Ozonloch, Klimaauswirkungen und Weltklimakonferenz in Kyoto

Einleitung Seite 2

1.1 Was ist Ozon Seite 2

1.2 Ozonzerstörende Spurengase Seite 3

Entstehung des Ozonlochs Seite 4 Montreal Protokoll Seite 5

Entstehen und Wesen der Klimaschutzkonvention Seite 7

2.1 Definition

Grundlagen

Artenschutzkonvention Klimaschutzkonvention

Historisches Seite 8 Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse der Klimaveränderung Seite 9

Weltklimagipfel in Kyoto Seite 10

3.1 Die Klimarahmenkonvention Seite 10

3.2 Das Ziel der Konvention Seite 11

3.3 Prinzipien der Konvention Seite 11

3.4 Institutioneller Regelungsrahmen der Konvention Seite 12

3.5 Prozessdimension der Konvention Seite 12

3.6 Ergänzungsmöglichkeiten der Klimarahmenkonvention Seite 13

3.7 Interessen und Positionen der einzelnen Teilnehmer Seite 13

Differenzen zwischen der EU und USA in Kyoto Seite 16

4. Bilanz des Gipfeltreffens in Kyoto Seite 16

1.0 Einleitung

1971 gab es zum ersten mal den Verdacht, dass Stickoxide aus Flugzeugen die Ozonschicht gefährden. Doch erst als 1974 die amerikanischen Wissenschaftler F. S. Rowland und M. J. Molina den Verdacht äußerten, dass Flourchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) langfristig das in den oberen Luftschichten vorhandene Ozon abbauen würden, wurde dem Problem auch international Beachtung geschenkt. Die Wissenschaft vertraute FCKW, konnte es doch eine Reihe giftiger und brennbare oder sonstiger problematische Stoffe ersetzen und galt demzufolge als ein besonders fortschrittliches Produkt der Chemie. Es dauerte bis 1984 um die Vermutungen von Rowland und Molina zu bestätigen, erst dann wurde das Ozonloch über der Antarktis entdeckt. Zwar hatten Wettersatelliten schon zuvor einen Rückgang der Ozonschicht gemessen, doch wurden diese Messungen verworfen und als Fehlmessungen abgetan da sie in keines der Erklärungsmuster paßten und auch von keinem Wissenschaftler vorhergesagt wurden.

Die FCKW galten als ungiftig und so stabil, dass auch mit keinen anderen Stoffen hätten Probleme auftreten sollen. Doch gerade ihre hohe Stabilität verschafft ihnen auch ein langes Leben. So können FCKW's im Laufe der Jahre die höher gelegene Statosphäre (10 km - 50 km) erreichen, wo sie dann durch die energiereichere Sonnenstrahlung zersetzt werden. Bei diesem Prozeß werden Chloratome frei, die in einer Kettenreaktion die Ozonschicht zerstören. Ein so freigesetztes Chloratom kann, bevor es zum Bestandteil langlebiger Substanzen wird, hunderttausende Ozonmoleküle zerstören. Die Folge ist also der Ozonabbau und damit das Entstehen des Ozonlochs.

1.1 Was ist Ozon

Ozon O3 wurde 1839 vom deutschen Wissenschaftler C. F. Schonbein entdeckt. Es ist ein blass blaues, relativ unstabiles Molekül, welches aus drei Sauerstoff-Atomen besteht. Es entsteht aus molekularem Sauerstoff O2 unter extrem ultravioletter Photolyse gefolgt durch die Rekombination von atomischen Sauerstoff O. Diese Verbindung ist sehr unbeständig, d. h. Ozon spaltet sich leicht auf und reagiert dann sehr aggressiv mit anderen Stoffen.

Ozon ist ein natürlicher, gasförmiger Bestandteil der Erdatmosphäre. Es kommt in sehr unterschiedlichen Konzentrationen in den verschiedenen Luftschichten vor (vgl. Anlagen 4 Stratosphere, Dobson Unit). Je nachdem wo sich das Ozon befindet, hat es ganz verschiedene Bedeutungen für das Leben auf der Erde. In der Atemluft wirkt es aufgrund seiner Reaktionsfreudigkeit als Reizgas und führt bei hoher Konzentration zu einer Schädigung der Atemwege. Im bodennahen Bereich würde sich ohne den Einfluß der Industrie nur wenig Ozon bilden.

In der Statosphäre bildet Ozon jedoch ein Schutzschild gegen die zerstörerische ultraviolette Strahlung der Sonne. Das verbrauchte Ozon in der Stratosphäre wird durch einen Regelkreis ständig ersetzt und ermöglicht so optimale Lebensbedingungen.

Besonders drastische Ozonabnahmen werden während den Monaten September und Oktober über der Antarktis gemessen. Dieses Phänomen wir als Ozonloch bezeichnet.

1.2 Ozonzerstörende Spurengase

Formel

Konzen-trations-anstieg %

ODP-

Wert

Lebens-

dauer

(Jahre)

Herstellmenge

in 1000t

Montrealgeregelt

F11

CCI3F

5,7

1

50-80

400

ja

F12

CCI2F2

6,0

1

100-150

560

ja

F113

CCI2F - CCIF2

10

0,9

90-110

160

ja

F114

CCIF2 - CCIF2

--------

0,8

200-300

24

ja

F115

CCIF2 - CF2

--------

0,2

400-800

15

ja

Halon 1211

CBrCIF2

--------

3

25

10

ja

Halon 1301

CBrF3

--------

8

110

10

ja

F22

CHCIF2

11,7

0,05

16-22

206

nein

Methy-

chloroform

CH3CCI3

7

0,15

6,2 - 7,4

640

nein

Tetrachlor-

kohlenstoff

CCI4

1,5

1,2

50-70

830

nein

Methyl-

chlorid

CH3CI

--------

----

1,5

500

nein

Methyl-

bromid

CH3Br

--------

----

2,3

---------

nein

Erklärungen zur Tabelle

Die wichtigste Gruppe der Ozonkiller sind die (FCKW) Flourchlorkohlenwasserstoffe. Sie werden vor allem von der Elektroindustrie als Lösungs- und Reinigungsmittel benutzt. Sie sind als Kältemittel in Kühlschränken und Klimaanlagen, sie dienen zum Verschäumen von Kunststoffen und werden immer noch als Treibmittel für Spraydosen eingesetzt. Eine weitere Gruppe bilden die bromierten Halone (Bsp.: Feuerlöschanlagen) und verschiedene chlorierte Kohlenstoffe (Bsp.: Lösemittel Tetrachlorkohlenstoff, Lachgas Dickstoffoxid N2O).

Die in der Tabelle aufgeführten Stoffe zerstören die Ozonschicht in unterschiedlichem Ausmaß. Ihre "relative Ozonwirksamkeit", der sogenannte ODP-Wert wird in einem Model berechnet. Dieser Wert gibt ein durchschnittliches Ozonzerstörungspotential an. Der Nachteil des ODP-Wertes ist, dass es sich um einen Mittelwert handelt der den Effekt auf das Gesamtozon beinhaltet (d.h. die atmosphärische Position des Ozonkillers ist nicht entscheidend). Der ODP-Wert berücksichtigt nicht, dass das Abbauhöhenprofil für jede einzelne der Substanzen charakteristisch und unterschiedlich ist und vor allem von der Wellenlänge des UV-Lichts abhängt, welche den bestimmten FCKW photolysiert. Beispielsweise hat F22 einen ODP-Wert von 0,05, so wäre es richtiger anzugeben dass F22 in bestimmten Höhen ein Ozonzerstörungspotential von 0,16 hat und in anderen eins von 0,001 Gültigkeit besitzt. Auch ist zu berücksichtigen, dass F22 in manchen Höhen (wo F11 den Abbau fördert) sogar ozonerzeugend wirken kann.

1.3 Entstehung des Ozonlochs

Etwa 100 chemische Reaktionen in der Atmosphäre (mit verschiedenen Reaktionspartnern) bilden ein verkoppeltes System mit den chemischen Reaktionen des Ozons. Zudem wird dieses System noch durch verschiedene Temperaturen und wechselnden Konzentrationen beeinflußt. All diese Komponenten zusammen machen, durch die zusätzliche Beeinflussung anthropogenen Spurengasen eine genaue wissenschaftliche Vorhersage nahezu unmöglich. Auch ist die Entstehung des Ozonlochs über der Antarktis noch nicht genauer geklärt:

Nach heutigen Erkenntnissen geht man davon aus, dass das Ozonloch wahrscheinlich durch die besonderen meteorologischen Bedingungen über der Antarktis entsteht. Der sogenannte Südpolarwirbel unterbindet vorübergehend einen Luftaustausch zu anderen Gebieten und gleichzeitig kommt es zu einer speziellen Wolkenbildung (Polare stratosphärische Wolken), die den chemischen Abbau des Ozons besonders begünstigt. Satelitenaufnahmen zeigen ein ähnliches Phänomen auch über der Arktis, nur löst sich dieses Ozonloch durch das Zusammenbrechen des Nordpolarwirbels schneller wieder auf.

Das Auftreten des Ozonlochs über den Polen gibt uns Menschen jedoch ein überaus alarmierendes Signal, bedenkt man doch dass die höchste Ozonverteilung (300 bis 500 DU; bei Ausbleiben des Polarwirbels) über den Polen herrscht. Nur ein Zusammenbrechen des Polarwirbels lässt das Ozonloch zu bestimmten Jahreszeiten wieder zurücktreten und schließt somit die schützende Ozonschicht wieder.

1.4 Montreal-Protokoll

Während die erstmals 1974 veröffentlichte These, dass Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) die stratosphärische Ozonschicht schädigen könnten, damals gänzlich unbeachtet blieb, dann anfangs der 80er Jahre das erste "Ozonloch" entdeckt wurde, sowie weitere wissenschaftliche Bestätigungen dafür vorlagen und man sich der damit verbundenen Gefahren für alles Leben dieses Planeten bewußt wurde, reagierte die Politik mit ersten Maßnahmen.

Das Montreal-Protokoll von 1987 regelt zwei Gruppen ozonzerstörender Stoffen, die FCKW und die Halone. Stoffe wie F22 und Substanzen wie Tetrachlorkohlenstoff und Methychloroform wurden (aus unverständlichen Gründen) in den Beschlüssen nicht berücksichtigt.

Bei den FCKW (F11, F12, F113, F114, F115) soll die Produktion und der Verbrauch für die Jahre 1989 - 1993 auf die Mengen des Jahres 1986 eingefroren werden. Dann soll in einem ersten Schritt eine Reduktion von 30%, in einem weiteren um 20% erfolgen. Ausnahmeregelungen sind möglich, so können Entwicklungsländer die Maßnahmen jeweils um 10 Jahre hinausschieben, solange der Pro-Kopf-Verbrauch unterhalb von 300 Gramm liegt. (Pro-Kopf-Verbrauch der westlichen Industrieländer: 900 - 1300 Gramm)

Bei den Halonen (1211, 1301, 2402) sollen Produktion und Verbrauch ab 1992 auf den stand von 1986 eingefroren werden.

Vertreter von 46 Staaten verabschiedeten im Jahre 1986 in Montreal das sog. "Montreal Protokoll" zum Schutz der Ozonschicht. Es definierte die gefährlichsten Produkte und ihr jeweiliges Abbaupotential. Zudem sah das mitverabschiedete Programm für Juli 1989 ein Einfieren deren Produktion auf dem Stand von 1986 (= Reduktion um ~ 20%) vor und danach eine schrittweise Senkung der FCKW, bis 1. Juli 1993 auf 80% und bis 1. Juli 1998 auf 50% der Emissionen von 1986 (Wissenschaftler forderten 85%).

Dem historischen Umstand zuliebe, nämlich dass das Abkommen durch möglichst alle Parteien unterzeichnet werden konnte, hatten auch die Befürworter drastischerer Reduktionen ihre ursprünglichen Positionen aufgegeben.

Am ersten Januar 1989 trat das Abkommen in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten es fast 50 Nationen wirklich unterzeichnet und 30 ratifiziert.

Da das Montreal-Protokoll eine Reihe ozonschädigender Stoffe nicht mit einbezogen hat, bleibt zu bezweifeln ob so ein weiter Ozonabbau reduziert werden kann. Gängige Modellrechnungen ergeben bei vollständiger Befolgung des Montreal-Protokolls Ozonverluste im Jahr 2030 zwischen 1,5 und 3,5%. Es wurde jedoch schnell festgestellt dass das Montreal Protokol unbefriedigend war und weitere Emissionseinschränkungen notwendig sind.

Die Helsinki-Erklärung beinhaltet die Aussage, dass kostengünstige Technologietransfers gefördert werden müssen, damit gerade die "Dritte Welt Länder" bei der Reduktion ozonabbauender Substanzen unterstützt werden. Aus diesem Grund wurde das Komitee über technische Optionen für Lösungsmittel gebildet.

Für die HFCKWs wurde im Jahre 1990 in London (Londoner Verschärfung des Montreal- Protokolls) eine Resolution gefaßt, wonach diese nur als Zwischenlösung und nur in denjenigen Fällen eingesetzt werden sollten, in denen keine Alternativen zur Verfügung standen. Des weiteren wurden hier auch die Fristen zur Eliminierung der anderen ozonschicht- abbauenden Verbindungen verkürzt.

Schließlich ist 1992 in Kopenhagen ('Copenhagen Amendment') anläßlich der 4. Konferenz der Vertragsparteien das Montreal-Protokoll in folgenden 4 Punkten verschärft worden:

1) Weltweit soll die Produktion sowie der Verbrauch von FCKW, Trichlorethan und Tetrachlorkohlenwasserstoff schon auf den 1. Januar 1996 statt erst 2000 (wie noch in London beschlossen) eingestellt werden.

2) Halone dürfen ab dem ersten Januar '94 nicht weiter verwendet werden. HFCKW sollen neu verboten werden. Deren Reduktionsprogramm sieht bis 2004 Reduktion um 35%, bis 2020 um ca. 100%

3) Methylbromid, ebenfalls neu reglementiert, Stabilisierung bis 1995 auf das Niveau von 1991.

4) Einrichtung eines multilateralen Fonds für Drittweltländer zum Technologietransfer zwecks Reduktion ozonabbauender Stoffe (Budget 93: 113 Mio. US$)

2. Entstehen und Wesen der Klimarahmenkonvention

2.1 Definition

Bei dem Klimagipfel handelt es sich um eine internationale Kooperation, die nach Maßnahmen zur Lösung der Umweltprobleme und internationaler Verteilungskonflikte sucht und diese versucht umzusetzen. Konflikte lassen sich dabei nicht vermeiden. Es muss jedoch nach akzeptablen Lösungen (bzw. Maßnahmen) gesucht werden die für den Umweltschutz sinnvoll sind.

Grundlagen

Auf die Unterzeichnerstaaten soll moralischer Druck ausgeübt und Voraussetzungen für ein umweltverträgliches Wachstum geschaffen werden. Außerdem wurden zwei völkerrechtliche verbindliche Konventionen vereinbart :

die Artenschutzkonvention und die Klimakonvention.

Artenschutzkonvention

Mit der Artenschutzkonvention soll der weltweite Schutz der Tier- und Pfanzenarten erreicht werden. Sie verlangt von Ländern, die die natürlichen Ressourcen der Tropenwälder kommerziell nutzen, die betroffenen Staaten finanziell und technisch zu unterstützen.

150 Staaten haben die Konvention unterschrieben, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten. Sie befürchten mit der Unterzeichnung eine nachhaltige Auswirkung auf die biotechnologische Entwicklung.

Klimakonvention

Nach der Klimakonvention soll der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) so weit wie möglich reduziert werden, damit der Treibhauseffekt stabilisiert und kontrolliert werden kann. Diese Konvention wurde von 154 Staaten unterzeichnet. Das ursprüngliche Ziel, die CO2-Emission auf einen Stand von 1990 zu bringen, scheitert vor allem an der Weigerung der USA.

2.3 Historisches

Im Jahre 1972 fand das erste Umweltgipfeltreffen in Stockholm statt. 1979 wurde in Genf die erste Weltklimakonferenz abgehalten. Hier entstand dann auch die 'World Meteorological Organisation' (WMO).

Im Jahre 1985 hatten die Wissenschaftler den Auslöser des Weltklimawandels ausgemacht: Eine wesentliche Rolle bei der Erwärmung der Erdatmosphäre tragen vor allem Spurengasemissionen.

1987 forderten die Wissenschaftler eine politische Antwort auf das Problem und eine globale Konvention zum Schutz des Klimas. Die internationale Bühne war jetzt für die Klimaproblematik frei.

Auf dem Weltwirtschaftsgipfel 1988 in Toronto fand das Thema internationales Gehör und schaffte den Durchbruch noch im selben Jahr. Am selben Ort wurde eine interstaatliche Arbeitsgruppe ("Intergovernmental Panel on Climate Change" IPCC) von Wissenschaftlern gegründet, die die wissenschaftliche Basis für Verhandlungen für ein Abkommen legen sollte.

Am 21. Dezember 1990 setzte die Vollversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 45/212 den offiziellen Verhandlungsprozeß zum Thema Weltklima in Gang. Sie berief das "Intergovernmental Negotiating Committee for a Framework Convention on Climate Change" (INC/FCCC), dessen Aufgabe das Aushandeln einer Rahmenkonvention mit entsprechenden rechtlichen Maßnahmen und Instrumenten wurde. Dieses Komitee arbeitete unter der Oberaufsicht der UN-Vollversammlung und mit Unterstützung des UNEP und der WMO. Verhandlungsbeauftragte von über 150 Regierungen trafen sich fünf mal zwischen Februar '91 und Mai '92, bis zum ersten "Erdgipfel" ('United Nations Conference on Environment and Development' (UNCED).

Die erste Klimakonferenz fand Anfang Juni 1992 in Rio de Janeiro statt. Nach dem Auftrag der UN-Vollversammlung sollte es zu einem ersten Abschluß bei den Verhandlungen über ein internationales Klimaschutz-regime kommen. Alle 165 Unterzeichnerstaaten sollten in einem gemeinsamen Abkommen (die Klimarahmenkonvention) vereinigt werden. Die sehr negativen Prophezeiungen der Naturwissenschaftler erregte die Aufmerksamkeit der UNO so, dass zahlreiche Experten und Vertreter der Mitgliedstaaten an einen Verhandlungstisch gebracht wurden. Die Notwendigkeit zu handeln konnte nicht mehr übersehen werden.

Die wichtigsten Verfahrensregeln des INC waren: Entscheidungen sollten wo immer möglich im Konsens gefaßt werden. Sollte eine allgemeine Übereinstimmung unter keinen Umständen zu erreichen sein, konnte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entschieden werden.

Das Ziel der Industriestaaten auf dem Erdgipfel von Rio de Janeiro im Jahr 1992, ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf den Stand von 1990 einzufrieren, konnte bei weitem nicht erreicht werden.

Auf mehreren Folgekonferenzen und anderen internationalen Treffen wurde vergeblich versucht, die damals verabredete Klimarahmenkonvention umzusetzen.

Die zweite Klimakonferenz fand 1995 in Berlin statt. Erst im April 1995 gelang es zum ersten mal in Berlin einen gemeinsamen Nenner aller 170 Verhandlungspartner zu finden. Unter dem Namen "Berliner Mandat" wurden Verhandlungsziele formuliert, die vorsehen die Emissionen auch über das Jahr 2000 hinaus zu reduzieren und nicht über den Ausstoß von 1990 steigen zu lassen.

Zeittafel

1992 Klimakonferenz in Rio de Janeiro: Die erste Nachfolgekonferenz des Umweltgipfels von Stockholm (1972) fand Anfang Juni 92'in Rio statt. 1995 Klimakonferenz in Berlin: Auf der Klimakonferenz wurden die Entwicklungen des Folgeprozesses der Klimarahmenkonvention kontrolliert, Institutionen zur Finanzierung und Absicherung der Umweltziele (z. B. Global Environment Facility) bestimmt und Kriterien zur Vergabe von Umweltkrediten festgelegt. 1997 Klimakonferenz in Kyoto: vom 01. - 10. Dezember

- nächste Konferenz voraussichtlich 1998 in Buenos Aires

2.4 Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse der Klimaveränderung

Wissenschaftler sahen das Risiko einer weiteren, rapiden und drastischen Veränderung des globalen Klimas innerhalb der nächsten Jahrzehnte und Jahrhunderte. Durch den steigenden Treibhauseffekt wird die künstliche Erwärmung der Erde prognostiziert. Man rechnet im künftigen Jahrhundert mit einer künstlichen Erwärmung durch Spuren- oder Treibhausgase um etwa 2%.

Folgen:

kürzere und wärmere Winter sowie lange und heiße Sommer Niederschlagsmengen nehmen drastisch zu, Trockenperioden verlängern sich (Landverluste). Eisschmelz (Polkappen, Gletscher) Ansteigen des Meeresspiegels und 15 cm bis 2030 (65 cm bis 2100). Küstenregionen und Inseln (Niederlande, Bangladesch) werden überflutet. Verdopplung des CO2 Gehaltes in der Atemluft Verbrennung fossiler Energieträger, Raubbau (Holzverbrennung), Reisplantagen Bedrohung der Flora und Fauna durch thermische Veränderungen. (Nahrungsmittelprobleme, Hungersnöte)

Was wurde getan um klimatischen Veränderungen zu entgehen?

Abhilfe gegen klimatische Einflüsse durch Abwanderung (Migration). Schaffung technischer Möglichkeiten, um Widerstand gegen klimatische Einflüsse zu schaffen

Während die Wissenschaftler weiterhin versuchen die Effekte einer globalen Erwärmung genauer auszumachen, konfrontieren die Politiker dem Problem mit einer Konvention.

3. Weltklimagipfel in Kyoto

Auf der Weltklimakonferenz vom 1. bis 10. Dezember1997 in Kyoto hatten 5000 Teilnehmer aus 170 Ländern über Maßnahmen gegen die drohende Erwärmung der Erdatmosphäre (Treibhauseffekt) beraten. Den Industrie-ländern sollten verbindliche Werte und Fristen, zur Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) und anderen klimagefährdender Gase vorgegeben werden. Die Vereinbarungen sollen in einem "Protokoll zur Klimarahmen-konvention" festgehalten werden.

Deutschland hat beim Klimagipfel in Japan eine Vorreiterrolle eingenommen. Von allen führenden Industriestaaten setzten sich die Deutschen die ehrgeizigsten Ziele: Bis zum Jahr 2005 soll der CO¼-Ausstoß um 25 Prozent (im Vergleich zu 1990) reduziert werden.

3.1 Die Klimarahmenkonvention

Die Klimarahmenkonvention legt den rechtlichen Rahmen für die zukünftige internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Klimapolitik fest. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Daher geht es in der Konvention zunächst weniger um völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen für die Vertrags-parteien (hierzu gehören die 170 unterzeichnenden Staaten) als um die Verankerung grundlegender Prinzipien und Verfahren für weitere Verhandlungen über strengere Verpflichtungen. So bietet sie die Grundlage für die Institutionalisierung eines regelmäßigen internationalen Berichts- und Verhandlungsprozesses zum Schutz des Weltklimas, der seine eigene Dynamik entfalten soll.

Erschreckend ist die Tatsache, dass allein während der zehntägigen Klimakonferenz in Kyoto

Weltweit 296 Millionen Tonnen Energie verbraucht werden und rund 649 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen wird

Außerdem ist ein Bevölkerungszuwachs von rund 2,5 Millionen zu rechnen.

3.2 Das Ziel der Konvention (Artikel 2)

Das Endziel dieses Übereinkommen ... ist es, ... die Stabilisierung der Treibhausgas-Konzentrationen auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraumes erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.

3.3 Prinzipien der Konvention

Die Vertragsparteien haben sich in der Präambel und im Artikel 3 auf die Einhaltung normativer und methodischer Grundsätze geeinigt:

Das Prinzip der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortlichkeit. Die internationale Zusammenarbeit zum Klimaschutz muss der unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Lage und den unterschiedlichen Fähigkeiten von Industrie- und Entwicklungsländern tragen. Die Industrieländer müssen aufgrund ihrer technischen Fähigkeiten und als Hauptverursacher des Treibhauseffekts bei der Bekämpfung der vom Menschen erzeugten Klimaänderungen die Führungsrolle übernehmen. bei Entwicklungsländern haben die Armutsbekämpfung und das Recht auf nachhaltige Entwicklung Priorität. Nationale Souveränität der Staaten: Die Staaten haben das Recht auf Nutzung ihrer Ressourcen nach ihrer nationalstaatlichen Entwicklungs- und Umweltpolitik, und sie haben die Pflicht zur Vermeidung von Tätigkeiten auf eigenem Gebiet, die in Nachbarstaaten Schäden verursachen. Vorsorgeprinzip: Wenn Schäden drohen, soll das Fehlen einer völligen wissenschaftlichen Analyse nicht als Grund für das Aufschieben der Gegenmaßnahmen dienen. Gerechtigkeit gegenüber der heutigen und zukünftigen Generationen Berücksichtigung aller Treibhausgase in der Konvention Internationale Kooperation gegen Klimaänderungen

3.4 Institutioneller Regelungsrahmen der Konvention

Als höchstes Organ der Konvention ist die Konferenz der Vertragsparteien ('Conference of the Parties'; COP) vorgesehen. Sie trat das erste Mal ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Konvention zusammen (28.03.95 bis 07.04.95 in Berlin). Sie ist unter anderem für Überprüfung der Angemessenheit der Verpflichtungen und für die Beurteilung der Durchführung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien zuständig. Das Sekretariat dient der Erfüllung administrativer Aufgaben; ein ständiges Sekretariat, das das vorherige Interimsekretariat ablöst, wurde auf der ersten COP in Berlin bestimmt und wir sich dem Beschluß in Bonn niederlassen

3.5 Prozessdimension der Konvention

Vorteile der COP:

konkrete Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion können besser geführt werden regelmäßiges Diskussionsforum Nebenorgan für wissenschaftliche und technologische Beratung stellt Informationen über den naturwissenschaftlichen Forschungsstand zur Verfügung. Sammlung von Wissen über das mögliche Ausmaß und die Umsetzung von Emissionsreduktionen.

Trotz Klimakonvention ist die CO2-Emission von 1990 bis 1996 weiter angestiegen.

3.6 Ergänzungsmöglichkeiten der Klimarahmenkonvention

Möglichkeiten zur Änderung der Konvention und das Einleiten eines Folgeprozesses:

Eine Änderung der Konvention kann auf jeder ordentlichen Sitzung der COP verabschiedet werden. (FCCC Art. 15). Die Verabschiedung muss im Konsens erfolgen. Nur bei völligem Scheitern der Konsensfindung ist eine Dreiviertelmehrheit ausreichend. Änderungsvorschläge müssen den Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor der Sitzung, auf der die Beschlußfassung erfolgen soll, vom Sekretariat übermittelt werden. Alternativ kann die COP eines der mit der Verhandlung über eine Änderung beauftragen. Auch ein Protokoll kann von jeder COP verabschiedet werden (Art. 17). Die Verabschiedung eines Protokolls ermöglicht die einzelner Inhalte der Konvention (gegebenenfalls in verschiedenen Protokollen), ohne den gesamten Vertragstext neu verhandeln zu müssen. Wie bei einer Änderung der Konvention müssen Entwürfe zu einem Protokoll spätestens sechs Monate vor der jeweiligen COP vom Sekretariat an die Parteien übermittelt werden.

Entwicklung eines Mandates zur Erarbeitung eines Protokolls an ein Nebenorgan kann erlassen werden. Rechtlich bindend ist ein Protokoll nur für die Staaten, die es ratifizieren.

3.7 Interessen und Positionen der einzelnen Teilnehmer

Vereinigte Staaten von Amerika (USA):

Die großen Bremser in den Klimaverhandlungen sind die USA. Dabei kommt ihnen ihr großer klimapolitischer Einfluß zugute. Sie liegen mit ihren Gesamtemissionen als auch mit ihren Emissionen pro Kopf weltweit an der Spitze. Für ein wirkungsvolles Klimaschutzabkommen ist die Beteiligung der USA deshalb von großer Wichtigkeit. Dieser Einfluß wurde bisher erfolgreich geltend gemacht, um zügige Schritte in Richtung Emissionsbeschränkung zu verhindern. Mit dabei ist immer die beängstigend starke Industrielobby, die beim zweitgrößten Produzenten Energieträger und Besitzer der größten Kohlevorkommen der Erde eine lange Tradition hat. Die USA sind auch dafür verantwortlich, dass die Klimarahmenkonvention keine Reduktions-pflichten enthält. 1993 hat die US-amerikanische Regierung angekündigt, ihre Treibhausgasemissionen noch bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückzuführen.

Kleine Inselstaaten:

Die "Alliance of Small Island States" (AOSIS) ist die Koalition der größten Opfer gravierender Klimaänderungen. Für die 35 kleinen geht es in den Verhandlungen unmittelbar um ihre Existenz. Klimaveränderungen würden verheerende Folgen für die empfindlichen haben, Folgen die sich heute schon ankündigen, z.B. sehr temperaturabhängige Algenriffs haben in den vergangenen Jahren unter überdurchschnittlich hohen Meerestemperaturen gelitten Die AOSIS-Staaten haben für Berlin (COP-1) rechtzeitig einen Protokollentwurf eingebracht. Der Entwurf orientiert sich am Reduktionsziel von Toronto: Minderung der Kohlendioxidemissionen der Industriestaaten um 20% bis zum Jahr 2000, gegenüber dem Niveau 1990.

Europäische Union:

Die EU betont die Notwendigkeit, dass die Verpflichtungen der Konvention zu verstärken sind. Am besten können dies durch ein umfassendes Protokoll, das Ziele und Zeitpläne sowie vereinbarte Maßnahmen und Instrumente festlegt geschehen. Innerhalb der EU nimmt Deutschland (BRD) eine besondere Rolle ein. Schon 1990 erklärte die Bundesregierung, die CO2-Emissionen um 25-30% senken zu wollen. Diese Reduktion sollte sich auf das Jahr 1987 beziehen und bis 2005 erreicht sein. Zwar hat Deutschland seitdem einen Emissionsrückgang von 15% vorzuweisen, doch hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass dieser Rückgang fast ausschließlich dem Zusammenbruch der Wirtschaft in der ehemaligen DDR zu verdanken ist.

Ziele der EU

Die Ziele der EU sollen durch Förderungen von Programmen erreicht werden, wie z.B. Förderung für:

die Kraft-Wärmekopplung die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs die Verringerung der Methan-Emission durch die Landwirtschaft die Energieeinsparungen bei Gebäuden

Die EU würde sich auch für einen Alleingang entscheiden, falls es zu keiner Einigung auf der diesjährigen Klimakonferenz kommen sollte.

Probleme innerhalb der EU

Während einige EU-Länder die Emissionen reduzieren, erhöhen andere EU-Länder ihre Emissionen. Hier stellt sich die Frage: Ist dieser Schritt für die Umweltschutz sinnvoll ? Schließlich handelt es sich nur um eine Umverteilung der Emissionen.

Es gibt innerhalb der EU keine Umweltlizenzen (vgl.: USA), die die Abgabe einer bestimmten Schadstoff-Emisson zulassen. Ob eine solche Regelung jedoch sinnvoll wäre, ist zweifelhaft.

Gruppe der 77 (G77 einschl. China)

Diese Koalition wurde immer weiter zersplittert. Auf den letzten Sitzungen gab es zu dem Verhandlungspunkt "Angemessenheit der Verpflichtungen" nur vage gehaltene gemeinsame Erklärungen der G77. Einzelne Entwicklungsländer wichen sogar in ihren Stellungnahmen davon ab. Dies wird plausibel, wenn man sich die Heterogenität der Gruppe der Entwicklungsländer vor Augen führt: Zu ihr zählen sowohl Mali mit 0.04 als Südamerika mit 7.18 Tonnen CO2-Emissionen pro Kopf. Daneben steht China mit 11.2% der Weltemissionen. Das verbindende Element in der G77 beschränkt sich darauf, das sie historisch gesehen nur zu einem unbedeutenden Teil an der Steigerung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre beigetragen haben. Die Energieverbrauchsinteressen der G77 wiederum leiten sich vornehmlich aus der Erwartung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklung her. Viele Entwicklungsländer wollen in den nächsten Jahrzehnten ihren Energiekonsum vervielfachen

Arabische OPEC-Länder

Den Gegenpol zu den AOSIS-Staaten bilden die arabischen OPEC-Länder. Dafür ist die wirtschaftliche Abhängigkeit dieser Länder vom Erdölexport verantwortlich. Saudi-Arabien als drittgrößter Erdölproduzent der Welt erwitschaftet drei Viertel seines Bruttosozialproduktes auf diese Weise. Kuwait und Saudi-Arabien vereinen ein Drittel der weltweiten Erdölreserven auf sich. Klimapolitik im globalen Maßstab zöge einen merklichen Rückgang des Interesses am nach sich.

Differenzen zwischen der EU und USA in Kyoto

Die EU mit Deutschland an der Spitze setzte sich die ehrgeizigsten Reduktionsziele. Die USA hingegen wollte sich möglichst wenig zumuten.

Forderung der EU: bis zum Jahr 2010 15 % weniger CO2 gegenüber 1990 auszustoßen

Forderung der USA: den Stand von 1990 einfrieren

Das verabschiedete Protokoll lässt durchaus die Perspektive zu, dass sich in zehn Jahren die USA an die europäischen Standards von heute angenährt haben werden.

4. Bilanz des Gipfeltreffens in Kyoto

Der Kyoto-Gipfel zeigte, dass die USA auch in der Umweltpolitik eine Ãœbermacht sind.

Die Industriestaaten verpflichten sich, ihre Emissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2008 (bzw. 2012) um durchschnittlich sechs Prozent zu verringern. Das Bezugsjahr wurde nicht konkret festgelegt, das Kompromißpapier nennt jedoch das Jahr 1990 für Kohlendioxid, Methan und Lachgas und 1995 für Schwefelhexachlorid.

Nach dem Protokollentwurf Japans sollen die Reduktionswerte der einzelnen Staaten unterschiedlich sein, es ergeben sich folgende Werte:

Europa (EU): Reduktion um durchschnittlich acht Prozent USA: Reduktion um durchschnittlich sieben Prozent Japan: Reduktion um durchschnittlich sechs Prozent Rußland: Reduktion um durchschnittlich fünf Prozent

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