgerfahrt ist 10 Wochen nach dem Ende der Fastenzeit. Begibt man sich zu einer anderen Zeit nach Mekka, so gilt das als "kleine Wallfahrt" (Umra).
6. Der islamische Fundamentalismus
Als islamischen Fundamentalismus bezeichnet man die radikal - religiösen Strömungen in der islamischen Glaubensgemeinschaft, die vor allem in der heutigen Zeit immer mehr an Einfluß gewinnen und sich in einer Vielzahl von Parteien und Gruppierungen manifestieren. Gemeinsam ist all diesen Strömungen das Bestreben, alle Lebensbereiche gemäß einer buchstabengetreuen Auslegung des Korans zu gestalten. Religion und Staat sind nach dieser Auffassung untrennbar miteinander verbunden. Eine internationale Gefahr stellen vor allem die radikalen Erscheinungen des Fundamentalismus dar, da diese auch die Ausübung von terroristischer Gewalt nach innen und außen propagieren. So gehen ein Großteil der Flugzeuganschläge der letzten 20 Jahre auf das Konto radikal - fundamentalistischer Terrororganisationen wie der Hamas oder der Hisbollah, die die finanzielle und logistische Unterstützung fundamentalistischer Staaten, z.B. des Irans oder des Sudans, genießen. Eine der ältesten fundamentalistischen Organisationen ist die sogenannte Muslimbruderschaft, die 1928 in Ägypten gegründet wurde. Heute ist diese Bruderschaft, zum Teil als Geheimbund, in fast der gesamten islamischen Welt verbreitet und macht vor allem durch ihre Beteiligung an Massakern an der Landbevölkerung in Algerien und an Touristen in Ägypten Schlagzeilen. Bis in die 70er Jahre spielte der islamische Fundamentalismus politisch gesehen keine große Rolle, waren doch der koloniale Unabhängigkeitskampf und der Nationalismus die weitaus stärkeren politischen Triebfedern. Das änderte sich im Jahre 1979, als in einer islamischen Revolution im damaligen Persien der Schah gestürzt und ein fundamentalistischer Gottesstaat ausgerufen wurde. Der Zusammenbruch des Kommunismus ab 1989 schuf einen weiteren Nährboden für die gegenwärtigen islamischen Strömungen und ließ durch den Wegfall linker Ideen und Wertvorstellungen ein politisches und moralisches Vakuum entstehen. Die Notwendigkeit eines weltweiten Handels, so ist der Iran z.B. einer der wichtigsten Erdölexporteure der Welt, verhindert allerdings die zur Festigung der fundamentalistischen Macht notwendige Abschottung nach außen und so ist im Falle des Irans nach 20 Jahren Scharia und Gottesstaat wieder eine leichte Demokratisierung spürbar. Solche Anzeichen dürfen allerdings nicht überbewertet werden, da in weiten Teilen der arabischen Welt noch Krieg und Terror vorherrschen. Am stärksten betroffen ist davon Afghanistan, das nach 20 Jahren Krieg und Brudermord nun total zerstört ist, in dem Anarchie herrscht und in dem die fundamentalistischen Taliban - Milizen das Volk in die tiefste Steinzeit der Scharia zurückzwingen. Die Taliban, das Wort bedeutet Schüler oder Student, treiben Fundamentalismus und Gottesliebe zu einem perversen Höhepunkt: Sie schneiden Mädchen mit lackierten Fingernägeln die Finger ab, steinigen Ehefrauen, die der Untreue bezichtigt wurden, peitschen Kinder aus, die mit unerlaubten Spielzeug ertappt wurden, prügeln Männer, die allesamt der Bartpflicht unterliegen, zur Moschee und hängen als Gegner Verdächtige öffentlich an Kranwagen auf. In Zeiten höchster Not verbieten es die Häscher des "Amtes für Überwachung der islamischen Moral und die Bekämpfung der Sünde" dem geschundenen Volk sich zum Beispiel von weiblichen Ärzten helfen zu lassen. Alle Schulen und die Universität von Kabul wurden von ihnen geschlossen. Film, Fernsehen, Musik und Lachen sind verboten - alles im Namen der Liebe Allahs!
7. Die Bedeutung des Islams im gesellschaftlichen Leben
7.1. Die Familie
Muslimische Männer und Frauen sollen heiraten und sich mehren, denn am jüngsten Tag möchte der Prophet mit einer gewaltigen Zahl von Muslimen vor allen anderen Völkern glänzen. Es besteht kein Zwang, aber es wird mit wohlwollen gesehen, wenn man heiratet und Kinder zeugt, da dies die Gemeinschaft der Gläubigen stärkt. Ansonsten hat man ein keusches Leben zu führen. Dem Koran zufolge sind Mann und Frau vor Gott gleichwertig, doch wegen ihrer "natürlichen" Unterschiede fallen ihnen auf Erden verschiedene, nach islamischen Verständnis durchaus gleichrangige, gesellschaftliche Rollen zu. Der Mann als Familienoberhaupt hat gegenüber der Frau und den Kindern umfangreiche Pflichten zu erfüllen. Daher darf er von der Frau Gehorsam verlangen und Zuwiderhandlungen sogar durch körperliche Züchtigung bestrafen.
Bei einer Hochzeit ist ein "Kaufpreis" zu entrichten, die erste Hälfte direkt vom Bräutigam an die Braut, die andere Hälfte bei Tod oder Scheidung. Die Frau darf selbst über ihr Vermögen verfügen. Auch kann die Frau, wenn schwerwiegende Gründe wie Pflichtvernachlässigung, Impotenz oder Ehebruch vorliegen, sich scheiden lassen. In vorislamischer Zeit wurde der "Kaufpreis" an die Eltern der Braut entrichtet und die Braut galt dadurch auch als Eigentum des Mannes. Sie besaß nichteinmal das Recht auf ihre Kinder, woran sich auch in einigen fundamentalistisch geprägten, islamischen Ländern bis heute nichts geändert hat.
7.2. Die Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft
Die islamische Welt umfaßt heute mehr als 40 Nationalstaaten, die sich in Geschichte und Geographie, Kultur und Politik ungemein unterscheiden.
Ebenso unterschiedlich ist die Situation der Frauen. Die heiligen Texte des Korans geben widersprüchliche Aussagen über die Stellung der Frau. Es verhält sich da mit dem Koran kaum anders, als mit dem Alten oder Neuen Testament. Das Frauenbild, das aus den religiösen Texten herausgefiltert wird, hängt also vom Standpunkt des Betrachters und der Betrachterin im Hier und Heute ab. Nicht nur in islamischen, sondern auch in christlichen oder jüdischen Gesellschaften gab es traditionell eine Zurücksetzung der Frau; in islamischen Staaten wiegt sie besonders schwer, weil dort die Tradition heute noch eine wichtige Rolle spielt. Die Ehefrau schuldet ihrem Mann, der das Oberhaupt der Familie ist, Gehorsam im Haus, in ihrer sexuellen Beziehung und in der Öffentlichkeit. Nach der Überlieferung des Propheten ist die beste Frau die, die ihren Mann betört, wenn er sie ansieht, die ihm gehorcht, wenn er ihr befiehlt, die ihm treu bleibt und sein Vermögen nicht verschwendet, wenn er nicht anwesend ist. Die Frau, die sich weigert, den Geschlechtsakt zu vollziehen, ist ungehorsam und wird doppelt bestraft: auf Erden und im Himmel. Das islamische Recht billigt dem Mann zu, in bestimmten Fällen den Unterhalt zu entziehen, auch wenn er im Prinzip dazu verpflichtet ist. Auch billigt der Koran dem Mann ein Züchtigungsrecht gegenüber seiner Frau zu. Im Koran ist weiterhin zu lesen: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie von Natur vor diesen ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. ... Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!" (Koran 4:34) Eine der Strafmaßnahmen gegen die ungehorsame Frau ist beispielsweise die Verstoßung. Die Ausnahmen, in denen die Frau ihrerseits die Scheidung beantragen kann sind auf sexuelle Impotenz, unberechtigte Nichtgewährung von Unterhalt, Ehebruch und unheilbare Erkrankung beschränkt. Selbst hier ist der Ermessensspielraum des urteilenden Richters groß: stets liegt die Beweislast bei der Frau. Die Verstoßung, die bis heute praktiziert wird, ist alleiniges Recht des Mannes. Sie kann auch durch einen Richter erfolgen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein garantiertes, uneingeschränktes Recht auf Unterhalt besitzt die Frau nicht. Die Polygamie, die Vielehe eines Mannes mit mehreren Frauen, existiert bei arabischen Muslimen noch immer. In ca. 2 Prozent der arabischen Ehen herrscht Polygamie, die die Vorherrschaft des Mannes in der Familie festigt.
Auch das Erbrecht schreibt die ökonomische Abhängigkeit der Frau fest: die Töchter erben die Hälfte dessen, was den Söhnen zusteht. Die Witwe bekommt nur die Hälfte dessen, was dem Witwer vom Vermögen der verstorbenen Ehefrau gebührt.
Die Trennung der Geschlechter ist einer der Grundpfeiler der muslimischen Gesellschaftsordnung. Der häusliche Bereich ist das Territorium der Frau und die Öffentlichkeit gehört zur Domäne des Mannes. Jede Überschreitung seitens der Frauen wird von den Männern als Provokation empfunden. Seit sich die Frauen den Zugang zu formalen Wissen und zur Berufstätigkeit erobern, sind sie in den öffentlichen Raum vorgestoßen. Bis heute haben sich die Männer von diesem Schock nicht erholt. Die Regelverletzung hat ihre Identität bis ins Mark getroffen. Die Ehe des Mannes hängt von der Kontrolle ab, die er über die Sexualität seiner Ehefrau ausübt, sowie von der Produktivität ihrer Geschlechtsorgane. Frauen in der Öffentlichkeit bedrohen die Familienehre und stellen die männliche Autorität und Kontrolle in Frage.
Die Geschlechtertrennung, das heißt die Verbannung der Frau aus dem öffentlichen Raum, äußert sich auch durch das Tragen des Schleiers. Frauen und Mädchen tragen ihn zumeist nach der Geschlechtsreife. Zum Thema Schleier heißt es im Koran: " Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden." (Koran 33:59) Andere Koranverse variieren das Thema, ohne jemals explizit vom Gesichtsschleier zu sprechen. Wie bei vielen Koranstellen ist auch hier die Interpretation offen und von Land zu Land verschieden. Weder der Koran, noch die Überlieferungen verbieten es den Frauen, berufstätig zu sein. Aber das Festhalten an ihrer traditionellen Rolle im Haus setzt der Erwerbsarbeit außer Haus enge Grenzen. Sie braucht dafür die Genehmigung des Mannes oder des Vormundes. Sie soll möglichst nur mit Frauen zusammenarbeiten und darf keine Stellung einnehmen, in der sie Männern Weisungen erteilt. Nur wirtschaftliche Not gilt als ausreichender Grund für eine Erwerbstätigkeit.
Die gesellschaftliche Wirklichkeit hat diese Rechtskonstruktion längst überholt. So haben Frauen in Ägypten und in den Maghrebstaaten fast alle Bereiche der Erwerbstätigkeit erobert. Hohe politische Ämter bleiben ihnen jedoch verwehrt. So bleiben Richterämter oder Posten in der Staatsanwaltschaft ägyptischen Frauen auch weiterhin verschlossen: Erstens gebe es genügend qualifizierte Männer und zweitens fehle es den Frauen an der erforderlichen Nervenstärke. Zudem seien sie wegen ihrer monatlichen Menstruationsphasen starken Stimmungsschwankungen unterworfen.
Heute sind Frauen zwischen despotischen Regimen (alleinherrschende Regierung) und islamischen Demagogen (negativ: Volksverführer, der eine unpolitische Menschenmasse im Sinne seiner Ziele zu manipulieren und zu mobilisieren versucht) eingezwängt, die Errungenschaften ihres langen Kampfes um Gleichberechtigung sind bedroht.
7.3. Feste und Feiertage des islamischen Jahres
Von allen Muslimen gemeinsam werden nur zwei Feste gefeiert, die jeweils drei Tage lang dauern:
Das Opferfest "Id el - adah", es erinnert daran, dass Gott Abraham befahl, einen seiner Söhne (nach islamischer Auffassung Ismail und nicht Isaak) zu töten. Als Abraham seinen starken Glauben bewies, ließ Gott anstelle des Sohnes ein Lamm opfern. Das Fest beginnt jeweils am 10. Tag des Pilgermonates. Jede Familie, die es sich leisten kann, schlachtet ein Schaf, Rind oder Kamel. Zwei Drittel des Fleisches sind davon für die Armen bestimmt.
Das Fest des Fastenbrechens "Id el - fitr" wird am Ende des Fastenmonats Ramadan gefeiert.
7.4. Vergnügungen und Alkohol
Der Genuß von Alkohol, insbesondere von Wein, ist dem Koran zufolge nicht verboten, sondern lediglich nur abzulehnen. Ein Verbot hätte sich auch kaum durchsetzen lassen, wenn die strengen Sittenwächter den Arabern den Weindurst nicht ausgetrieben hätten. In Saudi - Arabien stehen auf Alkoholgenuß Prügelstrafe und Gefängnis. Auch weltliche Vergnügungsveranstaltungen, wie z.B. Diskotheken und Kinos, sind verpönt und in streng - islamischen Ländern unter Strafandrohung verboten. Erlaubt sind Musik und Tanz hingegen bei religiösen oder familiären Festen wie bei Hochzeiten oder dem Ende des Ramadan.
7.5. Das Verhältnis der islamischen Gesellschaft zu Randgruppen
(Homosexualität und Prostitution)
Der Islam verurteilt Homosexualität als eine Form der Unzucht. Prostitution ist ebenfalls strafbar. Das islamische Recht sieht hierfür allerdings keine Sanktionen vor. Außerdem verboten sind außerehelicher Geschlechtsverkehr und Selbstbefriedigung. Das ist ein Grund dafür, weshalb gesellschaftliche Randgruppen in islamischen Ländern unter Androhung schwerster Strafen verfolgt werden. So kann zum Beispiel eine Frau, die Ehebruch begangen hat, öffentlich gesteinigt werden.
7.6. Die Auswirkungen des islamischen Rechts auf das tägliche Leben
Das islamische Strafrecht stützt sich in Teilen auf das ältere arabische Stammesrecht, weist jedoch mehrere Neuerungen auf. So wurde etwa die bis dahin übliche Blutrache verboten. Dennoch bleibt es bei der Todesstrafe und der körperlichen Verstümmelung nach dem Grundsatz: "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Gleiches wurde und wird unter richterlicher Aufsicht mit Gleichem oder sogar Schlimmeren vergolten. Mildernde Umstände erkannte das Gericht bei vorsätzlich begangenen Straftaten nicht an. Für unbeabsichtigten Totschlag hingegen durfte der Täter nicht mit dem Tode bestraft werden. In solchen Fällen wurde ein "Blutgeld" an die Familie des Opfers fällig. Die Strafgesetze der Scharia beinhalten zwei Gruppen von Strafen: die Hadd - Strafen wie z.B. Unzucht, Verleumdung, Alkoholgenuß, Diebstahl und Straßenraub und die Tazir - Strafen, die bei Delikten angewendet werden, bei denen göttliche Gebote verletzt wurden. Das Strafmaß liegt bei diesen im Ermessen des Richters. Eine Strafe kann aber auch durch Reue des Schuldigen abgewendet werden. Die Hadd - Strafen werden, falls der angeklagte im Sinne des islamischen Prozeßrechtes überführt ist, auf jeden Fall angewendet. Die vorgesehenen Strafen variieren zwischen Auspeitschung oder Steinigung im Falle von Unzucht oder Ehebruch, Tod durch das Schwert bei Mord, Kreuzigung bei Raubmord und Amputation von Gliedmaßen bei Diebstahl. Reue oder z.B. die Rückgabe des gestohlenen Eigentums führen bei dieser Art von Strafe nicht zu deren Abwendung. Die Hadd - Strafen sind direkt dem Koran entnommen. Dieses traditionelle islamische Strafrecht wird heute nur noch in wenigen Ländern, wie etwa Saudi - Arabien, angewendet. Die meisten islamischen Staaten haben sich Rechtssysteme nach westlichen Vorbild gegeben. Fundamentalistische Bestrebungen zielen aber in vielen Ländern, wie etwa Ägypten, auf die Wiedereinführung der Scharia, denn "Allah allein ist der Gesetzgeber, der Stifter der Scharia". Dieses Gesetz ist ein für allemal geschaffen, was dazu führt, dass Neuerungen in Rechts- und Moralauffassungen, die die heutige Zeit nötig machen, oftmals von Proteststürmen der geistlichen Führungsschicht und der traditionalistischen Volksmassen begleitet werden.
4933 Worte in "deutsch" als "hilfreich" bewertet