Umweltschutz
1. Teil:
UMWELTGEFäHRDUNGEN UND DIE NOTWENDIGKEIT DES UMWELTSCHUTZES
2. Teil:
ZIELE UND INSTRUMENTE DER UMWELTPOLITIK
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT
GRAPHIK
Wälder sterben, Seen und Meere werden verschmutzt, die Luftbelastung steigt und durch die wachsende Zahl an Kernkraftwerken steigt die Gefahr eines Super-Gaus. Das sind Risiken und Belastungen, die vor nationalen, von Menschenhand gezogenen, Grenzen nicht halt machen. Jeder Europäer und nahezu die ganze Welt ist von diesen Umweltverschmutzungen betroffen. Der Wind trägt radioaktive Wolken überall hin, das Waldsterben führt unter anderem zur Gefährdung vieler Tierarten, das verkappte Öl in Nord- und Ostsee zieht seine Spuren bis in die Ozeane und auf unsere Atemluft sind wir alle angewiesen.
Nach all diesen Erkenntnissen müsste jedem klar werden, dass nationale Umweltschutzmaßnahmen gut und unerläßlich, jedoch nicht ausreichen sind. Erst eine Zusammenarbeit über alle Grenzen hinweg vermag wirklichen Schutz der Umwelt bewirken und entscheidende Schritte in diese Richtung einleiten. Dabei könnte eine grenzübergreifende europäische Umweltpolitik, die auf der bereits bestehenden EG basiert, Maßstäbe für alle künftigen Ansätze zum Umweltschutz, und somit für Initiativen auf der ganzen Welt, setzen. Deshalb bildet das Thema Umweltschutz einen wichtigen Punkt in der europäischen Politik und somit bei der Entstehung der EG.
UMWELTGEFäHRDUNG UND DIE NOTWENDIGKEIT DES UMWELTSCHUTZES
A. Vorwort
Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug aus einem politischen Magazin "Die Wochenschau 2" (Oktober 1991). Der Text ist in drei Abschnitte gegliedert, die Fakten und Hintergründe zu einem noch heute äußerst aktuellen Thema enthalten. Es geht um die EG, mit deren umweltbedrohendem Binnenmarkt und den daraus entstehenden Folgen (Verkehrspolitik).
B. Der Binnenmarkt mit seinen Umweltgefährdungen
Im ersten Abschnitt wird die Bedrohung der Umweltpolitik von Wissenschaftlern auf den internationalen Binnenmarkt zurückgeführt. Auch Fachleute, hauptsächlich aus den Reihen der Grünen, gehen von der düsteren Prognose aus, dass der freie Handel in der EG zu nur noch größeren Umweltgefährdungen führt. Für die Öko-Politiker kommt größerer Druck von außen sowie von innen auf. Die Vorhaben werden gebremst und in der Brüßler Abstimmungsmaschinerie verwässert. Die Brüßler Kommission meint, dass es vermieden werden muss, unterschiedliche Maßnahmen zu treffen, die zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem gemeinsamen Markt führen können. So müssen die Produkte und Waren den Öko-Anforderungen gerecht und im Binnenmarkt vereinheitlicht werden.
Doch trotz allem liegt Europa in Sachen Umweltbestimmungen (FCKW, Normen für Autoabgase) hinter anderen Industrienationen zurück. Europas Luftverschmutzungen haben 1988 größere Ausmaße angenommen. Besonders durch Verbrennung von Energieträgern (schwefelhaltige Kohle) wird Schwefel (SO2) freigesetzt, was wiederum große Schäden an Böden und Gewässern hervorruft. Spitzenreiter mit der Luftverschmutzung ist in diesem Fall die ehemalige DDR, mit 2629 Tonnen Schwefelverbrauch im Jahr, sowie andere östliche Länder, wie z.B. Polen mit 2090 Tonnen. Deutschland (West) hat dagegen zwischen 1980 und 1988 den Schwefelausstoß um fast 60% auf 650 Tonnen verringert. Die EG ist der Grund für die minimale Anforderung in Europa, die durch die langwierigen Verhandlungen, die zu nichts führen, sowie der Ablehnung der Gebotsverordnungen aus Brüssel usw. zustanden kommen.
C. Bericht einer Fachtagung 1990
In dem Bericht einer Fachtagung wird ein Bezug von der Umweltpolitik zur Verkehrspolitik hergestellt, der sich wieder auf den europäischen Binnenmarkt mit seinen Umweltgefährdungen zurückführen lässt. Es ist im Hinblick auf die Vollendung des europäischen Binnenmarkts von einer LKW-Lavine die Rede, die sich dramatisch steigern soll und so zur hauptsächlichen Stickoxid- und auch zum Teil Kohlendioxid-Quelle der Bundesrepublik Deutschland werden soll. Das Ergebnis dieser Fachtagung war trotz der gemessenen Beschädigung der Waldflächen (Polen 78%, Deutschland 53%) negativ ausgefallen. Die vorhandene bzw. angestrebte internationale Vereinbarung zur Verringerung von NOx und CO2 können nicht eingehalten werden, um den Schadstoffausstoß auszugleichen, der erwartet wird.
D. Umweltbewußtsein in der Bevölkerung
Für die Wähler in ganz Europa steht die Ökologie an erster Stelle, was sich demententsprechend auf die Wahlen im Straßburger Europaparlament auswirkt. Die Grünen scheinen Europa im Bezug auf dessen Ziel, einen zusammenwachsenden europäischen Markt zu bilden, im Weg zu sein, kriegen aber in ihren Regionen von den Wählern den doppelten Stimmenanteil als bisher, um im Europaparlament für mehr Sitze der Grünen zu sorgen, damit für Europa die Ökologie zu einem Problem und einer Aufgabe wird, die es zu lösen gilt. Und das ist es, was die EG gerade nicht will. Sie wollen, dass jedes Land ihren ökologischen Haushalt für sich erledigt und nicht, dass der Umweltschutz an die große Glocke gehängt wird, in dem sie obendrein von einem Europaparlament unter Druck gesetzt und kontrolliert werden. So hat die Ökologie in der Europawahl einen wichtigen Sieg errungen. Die Grünen sind keine Minderheit mehr, die mißachtet werden, sondern von den Wählern in und außerhalb Deutschlands eine wichtige politische Aufgabe erhalten, bei der die Niederlande in diesem Sinne ein Vorbild sind. Sie haben 1988 1,34% von der Wirtschaftsleistung in den Umweltschutz investiert (Deutschland dagegen 1,07%).
E. Fazit
Allgemein ist zu sagen, dass das Thema bis heute noch ein Problemfall ohne direkte Lösung ist. Es kommen von der EG keine bewegende Entscheidungen ans Tageslicht, die die Grenzwerte der Emissionen (gemessene Schädigung) senken, um sich in der Umweltpolitik einen vorbildlichen Standpunkt zu sichern. Die Reaktion der Länder ist unterschiedlich. die meisten Bürger messen dem Umweltschutz die größte Bedeutung zu, was sich dementsprechend auf die Wahlen auswirkt. Doch gerade durch diese Gemeinschaft (EG) werden die Maßnahmen und Vorhaben der einzelnen Regionen nicht mehr überschaubar. Es kommt zu einer Euro-Bürokratie, bei der gemeinschaftliche Maßnahmen oft eine Bremsrolle einnehmen, wie es bei einigen Städten der Fall ist (London, Paris, Rom und Madrid, bei denen der Umweltschutz an zweiter oder dritter Stelle kommt).
Die wichtigste Aufgabe, die nach Meinung der meisten Bürger der EG zusteht, ist der Umweltschutz, der somit an erster Stelle steht. Die Wähler der einzelnen Länder wollen ihrer Regierung einen Denkzettel verpassen, indem das Parlament auf die EG, durch den hohen Stimmenanteil der Grünen, mehr unter Druck gesetzt wird, damit neue Richtlinien in Sachen Ökologie geschaffen werden.
Ich denke, der Umweltschutz ist und bleibt ein wichtiges Thema in der EG, dem in nächster Zeit viel mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden sollte. Die Wähler denken richtig, weil der Umweltschutz für die EG nur zu einem Problem werden kann, wenn das Parlament von außen Druck macht.
Ziele und Instrumente der Umweltpolitik
A. Rückblick: Was bisher geschah
Obwohl in den Gründungsverträgen (Römische Verträge) ein Vorgehen in Sachen Umweltpolitik nicht verankert ist, War man sich in der EG bereits in den siebziger Jahren darüber einig, dass etwas getan werden musste. 1973 erschien dann das erste Aktionsprogramm für den Umweltschutz, dass die folgenden wesentlichen drei Punkte enthielt:
- Verringerung der Umweltbelastungen
- Aktionen zur Verbesserung der Umwelt
- Gemeinsames Vorgehen und Handeln in internationalen Umweltorganisationen
Dieses Aktionsprogramm entstand aus zwei wichtigen Gründen. Zum ersten nahm man die steigenden Umweltbelastungen war, die nicht nur Auswirkungen auf die Verursacherstaaten, sondern auch auf viele Nachbarstaaten hatten. Und zum zweiten war zu befürchten, dass wenn die EG nicht bald leitende Beschlüsse oder Richtlinien für die Mitgliedsstaaten vorgeben würde, jedes Mitgliedsland sein "eigenes Süppchen" brauen, also eigene, nationale Beschlüsse fassen und somit neue Schranken im entstehenden Binnenmarkt aufbauen würde.
Bei allen anfänglichen Überlegungen stand die Sanierung der Umwelt im Vordergrund. Die Verursacher sollten verantwortlich gemacht werden und die entstandenen Schäden von ihm möglichst beseitigt werden. Bald danach kam noch der wichtige Aspekt der Vorsorge hinzu. Absehbare Umweltschäden sollten bereits vor dem Entstehen verhindert werden. Damit war ein wesentlicher Grundgedanke für das dritte Aktionsprogramm von 1983 geschaffen.
Ein weiterer wichtiger Leitfaden der Umweltpolitik war die Festsetzung der Handlungebenen. Je nach dem, um welche Probleme es ging, sollte immer der am besten dazu Ebene (örtlich, regional, national, gemeinschaftlich, international) darüber beraten. Aus diesem Grund bestand und besteht die Hauptaufgabe der EG darin, gesetzliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmen zu schaffen, die den jeweiligen Handlungsebenen die Möglichkeit gaben, ihre Probleme zu lösen.
B. Zielsetzung der Umweltpolitik
Die allgemeine Zielsetzung beschreibt, unabhängig von den konkret vereinbarten Zielen in den Aktionsprogrammen, die Grundsätze der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die gemeinsame Umweltpolitik hat zum Ziel, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen und eine ökologisch und wirtschaftlich durchdachte Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewähr-
leisten.
2. Die Schutzmaßnahmen sollen vorbeugend sein und das Problem an der Wurzel bekämpfen wobei die damit verbundenen
Erfordernisse Bestandteil der europäischen Politik sind.
3. Die Erarbeitung von Maßnahmen muss sorgfältig und u.a. mit Hilfe von wissenschaftlichen und technischen Daten und unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Entwick-
lung der Gemeinschaft geschehen.
Diese Schutzmaßnahmen sollten jedoch niemanden davon abhalten, strengere Auflagen auf nationaler Ebene zu erlassen. Im Gegenteil, strengere Grenzwerte z.B. können sich nur positiv auf die Umwelt auswirken.
C. Instrumente der EG
Mit den "Instrumenten der EG" sind die Mittel und Möglichkeiten der EG gemeint, die Beschlüsse und die daraus resultierenden Vorschriften durchzusetzen bzw. die Mitgliedsstaaten, Industriekonzerne, Unternehmen, usw. zu motivieren diese einzuhalten. Außerdem geht es dabei um die Einhaltung der gemeinsamen allgemeinen Zielen (siehe III.2.).
Das wichtigste Instrument der EG ist wohl die Erlassung von Richtlinien, die vorab gemeinsam festgelegt werden und dann für alle Mitgliedsländer verbindlich sind. Diese Richtlinien bilden schließlich auch das, was die Unternehmen, Firmen, usw. direkt zu spüren bekommen. Dinge, wie außenpolitische "Rangeleien" zweier oder mehrerer Länder um z.B. Gelder, die in neue Kläranlagen gesteckt werden sollen, hört man eigentlich nur in den Nachrichten und hackt es dann schnell wieder ab, denn eigentlich betrifft es uns gar nicht unmittelbar. Dennoch wird hier ein weiteres wichtiges Instrument deutlich. Alle Mitgliedsstaaten haben sich aus verschiedensten Gründen in die Gemeinschaft integriert. Dabei spielt jedoch die Hoffnung auf mehrere wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile innerhalb der EG eine entscheidende Rolle. Denn alle Länder verpflichteten sich mit ihrer Aufnahme auch ein paar Pflichten zu erfüllen, um das noch recht instabile Gebäude "EG" zu festigen. Und wenn nun von der Mehrheit der Mitglieder die Umweltpolitik und die damit verbundenen Richtlinien und Maßnahmen mit in den Bereich der Pflichten erhoben werden, sind alle Mitglieder verpflichtet auch dort mitzumachen, da sie schließlich zum Schluß vom fertigen "Kuchen" eine gewisse Portion abhaben wollen. Sie wollen von dem gemeinsamen System profitieren. Genau deshalb kann man sie politisch auch ein wenig unter Druck setzen, wenn sie die gemeinsamen Grundsätze, durch Unzuverlässigkeit bei der Erfüllung ihrer Pflichten, ins wackeln bringen.
Diese Verhältnisse geben der EG ein weiteres Instrument in die Hand, um wichtige umweltpolitische Maßnahmen in der Praxis durchzusetzen.
Ich denke, dass die EG stärker darauf achten muss, dass die Beschlüsse von allen Mitgliedern eingehalten werden. Alles andere halte ich angesichts der Bedrohung von Tier- und Pflanzenwelt für nicht vertretbar. Wer sich auf das Bündnis EG einlässt und im beitreten will, muss diese Umweltpolitischen Grundsätze achten.
D. Die Öko-Steuer
Neben den Möglichkeiten, die die Erlassung von Richtlinien bieten, wurde jedoch bald nach umfassenderen Maßnahmen gesucht, die Verursacher von Umweltproblemen zu motivieren, z.B. den Ausstoß von Kohlendioxid und FCKW zu senken. So debattierten bald das Europäische Parlament, sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaft und der Wirtschafts- und Sozialausschuß über die so genannte ÖKO-STEUER. Versteuert werden sollen Produktion und Produkte, die die Umwelt belasten. Umweltbewußtes Produzieren soll mit Steuervergünstigungen gefördert und so den Menschen ein umweltbewußtes Denken beigebracht werden. Bald war klar, bis auf Spanien und Großbritannien waren alle dafür und die Europäische Kommission arbeitete sogleich eine dementsprechende Erklärung aus. Nach diesem Konzept wird somit durch Abgaben oder Steuern folgendes teuerer: Benzin und fossile Energieträger (Kohle, Erdöl, ...) sowie die Produktion von FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoff), Kohlendioxid, Abfall und Kunstdünger.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) begrüßte dieses Vorhaben als eine "Ergänzung zur Politik der Grenzwerte". Allgemein war man sich vorher schon im Klaren, dass man den globalen Problemen nicht nur Grenzwerten und Richtlinien begegnen darf. Verstärkung erhofft man sich von der Öko-Steuer. Ein WSA-Beschluß hat bereits jetzt einen Vorschlag für konkrete Abgaben und Steuern in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt, Chemie und Landwirtschaft vorgelegt.
Der Deutsche Industrie- und Handelstag fand die Idee grundsätzlich gut, schlug jedoch vor, statt der "Öko-Steuer" einen dritten Steuersatz einzuführen. Man könne neben dem Normalsteuersatz von 15 Prozent und dem ermäßigten von 7 Prozent für Zeitungen und Bücher einen dritten Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent einführen, der für umweltschädliche Produkte und Dienstleistungen erhoben würde. In Dänemark gibt es bereits ein ähnliches Konzept. Bis jetzt ist man sich jedoch weder im Bundestag (Öko-Steuer auf nationaler Ebene) noch in der EG (europaweite Öko-Steuer) einig über einen der Vorschläge.
Bei all diesen Überlegungen fehlt jedoch die Kernenergie. Sie wird, wie es scheint, vom WSA als weniger schädigend, weil sie nicht annähernd soviel Treibhausgase verursacht, wie die Energieerzeugung mit fossilen Energieträgern. Dieses Denken birgt jedoch einige große Gefahren. Zum ersten darf man mit der Kernenergie nicht zu leichtsinnig umgehen. Sie hat auch ein paar nahezu unkalkulierbare Risiken und birgt ebenso große Gefahren für Luft und Leben, wie die Treibhausgase. Zum anderen ist hier meiner Meinung nach ein vernünftiger Gedanke nicht zu Ende geführt worden. Wenn man schon umweltgefährdende Unternehmen mit einer extra Steuer belegt, sollte man vor der mindestens genauso gefährlichen Kernenergie nicht zurückschrecken und sich statt dessen für alternative, umweltfreundliche Energieformen einsetzen. Die eingenommenen Gelder könnten unter anderem dazu dienen, diese umweltfreundlichen Energien zu nutzen.
Ich halte den Vorschlag für eine Öko-Steuer für sehr sinnvoll. Unternehmen und Produzenten werden dadurch gezwungen, ihre Tätigkeiten umweltschonend zu gestalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Geld, dass damit in die Staatskassen kommt, sollte verwendet werden, um die Umweltverträglichkeit von Stoffen und Produktionsmethoden sowie den Produkten eingehend zu prüfen und um die Firmen bei ihren Umrüstungen durch Subventionen und/oder Steuererleichterungen unter die Arme zu greifen. Ein dritter Mehrwertsteuersatz könne parallel dazu eingeführt werden, um auch den Verbraucher unter Druck zu setzen, etwas umweltfreundlicher zu handeln.
E. Erfüllung von Richtlinien und Grenzwerten
Die Bundesrepublik sieht sich zwar gerne in der Rolle des umweltbewußte Vorbildes, Doch in der Realität sieht das ganz anders aus. Allein im Jahre 1989 hatte sich die deutsche Regierung in sieben Klagen wegen Nichterfüllung von gemeinsamen Umweltschutzregelungen vor dem Europäischen Gerichtshof zu verantworten. Da werden Deiche in Vogelschutzgebieten gebaut, Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser nicht erfüllt und deutsche Gesetzestexte nicht ausreichend durch die europäischen Beschlüsse ergänzt.
Aber Deutschland ist kein Einzelfall. Innerhalb der EG häufen sich die Fälle, in denen Mitgliedsstaaten die EG-Richtlinien nur ungenügend oder überhaupt nicht beachten. Bis zum Jahresende 1989 musste die EG-Kommission 362 Verfahren gegen Mitgliedsstaaten anstreben. Und es sind nicht etwa die armen Länder, denen es besonders schwer fallen würde, die Beschlüsse in die Praxis umzusetzen. Länder wie Italien und Belgien haben sich jeweils in vier Fällen nicht an die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gehalten. Und das alles obwohl sie Gründungsmitglieder sind und sich eigentlich nicht erst an die EG-Gesetze anpassen müssen. Dänemark sollte uns allen dabei ein Vorbild sein. Es ist bis jetzt nur in fünf Verfahren verwickelt und hält die EG-Umweltvorschriften somit am konsequentesten ein.
Der EG-Umweltkommissar schlug vor, diesen Ländern Gelder aus der EG-Kasse zu streichen, wenn sie sich nicht an Gesetze und Abmachungen halten können.
NACHWORT
Die EG-Umweltpolitik scheint in ihrem Bestreben, ein friedliches und durch Respekt geprägtes Miteinander von Mensch und Natur zu erreichen, ins Stocken zu geraten. Es fehlt immer noch ein schlüssiges Gesamtkonzept. Einige sehr gute Ansätze zu Richtlinien, Gesetzen und einer möglichen Öko-Steuer sind bereits gemacht worden, doch mit deren Einhaltungen läuft es bei weitem nicht gut. Die Europäer müssen sich mehr darauf besinnen, die Probleme gemeinsam anzupacken und somit Änderungen zu erreichen. Hier gilt einmal mehr: Gemeinsam sind wir stark!
Doch das scheint noch nicht in allen Ländern zu den Überlegungen zu gehören. Sicherlich gibt es auch wirtschaftliche und soziale Probleme die so manches Land erst einmal davon abhalten konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Doch in unser aller Interesse, weiterhin in einer halbwegs heilen und gesunden Welt zu leben und diese für unsere Kinder zu erhalten, sollte die Wende in den Köpfen angestrebt werden. Nur wenn das menschliche Bewußtsein die Einsicht versteht, kann die Wende in Sachen Energiepolitik und Umweltpolitik herbeigeführt werden.
LITERATURANGABEN
1. Karl-Heinz Narjes, Vom Verursacherprinzip zum Vorsorgeprinzip, in: Das Parlament Nr.33-34 v. 17./24.08.1985, S.4
2. Stefan Wichmann, Wer die Umwelt schont, soll Steuern sparen, in: Der Gewerkschaftler Nr. 11/1990, S.13
3. Erich Hauser, Vor dem EG-Gerichtshof steht Deutschland als größter Umweltsünder, in: Frankfurter Rundschau v. 6.09.1989
4. Zeitungsartikel aus: Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung, Die Welt, Der Spiegel (zum Teil aus dem Internet: http://www.yahoo.de Stichwort "Öko-Steuer")
5. Günter Altner, Frieden, Europa und die Überlebenskrise, in: Scheidewege, Jahrgang 20, 1990/1991, S. 27-28
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