Wirtschaftspolitik

W I R T S C H A F T S P O L I T I K



1. Kapitel: ALLGEMEINES

WIPOL ist ein Teil der allgemeinen Politik.

Definition: WIPOL umfaßt alle Maßnahmen, die sich auf die Ordnung und Gestaltung, Struktur und Beeinflussung der VW durch die Träger polit. und ökonom. Macht beziehen!!

Gegenstand: - die realen wirtschaftlichen Vorgänge und Erscheinungen
- die VW



Unterschied von theoretischer und praktischer WIPOL :

- theoretische: wissenschaftliche Disziplin, Analyse der Lage, Untersuchung der Zusammenhänge, Lieferung von Anleitungen für die Praxis.

- praktische: Treffen von Entscheidungen, Handeln der Träger, WIPOL hinsichtlich bestimmter Ziele.


Ausschlaggebend für das Einsetzen staatlicher Maßnahmen war die Weltwirtschaftskrise, die deutlich machte, dass die auftretenden Probleme (z.B.: Massenarbeitslosigkeit) nur durch staatliche Maßnahmen gelöst werden konnten.

Keynes: erkannte, dass der Staat aktiv werden muss, um Fehlentwicklungen der Selbststeuerung zu vermeiden.


Unterschied von positiver und normativer Ökonomik:

- positive: ist VWL, will Gesetze ableiten, welche Folgen (Warum ist etwas so?. In der Wirtschaft ist alles interdependent.

- normative: baut auf dem Untergrund der VWL auf und versucht, Ziele durch Sollbestimmungen zu erreichen.


Gegenüberstellung von Wi. - ,Soz. - ,Finanzpolitik:

starke Interdependenzen zwischen diesen 3 Bereichen.



WIPOL: Beeinflussung der Wirtschaft.
Soz.Pol.: Verbesserung der Lage des sozial Schwächeren.
Finanzpol.: Verbesserung der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen.

"Eine gute WIPOL ist die beste Soz.Pol.!, d.h. bei gutem Wirtschaftswachstum kann man soziale Probleme viel besser lösen.
Budget: formell ein Gesetz, Instrument der Finanzpolitik.

Streikrecht: stellt eine große sozialpolitische Errungenschaft dar, in der Praxis aber große wirtschaftliche Auswirkungen.


2. Kapitel: SOZIALPARTNERSCHAFT

a) Bundeswirtschaftskammer (BWK): die Handelskammerorganisation umfaßt folgende Organisationen und ist gegliedert in:

- Bundeswirtschaftskammer: umfaßt gesamte Gewerbewirtschaft.

- regionale Handelskammern

- sektionale Gliederung: 6 Organisationen, (z.B.:Industrie, Fremdenverkehr), außerhalb der Kammern keine gesetzlich Interessensvertretung auf Gewerbeebene.


b) Arbeiterkammer: ebenso wie für Gewerbetreibende Pflichtmitgliedschaft in der Handelskammer besteht, besteht sie für Arbeitnehmer in der Arbeiterkammer. Auch hier gibt es eine regionale Gliederung. Die wichtigsten Entscheidungen fällt der österreichische Arbeiterkammertag.



c) Landwirtschaftskammer (LWK):Pflichtmitgliedschaft für Landwirte. Präsidentenkonferenz der LWK.

d) ÖGB: nicht gesetzlich, keine Pflichtmitgliedschaft. Er vertritt zusammen mit der Arbeiterkammer die Arbeitnehmerinteressen.Er ist unterteilt in 15 Fachgewerkschaften, die die jeweiligen Brancheninteressen von Beschäftigten vertreten.

e) Industriellenvereinigung: nicht gesetzlich (wie ÖGB). Im Gegensatz zu den ersten 4 Organisationen nicht in der Paritätischen Kommission, wird aber trotzdem meist hinzugezogen.


SOZIALPARTNER



BWK AK ÖGB LWK


eigene Aktivitäten gemeinsame Aktivitäten



Serviceleistungen Interessensvertre - Anträge, Vor - Problemlösung
für Mitglieder tung der Mitglieder schläge, Gutachten



Staat Parteien andere Verbände Medien







Die Paritätische Kommission


ÖGB BWK AK LWK BKA, BMS, BMH, BML


besteht aus


Preisunterausschuß
ÖGB BWK AK LWK BMH, BMF



Lohnunterausschuß

ÖGB BWK AK LWK





Beirat für Wirtschafts - u. Sozialfragen
ÖGB BWK AK LWK
BKA...Bundeskanzleramt
BMS...Sozialministerium
BMH...Handelsministerium
BML...Landwirtschaftsministerium
BMF...Finanzministerium
ÖGB...österreichischer Gewerkschaftsbund
AK ...Arbeiterkammertag
BWK...Bundeswirtschaftskammer
LWK...Präsidentenkonferenz der LWK



Aufgaben: alle Fragen der Wirtschafts und Sozialpolitik, die P.K. ist ein Konfliktregelungsmechanismus und keine Behörde.
Preiserhöhung nur, wenn Kostenerhöhung nicht durch innerbetriebliche Maßnahmen wettgemacht werden kann.
Lohnerhöhung nur, wenn Dringlichkeit überprüft wurde.

Gründung: 1957,die Bestimmungen sind kein Gesetz, sie bestehen auf freiwilliger Basis und sind jederzeit kündbar.

Vorsitz: Bundeskanzler; im Vorstand sind auch Handels -, Sozial -, Landwirtschafts - minister, jeweils 2 Vertreter von den 4 Sozialpartnern.

Beiziehung von anderen Ministern und Experten oder Vertretern der Industriellen - vereinigung möglich.

Die P.K. ist einerseits Entscheidungsträger, andererseits Einflußträger. Die Willensbildung ist ein arbeitsteiliger Prozeß, auf den die Interessensverbände zunehmenden, die Ministerien abnehmenden Einfluß haben.

Gemeinsame Interessen:
- Autonomie bei Lohn - und Preisbildung (Bereitschaft zur Einigung gleichberechtigter Partner).
- Rücksichtnahme auf öffentl. Meinung (Kompromiß im Schnittpunkt der Streik - und Konzessionsbereitschaft).
- Gestaltung einer gemeinsamen Aufgabe (Interesse am magischen Fünfeck = mag. Polygon).
- Rechtfertigung und Sinn in der Ãœberlegung, dass durch gemeinsame Anstrengungen der soziale Ausgleich besser erreicht werden kann.


Spielregeln für das Funktionieren der Sozialpartnerschaft:
- Anerkennung als gleichwertige Partner:
- Versachlichung der Lohnpolitik: Anerkennung der Grenzen der Lohnpolitik.
- Lohnpolitik = gleichzeitig Einfluß auf Preispolitik (entstanden wegen Lohn - Preis - Spirale in den 50ern).
- Dauerndes Gespräch: schafft sogar Sympathien, Spielregeln werden eingehalten.
- Interessensausgleich
Entwicklungsgeschichte:
Entscheidend für die Entwicklung war die Wandlung der sozialenStruktur: Voraussetzungen sind:

- Änderung des Begriffs Arbeiter: nicht mehr Untergebener, sondern Mitarbeiter. Kommt in der innerbetriebliche Struktur zum Ausdruck. Klassenkampf wird unwichtig.

- Änderung des Begriffs Unternehmer: ist sich seinen sozialen Pflichten bewußt.

Grundorganisationen gehen auf die Monarchie zurück. Das Koalitionsgesetz von 1870 hob das Koalitionsverbot für Arbeiter auf, in der Folge kam es zur Bildung von Gewerkschaften.

Auf die 1. Republik gehen die Gründung der AK( 1920), LWK und BWK zurück, sie waren Interessensvertreter mit Zwangsmitgliedschaft. Es gab nur Richtungs - gewerkschaften (Spaltung in soziale und christliche), heute gibt es eine gefestigte Gewerkschaft.



Verfahren der P.K.:

tritt 1x pro Monat zusammen.
Tagesordnung: Bericht des Bundeskanzlers, Befassung mit Anträgen, Befassung mit Anträgen gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, Gewohnheit: Preiserhöhungsanträge von über 12 %: Kontaktgespräche der 4 Präsidenten vor jeder Sitzung

Vierteljährliche WiPol.: Aussprache mit Bundeskanzler und Regierungsvertretern, Notenbankpräsident und österreichischem Institut für Wirtschaftsforschung (Wifi).


Effekt der P.K.

- Streuungseffekt: in zeitlicher Hinsicht und nach wirtschaftlichen Branchen (Preiserhöhung kommt nicht in einem Ruck).
- Bessere Übersicht über die Preis - und Lohnentwicklung
- Info der Öffentlichkeit (Konsument wird durch Preiserhöhungen nicht so überrascht).
- gegenseitige Information


Die Paritätische Kommission hat 3 Unterausschüsse:

a.) Preisunterausschuß: Verfahren: Antrag (des Unternehmers, der Branche) auf Preiserhöhung. Einbringung der Unterlagen bei Preisunterausschuß. Der Ausschuß hat folgende Möglichkeiten zu reagieren: Kenntnisnahme, Zurückstellung, Zurücknahme, Abtretung an P.K.;

Er erstattet auch Berichte über die Preissituation an die Paritätische Kommission. Seit 1957, Beschlüsse müssen einstimmig erfolgen, ausgenommen von der Kontrolle sind: neue Waren, saisonale Preisschwankungen, Importwaren (Zollsenkungen aber schon), Handelsspannen (Erholung der %uellen Handelsspannen doch);

Sanktionen: Bei übereinstimmender Mitteilung der Sozialpartner an Handelsmini sterium Festsetzung eines Preises für 6 Monate(§ 3 PreisG). Bei Absage von Forderungen - ArbeitsmarktförderungsG.
Im Ausschuß sitzen: Vertreter von 1. bis 4., sowie Handels - und Finanzminister.


b.) Lohnunterausschuß: seit 1957, auch hier Prinzip der Einstimmigkeit. Er erstattet Bericht über die Lohnsituation an die P.K..Vertreter von 1. bis 4.; Verfahren: Lohnantrag (meist an ÖGB), der ÖGB bringt den Antrag in den Lohnunterausschuß ein, der dann folgende Möglichkeiten hat:

- Freigabe zur Verhandlung
- Fühlungnahme, Erstellung eines Berichtes, dann Freigabe zur Verhandlung.;
- Abtretung an die P.K.;


c.) Beirat für Wirtschafts - und Sozialfragen: seit 1963.
Funktion: arbeitet im Auftrag der P.K. Analysen und Vorschläge aus. Die tatsächliche Arbeit erfolgt meist in Arbeitsgruppen, in denen auch unabhängige Sachverständige mitwirken. hat eine beratende Funktion, gibt Empfehlungen an P.K., diese wiederum an Regierung. Vertreter von 1. bis 4.;

Lohn - Preiskommission: kann Preiserhöhungsantrag prüfen und zur Kenntnis nehmen. Kann Lohnerhöhungsantrag zur Verhandlung freigeben.

PS: die OMV "vergißt" manchmal auf einen Preiserhöhungsantrag und fühlt sich scheinbar in einer Sonderstellung.



3. Kapitel:INSTRUMENTE DER WIPOL:

Pütz unterscheidet zwischen Instrument (= Mittel), Maßnahme und Methode.

Mittel: = ökonomisch relevanter Sachverhalt.
Maßnahme: Anwendung eines best. Mittels in einer bestimmten Lage im Hinblick auf ein bestimmtes Ziel.
Methode: Strategie bei der Anwendung von Mitteln.




Vor der Wahl geeigneter Instrumente muss man sich einige Fragen stellen:

- Wie ist die bisherige Entwicklung zu erklären, die zum jetzigen unerwünschten Zustand geführt hat? (Grund: falsche Maßnahmen?)
- Wie würde sich die Situation ohne den Einsatz neuer Maßnahmen weiterentwickeln? (Zukunftsentwicklung ohne)
- Welche Haupt - und Nebenwirkungen hätten die neuen Maßnahmen? (Wirkungen mit)


Die Wahl der Maßnahmen hängt ab von:

- den herrschenden ordnungspolitischen Grundsätzen (Marktwirt. - ordnung).
- dem angestrebten Ziel, vor allem seiner Rangordnung.
- dem Ausmaß der Abweichung von diesem Ziel.
- der zu erwartenden Reaktion der mikroökonomischen Subjekte.

Es ist ein Problem, die Instrumente in ein System zu bringen. Die wipol. Mittel und Maßnahmen sind sehr vielfältig. Mit der Differenziertheit und Kompliziertheit der Wirtschaft und ihrer Probleme steigt auch die Menge der möglichen Maßnahmen.

Zuerst war die Praxis, dann die Erfahrung, aus der sich die Wissenschaft entwickelt hat. Das Instrumentarium der WiPol wurde besonders seit der Weltwirtschaftskrise erneuert und verfeinert.


Gründe für die Kompliziertheit:

a.)wipol. Maßnahmen wirken in mehrere Richtungen. Eine ordnungspolitische Maßnahme (z.B.: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) kann in den Ablauf der Wirtschaft eingreifen und somit auch ablaufpolitisch sein.

b.)Vor allem in der Anfangsphase der Entwicklung bemühten sich die Ökonomen nicht um eine Systematik, sie entwickelten die Maßnahmen einfach so.

c.) die Wertung der Maßnahmen, die oft vorgenommen wird, ist abzulehnen.

d.) Im Laufe der Zeit wurden sehr viele verschiedene Gliederungenentwickelt.


Zielmittelanalyse: es gibt 2 Möglichkeiten:

ex post - Betrachtung: Analyse, aus welchem Anlass Maßnahmen für welcheZiele durchgeführt werden.
Man kann z.B. beobachten, ob die Weltwirtschaftskrise durch damalige Mittel beseitigt werden konnte oder warum nicht.

ex ante Betrachtung: Überlegung, ob Mittel wirklich zum angestrebten Ziel geführt haben.


Tuchtfeld aus Bern: entwickelte 4 Kriterien zur Einteilung der wipol. Maßnahmen:

l. Einteilung nach dem Sachbereich:
man unterscheidet ordnungs - und ablaufpolitische Maßnahmen.


- ordnungspolitische: betreffen die Rahmenbedingungen (= gesetzliche Grundlagen), durch sie wird die Marktordnung und Marktverfassung geändert.

- ablaufpolitische: Ordnung ist gegeben, aber Veränderung ökonomischer Größen innerhalb der Ordnung (Festsetzungvon Preisen, Steuern.......).

Beide Arten kann man wiederum sowohl in mikro - als auch in makroökonomische Maßnahmen einteilen.



2.Einteilung nach der Stärke der Maßnahmen:

indirekte: das Verhalten des Einzelwirtschafters wird über seine Umwelt beeinflußt.
direkte: die Maßnahme wirkt nicht auf die Umwelt, sondern auf den Einzelwirtschafter selbst.
führende: z.B. Appelle an die Unternehmer, Energie zu sparen.
zwingende, wenn führende Maßnahmen nicht fruchten, dann werden Gesetze, Verordnungen,usw. erlassen. Die Freiheit des Unternehmers wird eingeschränkt.
generelle: haben einen großen Wirkungsbereich, betreffen den ganzen Wirtschaftszweig.
Bsp.: allgemeine Höchstmieten, Ö - Normen;
spezielle: geringer, konzentrierter Wirkungsbereich.
Bsp.: amtlicher Preis für best. Produkt, Importverbot eines Gutes.


3. Einteilung nach der Wirkung der Maßnahme:
Fragen:
Mit welcher Wirkung ist zu rechnen?
Welche Wirkung soll die Maßnahme haben?

Unterscheidung von: Anpassungs -, Gestaltungs -, Erhaltungsmaßnahmen, vorbeugenden, bzw. nachträglichen Maßnahmen.


Lassen sich Wirkungen prognostizieren?
Prognostizierung = Vorraussage unter Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

aber: Wirtschaft ist nicht vollkommen rechenbar, eine große Unbekannte ist das Verhalten des einzelnen. Es sind nur Annahmen über Reaktionen möglich, Hypothesen sind aus Erfahrungen abzulehnen.


4. Einteilung nach der Ordnungsrelevanz (= Ordnungskonformität):

ordnungskonforme Maßnahme: Gleichgewicht wird auf eine andere Ebene verlagert; es gibt keine grundsätzliche Veränderung. Bsp.: neue Verbrauchssteuer (MWSt),sie setzt den Preismechanismus nicht außer Kraft, der Preis pendelt neu ein.

nicht ordnungskonforme: Bsp.: Preisfestsetzung: Preismechanismus außer Kraft, eine nicht o.k. Maßnahme führt meist zu weiteren nicht o.k. Maßnahmen, wie Festsetzung der Rohstoffpreise, usw. Devisenbewirtschaftung.


Die wirtschaftliche Konzeption:

Dieser Begriff hat 2 Bedeutungen:


1. nach Pütz: die wirtschaftlichen (bes.: wipol.) Maßnahmen müssen aufgrund der Pluralität der Wirtschaftssubjekte ein allgemeines Konzept, ein Leitbild haben, an dem sie sich orientieren können. Dieses Konzept legt die Grundsätze und Ziele dar, es geht auf keine konkreten Probleme ein, es schafft nur sehr langfristige Leitbilder.

2. das Konzept bedeutet ein Programm zur Lösung eines konkreten Problems. Dieses Konzept orientiert sich naturgemäß am allgemeinen Leitbild.

Wie ist ein Programm zur Lösung eines Problems aufgebaut ?

a) Abgrenzung des Problems: in räumlicher, zeitlicher, sachlicher Hinsicht.
- räumlich: betrifft es Bund, Land oder Gemeinde
- zeitlich: Angelegenheit von Jahren, Monaten, Jahrzehnten,....
- sachlich: betrifft es eine Branche, Wirtschaftszweig, gesamte Wirtschaft.


b) Erfassung des Problems: man stellt fest: - Ausgangspunkt
- Zielsetzung der Wirtschaft
- derzeitige Situation
- bisherige Maßnahmen

Warum falsche Wirkung?:

Bei der Feststellung der Lage ist es wichtig, keine falschen Vergleichsmaßstäbe anzulegen(nicht etwa Ö und USA vergl.). Aus dem Widerspruch zwischen Zielsetzung und Situation folgt die Maßnahme. Sie hat einen Ansatzpunkt und eine Wirkung. Bezüglich der Lösung: Welche Maßnahme ergibt die gewünschte Wirkung?
Welche Nebenwirkungen gibt es? Welche Wirkungen und Nebenwirkungen haben die bisherigen Maßnahmen gehabt, wie stimmen diese mit der Zielsetzung überein? Gibt es alternative Maßnahmen? Ist die Maßnahme ordnungskonform oder nicht?
c) Verwirklichung: Irgendwo gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit der Öffentlichkeit, daher muss zuerst die öffentliche Meinung überzeugt werden. Die Maßnahme muss Bestandteil der Rechtsordnung sein oder werden!!

Frage vor der Verwirklichung: Wer soll Maßnahme durchführen? Gibt es bereits Organe dafür. oder muss man sie erst schaffen?
sehr wichtig: Wie soll Maßnahme finanziert werden?


4. Kapitel: TRÄGER DER WIPOL

WIPOL ist nicht von allgemeiner Politik zu trennen. Es sind Träger mit unterschiedlicher Zielsetzung tätig, durch ein Nebeneinander von Kräften, die sich gegenseitig kontrollieren, entsteht ein gewisses Spannungsfeld.

Träger sind:

- Instanzen des Staates als Entscheidungsträger (Regierung) - Exekutive
- Parlament: als legislativer Einflußträger
- Notenbank: entscheidet über den Einsatz monetärer Maßnahmen. Sie beeinflußt den Außenhandel und das Wachstum und muss sich an der Regierung orientieren.
- Rechtsprechung: VfGH kann Wirtschaftsgesetze aufheben.
- Länder und Gemeinden: im Rahmen der Selbstverwaltung.
- Organisationen:ÖGB, AK, BWK, LWK, ÖAAB, usw.
(Bsp.: ÖGB: nimmt Interessen der Arbeitnehmer war.)


Hauptinteresse: Einkommensverbesserung, Subventionen, Wettbewerbsverzerrungen, Steuerbegünstigung, Ausschluß anderer vom Markt. Er steht unter dem Druck der Erwartungen seiner Mitglieder, will daher kurzfristige Erfolge und auch Maßnahmen (bes. wettbewerbspolitische Maßnahmen), er argumentiert mit Besonderheiten. In einer Marktwirtschaft wären Sonderregelungen, die den Wettbewerb einschränken, nicht zulässig, werden aber durchgesetzt durch bestimmte Umwege: - guter Kontakt zu Ministerien, Parlamentariern.
- Kontakt zu den zuständigen Parlamentsausschüssen (Begutachtungsverfahren innerhalb der Kammern).
- Personalunionen (Bsp.: Lichal: NR - und ÖAAB - Präsident)
- indirekte Beeinflussung über Parteien u. öffentliche Meinung. Die Verbände, bes. die Sozialpartner, werden durch ihre Mitglieder legitimiert und erhalten durch den Staat das Recht, ihre Mitglieder zu vertreten. Fast jeder Zweig bedient sich zur Durchsetzung eines Verbandes. Interessensverbände sind verfassungsrechtlich genehmigt!


Kameralismus: nicht Parlament, sondern Kammern bestimmen eigentlich die Wirtschaftspolitik(vergleiche Lobbyismus in USA).


Koordinierung der WIPOL: praktische WIPOL ist dezentral, kann normiert werden:

externe/interne Koordination: z.B. innerhalb eines Ministeriums.
horizontale: Träger auf gleicher Ebene.
vertikale: z.B. Bund steht über dem Land.
formelle/informelle: nach bestimmten/keinen Regeln ablaufende Koordination.

Wirtschaftliche Selbstverwalter agieren als Brücke zwischen Staat und Wirtschaft (z.B.: für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen).



5. Kapitel: WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ZIELE

Die Rangordnung der Ziele beruht auf gesellschaftspolitischen Wertvorstellungen:
Freiheit der Standortwahl, Kaufwahl, Konsumwahl.......

wipol. Ziele: Wohlstand, soziale Gerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit,

Heute werden besonders folgende 5 Ziele in den westlichen (jetzt auch östlichen) Industrieländern als wichtig angesehen:


- Vollbeschäftigung
- Wirtschaftswachstum
- Geldwertstabilität MAGISCHES FÜNFECK (Magisches POLYGON)
- Außenhandelsgleichgewicht
- ger. Einkommensverteilung


Diese Ziele konkurrieren zum Teil miteinander, sind also nicht miteinander zu vereinbaren.
Bsp.: Konkurrenz zwischen Vollbeschäftigung und Geldwertstabilität wird durch Phillipskurve verdeutlicht (siehe Makro). Je höher die Arbeitslosigkeit, desto geringer die Inflation (= Geldwertstabilität). ==> stimmt nicht unbedingt. Das eine Ziel kann aber auch das andere nach sich ziehen. Bsp.: Wirtschaftswachstum senkt Arbeitslosigkeit.


1.Vollbeschäftigung: = optimale Ausnützung des Produktionsfaktors Arbeit. Es besteht ein Spielraum bis 4%.

Übervollbeschäftigung: zuwenig Arbeitskräfte ==> angespannte Arbeitsmarktlage ==> Lohndrift (Differenz zwischen Löhnen und Kollektivvertragslöhnen) ==> Anwerbung von Gastarbeitern, die mit Kollektivvertragslohn zufrieden sind, also billiger.

Trotzdem Mangel an Facharbeitern, die Mobilität der Arbeitskräfte ist gering.

Arten der Arbeitslosigkeit:

- versteckte: durch Kurzarbeit; durch Beschäftigung, obwohl man ihn nicht braucht(beides geschah in "DDR"
- strukturelle: die Struktur(z.B.: am Land) ermöglicht keine Vollbeschäftigung.
- konjunkturelle: z.B.: in Depression.
- saisonale: je nach Jahreszeit (Fremdenverkehr, Bauwirtschaft).
produktive Arbeitsfürsorge = z.B. Bautätigkeit des Staates im Winter.
- freiwillige: Sandler, Uberlebenskünstler, Schwarzarbeiter,...
- Fluktuations - AL: Zeit zwischen Aufgabe des alten und Annahme des neuen Arbeitsplatzes.



2. Wirtschaftswachstum: seit 1960; = Erreichung einer bestmöglichen Wachstumsrate.

Intensives Wachstum: Sozialproduktzuwachs/Kopf
Extensives Wachstum: Sozialproduktzuwachs/Volk

Das Wirtschaftswachstum ist Voraussetzung für die Erhöhung des Lebensstandards (= Wohlstand). Wachstum bedeutet ein Mehr an Güterproduktion und Güterbedarf. Optimales Wachstum = Nebenerscheinungen möglichst 'klein halten.

Interesse am Wachstum durch:

- Streben nach Konsumgütern, bessere Infrastruktur
- Streben nach soz. Sicherheit, bessere Einkommensverteilung
- Wehrpotential wird unterstützt
- höherer Lebensstandard, Vollbeschäftigung

Wachstumsgrenzen: Publikation des "Club of Rome" 1973: "Grenzen des Wachstums. Ein internationales Team von Wissenschaftlern zeigte, dass das WW nicht grenzenlos ist, dass es freie Güter nicht grenzenlos gibt. Die Assimilationskapazität der Umwelt darf nicht überschritten werden,
die Technik muss rohstoffschonende Methoden finden (Recycling,
Regeneration, usw.) wegen Rohstoffknappheit und Umwelt - verschmutzung. Auch das Bevölkerungswachstum führt zu negativen
externen Effekten.



3. Geldwertstabilität: Geldwert = Kaufkraft, daher im Interesse von Haushalt und Unternehmen. Geldwertstabilität = die durch den Geldwert repräsentierten Güter (Spielraum ist 3 % und mehr). Das Preisniveau ist das Maß der Kaufkraft, Inflation führt zu Kaufkraftsenkung. Die veröffentlichten Inflationsraten sind grundsätzlich 1 % über der tatsächlichen (statistische Differenz meist 1%).


Die Berechnung des Geldwertes erfolgt durch Indizes:

- Verbraucherpreisindex: Hauptmeßzahl, wie sich das Preisniveau monatlich ändert. Vom öst. statist., Zentralamt berechnet, es gibt 10 Verbrauchergruppen. 4 - köpfige Familie/Warengruppe im Warenkorb.

- Lohn - Preis - Dynamik: durchschnittlicher HH mit Berücksichtigung aller Schichten ==> Konsumgewohnheiten, Zurechnung einer best. Kaufsumme
($ 9000).

- Baukostenindex: Hoch - und Tiefbau, Konjunkturindikator.

- Großhandelspreisindex: schwankt stärker als VerbraucherPI.

- Tarif - Lohn - Index: Entwicklung der Löhne der Unselbständigen.

- Index der Außenhandelspreise: = terms of trade. Verhältnis der Export - zu den Importpreisen.

- BIP - Deflator: Preisniveau aller Güter, die im Inland angeboten angeboten werden.



4. Gerechte Einkommensverteilung: der finanzielle Anreiz einer langen Ausbildung muss trotzdem erhalten bleiben. Die EV ist ein sozialpolitisch und WiPol. umstrittenes Problem. Es gibt 2 Prinzipien (Kriterien) für die EV:

- Leistungsprinzip: Einkommen an Leistung des einzelnen gebunden. Ist sehr ungerecht (Behinderte, Kranke,..).

- Bedarfsprinzip: jeder bekommt, was er zum Leben braucht; es ist ein korrigierendes Prinzip; der Bedarf ist schwer zu messen, Leistungsanreiz geht verloren ==> siehe ehemaliger Ostblock.

Die Kombination dieser beiden Prinzipien ist sinnvoll.


- Primärverteilung: ohne Staatseingriffe.
- sekundäre EV: Umverteilung durch Staat (durch progressive Einkommenssteuer, Versicherungen,...)

Weiters unterscheidet man:

- funktionelle EV: Verteilung des gesamten Einkommens auf die Prod.faktoren. Gibt Auskunft darüber, wie das Volksvermögen vertilgt wird. Verteilt wird aufgrund der Faktoren in der Produktion.

- personelle: Verteilung auf Personen oder Personengruppen, unabhängig, welche Stellung sie in der Produktion beziehen und woher sie das Einkommen beziehen. Bsp.: sekundäre EV ist eine personelle EV.





LORENZKURVE:







Die Lorenzkurve dient zur Darstellung der EV, sie zeigt sehr gut das Ausmaß des reich - arm - Gefälles. Je weiter die Lorenzkurve t von der Diagonale 0A entfernt ist, desto ungerechter ist die EV(sehr weit rechts unten ist t bei Entwicklungsländern). Der Gini - Koeffizient ist das Maß der Konzentration der personellen Einkommen. Er ist das Verhältnis der Fläche über der Lorenzkurve bis zur Diagonalen 0A (schraffierte Fläche) zum gesamten Dreieck unter der Diagonalen. In unserem Bsp. verdienen die ersten 20 % nur ca. 2 % des Einkommens, die nächsten 20% erhalten 6%, die dritten 20 % sind im Besitz von 12 %, die vierten von 25 % und die fünften von 55 % des Einkommens.

Einkommensverteilungspolitik.

- Besteuerung: progressive Einkommenssteuer: gestaffelt von 0 bis 50 %.
Umverteilung durch Umsatzsteuer (indir. Steuer wie
Luxussteuer).
- Umverteilung durch Sozialversicherungsbeiträge von reich auf arm.
- Umverteilung durch Krankenversicherung
- Umverteilung durch Pensionsversicherung von jung auf alt.
- Staatssubventionen(Lebensmittel, Wohnungen)
- öffentliche Gratisleistungen
- Finanzausgleich zwischen öffentlichen Haushalten
- Staatliche Preispolitik: Tarife
- Eingriff in Primärverteilung durch Preis - und Wettbewerbspolitik
- Internationale Sozialpartnerschaft(Entwicklungshilfe)

Vermögensverteilungspolitik:
- Vermögenssteuer: echte Vermögenssteuer: trifft Vermögen (1%)
unechte Vermögenssteuer:trifft Ertrag aus Vermögen
- Sparförderung; Erbschaftssteuer
- Quellensteuer
- Bodenreform

Auch Humankapital muss berücksichtigt werden.
Ziele: Reiche sollen nicht reicher werden, Arme sollen aufschließen, dadurch Erhalt der politischen Stabilität.



Verteilungstheorie der Klassiker:
* Smith: - Grundbesitzer: erhalten ein Einkommen, das auf einer Monopolstellung durch den Bodenbesitz beruht, die sogenannte Besitzquote.
- Arbeitnehmer: erhalten für ihre unselbständige Arbeit die Lohnquote als Anteil am Volksvermögen.
- Unternehmer: die Profitquote ist der Anteil des Einkommens aus Unternehmertätigkeit am Volkseinkommen.

* Ricardo: - Bodenrente: ist der Ausgangspunkt, der landesübliche Gewinnsatz. Je fruchtbarer, desto höher der Ertrag = Qualitätsrente für Eigentümer. Je höher die Bevölkerungsdichte, desto schlechtere Böden werden bewirtschaftet.
- Grenzboden: gerade noch bearbeitet, um letzte Einheit Nahrung zu produzieren.
Renten, die größer sind als die auf dem schlechtesten Boden, gehören dem Eigentümer.
- Intensitätsrente: mehr Faktoreinsatz für mehr Ertrag auf gleichem Boden. Der Arbeiter erhält einen Grundlohn.

Gewinn = Grenzertrag - Grundlohn
==> Streben nach Zustand, bei dem Wirtschaftswachstum = 0.
Verteilungstheorie der Neoklassik:
= Grenzproduktivitätstheorie

Gegeben: Faktoren, Nachfrage, Technik; aber wie Verteilung?
Die Güterpreise bestimmen den Lohn: Lohn = Grenzproduktivität der Arbeit
Folge: Gewerkschaft sinnlos, bei zu großer Lohnsteigerung käme es als Ausgleich zu Arbeitslosigkeit.
Kritik an dieser Theorie: Annahme der Markträumung
Investitionen und Fortschritt bleiben unberücksichtigt
Wie lässt sich Arbeitsproduktivität messen?

Begriffe:

Lohndifferentiale: unterschiedliche Löhne sind erklärbar durch: Schwerarbeit, Bildung, Verantwortung; In diesen 3 Fällen sind höhere Löhne nur allzu verständlich.

Gewinne: entstehen durch mehr Risiko, bzw. Neuerungsrenten.



5. Außenhandelsgleichgewicht: siehe Makro.

Außenhandel = Gesamtheit der wi. Beziehungen der VWen. Nutzung der internat. Arbeitsteilung, Forderung und Verpflichtung zum Ausland sollen sich ausgleichen. 3 Teile: Warenhandel, Dienstleistungen, Zahlungsverkehr;

Sinn: - das Fehlen von Bedarfsmitteln verhindern
- Ergänzung der inländische Bedarfsmittel

Außenhandel: Beziehung einer VW zur anderen
Beziehungen aller VWen ==> Weltwirtschaft

Zahlungsbilanz: Gesamtheit aller wi. Transaktionen (Zahlungen und Verpflichtungen), die innerhalb von Staaten in einem Jahr getroffen werden. Sie ist die Gesamtheit aller folgenden Bilanzen:

Leistungsbilanz: besteht aus Außenhandelsbilanz (Gegenüberstellung von Ex - und Importen), Dienstleistungsbilanz (Kauf und Verkauf, Im - und Export von Dienstleistungen - - - Fremdenverkehr), sowie der Übertragungsbilanz = Transferbilanz (Pensionen anderer Staaten an Ö. und umgekehrt).

Kapitalbilanz: Kapitalbewegungen zum In - und Ausland.

Devisenbilanz: umfaßt alle Änderungen von Devisenbeständen.
Dieses Kapitel wird in Makro genauer bearbeitet.

ps: Bilanz: ist die Gegenüberstellung zweier Ergebnisse !
6. Kapitel: WIRTSCHAFTSVERFASSUNG

Wi. und Recht: jede WiPol. Maßnahme muss in der Rechtsordnung begründet sein. Wirtschaft braucht eine rechtliche Rahmenordnung, die der Staat schafft = rechtl. Fundament.
Bsp.: Gewerbefreiheit: ist die rechtliche Voraussetzung für die freie Konkurrenz.


Dort, wo Fehlentwicklungen in der Wirtschaft auftreten, muss der Staat intervenieren.
Bsp.: Kartellbildung: der Staat muss hier die Vertragsfreiheit einengen, weil sie sonst mißbraucht wird.

Die Wi.Verfassung ist die Rechtssphäre einer Wirtschaft, es gibt einen steten Streit zwischen Ökonomen und Juristen um ihren Umfang:

Ökonomen: Wi. - Verf. = alle rechtsverbindlichen Normen für Ordnung und Ablauf der Wirtschaft(sie ist besser).Sie umfaßt auch Handelsbräuche.

Juristen: Wi. - Verf.= lediglich die Teile der politischen Verfassung, die sich mit der Wirtschaft befassen


Die Wi. - Verf, ist wandelbar, sie enthält:
- Verfassungsgesetze, die für Wi. relevant.
- Einfache Gesetze, die für die Wirtschaft relevant sind
- Handelsbräuche: allgemein oder branchengebunden.
Bsp.: INCOTERMS (international commercial terms), sie sind eine Aufstellung von allgemeinen, international gültigen Handelsbräuchen
- Judikatur


Die Wirtschaftsverfassung enthält grundlegende Normen für den Aufbau und Ablauf des Wirtschaftssystems, sie klärt, wie gelenkt werden soll. Sie ist das rechtliche Fundament der Wi. eines Landes ==> rechtsverbindliche Entscheidungen des Staates, welche Ordnungsform die Wirtschaft haben soll.


Wirtschaftssystem: eher ein historischer Begriff (Bsp.: Merkantilismus).

Wirtschaftsordnung: Bezeichnung für das jeweilige Koordinationsprinzip (siehe Mikro).









7. Kapitel: WIRTSCHAFTSORDNUNG:

bereits ausführlicher in Mikro behandelt.
Sie erklärt, wie die einzelnen wi. Pläne zu einem einheitlichen Ganzen zusammengefaßt werden.

Das gesamte Spektrum der Wi.Ordnungen erstreckt sich zwischen 2 Extremen, die nie wirklich erreicht werden:


- freie Marktwirtschaft: Einzelelemente sind autonom, orientieren sich am Markt.
Vorteile: Leistungsanreiz, Wirtschaftlichkeit, persönliche Freiheit.
Nachteile: Ausnutzung, Gefahr von Monopolen.


- zentralgelenkte Planwirtschaft: eine Instanz erstellt einen gesamtwirtschaftlichen Plan über Prod. und Konsum. Der einzelne ist ein nicht autonomer Ausführer dieses Plans.

Vorteile: größere Stabilität in Krisenzeiten.
Nachteile: Bürokratisierung, keine Freiheit, unwirtschaftich
Entscheidend ist die polit. Grundordnung. Die gesamtwi. Ordnung resultiert aus den Wi. - und Marktplänen der Haushalte und Unternehmer.

Ö.: Kameralismus: ein öster. Merkantilismus, entspricht unserer Mentalität (zuwenig Wettbewerbsgesinnung, Hang zur Verbandswirtschaft). Im Bereich des Verwaltens. 1982 BundesG über Maßnahmen zur Leistungssteigerung der Klein - und Mittelbetriebe
(= 1. marktwi. Ordnungsprinzip in einem Gesetz).

Konvergenzthese: von J. Tinbergen, 1961;
Möglichkeit einer allmählichen Angleichung von östl. und westl. Wi.Ordnungen zu einer optimalen Wi.Ordnung (Ähnliches zeigt Schumpeter).

1. die westliche: Entwicklung vom Zentralismus zur freien Marktwi.;
2. die östliche: umgekehrt, soll noch von einigen Kubanern vertreten werden
3. die wissenschaftliche: beiden Systeme entwickeln sich aufeinander zu.

Das Ergebnis ist zumindest eine Zone sich ähnelnder Ordnungen.


Es gibt 3 Aspekte:

a.)Annäherung der Struktur der Führungsschicht: die Manager, bzw. Technokraten drängen an die Machthaber auch wenn die Organe ähnlich werden, im O. gibt es immer noch die Partei.

b.)Annäherung der Planungstechniken: im W gibt es öfter kurz - und mittelfristige Planungen (Bsp.: planification in FRA), Pläne sind aber nur empfehlend. Im O werden die derzeit imperativen ebenfalls zu empfehlenden Plänen.

aber: im O kann höchstens der Konsum, nie die Produktion empfehlend werden.


c.)Annäherung der Ziele und Instrumente: beide Systeme machen Wirtschaftswachstum zu ihrem obersten Ziel. Auch politisch kommt es zu einer Annäherung. Die KT ist hier aber sehr unklar, sie betont einzelne Aspekte und übersieht viel, wie z.B. unterschiedliche Wertbasis, andere Organisationsprinzipien(Freiheit, Wertfrage).




8. Kapitel: TEILBEREICHE DER WIPOL

Die WIPOL hat 3 Inhalte:

1.) Verfassung
2.) Ziele
3.) Ablauf


Sie besteht aus den 3 Bereichen:

1.) Ordnungspolitik
2.) Ablaufpolitik = Prozeßpolitik
3.) Strukturpolitik


ad 1.) Ordnungspolitik:

im mikro - und makroökonomischen Bereich müssen dauernd zahlreiche Entscheidungen getroffen werden.
All diese Entscheidungen in einen einheitlichen Wirkungszusammenhang zu bringen, ist Aufgabe der Ordnungspolitik. Sie erstellt den Rahmen, die Spielregeln für einen geordneten Ablauf der Wirtschaft! Das Ergebnis ist die Rechtsordnung.

Mikroordnungspolitik:
Produktionsverfassung: Regelung der Eigentumsfrage
Leitung des Unternehmens (Haftung)
Betriebsverfassung
Marktverfassung: Zulassung zu den Märkten:
Preisbildung
Bestimmungen gegen Marktversagen



Makroordungspolitik:

Geldverfassung: Regelung der Geldschöpfung
Regelung des Kreditwesens
Außenentwicklung der Währung

Haushaltsverfassung: Grundsätze der Besteuerung
Budgetgrundsätze
Finanzkompetenz


Mesoordnungspolitik:
liegt zwischen Mikro - und Makro - OP.


ad Produktionsverfassung: = Rahmenbedingung der Produktion.



a.) Regelung der Eigentumsfrage:

Es gibt einen öffentlichen (in Ö. sehr groß) und einen privaten Bereich. Die Eigentumsfrage befaßt sich mit der Verfügung über Produktionsmittel auf Grund von Eigentumsrechten, also mit der Entscheidungsbefugnis.


- Privateigentum: Einzelperson, Gruppen;

- Öffentliches Eigentum = Gemeinwirtschaftlicher Sektor: hierher gehört besonders die
Versorgungswirtschaft.

Nach dem Krieg wurden folgende Betriebe durch Verstaatlichungsgesetze (VG) durch die öffentliche Hand beschlagnahmt:

1. VG: 1946, Grundstoff - und Schwerindustrie (Elektro -, Eisen -, Stahl - ,...) Aktienbanken (ÖCI, Länderbank, CA). Durch die Banken wurden indirekt auch Betriebe wie Jenbacher und Semperit verstaatlicht.
weiters: Wagonbau, Chemie Linz, Verkehr (DDSG),...

2. VG: 1947, Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft.
Verbundgesellschaft: 100% staatlich, jetzt teilprivatisiert. Landesgesellschaften: gehören Ländern. Sondergesellschaften: 50% Staatsbeteiligung.


Der gemeinwirtschaftliche Sektor ist ein Drittel der österreichischen Wirtschaft. Er umfaßt:



- Monopolbetriebe: = Regiebetriebe. Von der öffentl. Hand in eigener Regie
geführte Betriebe. Der Staat ist alleiniger Anbieter. Bsp.: Tabak, Salz, Branntwein, Glücksspiel,....

- Bundesbetriebe: ÖBB, Post, Hauptmünzamt, Theater, Apotheken, Staatsdruckerei,....

- Daneben viele Betriebe der Länder und Gemeinden, besonders Infrastruktureinrichtungen.



- Genossenschaften: gehören sie zum gemeinwi. Bereich?
umstritten, aber: Genossenschaft = Selbsthilfe
gemeinwi. Bereich = Fremdhilfe


b.) Leitung des Unternehmens: betrifft besonders die Haftung, ist im Zusammenhang mit dieser Diplomprüfung nicht wichtig und zu vernachlässigen.

c.) Betriebsverfassung = Arbeits - und Sozialverfassung.

Schon die Verfassung beschäftigt sich mit Arbeitsrecht (Recht zur Vereinigung, Freiheit bei Wahl des Berufes,..). Die zentralen, wichtigen Bestimmungen enthält jedoch das Arbeitsverfassungsgesetz (Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform, Bestimmungen über Krankheit, Alter, Arbeitgeber - Arbeitnehmerverhältnis, u. ä).
Gesetz steht über Tarifvertrag und Betriebsvereinharung, tritt nur außer Kraft, wenn Tarifvertrag für Arbeitnehmer günstiger ist. Das Gleiche gilt für das Verhältnis Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung.


ad Marktverfassung: = Normen und Institutionen, die das Marktgeschehen betreffen

a.) Zulassung zu den Märkten: Prinzip der offenen Märkte = Gewerbefreiheit

Die Gewerbefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der freien Marktwirtschaft und entstand zur Zeit des Liberalismus im 19. Jh.; Sie war eine Reaktion auf den Zunftzwang und Voraussetzung für die Konkurrenzwirtschaft. Entwicklung: Zünfte, Innungen und Gilden gehen zurück auf die mittelalterliche Ständeverfassung. Sie waren freiwillige Zusammenschlüsse von Personen zur Beherrschung des Marktes. Obwohl eine sogenannte Bannmeile ihr Herrschaftsgebiet auf die umliegende Gegend ausdehnte, gelang nie eine vollständige Monopolisierung (Pfuscher = Störer).

Ihre Aufgaben waren:

- Preisbestimmung: gerechte Preise, bei zu hohen Preisen griff Obrigkeit ein.
- Herstellung gleicher Chancen und Startbedingungen.
- Festsetzung der Löhne, Arbeitszeit,...
- Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb
- Träger von Kollektivmaßnahmen
- Vorläufer der Sozialversicherung

aber: Zunftwesen entartete, Wettbewerb wurde ausgeschaltet, der Marktzutritt wurde vermögensabhängig,

Privilegienwirtschaft ==> Verfall, Auflösung der Zünfte.

1859: öst. Gewerbeordnung beseitigt Reste der Zunftverfassung ("Schandtat des Liberalismus" genannt).
freie Gewerbe: anmeldepflichtig
konzessionierte Gewerbe: Bewilligung

1883: Ausbau der Gewerbefreiheit, Dreiteilung: freies/konzessioniertes/handwerksmäßiges Gewerbe

1907: gebundenes G., es bedurfte Befähigungsnachweis.

1933: Sperrverordnung: Schließung des Marktes, Gründung und Erweiterung von Betrieben verboten.

1934: Untersagungsgesetz: man muss warten, ob Gründung eines Betriebes untersagt wird (statt SperrVO.).

1953: Untersagungsgesetz aufgehoben, neue Gewerbsordnung entscheidet über Zulassung,

1957: Reform der Gewerbeordnung; Erleichterung des Marktzutrittes. Beschränkung nur im öffentl. Interesse. Absolute Gewerbefreiheit ist unmöglich (Bsp.: Waffenhandel), daher verlangt man häufig einen Befähigungsnachweis(= Anpassungsintervention). Es kommt zu einer Selektion der Anbieter und Qualitätssteigerung der Güter. Die Prüfungen sind aber nicht unumstritten!

1973: öst. Gewerbeordnung: war "Schwergeburt", 8 - jährige Tätigkeit einer Kommission(von NR eingesetzt). Schon 1966/68 werden 3 Teile der Neufassung der Gewerbeordnung zur Diskussion gestellt. Ziel: Liberalisierung, aber auch Beschränkungen aus Gründen der Leistungssteigerung und der öff. Sicherheit. Ein Mindestmaß an Beschränkungen, um Gewerbefreiheit nicht durch übertriebene Liberalisierung zu gefährden.


b.) Preisbildung: siehe Paritätische Kommission, freie Marktwirtschaft.
Agrarmarktordnung: Komplex der interventionistischen Maßnahmen zugunsten der Bauern. Sie betrifft die Einkommensverteilung und - sicherstellung, aber auch die Schaffung von Mindestpreisen.


c.)Wettbewerbsordnung: = Bestimmungen gegen das Marktversagen.
Es ist die Förderung der die Wettbewerbsfreiheit regulierenden Mittel.

ca.)Kartellgesetze:

zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen.
Kartelle: sind Marktordnungsbestände (nur wirksam, wenn 75% der Marktanteile).
man unterscheidet:

- Zusammenschluß einer Branche (oligopolmäßig)
- Kollektives Monopol


Einteilungskriterien: - personell: Submissionskartell;
- räumlich: nat. und internat. Kart.(OPEC);
- nach Zielen: Verhinderung von ruinösen Marktlagen;
- nach Form: Kartelle niederer Ordnung (einheitl. Preiskalkulation, einheitl. Kontingente, Zahlungsform, Lieferung);

Kartelle höherer Ordnung = Syndikate (Marktbelieferung über
eigene Verkaufsorganisation)

Kartelle entstammen einem ordnungspolitischen Problem, und zwar dem Konflikt zwischen Wettbewerbs - und Vertragsfreiheit. Heute steht die Wettbewerbsfreiheit über der Vertragsfreiheit.

Kartellpolitik: richtet sich gegen zuwenig Wettbewerb, gegen die Ausschaltung des Wettbewerbes. Es gibt - 2 Grundhaltungen des Staates, dieses Problem zu lösen:

- Verbotsprinzip: in der BRD (+DDR)
- Mißbrauchsprinzip: in Ö., Unternehmer dürfen Kartelle bilden, wenn sie dieses Recht nicht
mißbrauchen.



Entwicklung:
1870 Koalitionsgesetz;

1938 Ãœbernahme der deutschen Kartellverordnung;

1951 erstes öst. KartellG (nach Ablauf der staatlichen Preispolitik und Angebotskontrolle).

1958 Novelle: stillschweigende Abkommen werden zum Kartell gezählt, auch wirt. und gesellschaftl. Druck. Vertragskartell durch Geltungskartell erweitert

1962: selbst unverbindliche Richtpreise von Innungen sind dem Registrierungszwang unterworfen (unverbindlich = Verbandsempfehlung).
neues Kartellgesetz 1972: Anpassung an europ. Wettbewerbsordnung.

bis dato gibt es 80 registrierte Kartelle in Ö.; In Ö. gibt es viele mono - und digopolistische Marktformen. Der Begriffsinhalt wurde ausgedehnt auf alles, auf was ein wirtschaftlicher Druck ausgeübt werden kann, er umfaßt Verträge, Absprachen, Empfehlungen, abgestimmtes Verhalten; Übergang von der:

Gegenstandstheorie: ob Gegenstand eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt
zur ==> Folgetheorie: ob Gegenstand eine Wettbewerbsbeschränkung zur Folge hat.
Nettopreisverordnung durch den Handelsminister.

Marktbeherrschende Unternehmen: Unternehmen, die eine Monopolstellung haben.

Vertikale Preisbildung: = Preisbildung der 2. Hand; ist die Preisbildung vom Erzeuger bis zum letzten kleinen Händler.

Paritätischer Ausschuß für Kartellangelegenheiten: erstellt Gutachten, ob Kartellbildung gerechtfertigt ist. Für die Zulassung gibt es 3 Voraussetzungen (Prinzipien):

- Mißbrauchsprinzip
- Publizitätsprinzip: Registrierungspflicht;
- Prinzip der Ermöglichung des Wettbewerbs (= Kartellfreiwilligkeit);

Bundesgesetz 77: zum Nahversorgungswettbewerbsgleichgewicht; Kleinhändler werden zunehmend durch Supermärkte ausgeschaltet; als Gegenmaßnahme schuf man dieses Gesetz, das nicht nur die Situation der Kleinhändler verbessern, sondern auch die Nahversorgung garantieren soll. Es enthält:

- Bestimmungen über kaufmänn. Wohlverhalten
- Diskriminierungsverbot
- Kontrahierungszwang(Lieferpflicht)
- Versorgungspflicht

==> Gleiche Wettbewerbschancen für Kleinhändler und Supermarkt!! Bei Bruch ist Kartellgericht zuständig! Das Einlieferamt muss alle Wiederverkäufer bei sachl. gleichen Voraussetzungen durch gleiche Bedingungen beliefern, bei:

- Beeinträchtigung der Nahversorgung
- Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhändlers.


Theorie der gegengewichtigen Marktmacht (contervailing power).

Marktmacht von Haus aus Gegengewicht
Unternehmer Gewerkschaften
Industrieangebot Nachfragemacht des Handels



cb.)UWG
= Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

enthält Bestimmungen gegen ruinöse Konkurrenz (Bsp.: unlautere Zusatzleistungen beim Kauf eines Produktes).



Ad 2. Ablaufpolitik:

Zur Ablaufpolitik (Prozeßpolitik) zählt man alles, was den Ablauf der Wi. beeinflußt, wie z.B. Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur, preispolitische, fiskalpolitische, monetäre Maßnahmen. Für diese Maßnahmen hat die Ordnungspolitik die Grundlage geschaffen.



Ad 3. Strukturpolitik:

Die Struktur ist die Art, wie die einzelnen wi. Größen, die Strukturelemente, zu einem Ganzen gefügt werden. Zuerst muss man eine Strukturanalyse durchführen..

Elemente der Strukturanalyse:

- Bevölkerung (Verteilung, Wanderung)
- Technik
- Soziale Ordnung
- Wirtschaftsraum (Lage, Bodenqualität, Rohstoffe, etc....)


Strukturgliederung:

l.) Produktionsstruktur
2.) Branchenstruktur
3.) sektorale Struktur
4.) regionale Struktur


a.) Produktionsstruktur: Bsp.: Fremdenverkehr;

b.) Branchenstruktur: Kleinbetriebe der gleichen Gattung, die spezialisiert sind und verteilt im Land, Großbetriebe nur da, wo Rationalität es erfordert.

c.) sektorale Struktur: primärer Sektor: rohstofferzeugende Industrie; Bsp.: Bergbau, Land - und Forstwirtschaft.
sekundärer S.: verarbeitende Industrie, Gewerbe;
tertiärer S.: Dienstleistungen;

Jean Fourastie: leitet aus dieser Einteilung ein Entwicklungsgesetz ab. Durch den techn. Fortschritt vollzieht sich längerfristig ein Umschulungsprozeß zwischen den einzelnen Sektoren. Der 3. Sektor nimmt zu die anderen beiden ab. ==> Entwicklung zur postindustriellen Gesellschaft

Strukturwandel: - produktionsbedingt: Bsp.: ein Rohstoff wird knapp.
- verbraucherbedingt: Bsp.: Baumwolle statt Loden.

c.) regionale Struktur: Vergleich von: Stadt - Land
Industrieland - Entwicklungsland

Heute wird Erhalt der ländl. Struktur gefördert. Strukturpolitik ist seit dem Ölpreisschock 1973 sehr aktuell geworden.

Definition: St.P. ist alles, was die Verbesserung der Struktur der Wirtschaft zum Ziel hat. St.P. hat den Charakter einer vorausschauenden Gestaltung. Strukturpolitik äußert sich durch Finanzierungshilfen: - indirekte: Steuerbegünstigung
- direkte: Kredite, Subventionen, Zuschüsse;

Aufteilung der Produktion in der Zukunft:
Industrieländer: Produktion, die der Facharbeiter will.
Entwicklungsländer: Produktion, die der allgemeine Arbeiter will.


Einteilung der Strukturpolitik:

a) Erhaltungspolitik: besteht darin, bestimmte Produktionen (Bsp.: Landwirtschaft) aufrechtzuerhalten, meist aus politischen Gründen.

b) Anpassungspolitik: Anpassung der Wirtschaft an Änderungen auf dem Markt
(Bsp.: Umschulungsmaßnahmen, u.ä.).


c) Gestaltungspolitik: Vorausschauende Anpassung, Erleichterung neuer Projekte (Bsp.: Forschung, Investitionen in neue Techniken,...). Oft widerspricht sie der auf die Gegenwart ausgerichteten Ordnungspolitik. Zuschüsse oder
Steuerbegünstigungen sollen dem Unternehmer die Anpassung an den
Strukturwandel erleichtern (Bsp.: Flüster - LKW).


Infrastrukturpolitik

Die Infrastruktur bildet die Grundtatbestände, Basis, Unterbau für die Wirtschaft.
Der Staat stellt wohlfahrtssteigernde Institutionen zur Verfügung, da Einzelpersonen oder kleine Personengruppen das nicht könnten.
Bsp.: Straßen, Schulen,

Definition: Infrastruktur ist die Ausstattung eines räumlichen Bereiches mit öffentlichen Einrichtungen, die der Verbesserung der wirtschaftl. und soz. Verhältnisse dienen.
Es gibt zwei Arten der Einteilung der Infrastruktur:


    ökonomisch - technische Infrastruktur: Einrichtungen, die direkt bessere Voraussetzungen
für die Wirtschaft schaffen. Bsp.: Straßen,
Energieversorgung, Kanalisation

soziale IS: öffentl. Einrichtungen, die alles indirekt machen. Bsp.: Krankenversicherung,
Arbeitslosenversicherung,


b.) materielle IS: alle Vorleistungen und Investitionen, die die Entwicklungsfähigkeit einer VW ermöglichen.

institutionelle IS: Ausstattung mit Rechtsnormen und sozialen Einrichtungen.

personelle IS: allgemeine Fähigkeiten der arbeitenden Bevölkerung, Bildung, Ausbildung, Leistungswissen,... Die IS wirkt sich sehr bald auf die Leistungsfähigkeit aus, deshalb bestehen Unterschiede im Niveau verschiedener Gebiete. Dieses IS - Gefälle(Bsp.: Stadt - Land) soll man möglichst bald beseitigen. Effekte der Infrastrukturpolitik:

- Nutzen erhöht
- Kapazität ausgeweitet
- Einkommen erhöht
- Anreiz gesteigert


9. Kapitel: WIRTSCHAFT UND B - VG

Die österreichische Bundesverfassung schließt Zentralverwaltungswirtschaft aus und propagiert eine marktwirtschaftliche Ordnung !

1.) Sie setzt die Dezentralisierung der wipol. Entscheidungsträger voraus (==> Vielzahl von Unternehmen).

2.) Es gibt ein Nebeneinander von öffentlichen und privaten Unternehmen.

3.) Sie anerkennt die wirtschaftliche Selbstverwaltung als Brücke zwischen Staat und Wirtschaft an.

4.) Lenkungsmaßnahmen sind nur in Übereinstimmung mit der marktwirtschaftlichen Ordnung möglich.

5.) Es gibt den Grundsatz des Privateigentums und damit die Möglichkeit der ausschließlichen Verfügbarkeit über Güter.

6.) Einschränkungen der Nutzung an privatem Eigentum und Enteignungen nur aus Gründen des allgemeinen Wohls gegen Entschädigung.

7.)WIPOL wird der Kontrolle unterworfen, hauptsächlich durch gegenseitige Kontrolle der verschiedenen Entscheidungsträger.

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