Rechtskunde - Fragen / Antworten
Rechtskunde
Beschreiben Sie die Rechtsfähigkeit
= Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Allg.: Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen Personen und Sachen. Sachen sind Objekte des Handels über die nur verfügt wird. Personen werden von der Rechtsordnung Rechte und Pflichten zugeteilt, d.h. sie sind rechtsfähig.
Rechtsfähig können 2 Personengruppen sein:
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natürliche Personen
Bsp.: Säugling erbt ein Vermögen und ist somit Eigentümer (d.h. es ist Träger des Eigentumrechts)
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juristische Personen
Bsp. für juristische Personen öffentlichen Rechts: Bund, Länder, Gemeinden, Kammern.
Bsp. für juristische Personen privaten Rechts: Kapitalgesellschaften, Vereine, Fonds.
Beschreiben Sie die Handlungsfähigkeit
Nicht alle rechtsfähigen Personen sind auch "handlungsfähig". Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Recht und Pflichten zu begründen.
Eine juristische Person begründet Recht und Pfllichten durch das Handeln ihrer Organe, z.B. der Bund durch einenbeauftragten Verwaltungsbeamten oder eine AG durch ihren Vorstand.
In der Handlungsfähigkeit natürlicher Personen gibt es Einschränkungen aus Schutzgründen (wegen mangelnder geistiger Fähigkeiten und aus Gründen des Alters).
Man unterscheidet 2 Arten der Handlungsfähigkeit:
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Geschäftsfähigkeit
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Deliktsfähigkeit
Bsp., Ein Brandstifter kann aufgrund seiner strafrechtlichen Deliktsfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe und aufgrund seiner zivilrechtlichen Deliktsfähigkeit zur Schadensersatzleistung verurteilt werden.
Was versteht man unter einer Ehe?
Die Ehe ist eine von Rechts wegen bestehende lebenslange und umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Sie umfaßt die Bereitschaft der Ehegatten, sich gegenseitigen Beistand zu leisten, und in der Regel auch den Willen, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen.
Einer Eheschließung kann eine Verlobung vorausgehen. Die Ehe kann auch nach erfolgter Verlobung nicht erzwungen werden, wer aber grundlos zurücktritt oder einen Grund zum Rücktritt (z.B.: Tätlichkeit) gibt, wird schadenersatzpflichtig (z.B.: wegen schon gemachter Anschaffungen) und muss die Geschenke auf Verlangen zurückgeben.
Bei der Eheschließung müssen die Brautleute persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen; der Standesbeamte trägt die Ehe dann in das Ehebuch ein.
Es gilt der Grundsatz der obligatorischen Zivilehe: d.h. staatlich anerkannt wird eine Ehe nur, wenn die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über den Abschluß einer Ehe eingehalten worden sind.
Welche Rechte und Pflichten haben die Ehegatten?
Mann und Frau haben die gleiche Rechte und Pflichten.
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Pflichen Umfassende Lebensgemeinschaft, d.h. vor allem gemeinsames Wohnen Treue anständige Begegnung Beistand ( - Kindererziehung)
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Mitwirkung am Erwerb (soweit zumutbar und üblich, z.B.: also Mitarbeit einer Bäuerin) Beitrag zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse (dieser Beitrag wird z.B. durch die Haushaltsführung erbracht) Haushaltsführung, wenn beide erwerbstätig sind; wer nichr erwerbstätig ist, hat diese Pflicht allein!
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Rechte Eigene Erwebstätigkeit Unterhalt; disen kann verlangen wer den Haushalt führt wer keinen Beitrag zum Haushalt leisten kann (z.B.: wegen Invalidität)
Letztwillige Erklärung (Verfügung)
Die letztwillige Verfügung heißt Testament, wenn sie die Einsetzung eines oder mehrerer Erben enthält.
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Eigenhändiges Privattestament
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Fremdhändiges Privattestament
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Öffentliches Testament
Testamentszeugen können sein: über 18jährige, die voll wahrnehmungsfähig sind, die Sprache des Erblassers verstehen und im Testament nicht bedacht noch mit Bedacht verwandt, verschwägert oder bei ihnen bedienstet sind.
Obwohl ein Privattestament voll gültig ist, erscheint es doch ratsam, bei Abfassung einen Notar oder das Gericht zu Rate zu ziehen.
Widerruf einer letztwilligen Verfügung ist jederzeit möglich: entweder in derselben Form oder durch Vernichtung des ursprünglichen Dokumentes (z.B. zerreißen)
Gesetz zur Erbschaft
Das Gesetz bestimmt, wer Erbe sein soll, wenn durch Erbvertrag oder Testament nicht oder nur zum Teil über die Erbschaft verfügt wurde. Es erben Blutsverwandte, Ehegatten aus aufrechter Ehe und Wahlkinder nach folgender Ordnung:
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1.Linie
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2.Linie
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3.Linie
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4.Linie
Dabei gilt:
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Jede nähere Linie schließt die fernere aus. Lebende schließen ihre eigenen Nachkommen aus. Gleichnahe Verwandte erben zu gleichen Teilen. Vorverstorbene, die zur Erbschaft berufen gewesen wären, werden durch ihre Nachkommen vertreten (Repräsentationsrecht).
Ehegatten aus aufrechter Ehe erben
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neben der 1.Linie 1/3 der Erbschaft neben Erben der 2.Linie und Großeltern 2/3 sonst die ganze
Sind nach keinem der drei Titel (Vertrag, Testament, Gesetz) Erben vorhanden, fällt die Erbschaft an den Bund.
Einteilung der Sachen
bewegliche - unbewegliche Bewegliche Sachen können ohne Sachaden an einen anderen Ort gbracht werden (Bücher). Unbewegliche nicht (Gundstücke und mit diesen verbundenen Rechte)
vertretbare - unvertretbare Vertretbare Sachen können jederzeit durch Sachen gleicher Art ersetzt werden (Ziegel). Unvertretbare nicht (Kunststücke).
verbrauche - unbverbrauchbare Verbrauchbare Sachen sind zum Verbreauch bestimmt (Lebensmittel) Unverbrauchbare nicht (Möbel).
Hauptsachen - Nebensachen Nebensachen sind solche, die nicht Teil der Hauptsache, aber einer solchern als Zubehör zugeordnet sind (Autozubehör).
Rechtsgesachäfte über unbewegliche Sachen müssen im Grundbuch eingetragen werden. Ein Mietvertrag kann nur über eine unverbrauchbare Sache abgeschlossen werden, ein Darlehensvertrag nur über eine vertretbare Sache.
Arten des Eigentums
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Alleineigentum
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Miteigentum
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Gesamthandeigentum
Voraussetzungen für die Gültigkeit der Rechtsgeschäfte?
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Die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden Die Möglichkeit des Inhaltes (es darf nichts Unmögliches angeführt werden) Erlaubtheit des Inhaltes (der Inhalt darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen) Wucher Sittenwidrige Geschäfte Willenseinigung (Vorhandensein eines freiwilligen Antrags und einer freiwilligen Annahme, ausgeschlossen Irrtum und List) Einhalten allfälliger Formvorschriften
Der Schadensersatz
Der Begriff: Schaden ist der Nachteil, den jemand an seiner Person oder an seinem Vermögen (auch an Rechten) erleidet.
Wir unterscheiden:
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Materieller Schaden Immaterieller Schaden (z.B. Kränkung, Schmerzensgeld) Direkter Schaden (z.B. Brand) Mittelbarer Schaden: Dieser entsteht durch einen anderen Schaden (z. B. Produktionsausfall nach Brand)
Erkläre die Zuständigkeit der Gerichte
Die Zuständigkeit ist das Recht und die Pflicht eines Gerichtes, die Geschäfte der Rechtsprechung auszuüben. Es werden die sachliche und die örtliche Zuständigkeit unterschieden.
Alle Klagen sind bei dem sachlich zuständigen Gericht anzubringen.Die Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit regeln daher, bei welcher Gerichtstype (Bezirksgericht, Gerichtshof erster Instanz, usw) eine Sache anhängig gemacht werden kann.
Für alle Arbeits - und Sozialrechtssachen ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Arbeits - und Sozialgericht zuständig.
Bei der örtlichen Zuständigkeit wird jedem Gericht ein bestimmtes Gebiet als räumlicher Wirkungsbereich zugewiesen.
Beschreibe den Weg von der Klage bis zur Vollstreckung und beschreibe drei Punkte
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Einbringung der Klage
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Erste Tagsatzung
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Mündliche Streitverhandlung
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Urteil
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Rechtsmittel
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Vollstreckung (Exekution)
Firma, Betrieb, Unternehmen
In der Umgangssprache verwendet man Begriffe wie "Betrieb", "Unternehmung", "Firma", "Kaufmann",... häufig. Den wenigsten ist es jedoch bewußt, dass diese Begriffe in der betriebswirtschaftlichen und Handelsrechtlichen Fachsprache unterschiedliche Bedeutung haben.
Nicht jeder, der vom Kaufen und Verkaufen lebt, ist im rechtlichen Sinn Kaufmann. Nicht jedes Geschäft ist eine Firma.
Im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch wird zwischen Betrieb und Unternehmung unterschieden.
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Betrieb
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Unternehmen oder Unternehmung
Firmenwahrheit
Der Firmenwortlaut soll die Verhältnisse der Firma (des Unternehmens) so darstellen, wie sie wirklich sind. Der Firmenwortlaut darf keine Täuschungen hervorrufen. dis gilt vopr allem für Täuschungen im Bereich der Rechtsform der Unternehmung und des Tätigkeitsbereiches.
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Einzelunternehmungen
Einzelunternehmen führen sogenannte Namensfirmen
muss bestehen aus einem ausgeschriebenen Vornamen und Familiennamen (Firmenkern)
kann bestehen aus einer Ergänzung, welche die Art des Betriebes näher bezeichnet (Firmenzusatz)
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Personengesellschaften
Personengesellschaften führen Personenfirmen
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muss enthalten mindestens einen ausgeschriebenen Familiennamen eines vollhaftenden Gesellschafters; einen Zusatz (Bsp.: OHG, &Co,...). Der Zusatz kann entfallen, wenn im Firmennamen die Namen aller vollhaftenden Gesellschafter aufscheinen.
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kann enthalten eine Ergänzung, welche die Art des Betriebes näher bezeichnet; den Familiennamen weiterer vollhaftender Gesellschafter; den ausgeschiebenen oder abgekürzten Vornamen der im Firmennamen aufscheinender Gesellschafter.
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darf nicht bestehen aus Namen nicht vollhaftender Gesellschafter
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Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaften müssen im Firmentitel eine Bezeichnung führen, die den Tätigkeitsbereich anzeigt. Davon kann aus wichtigen Gründen abgewichen werden. Zum Beispiel dann, wenn eine Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft ungewandelt wurde.
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Genossenschaften
Welche Umfang hat die Prokura?
Die Prokura ist die umfangreichste Vollmacht. Sie ermächtigt den Prokuristen, alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäfte und Rechtshandlungen tätigen, die der Betrieb irgendeines Handelsgeschäftes mit sich bringt. Das heißt, ein Prokurist kann Waren und Wertpapiere kaufen und verkaufen, Angestellte und Arbeiter aufnehmen und Dienstverträge auflösen, Handlungsvollmachten erteilen, Kredite aufnehmen und die Unternehmung bei Gericht vertreten.
Der Prokurist unterliegt jedoch auch gesetzlichen Einschränkungen, wie z.B.: Er darf nicht Grundstücke belasten oder veräußern, die Unternehmung auflösen oder verkaufen, einen Prokuristen bestellen oder die Prokura übertragen, Anmeldungen zum Firmenbuch zeichnen, Inventarium und Bilanz unterschreiben. Es ist zwar möglich, im Innenverhältnis die Geschäfte des Prokuristen durch Weisungen weiter einzuschränken, z.B. festzulegen, dass "der Prokurist keine Kredite aufnehmen darf." Diese Weisung ist aber Dritten gegenüber nicht wirksam.
Die Prokura kann nur durch Vollkaufleute erteilt werden. Außerdem muss eine ausdrückliche Bestellung erfolgen und eine Eintragung ins Firmenbuch muss erfolgen.
Umfang und Arten der Vollmachten
Grundsätzlich berechtigt die Handlungsvollmacht nur zu Geschäften und Handlungen im Rahmen eines bestimmten Handelsgewerbes. Neben den Geschäften, die auch den Prokuristen untersagt sind, dürfen Handlungsbevollmächtigte keine Wechselverbindlichkeiten eingehen und keine Darlehen aufnehmen und die Unternehmung nicht vor Gericht vertreten.Je nach Art der Vollmacht sind jedoch weitere Einschränkungen möglich:
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Generalvollmacht
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Artvollmacht
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Spezialvollmacht
Was sind die wesentlichen Pflichten des Arbeitnehmers
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Arbeitspflicht
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Treuepflicht
Wie ist die Schadenshaftung der Arbeitnehmer geregelt
Diese wird durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz geregelt. Der Arbeitnehmer ist nicht für den Erfolg seiner Tätigkeit verantwortlich. Fügt er bei der Erbringung seiner Arbeitsleistung dem Arbeitgeber oder dem Dritten einen Schaden zu, ist zu unterscheiden, ob er vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig gehandelt hat. Man unterscheiden daher:
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Bei entschuldbarer Fehlleistung haftet der Arbeitnehmer überhaupt nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer für den Schaden, das Gericht kann die Ersatzpflicht mäßigen oder ganz erlassen. Bei grober Fahrlässigkeit kann das Gericht die Ersatzpflicht zwar mäßigen, aber nicht zur Gänze erlassen. Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer.
Die Erstellung des Budgets in Österreich
Die einzelnen Ministerien erstellen Voranschläge, die vom Bundesministerium für Finanzen eingeholt werden. Der Bundesminister für Finanzen nimmt entsprechende Korrekturen vor und leitet den Entwurf des Budgets an den Ministerrat weiter. Die Bundesregierung legt dem Nationalrat das "Bundesfinanzgesetz für das Jahr 19.." vor. In diesem sind die Einnahmen und Ausgaben für das jeweils kommende Finanzjahr enthalten. Sobald die Gesetzesvorlage beschlossen und in Kraft getreten ist, ist die Bundesverwaltung daran gebunden.
Der Bundesminister für Finanzen hält vor dem Nationalrat eine Budgetrede, daran schließt die Budgetdebatte. Der größte Teil der Mittel des Budgets (mitunter bis zu 85%) ist bereits durch Verpflichtungen des Staates z.B. für Gehälter, Pensionen, Sachaufwand usw. gebunden. Nur über den Rest kann tatsächlich frei verfügt werden.
Nach Ablauf eines Budgetjahres legt der Rechnungshof dem Nationalrat den Rechnungsabschluß vor. In diesem findet man die Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.
Die Bedeutung des Budgets für die Volkswirtschaft
Das Budget ist von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die im Bundesbudget veranschlagten Ausgaben machen mitunter mehr als ein Viertel des jeweiligen Bruttonationalproduktes aus.
Die Budgetmittel werden u.a. verwendet für:
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die soziale Sicherheit, Familie, Gesundheit und Wohnbau Erziehung, Unterricht, Forschung, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Umweltschutz Post und Bahn Straßenbau und sonstigen Verkehr Staats - und Rechtssicherheit sowie Landesverteidigung die übrige Wirtschaft
Die Konjunktur und damit das Wirtschaftswachstum, die Währung und die Beschäftigungslage werden durch das Budget ganz wesentlich beeinflußt. Man unterscheidet eine antizyklische (konjunkturorientierte) und eine konjunkturneutrale Budgetpolitik. Bei der antizyklischen Budgetpolitik versucht man, den Konjunkturschwankungen entgegenzuwirken. Bei der konjunkturneutralen Budgetpolitik versucht man ein ausgeglichenes Budget zu erstellen, bei dem die Ausgaben und Einnahmen grundsätzlich gleich sind.
Die Budgetpolitik ist das wichtigste Instrument der Wirtschaftspolitik. Die Budgetpolitik wird daher in Österreich entsprechend den wirtschaftlichen Erfordernissen gestaltet.
Beschreiben Sie den Export - Import und Transithandel
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Export -, Import - und Transithandel:
Deutschland Österreich Italien
Export Import
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Direkter und indirekter Außenhandel
Bsp.: Direkter und indirekter Export:
Österreich
Deutschland
Direkter Export Produzent
Käufer Export -
Käufer händler Produzent
Indirekter Export
Bsp: Direkter und indirekter Import:
Österreich Italien
Einzelhändler Direkter Import
Weiterverarbeiter Verkäufer
Einzelhändler Import - Indirekter Import
Weiterverarbeiter händler Verkäufer
Nennen Sie die Bedeutung des Außenhandels für Österreich
Die Bedeutung des Außenhandels ist für unser Land größer als für große Staaten da
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viele Rohstoffe und Agrarprodukte eingeführt werden müssen. aufgrund der großen Importabhängigkeit viel exportiert werden muss, um die Importe mit Devisen bezahlen zu können.
In Österreich liegt die Export - und Importquote etwa bei 30% des Bruttonationalproduktes. Das heißt, dass etwa 1/3 aller erzeugten Waren und Dienstleistungen exportiert wird.
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Österreichs größter Handelspartner ist die BRD (rund 45% der Einfuhr und 35% der Ausfuhr). rund ¾ der Ausfuhren gehen in europäische Länder.Österreich importiert rund um 1/3 mehr Güter, als es exportiert.
Mutterschutz
Dieser umfaßt folgende Schutzmaßnahmen für Schwangere und für Frauen nach der Entbindung:
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Die Schwangerschaft ist dem Arbeitgeber zu melden, der sie dem Arbeitsinspektorat melden muss Während der Schwangerschaft darf die Frau keine Arbeiten durchführen, die sie, oder ihre "Leibesfrucht" gefährdet. Kann ihr keine andere Arbeit zugeteilt werden, hat sie Anspruch auf die Entgeltfortzahlung (relatives Beschäftigungsverbot) Untersagt sind Überstunden, Nachtarbeit, Sonn - und Feiertagsarbeit 8 Wochen vor und nach der Entbindung herrscht absolutes Beschäftigungsverbot Bei Früh - oder Mehrlingsgeburten sowie bei Kaiserschnittentbindungen verlängert sich das Beschäftigungsverbot auf 12 Wochen nach der Geburt Stillende Mütter haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen(45 min/ 4,5 Stunden oder 90 min / 8 Stunden täglicher Arbeitszeit) Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Karenzurlaub von 2 Jahren (oder 1 Jahr und 2 Jahre Teilzeitbeschäftigung) Kündigungs -, und Entlassungsschutz
Frauenarbeitsschutz
Das Gesetz verbietet die Arbeit für Frauen während der Nacht (20h- 6h). Ausnahmen sind z.B. leitende Angestellte oder Frauen in Gesundheitsberufen. In der EG wird dieses Gesetz als gleichheitswidrig und diskriminierend angesehen.
Gesetzliche Interessenvertretungen (Kammern)
Sie sind ausnahmslos durch besondere Gesetze geschaffen, haben Pflichtmitgliedschaft und einen durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. Zur Finanzierung ihrer Bedürfnisse heben sie Umlagen ein. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Auf der Arbeitnehmerseite sind die wichtigsten Kammern:
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Die Kammern für Arbeiter und Angestellte
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Die Landarbeiterkammern als Interessenvertretung der Land und Forstarbeiter haben ähnliche Aufgaben wie die Arbeiterkammer.
Gesetzliche Interessenvertretungen auf Arbeitbeberseite sind:
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Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft Die Kammer für Land und Forstwirtschaft Die Kammern der freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten,...)
Der Kollektivvertrag
Kollektivverträge (KV) sind schriftliche Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden.
Kollektivvertragfähig sind:
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die gesetzlichen Interessenvertretungen. Sie sind kraft Gesetzes kollektiv - vertragsfähig die freiwilligen Berufsvereinigungen. Ihnen wird die Kollektivvertrag - sfähigkeit vom Bundeseignungsamt verliehen, wenn die gesetzliche Voraussetzung hiefür vorliegen
KV regeln vorallem die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragschließenden Parteien des Kollektivvertrages.
Gliederung der Sozialversicherung
Ein bestimmtes Ereignis im Leben des Versicherten, gegen dessen wirtschaftliche Belastungen die Sozialversicherung Schutz bietet (Krankheit, Tod, usw.), heißt Versicherungsfall. Die Vorsorge für die in Betracht kommenden Versicherungsfälle ist auf verschiedene Zweige der Sozialversicherung aufgeteilt:
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Die Krankenversicherung
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Die Unfallversicherung
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Die Pensionversicherung
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Die Arbeitslosenversicherung
Sozialhilfe
Zum System der sozialen Sicherheit in Österreich gehören neben der Sozialversicherung und dem Familienlastenausgleich auch verschiedene Versorgungs - und Sozialhilfeeinrichtungen. Allen diesen Einrichtungen ist gemeinsam, dass ihre Leistungen nicht wie in der Sozialversicherung durch Beiträge, sondern aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden. Als wichtigste kommen in Betracht:
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Kriegsopferversorgung
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Heeresversorgung
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Opferfürsorge
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Versorgung von Verbrechensopfern
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Behindertenfürsorge
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Allgemeine Fürsorge (Sozialhilfe)
Ãœbersicht gewerblicher Rechtsschutz
Zum gewerblichen Rechtsschutz zählen die folgenden Regelungen:
Rechtliche Grundlagen sind das Patentgesetz von 1970, das Mustergesetz von 1970, das Markenschutzgesetz von 1970 und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von 1923. die Gesetze gelten in der derzeit gültigen Form.
Patentbegriff und Patentarten
Unter Patent versteht man das staatlich verbriefte, ausschließliche Recht des Patentinhabers, den patentierten Gegenstand betriebsmäßig herzustellen, anzubieten bzw. in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen.
Anmerkung: Zusatzpatente dienen dem Schutz von Verbesserungen zu bereits bestehenden Patenten ("Stammpatenten"). Patente werden nur erteilt, wenn es sich um neue technische Erfindungen handelt, die eine gewerbliche Verwertung zulassen und nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
Patente werden nicht erteilt für Erfindungen von Nahrungs - und Genußmitteln und Erfindungen von Heilmitteln und Stoffen, die auf chemischem Wege hergestellt werden, (Jedoch sind die Verfahren zu deren Herstellung patentfähig.)
Aus welchen Bilanzen setzt sich die Zahlungsbilanz zusammen
Handelsbilanz
+Dienstleistungsbilanz
+Transferbilanz
=Bilanzder Laufenden Transaktionen
+langfristiger Kapitalverkehr
=Grundbilanz
+kurzfristiger Kapitalverkehr
+Reserveschöpfung
+Statistische Differenz
+Veränderung der Währungsreserven
=Zahlungsbilanz
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Dienstleistungsbilanz
Bsp.: Eingehende und ausgehende Zahlungen aus dem Reiseverkehr ( in Österreich hoch aktiv, jedoch nehmen die ausgehenden Zahlungen im Reiseverkehr ständig stark zu )
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Zahlungen für Frachten und Lagerung Versicherungszahlungen Zahlungen für patente, Lizenzen, Markenrechte Veredelungsverkehr Autorenrechte etc.
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Transferbilanz
Bsp.: Schenkungen
Erbschafen
Ãœberweisungen von Gastarbeitern ect.
Was weißt Du über die Europäische Union (EU)
Die ex - EG ist im Jahre 1967 aus folgenden Wirtschaftsvereinigungen gebildet worden :
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EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, 1957 in Rom gegründet) EGS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1952 in Paris gegründet) EURATOM (Europäische Atomenergiegemeinschaft, 1957 in Rom gegründet)
Ursprünglich gab es die " Sechsergemeinschaft " bestehend aus den BENELUX - Staaten, BRD, Frankreich, Italien
Im Jahre 1973 wurde aus der Sechsergemeinschaft die " Neunergemeinschaft ". Es traten Großbritannien, Dänemark und Irland bei. Großbritannien und Irland hatten vorher der EFTA angehört.
Heute hat die EG 15 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich. ( seit 1.1.1995 )
Ziele der EG:
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Zollunion, Beseitigung aller Zölle, Einfuhrbewilligungen u.s.w. sowie einheitliche Zollpolitik nach außen. Freizügigkeit für Personen ( Arbeitsmarkt ), Kapital, Güter und Dienstleistungen, Niederlassungen aller Art. Angleichung der Rechtslage Koordinierung der Wirtschafts - und Währungspolitik
ENDZIEL : Politische Union mit gemeinsamem Parlament
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