Regionalpolitik

Inhalt

Einleitung

1 Ursachen und Ziele der Regionalpolitik
1.1 Räumliche Ursachen
1.1.1 Entstehung räumlicher Disparitäten
1.1.2 Erklärungsansätze für regionale Disparitäten
1.2 Gesetzliche Ursachen
1.2.1 EU-Ebene
1.2.2 Bundesebene
1.2.3 Landesebene
1.3 Politische Ursachen

2 Leitbilder der Regionalpolitik
2.1 Wachstumsorientierte Regionalpolitik
2.2 Stabilitätsorientierte Regionalpolitik
2.3 Versorgungsorientierte Regionalpolitik
2.4 Regionalpolitik des mittleren Weges
2.5 Regionalpolitik nach dem Nachhaltigkeitsprinzip

3 Regionalpolitik unter dem Einfluß von Strukturwandel
3.1 Ursachen
3.1.1 Das neoklassische Modell
3.1.2 Polarisationstheoretische Modelle
3.2 Konzepte
3.2.1 Entwicklung der Regionalpolitik von den 50er bis zu den 70er Jahren
3.2.2 Das Konzept der Ausgeglichenen Funktionsräume
3.2.3 Das Konzept der funktionsräumlichen Arbeitsteilung bzw. der Vorranggebiete
3.2.4 Innovationsorientierte Regionalpolitik der 80er Jahre

4 Regionalpolitik unter dem Einfluß von Strukturbruch
4.1 Wie kommt es zu Strukturbrüchen?
4.2 Konzepte
4.2.1 Endogene Regionalentwicklung
4.2.2 Regionale Selbstverwirklichung
4.2.3 Kulturalisierte oder milieuorientierte Regionalpolitik

Literaturverzeichnis

Einleitung

Ziel dieses Referates ist es, einen einführenden Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Regionalpolitik in Deutschland zu geben. Dabei wird zunächst auf die räumlichen Disparitäten, die Gesetze sowie die politische Motivation als Ursachen der Regionalpolitik eingegangen. Im darauffolgenden Kapitel werden die unterschiedlichen Leitbilder erläutert, und Kapitel 3 und 4 beschreiben die Konzepte der regionalpolitischen Tätigkeit unter dem Einfluß von Strukturwandel bzw. Strukturbruch.

1 Ursachen und Ziele der Regionalpolitik

Die Ursachen für regionalpolitische Tätigkeiten sind mannigfaltig. So ist z.B. das Grundrecht "freie Entfaltung der Persönlichkeit" (Art. 2 Abs. 1 GG) in Räumen mit schlechter infrastruktureller Ausstattung und unzureichendem Arbeitsplatzangebot kaum möglich. Im folgenden werden weitere Gründe für Regionalpolitik räumlicher, gesetzlicher und politischer Art aufgezeigt, wobei aus den Ursachen oft Ziele abgeleitet sind.

1.1 Räumliche Ursachen

1.1.1 Entstehung räumlicher Disparitäten

Historisch gesehen ging die Entstehung räumlicher Disparitäten mit der Entwicklung städtischer Gesellschaften, also mit dem Stadt-Land-Gegensatz einher, welcher sich auf der Grundlage fortschreitender Arbeitsteilung entwickelte.(1) Segregation innerhalb arbeitsteiliger, industriekapitalistischer Großstädte sind auf die Allokation spezialisierter Flächennutzungen über Preis-/ Renten-Lenkungsmechanismen des Bodenmarktes zurückzuführen.

Polarisierungsprozesse im nationalen Rahmen verursachen eine größerräumige Disparitätenbildung. So führen Initialvorteile, wie z.B. Häfen, Bodenschätze oder Headquarters zu einer Bildung von Industriekomplexen und damit zu einem Prozeß der Selbstverstärkung der dadurch bedingten Agglomerationsvorteile. Demgegenüber verursachen Entzugs- und back-wash-Effekte in den ländlichen Räumen eine Entwicklung zu Eigen- und Fremdbestimmungsregionen.(2)

1.1.2 Erklärungsansätze für regionale Disparitäten

Nachfrageorientierter Ansatz (z.B. Keynes):

Die Regionalpolitik bezieht sich auf die Hypothese, dass die Nachfrage in einer Region unzureichend ist (z.B. Textilindustrie).

Angebotsorientierter Ansatz:
Änderung der Standortfaktoren, z.B. von "hart" zu "weich"

Politisch-ökonomischer Ansatz (z.B. Olson: Aufstieg und Niedergang von Nationen): Hierbei liegt der Schwerpunkt bei den Rahmenbedingungen - je stabiler das politische System ist, desto besser ist die Struktur und Entwicklung ("Law and order-Konzept").

1.2 Gesetzliche Ursachen

Es gibt ein Fülle von gesetzlichen Bestimmungen, die die Regionalpolitik begründen und regionalpolitisches Handeln erfordern. Da sich staatliche Regionalpolitik auf verschiedenen administrativen und damit zugleich regionalen Ebenen vollzieht, folgt die Gliederung dieser Ordnung.

1.2.1 EU-Ebene

    Die europäischen Strukturfonds

Im Jahr 1975 wurde der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gegründet, um auch der EU eine aktive Regionalpolitik mittels Beihilfen zur Ansiedlung von Industrie und vor allem zur Verbesserung der Infrastruktur in den benachteiligten Räumen zu ermöglichen. Allerdings sind die Zuschüsse nicht als ernsthafter Versuch zum Abbau der Disparitäten zu sehen, sondern als unerläßliche politische Sicherungs- und Solidaritätspolitik. Der Grund für die Erschließung der peripheren Räume liegt somit nicht im Abbau der (nationalen) Disparitäten, sondern im Einbezug ganz Europas in das marktwirtschaftliche Ordnungssystem bzw. den marktwirtschaftlichen Austausch. Dies geschieht auch aus (sicherheits-) politischen Gründen, da für die peripheren Länder Europas dies zu einem Lernprozeß führt, der die Rückkehr totalitärer Herrschaften erschweren kann. 1994 wurden die Strukturfonds reformiert und tragen zusammen mit den Finanzierungsinstrumenten FIAF und EIB zur Verwirklichung der sechs vorrangigen Ziele bei:

- ESF (Europäischer Sozialfonds), Ziel 3, 4, (1, 2, 5b),
- EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft), - Ziel 1, 5a, 5b, und
- EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), Ziel 1, 2 und 5b, sowie
- FIAF (Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung der Fischerei), Ziel 5a, und
- Die europäische Investitionsbank (EIB), v.a. Ziel 1 und 2.

Die Mittel der Strukturfonds sind in Verbindung mit den Grundsätzen Konzentration, Partnerschaft, Programmplanung und Zusätzlichkeit der Mittel für folgende sechs Strukturziele bestimmt:(3)

Ziel 1: Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand;

Ziel 2: Umstellung der Regionen oder Teilregionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung schwer betroffen sind;

Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen in das Erwerbsleben und der Eingliederung der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen in das Erwerbsleben;

Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme;

Ziel 5: Entwicklung des ländlichen Raumes.
a) durch beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik,
b) durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete;

Ziel 6: Unterstützung extrem dünn besiedelter Regionen.

    Europa 2000+

1991 hat die Europäische Kommission das Dokument Europa 2000: Perspektiven der künftigen Raumordnung in der Gemeinschaft veröffentlicht. Ziel des Programms war unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips(4), den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Vollendung des Binnenmarktes zu unterstützen.

Die Veränderung der Rahmenbedingungen und die zunehmende Notwendigkeit zu mehr Zusammenarbeit führten zum 1995 herausgegebenen Programm Europa 2000+: Europäische Zusammenarbeit für eine Raumentwicklung. Neu ist die besondere Beachtung der im Vertrag von Maastricht aufgestellten neuen Hauptziele der Union, wie der grundsätzliche Schutz der Umwelt und der Ausbau transeuropäischer Netze für Verkehr, Telekommunikation und Energie, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und eine ausgeglichene Raumentwicklung zu gewährleisten.

1.2.2 Bundesebene

    ERP - European Recovery Program

ERP ist in der Nachkriegszeit unter dem Namen "Marshall-Plan" bekannt geworden. Bis heute sind aus dem 1950 beschlossenen ERP-Sondervermögen, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft verwaltet wird, Kredite in Höhe von über 150 Mrd. DM ausgezahlt worden. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997 legt das Kreditvolumen der verschiedenen Programme für die Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen fest. Es gibt eine Vielzahl von ERP-Programmen, wie z.B. für die Bereiche Luftreinhaltung, Abwasserreinigung, Abfallbeseitigung, Presse, Existenzgründung, Exportfinanzierung, für Arbeitsplätze sowie zur Standortförderung. Schließlich gibt es noch das ERP-Regionalprogramm, welches explizit auf Fördermaßnahmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ausgerichtet ist.(5)

    Stabilitätsgesetz

Der Grundgedanke des Stabilitätsgesetzes von 1967 orientiert sich an der Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder, bei finanzpolitischen Angelegenheiten, besonders bei der Gewährung von Finanzhilfen, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu wahren. So soll bei einer wirtschaftlichen Rezession durch entsprechende Maßnahmen die Konjunktur angekurbelt werden und in Zeiten der Hochkonjunktur Zurückhaltung gewahrt werden.(6)

    Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) nach Art. 91a GG ist Kernstück der gemeinsamen Regionalpolitik von Bund und Ländern. Die GRW wurde 1969 eingeführt, um die bestehenden Förderprogramme zwischen Bund und Länder zu koordinieren, wobei den Bundesländern eine höhere Bedeutung zugemessen wurde.(7) So werden die Förderkriterien von Bund und Ländern gemeinsam im Rahmenplan festgelegt, das Antrags- und Vergabeverfahren regeln die Länder in eigener Regie.

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die GRW konzentriert sich die Regionalförderung auf Räume,

a) deren Wirtschaft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt, oder erheblich darunter abzusinken droht, oder
b) in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, dass negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind.

In der Praxis werden die Fördergebiete mit Hilfe eines komplexen Indikators ermittelt, der sich aus der durchschnittlichen Arbeitslosenquote, dem Bruttojahreslohn je abhängig-Beschäftigten, der prognostizierten Arbeitsplatzentwicklung und einem komplexen Infrastruktur-Indikator zusammensetzt. Innerhalb der ermittelten Fördergebiete erfolgt eine Konzentration der Mittel auf ausgewählte Schwerpunktorte. Im Rahmenplan werden dann die Fördergebiete und -orte zu regionalen Aktionsprogrammen zusammengefaßt, welche eine Analyse der Aktionsräume enthalten, die Entwicklungsziele darstellen und einen Finanzierungsplan aufweisen.(8) Für vom Strukturwandel besonders betroffene Gebiete enthält der Rahmenplan ergänzend auch Sonderprogramme.

§ 2 des Gesetzes über die GRW umfaßt die wesentlichen drei Ziele der Regionalpolitik: das Wachstumsziel, das Ausgleichs- oder Gerechtigkeitsziel und das Stabilitätsziel. Das Wachstumsziel soll zur Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums beitragen, während durch das Ausgleichsziel die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erreicht werden soll. Mit dem Stabilitätsziel soll die Krisenanfälligkeit von Regionen in struktureller und konjunktureller Hinsicht vermindert werden.

Neu ist bei der GA-Förderung, dass zur stärkeren Mobilisierung der regionsinternen Kräfte für die Regionalentwicklung erstmalig auch die Erarbeitung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte finanziell unterstützt werden können.

    Raumordnungsgesetz (ROG)

Die Hauptaufgaben des Raumordnungsgesetzes beschreibt § 1 (1) ROG:

Die Struktur des Gesamtraumes der Bundesrepublik Deutschland ist unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten, der Bevölkerungsentwicklung sowie der wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Erfordernisse und unter Beachtung der folgenden Leitvorstellungen so zu entwickeln, dass sie:
- der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft am besten dient,
- den Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichert,
- Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offenhält und
- gleichwertige Lebensbedingungen der Menschen in allen Teilräumen bietet oder dazu führt.

In welcher Weise die Leitvorstellungen umgesetzt werden sollen, wird in den Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 ROG) dargestellt. Gemäß § 3 Abs. 3 ROG haben die Grundsätze dem Einzelnen gegenüber keine Rechtswirkung.
(Im neuen BauROG wird aller Voraussicht nach der Begriff der "nachhaltigen Raumentwicklung" verankert werden.)

    Strukturhilfegesetz

Die Grundlage des Strukturhilfegesetzes von 1988 ist Art. 104a Abs. 4 GG:

Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. [...]

Nach der Wiedervereinigung wurden die Mittel aus dem Strukturhilfegesetz zugunsten der Regionen in den neuen Bundesländern umgeschichtet, wobei Strukturhilfemittel ausschließlich

- zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur,
- zur Förderung der Aus- und Weiterbildung,
- zur Förderung von Forschung und Technologie und
- für städtebauliche Maßnahmen

verwendet werden sollen.(9) Durch diese Zweckbindung wird eine ähnliche Zielsetzung wie beim Wachstumsziel der GRW erreicht; eine Einschränkung besteht lediglich darin, dass die Strukturhilfemittel mit einer Eigenbeteiligungsquote von mindesten 10% verbunden sind.

    Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen (ROP-OR)

Der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen von 1992 beschreibt fünf räumliche Leitbilder und Strategien für das Bundesgebiet unter Berücksichtigung der europäischen Bezüge.(10) Die Leitbilder beinhalten als maßgebliche Gesichtspunkte: Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen, dezentrale Raum und Siedlungsstruktur, Überlastungen entgegenwirken, Raumnutzungen optimieren, regionale Potentiale entfalten und Eigeninitiative stärken sowie regionale Standortbedingungen verbessern und Wettbewerbsfähigkeit stärken.

    Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen

Im März 1995 wurde der Raumordnungspolitische Handlungsrahmen (ROP-HL) beschlossen, der die Leitbilder des Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmens konkretisieren soll. Er umfaßt zehn Schwerpunkte:

- Regionale Entwicklungskonzepte/ Regionalkonferenzen,
- Strukturschwache ländliche Räume,
- Städtenetze,
- Siedlungserweiterung und Ressourcenschutz in den großenVerdichtungsräumen und ihrem Umland,
- Raumordnerische Zusammenarbeit in der Europäischen Union,
- Europäische Metropolregionen im Bundesgebiet,
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
- Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
- Entlastung verkehrlich hochbelasteter Räume und
- Raumordnungsrecht in Bund und Ländern.

1.2.3 Landesebene

Die eigenständige Regionalpolitik der Landesebene beruht auf den Landesplanungsgesetzen(11) und den Landesentwicklungsprogrammen (LEP, LEPro). So enthält das bayerische LEP fachliche und überfachliche Ziele. Überfachliche Ziele sind spezifisch landesplanerische Ziele gemäß Art. 13 Abs. 2 LplG, wie z.B. die Festlegung von zentralen Orten und Entwicklungsachsen. Die fachlichen Ziele des LEP enthalten Zielaussagen, die sich auf bestimmte Fachgebiete beziehen. Danach besteht prinzipiell für den Verdichtungsraum Ordnungsaufgabe und für den ländlichen Raum Entwicklungsaufgabe.

Des weiteren gibt es noch gemäß § 5 Abs. 3 ROG die Regionalpläne als Teil der Landesplanung (Art. 1 Abs. 2 LplG), die die Ziele des LEP und der fachlichen Programme und Pläne auf der Ebene der Region konkretisieren.

1.3 Politische Ursachen

Erst seit Mitte der 60er Jahre setzte sich Regionalplanung als eigenständige und das gesamte Bundesgebiet umfassende staatliche Politik durch (zuvor gab es lediglich punktuelle, räumlich begrenzte Maßnahmen). Begründet wird diese zunehmende regionalpolitische Staatstätigkeit und Institutionalisierung der Regionalpolitik durch das abgeschwächte Wirtschaftswachstum und deren Konsequenzen, wie z.B.:

- Eine zunehmende ökonomische Bedeutung der Infrastukturausstattung,

- die zyklische Wirtschaftsentwicklung erfordert krisenmildernde staatliche Maßnahmen,

- unausgelastete Produktions- und Infrastruktureinrichtungen in den Deglomerationräumen,

- die extreme Konzentration und das ungeplante Wachstum der Agglomerationsräume überlastet die örtlichen Infrastruktureinrichtungen und führt zu überhöhten sozialen Folgekosten, und

- regionale Disparitäten führen zu politisch brisante Folgen, wie z.B. regionale Arbeitslosigkeit, infrastrukturelle Unterversorgung oder konzentrierte Umweltbelastung.(12)

Des weiteren gibt es noch diverse Philosophien als Begründung der Notwendigkeit regional politischen Handelns:

Die Außerökonomische Philosophie geht davon aus, dass der marktwirtschaftliche Lenkungsmechanismus im Hinblick auf bestimmte von der Gesellschaft als wichtig erachtete Anliegen keine befriedigende Zielberücksichtigung bietet (® Regionalpolitik mit defizitärer Ausgleichsfunktion).

Die Philosophie des Marktversagens hat die Annahme zur Grundlage, dass aufgrund bestimmter Besonderheiten (z.B. externe Effekte) eine optimale Allokation der Produktionsmittel nicht möglich ist (® Regionalpolitik zur Fehlerkorrektur).

Bei eine dritten Philosophie wird von einer völligen Fehlerfreiheit des Preislenkungsmechanismus ausgegangen. Dies bedeutet eine Regionalpolitik zur Korrektur der durch frühere falsche Politik herbeigeführten fehlerhaften Preis-Signale.

2 Leitbilder der Regionalpolitik

In der Regionalpolitik sollen durch Leitbilder Einzelziele und Maßnahmen koordiniert werden. Leitbilder entsprechen dem Charakter umfassender Konzepte. Sie sind zwingend notwendig, da nur so verhindert werden kann, dass kurzfristige Korrekturen das Handlungsfeld bestimmen. Die klassischen Leitbilder der Regionalpolitik bestehen aus einer wachstumsorientierten, einer stabilitätsorientierten und einer versorgungsorientierten Regionalpolitik sowie einer Regionalpolitik des "mittleren Weges". Ein neues Leitbild der Regionalpolitik ist das der Nachhaltigkeit.

2.1 Wachstumsorientierte Regionalpolitik

Die wachstums- bzw. rentabilitätsorientierte Regionalpolitik knüpft an das Wachstumspol- bzw. Entwicklungspolkonzept(13) und die Exportbasis-Theorie(14) an. Das Ziel ist die optimale Allokation der Produktionsmittel im Raum, d.h. die regionalen Wachstumsreserven sollen bestmöglich ausgeschöpft werden, damit die Voraussetzungen für eine gesamtwirtschaftlich optimale Wachstumsrate geschaffen werden. Dabei geht es nicht um die Steigerung des Produktionsvolumens in allen Teilregionen, sondern um die Förderung derjenigen Gebiete, die den größten Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum leisten. Allerdings ist auch zu beachten, dass keine Überkapazitäten oder Engpaßsituationen(15) entstehen. Regionale Disparitäten werden bei dieser Politik weniger als Problem, sondern vielmehr als unvermeidbar angesehen. (16)

2.2 Stabilitätsorientierte Regionalpolitik

Die stabilitätsorientierte Regionalpolitik hat das Ziel, die ökonomische Existenz der in den verschiedenen Regionen lebenden Menschen zu sichern. Dies geschieht im wesentlichen durch die Sicherung der Einkommenserzielungsmöglichkeiten. Da die Arbeitsplatzentwicklung hauptsächlich durch Struktur- und Konjunkturkrisen negativ beeinflußt wird, umfaßt die stabilitätsorientierte Regionalpolitik sowohl strukturpolitische als auch konjunkturpolitische Aktivitäten. So soll beispielsweise die "Konjunkturresistenz" der räumlichen Entwicklungsverläufe durch regionalpolitische Unterstützung von Anpassungsprozessen, von Umstellungs- und Diversifizierungsprozessen oder durch Maßnahmen zur Erhaltung gesunder Wirtschafts- und Sozialstrukturen gefördert werden.(17) Als Voraussetzung für eine relativ stabile Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung im Gesamtraum werden "ausgewogene" Wirtschaftsstrukturen in den einzelnen Teilräumen angesehen. Dies bedingt eine entsprechende Koordination von sektoraler und regionaler Strukturpolitik.(18)

2.3 Versorgungsorientierte Regionalpolitik

Konzeptionelle Grundlage der versorgungsorientierten Regionalpolitik ist das Zentrale-Orte-System. Das Ziel ist eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit zentralen Gütern und Diensten öffentlicher und privater Art. Dabei sollen die interregionalen Wohlstandsunterschiede vermieden bzw. verringert werden, die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Regionen mit einem unterdurchschnittlichen Realeinkommen gesteigert werden und gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
Nach Lauschmann bestehen die Hauptaktivitäten der versorgungsorientierten Regionalpolitik in der siedlungs- und haushaltsorientierten Infrastrukturpolitik sowie in der Förderung des komplementären privaten Dienstleistungsgewerbes.(19)

2.4 Regionalpolitik des mittleren Weges

Die Regionalpolitik des mittleren Weges stellt einen Kompromiß zwischen stabilitäts-, wachstums- und versorgungsorientierter Regionalpolitik dar, wobei keiner Zielorientierung Priorität eingeräumt werden soll. Das angestrebte Ziel ist die Schaffung "ausgeglichener Funktionsräume" nach Bartels (1975), deren wirtschaftliches Kernstück funktionsfähige regionale Arbeitsmärkte sind. So sollen potentielle Wachstumszentren außerhalb der bereits bestehenden Verdichtungsräume gefördert werden, um sowohl den arbeitsmarktbedingten Zwang zur interregionalen Mobilität zu verringern, als auch den Bedarf der Bevölkerung an Naherholungsmöglichkeiten innerhalb eines Funktionsraumes zu befriedigen.(20) Die Funktionsräume sollen sich wirtschaftlich selbst tragen, soweit die Kosten eines dazu erforderlichen Umbaus der Wirtschaftsstruktur geringer sind als ständige Subventionen. Für den Endzustand werden sich selbst tragende Funktionsräume in einem System begrenzter Agglomerationen angestrebt.

Die Regionalpolitik des mittleren Weges geht grundsätzlich davon aus, dass ein Ausgleich großräumiger Disparitäten nur dann möglich ist, wenn in allen Teilräumen des Bundesgebietes eine den räumlichen Gegebenheiten und Entwicklungszielen entsprechende Funktionsvielfalt erhalten, verbessert oder geschaffen wird ("Relative Dekonzentration durch regionale Konzentration"(21)). In diesem Sinne sollen die Vorteile einer angemessenen Verdichtung durchaus genutzt werden, wobei der ländliche Raum als integrierter Bestandteil des anvisierten Systems begrenzter Agglomerationen als Ausgleichsgebiet dient. Dabei sollen mit einer "gegenseitigen Alimentation" die Einkommens- und Versorgungsstandards in den ländlichen Räumen verbessert werden.(22)

Konzeptionell wird hierbei das Zentrale-Orte-Konzept mit dem Wachstumspolkonzept verbunden. Es erlaubt die Ausweisung von potential- und begabungsabhängigen Vorranggebieten. So arbeitet das Konzept einerseits mit Potentialindikatoren, die dazu dienen, das regionale Potential zu ermitteln und andererseits mit Zielindikatoren, mit deren Hilfe das sozialstaatliche Postulat "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" konkretisiert werden soll (Gewährleistung eines normativen Mindestniveaus - Mindestsockel).

2.5 Regionalpolitik nach dem Nachhaltigkeitsprinzip

Die UN-Konferenz von Rio de Janeiro zur "Umwelt und Entwicklung" (1992) verhalf dem Begriff "sustainable development" zum Durchbruch. So ist bekannt, dass "nachhaltige Entwicklung" an den alten Grundsatz aus der Forstwirtschaft anknüpft, demnach die Bewirtschaftung eines Waldes dann nachhaltig ist, wenn nur soviel Holz geschlagen wird, wie auch wieder nachwachsen kann. Dieser haushälterische, substanzerhaltende Umgang mit einer erneuerbaren Ressource soll ein Sinnbild für Nachhaltigkeit sein. Folglich soll eine nachhaltige Regionalentwicklung ressourcenschonend und umweltverträglich sein. In der Charta von Aalborg wird die Gleichrangigkeit von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte betont und die zulässige Umweltbelastung stark eingeschränkt ein:

Nachhaltige Umweltnutzung bedeutet auch, dass die Emission von Schadstoffen nicht größer sein darf als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen.

Da dies eine sehr stringente Aussage ist, die schwer zu erfüllen ist, muss der Umweltschutz folglich deutlich forciert werden.

Es können nachstehende Kriterien für Maßnahmen zur nachhaltigen Regionalentwicklung aufgestellt werden:

    Der Verbrauch erneuerbarer Ressourcen entspricht maximal der Regeneration. Der Umgang mit nicht-erneuerbaren Ressourcen ist sparsam und schonend. Die Verwendung der Ressourcen ist im höchsten Maße effizient. Die Emission von Schadstoffen ist nicht größer als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen. Das Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft mit niedrigen Stoff- und Energieströmen.(23)

Regionalpolitik nach dem Nachhaltigkeitsprinzip bedeutet also unter Beachtung eines integrativen Ansatzes und des Ökologie-Gedankens z.B. die Forcierung regionaler Wirtschaftskreisläufe, regionale Eigenständigkeit fördern, Kooperation statt Konkurrenz, langfristiges Denken, Bürgerbeteiligung, Flexibilität, Kommunitarismus etc. Auf den Punkt gebracht hat dies Spehl mit seinen drei Zielen zur nachhaltigen Regionalentwicklung:

- Die Wertschöpfung einer Region stabilisieren,
- Kooperationen fördern und
- Stoffströme enger führen.

3 Regionalpolitik unter dem Einfluß von Strukturwandel

Strukturwandel ist kein Zeichen unserer Zeit. Seit Menschen gedenken vollziehen sich stetige Veränderungen sowohl in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher als auch räumlicher Hinsicht. Neu ist hingegen eine derzeit erhöhte Beschleunigung der beobachtbaren Veränderungen. Leider ist aus regionalpolitischer Sicht damit oft auch eine Verschärfung der Strukturprobleme verbunden, welche sich insbesondere bei Strukturbrüchen (siehe nächstes Kapitel) bemerkbar machen.

Im Sinne der Theorien der "langen Wellen" ist daher hier mit "Regionalpolitik unter dem Einfluß von Strukturwandel" die traditionelle, tradierte bzw. konventionelle Regionalpolitik gemeint.

3.1 Ursachen

Es gibt zwei kontrastierende theoretische Ansätze, die der traditionellen Regionalpolitik zu Grund liegen: Die klassischen bzw. neoklassischen ökonomischen Modelle und die polarisationstheoretischen Modelle.

3.1.1 Das neoklassische Modell

Das neoklassische Modell gilt immer noch als das wesentliche Element der offiziellen Regionalpolitik, Basis ist die Gleichgewichtstheorie. So wird bspw. davon ausgegangen, dass sich eine optimale Verteilung der Produktionsfaktoren als Ergebnis der Marktprozesse von selbst ergibt. Dabei wird der Raum als neutraler Behälter gesehen, der ein Hindernis bei der Raumüberwindung darstellt. (24)

Charakteristische Kennzeichen der Neoklassischen Regionalpolitik sind:

- Disparitätenausgleich,
- Ökonomie,
- Förderung der Unternehmer,
- Industrie,
- keine soziale Strukturen.

3.1.2 Polarisationstheoretische Modelle

Eine Ursache der zunehmenden Polarisation beschreibt Perroux (1955) in seiner Theorie der Wachstumspole. Demnach seien Wachstumsvorsprünge in der jeweiligen Wirtschaftsstruktur begründet. So entwickelt sich die Wirtschaft in Agglomerationen durch eine bevorzugte Ansiedlung von wachstumsstarker Industrie(25) nicht nur schneller, sondern verursacht auch eine Abhängigkeit anderer Gebiete von den Agglomerationen. (26)

Weitere polarisationstheoretische Überlegungen gehen auf Hirschmann (1967) und Myrdal (1974) zurück. Sie analysierten die ungleiche Entwicklung von Zentren und Peripherien mittels der Ausbreitungs- und Kontereffekte(27) des wirtschaftlichen Wachstums. Der Theorie nach begünstigen die von den Zentren ausgehenden Ausbreitungseffekte (Spread-Effekte) die wirtschaftlich zurückgebliebenen Gebiete und führen zu einer Abschwächung regionaler Disparitäten. Dagegen wirken sich die Kontereffekte(28) nachteilig auf die peripheren Gebiete aus. Nach Myrdal ergibt sich so für die peripheren Räume ein negativer Nettoeffekt. Er nennt dies das "Prinzip der zirkulären und kumulativen Verursachung", welches der neoklassischen Ausgleichstendenz gegenübersteht. Hirschmann sieht dies etwas positiver, bezeichnet aber regional ungleichgewichtiges Wachstum als eine unvermeidliche Begleiterscheinung und Bedingung des Wachstums selbst.(29)

Merkmale einer Polarisationstheoretischen Regionalpolitik sind:

- Disparitätenausgleich,
- Ökonomie,
- soziale Strukturen,
- endogene Kräfte,
- integrativer Ansatz.

3.2 Konzepte

Bei der Beschreibung der Konzepte wird zunächst allgemein auf die Entwicklung der Regionalpolitik von den 50er bis zu den 70er Jahren eingegangen und dann genauer das Konzept der Ausgeglichenen Funktionsräume und der Funktionsräumlichen Arbeitsteilung erläutert. Schließlich folgt das Konzept der innovationsorientierten Regionalpolitik.

3.2.1 Entwicklung der Regionalpolitik von den 50er bis zu den 70er Jahren

In der Aufbauphase nach dem 2. Weltkrieg dominierten die Themen Investitionen in den Infrastrukturbereich, Abbau der Arbeitslosigkeit und Integration der Flüchtlinge. Die regionale Wirtschaftspolitik diente zur Bekämpfung von Notständen in den sog. Notstands- und Sanierungsgebieten. Als Sonderfall galt die Förderung des Zonenrandgebietes (1953 bis 1994). Die erst begonnene Leitbilddiskussion orientierte sich an dem versorsorgungsmäßigen und sozialen Ausgleich des traditionellen Stadt-Land-Gegensatzes.(30)

In der Wachstumsphase der 60er Jahre wurde versucht, den Aufschwung mittels Wachstums- und Ausgleichsorientierter Regionalpolitik zu lenken. Regionale Disparitäten (Bildungsnotstand, Chancenungleichheit, ungleiche Versorgung mit sozialer Infrastruktur u.a.) wurden zu beherrschenden Themen der Regionalpolitik.(31) So bemühte man sich bspw. auch, industrielle Arbeitsplätze in den peripheren Regionen zu schaffen. Mit der Festlegung von Bundesausbauorten bzw. Bundesausbaugebieten wurde aus dem Notstandsaspekt der Förderungsaspekt. Konzeptionell lag das Leitbild der "ausgeglichenen Funktionsräume" zugrunde, welches als Kompromiß zwischen dem versorgungsorientierten Zentrale-Orte-Ansatz und dem wachstumsorientierten Entwicklungsschwerpunktkonzept galt.

Nach der Rezession des Jahres 1966/67, in der die Fördergebiete vom konjunkturellen Abschwung und insbesondere von der Arbeitslosigkeit stark betroffen waren, setzte man auf das neue Konzept der regionalen Aktionsprogramme. Hauptbestandteil dieses Konzeptes ist die 1969 geschaffene Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)(32). Seit Mitte der 70er Jahre orientierte man sich an dem Konzept der "funktionsräumlichen Arbeitsteilung". So setzte man in den Vorranggebieten der verschieden strukturierten Regionen auf die Förderung der Funktionen, für die die Region besonders geeignet erschien. Dabei sind nun wirtschaftliche Entwicklungsziele wichtiger als die an Lebensqualität orientierten räumlichen Ausgleichsziele.(33)

3.2.2 Das Konzept der Ausgeglichenen Funktionsräume

Das Konzept der ausgeglichenen Funktionsräume wurde als Kompromiß zwischen dem versorgungsorientierten Zentrale-Orte-Ansatz und dem wachstumsorientierten Entwicklungsschwerpunktkonzept entwickelt. So sollen einerseits wirtschaftliche und infrastrukturelle Aktivitäten dezentral verdichtet werden und andererseits Regionen geschaffen werden, die einen einheitlichen Arbeitsmarkt bilden, in funktionsräumlicher Arbeitsteilung alle Daseinsgrundfunktionen beherbergen und somit die erzwungene interregionale Mobilität minimieren. (34)

Demnach bedeutet "ausgeglichener Funktionsraum", dass jede Region alle Daseinsgrundfunktionen in ausreichendem Maße bereitstellen kann. Daraus folgt jedoch keine Autarkie, vielmehr bleiben die Regionen weiterhin in arbeitsteiliger Beziehung stehen, da sie unterschiedliche Wirtschaftsschwerpunkte haben sollen.

3.2.3 Das Konzept der funktionsräumlichen Arbeitsteilung bzw. der Vorranggebiete

Der Ansatz der funktionsräumlichen Arbeitsteilung entwickelte sich aus der Kritik, dass die regionalen wirtschaftlichen Disparitäten trotz eines Abbaus der infrastrukturellen Disparitäten größer geworden ist. So wird davon ausgegangen, dass die Arbeitsteilung im Raum ohnehin nicht zu verändern ist, aber eine gewisse Ordnung machbar ist. Durch die Dominanz ökologischer Sicherungspolitiken (Vorranggebiete für Erholung, Arten- und Biotopschutz, Forstwirtschaft, Gewässerschutz etc.), die Arbeitsteilung von Verdichtungsräumen sowie von Verdichtungsräumen und peripheren Räumen (Ausgleichsgebiete) lassen sich die zugewiesenen Funktionen nicht mehr ändern. Dies sollte die Politik berücksichtigen und die Funktionen, für die die Regionen besonders "begabt" scheinen, zu fördern.(35) Um der Komplementarität der Regionen in ihren Funktionszuweisungen gerecht zu werden, soll als Konsequenz dazu die interregionale Mobilität unterstützt werden und umfassende Finanzausgleichssysteme geschaffen werden.(36)

3.2.4 Innovationsorientierte Regionalpolitik der 80er Jahre

Der 14. Rahmenplan der GRW nahm die Forderung der Regionalforscher nach Modifizierung der Regionalpolitik auf, jedoch ohne von der neoklassischen Gleichgewichtstheorie abzuweichen. So wurde ein neuer Schwerpunkt der bestandsorientierten Regionalpolitik konzipiert - die innovationsorientierte Regionalpolitik, welche fördern soll, dass sich innovative Aktivitäten entfalten und wettbewerbsfähige, qualifizierte Arbeitsplätze in den Problemregionen geschaffen werden.(37) Nach Schäfer ist die innovationsorientierte Regionalpolitik auf drei Wegen erreichbar:

      Anreize zum Innovationstransfer von Räumen mit hoher Innovationskraft in solche mit niedriger schaffen, Innovationen in schwach strukturierten Räumen privilegieren oder gezielte Dislozierungspolitik innovationsträchtiger Zentren durchführen.(38)

So sind also typische Instrumente:

- Technologietransfer,

- Kooperationsnetze, Technologieforen;

- Risikokapitalfonds,

- Netzwerke von KMUs (Industrial Districts),

- Förderung von Existenzgründungen und

- Unternehmensberatung.

Zu beachten ist, dass beispielsweise Technologietransfer allein noch keine Lösung des Arbeitsplatzproblems darstellt, sondern letztlich der Erfolg von der entsprechenden Innovationsaufgeschlossenheit der Unternehmen abhängt. Folglich ist besonders wichtig, Innovationsbarrieren abzubauen, indem man beispielsweise die Innovationsanstrengungen sachlich auf jene Technologien konzentriert, die für die sektorale Wirtschaft in Zukunft von überragender Bedeutung sein werden. Außerdem ist eine Förderung von vornehmlich nachfrageschaffenden anstatt produktivitätserhöhenden Innovationen sinnvoll.

4 Regionalpolitik unter dem Einfluß von Strukturbruch

Beim Vorliegen eines Strukturbruchs erweisen sich die Methoden der klassischen Regionalpolitik zunehmend als unbrauchbar. Der Ansatz, der mittels Kapital- und Betriebstransfer in die peripheren Regionen, deren Wirtschaftskraft stärken sollte, konnte weder die Ursachen noch die Symptome regionaler Probleme wirksam bekämpfen. Deshalb sind neue, innovative oder auch ungewöhnliche Konzepte gefragt, um den gegenwärtigen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

4.1 Wie kommt es zu Strukturbrüchen?

Zu Strukturbrüchen kann es kommen, wenn plötzliche Veränderungen bei einem der Bestandteile der Regionalstruktur auftreten, wie z.B.:

    Natürliche Bedingungen, Bedürfnisse der Menschen, Arbeitskräfte, Technisches Wissen und Rechtliche und soziale Ordnung.(39)

Ein Strukturbruch liegt dann vor, wenn irgendeine Komponente der Wirtschaftsstruktur plötzlich verschwindet oder neu hinzukommt. In einer Region liegt beispielsweise ein Strukturbruch vor, wenn die ansässige Textilindustrie innerhalb kurzer Zeit fast völlig verschwindet.

Zu einem Strukturwandel oder Strukturbruch können auch folgende endogene und exogene Faktoren führen:

Endogene/ interne Faktoren:

    Ausbildung, Fortbildung, Qualifizierung Einkommensveränderung/ wohlstandsbedingter Bedarfswandel Regionale Aufgeschlossenheit (kreatives Milieu, Investitionsklima) Innovationsbereitschaft, Risiko-, Produkt-, Prozeß- und Standortinnovation

Exogene Faktoren:

    Grenzöffnung, EU-Richtlinien, Liberalisierung des Welthandels, Herausbildung einer neuen internationalen Arbeitsteilung neue Technologien, insbesondere Mikroelektronik, Veränderung der Märkte von relativ stabilen Verkäufermärkten zu nicht kontrollierbaren Käufermärkten(40)

Es ist nicht immer eindeutig festzustellen, ob nun ein Strukturwandel oder -bruch vorliegt, beide Prozesse sind aber, zumindest kurz- bis mittelfristig, irreversibel und daher regionalpolitisch von größter Bedeutung.

4.2 Konzepte

Den neuen Anforderungen der Regionalpolitik ging auch eine Entwicklung neuer kreativer Konzepte einher. Von der Vielzahl der neuen Ansätze, die sich oft nur marginal unterscheiden, möchte ich die Konzepte der Endogenen Regionalentwicklung, Regionalen Selbstverwirklichung und Kulturalisierten oder milieuorientierten Regionalpolitik kurz vorstellen.

4.2.1 Endogene Regionalentwicklung

Das Konzept der endogenen bzw. eigenständigen Regionalentwicklung beruht auf dem Prinzip des "Self-reliance" und der sogenannten "Alternativbewegung".

Self-reliance bedeutet:

Aufbau einer auf eigenen Kräften beruhenden, den eigenen Ressourcen, Traditionen und Strukturen angepaßten Arbeits- und Lebensform, Schutz vor ausbeuterischen und zerstörerischen Einflüssen von außen, Stärkung des Selbstvertrauens und der wirtschaftlichen Macht, autonomer und selbstbestimmter Austausch mit den Außenkräften und Außenmärkten mit eigenem Vorteil.

So beinhaltet eine Strategie des Self-reliance vier Komponenten:

    Abkopplung von der Weltwirtschaft: Damit ist keine vollkommene Autarkie gemeint, aber eine kalkulierte Isolation auf Zeit, um den Weltmarkt für sich selbst nutzbringend zu verwenden. Self-reliance: Das bedeutet den Aufbau einer Wirtschaftsstruktur, die sich am Binnenmarkt bzw. an den lokalen und regionalen Interessen orientiert. Daraus folgt eine lokale Nutzung der örtlichen Ressourcen, ein Aufbau nutzbringender Infrastruktur für alle, dezentrale gewerbliche-industrielle Produktionsstätten und ein Technologietransfer zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Gemeinsames Vorgehen: Hierbei stehen Kooperation und Arbeitsteilung im Vordergrund. Kulturrevolution: Nur, wenn auch eine Revolution der Bildung und Informationsarbeit erfolgt, ist die gewünschte Änderung der Strukturen machbar.

Bei der Alternativbewegung als generelle Kritik an der Wachstumsgesellschaft und der Konsumgesellschaft im modernen Kapitalismus wird eine selbstbestimmte Form des Lebens und Arbeitens gesucht (Autonomie des Handelns, Emanzipation, der Handlungsträger, Partizipation an politischen Entscheidungen).(41)

Aus diesen Grundlagen wurde das Konzept der endogenen Regionalentwicklung speziell für periphere ländliche Regionen, die große Strukturprobleme aufweisen, entwickelt. Einen Anstoß gab vor allem die Kritik an der bisherigen Politik, die vorsah, dass die peripheren Regionen Rohstoffe in die Zentren lieferten, während sie selber Fertigprodukte aus den Zentren, also regionsfremd importierte. So ist die Region nicht in der Lage, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, und als Folge wandern hochwertige Arbeitskräfte ab (soziale Erosion). Um also die Auslaugung der peripheren Gebiete zu stoppen, soll die Eigenständigkeit der Regionen bewahrt werden und die regional vorhandenen Potentiale(42) ausgenutzt werden werden. Ein Zielkatalog der endogenen Regionalentwicklung könnte z.B. folgende Unterziele enthalten:

      Vergrößerung der regionalen Wertschöpfung, Verbesserung der regionalen Arbeitseinkommen, Aufbau einer regionalen Wirtschaftsstruktur auf stabile und vielseitige Art und Weise, Vorrang von intraregionalen Wirtschaftsbeziehungen, Verringerung der teuren Importe in die Region; verstärkter Export intelligenter Produkte mit hoher Wertschöpfung aus der Region, Rohstoffverarbeitung am Ort der Rohstoffgewinnung, Intraregionale Kooperation, Aufbau regionaler Macht gegenüber den Zentren, Verstärkter Ausbau marktgerechter Dienstleistungsinfrastruktur, Selbstbestimmung der regionalen Zusammenarbeit, Breite Beteiligung der regionalen Kräfte an der wirtschaftlichen Entwicklung, Motivation der Bevölkerung zur Eigeninitiative, Verträglichkeit der wirtschaftlichen Maßnahmen mit den kulturellen und ökologischen Gegebenheiten der Region(43), und nicht zuletzt "Propaganda der guten Tat".(44)

Eine eigenständige Regionalentwicklung muss "von unten" kommen. Sie wird zwar "von oben" gefördert, es soll jedoch keinesfalls ein Beeinflussung von oben erfolgen. Die Ziele können nicht auf kurzfristigen Profit ausgerichtet sein, sondern im Sinne einer Politik der kleinen Schritte muss das Ziel der regionalen Autonomie in einer Langfrist-Strategie verfolgt werden.

4.2.2 Regionale Selbstverwirklichung

Das Konzept der Regionalen Selbstverwirklichung beruht auf Elementen der christlichen Soziallehre (Solidaritätsprinzip, Subsidiaritätsprizip) und auf polarisationstheoretische Überlegungen (z.B. nach dem Zentrum-Peripherie-Modell von Galtung).

Nach Maier wird die Region als Leben-, Nutzungs- und Entscheidungsraum im Rahmen des Konzeptes der regionalen Selbstverwirklichung gesehen. Somit werden auch Aspekte, wie Kultur, Ökologie und Politik teil des Entwicklungskonzeptes.

Zentraler Punkt der Strategie ist zunächst die Identifikation und Aktivierung der Benachteiligten. Mit Hilfe folgender Faktoren kann der Grad der Selbstverwirklichung ermittelt werden:

      Versorgtheit mit materiellen Gütern, Beteiligung an Entscheidungen, Informiertheit über Entscheidungen, Regional- und Geschichtsbewußtsein, kulturellen Entfaltungsmöglichkeiten und Bildungsstand.

Konflikte, die bei jeder Planung zwangsläufig entstehen, sollten möglichst dezentral vor Ort gelöst werden. Der Planer wirkt als Mittler zwischen den Interessen. Der Erfolg hängt letztlich v.a. von den Überzeugungsstrategien des Planers ab (Planungsdidaktik, Engagement, Informiertheit!), die den Prozeß der Selbstverwirklichung in Gang bringen sollen.

4.2.3 Kulturalisierte oder milieuorientierte Regionalpolitik

Soziale und kulturelle Faktoren spielen in der Regionalpolitik eine zunehmend bedeutendere Rolle, da die klassischen Erklärungen regionaler Disparitäten (materielle Infrastruktur, Verfügbarkeit von Flächen, Branchenstruktur, Betriebsgröße, Qualifikation der Arbeitskräfte) an Erklärungskraft verloren haben.(45) Sozialwissenschaftler sprechen von einer gegenwärtigen "Renaissance der Regionen", womit der Boom der Heimatvereine, Heimatliteratur, regionalen Medien sowie "Regionalen Küche" erklärt werden soll.(46) Entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Regionalentwicklung sind also anstatt "harter" Standortfaktoren vielmehr "weiche", wie z.B. die regionale Lebensqualität, die Mentalitäten und Lebensweisen der Bevölkerung, die industriellen Beziehungen und die Organisation der politischen Institutionen sowie deren Politikstile. Charakteristische Merkmale einer kulturalisierten oder milieuorientierten Regionalpolitik sind:

      regionale Identität, Kultureinrichtungen (Vereine, Verbände etc.), hohe Umwelt- und Lebensqualitätsstandards, Freizeit- und Erholungspotentiale, Stadt- und Regionalmarketing, Kultursponsering, hohe Sozialaktivitäten, Führungspersönlichkeiten und Verwaltungskultur.

Ziel ist es, mit Hilfe endogener soziokultureller Potentiale und lokalen Kooperationen und Kontakten (Netzwerke) ein kreatives Milieu zu schaffen, welches die Innovationsfähigkeit besitzt, die Probleme des Strukturwandels zu bewältigen.

Fußnoten

    Siehe Jacob (1979), p. 56. Siehe Bartels (1978), pp. 233-236. Siehe Akademie für Raumforschung und Landesplanung (1994), pp. 18-21. Subsidiarität bedeutet nach Eser: Solange eine untergeordnete Ebene selbständig ihre Aufgaben wahrnehmen kann, sollen ihr diese Aufgaben überlassen bleiben - Ist sie nicht in der Lage dies zu tun, soll sie unterstützt und dabei keineswegs ihrer Aufgabe vollständig enthoben werden. Siehe Hesse (1991), p. 46. Siehe Eichert (1994), p. 64. Siehe Eichert (1994), pp. 64f. Siehe Hesse (1991), pp. 42f. Siehe Hesse (1991), p. 46. Siehe Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (1994)2, Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen, Bonn, p. 1. Gemäß den Forderungen des § 5 ROG müssen die Länder Programme und Ziele zur Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung aufstellen (® z.B. BayLplG). Siehe Jacob (1979), p. 84-87. Nach der Polstrategie liegt die Förderung räumlicher Schwerpunktbildungen, also "wachstumsoptimaler" Standortstrukturen, im Vordergrund. Eine Regionalpolitik nach dem Exportbasis-Konzept legt den Schwerpunkt auf wachstumsoptimale Produktionsstrukturen, um die Vorteile räumlicher Produktionsspezialisierung (komparative Kostenvorteile, localization economies) zu nutzen. Siehe Lauschmann (1976)3, p. 242. Vgl. Frankreich Siehe Lauschmann (1976)3, pp. 242f. Siehe Lauschmann (1976)3, p. 238. Siehe Lauschmann (1976)3, pp. 246f. Siehe Marx (1975), p. 10. Siehe Marx (1975), p. 10. Siehe Marx (1975), p. 10. Anzumerken ist, dass Kriterium (b) nur vorübergehend gilt, da kurzfristig auf nicht-erneuerbare Ressourcen nicht verzichtet werden kann. Anzustrebendes Ziel ist die Erhaltung nicht-erneuerbarer Ressourcen. Zu beachten ist auch, dass in einer Kreislaufwirtschaft (Kriterium (e)) die Wertstoffe wieder in den gleichen Qualitätskreiskreislauf eingebracht werden müssen, denn "Downrecycling" produziert Müll. Siehe Häußermann (1992), p. 11. Perroux sieht die Industrie als entscheidenden "Motor der Entwicklung" an. Siehe Jacob (1979), p. 53. Die Ausbreitungs- und Kontereffekte Myrdals werden von Hirschmann als Sicker- und Polarisationseffekte bezeichnet. Konter(Polarisations-)effekte entsprechen den Entzugs- und back wash-Effekten nach Bartels. Siehe Dujmovits (1996), p. 60. Siehe Stiens (1986), p. 438. Siehe Fürst / Ritter (1993)2, p. 54. Siehe Stiens (1986), p. 438. Siehe Stiens, Gerhard (1986), pp. 438f. Siehe Fürst / Ritter (1993)2, p. 45. Siehe Fürst / Ritter (1993)2, pp. 46f. Siehe Fürst / Ritter (1993)2, p. 47. Siehe Genosko (1986), p. 108. Siehe Schäfer (1980). Vgl. Enke, (1984), p. 16. Siehe Häußermann (1992, p. 10. Siehe Fürst / Ritter (1993)2, p. 52. Siehe Hahne (1986), pp. 1ff. Siehe auch Dujmovits (1996), pp. 68-72 Siehe Häußermann / Siebel (1993), p. 222. Siehe Häußermann / Siebel (1993), p. 219. Siehe Danielzyk / Oßenbrügge (1993), p. 210

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